DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Warum müssen Bestatter sich nicht anschnallen?

Bei uns in der Straße ist ein Beerdigungsinstitut. es ist die Firma XYZ in N. Da sehe ich oft den Leichenwagen von denen. Mir ist aufgefallen, daß die Fahrer und Beifahrer oft nicht angeschnallt sind.
Warum müssen sich Bestatter nicht anschnallen?

ZeichenBestatter müssen sich in ihren Fahrzeugen genau so anschnallen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch. Es gibt da keine Sonderregelungen.
Für Bestatter gelten die gleichen Ausnahmen, wie für andere Fahrzeugführer auch. Sie brauchen sind nicht anschnallen, wenn sie:

– Schrittgeschwindigkeit fahren
– ihr Fahrzeug bauartbedingt nicht mit Gurten ausgerüstet ist (Oldtimer z.B.)
– sie im Haus-zu-Haus-Verkehr unterwegs sind (etwa Massenabholungen bei Pestepidemien)
– sie rückwärts fahren
– sie aufgrund eines ärztlichen Attestes von der Gurtpflicht befreit sind

In diesem konkreten Fall kenne ich das von Dir benannte Unternehmen. Es hat seinen Sitz in einem verkehrsberuhigten Bereich. Da darf man ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren und mithin entfällt bis zum Erreichen einer regelrechten Verkehrsstraße die Gurtpflicht.
Auch auf Friedhöfen, bei Trauerprozessionen und sonst, wenn der Bestattungswagen im Kriechgang unterwegs ist, müssen sich die lebenden Insassen nicht anschnallen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 29. September 2013 | Peter Wilhelm 29. September 2013

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
30 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Christians Ex
10 Jahre zuvor

Oh Mann, wer macht denn zum Anschnallen einen Unterschied, ob er erst Schritt fährt oder gleich normal? OK, abgesehen von Betonköpfen, die auch die Anschnallpflicht mal wieder als Beschneidung ihrer Freiheit ansehen und jede unangeschnallte Sekunde auskosten.

OK, nun begann die Anschnallpflicht 1976, und ich war als Kind immer erpicht darauf, vorn mitzufahren, weil mir da nicht so schnell schlecht wurde (und auch früh groß genug). Von da her bin ich mit dem Gurt aufgewachsen wie Musliminnen mit ihren Klamotten und fühle mich ohne im Auto einfach unwohl.
Hinsetzen, Tür zu und anschnallen ist eins.

Es gibt ein paar Sachen im Straßenverkehr, da fange ich nicht an zu denken. Die müssen Reflexe sein, sonst vergisst mans womöglich. Wie z.B. der Schulterblick: nachdem ich in beiden Richtungen schon mal jemanden an eigentlich unmöglicher Stelle im toten Winkel hatte und gerade so an einer Kollision vorbeikam (und als Motorradfahrer!), schaue ich mich immer um… auch wenns bei näherem Überlegen Blödsinn ist.

Duncan
Reply to  Christians Ex
10 Jahre zuvor

Ich habe hier eine Einfahrt vor der ich mich immer abschnalle, weil ich die erhöhte Bewegungsfreiheit brauche, um zu sehen wohin ich fahre, insbesondere ohne das ein Gurt irgendwo zwickt. Aber ich fahre da auch mit einem größeren Transporter lang, die Einfahrt wurde mal für PKW bemessen…
Leichenwagen sind auch öfter mal etwas unhandlichere Fahrzeuge.
Von daher gibt es durchaus viele Situationen in denen ich den Sinn des unangeschnallten Fahrens sehe und da sehr wohl Unterschiede mache.

Smilla
Reply to  Christians Ex
10 Jahre zuvor

Ich schnalle mich auch immer an, man macht es ja automatisch. Aber es gibt Autos, da sind die Gurthöhen nicht verstellbar, die Sitze nicht höhenverstellbar, so dass der Gurt mir die Brüste abschnürt. Sonst „parke“ ich den Gurt immer zwischen den Brüsten. Hm, schwer zu erklären, aber in den seltenen Sonderfällen, wo es nicht geht, verzichte ich drauf, es ist schlicht zu unangenehm. Und auch beim Rangieren beim Rückwärtsparken schnalle ich mich manchmal ab, ich gucke trotz pdc lieber selbst. Das Gepiepe und Geleuchte ist ja irreführend…

robertd
10 Jahre zuvor

Das ist vielleicht auch so eine Sache von „Ich bin was besonderes, also mach ich das so“.
Als ich damals meinen Zivi beim Roten Kreuz gemacht hab war das auch so Usus, dass wir (also die fest Angestellten und die Zivis, inkl. mir) uns nicht angeschnallt haben, auch wenn man sich in den Notfällen, wo man schnell aus dem Auto raus musste, genau so gut kurz vor dem Stehenbleiben abschnallen hätte können, bzw. macht das ja ohnehin nur einen Unterschied von wenigen Zehntelsekunden.
Aber das war eben so, und hatte sich eben irgendwann so eingebürgert. Privat schnalle ich mich immer an, und habe das auch vor und während des Zivis schon getan.

turtle of doom
10 Jahre zuvor

Früher gab es keine Anschnallpflicht, wenn man Berufsbekleidung trug.

Die schweizerische Verkehrsregelnverordnung vom 19. Dezember 2001 erlaubte jedoch das Nicht-Anschnallen, wenn die Berufsbekleidung die Gurte verschmutzen würde. Wie die Situation vor dem Jahr 2001 aussah, müsste ich röscherschieren. 🙂

„Herr Polizist, das Leichengift…“

Chris
Reply to  turtle of doom
10 Jahre zuvor

das mit der Schweizer Gurtregelung vor 2001 finde ich witzig.

Wenn ich mich schon mit verstaubten/verölten/vermalerten Klamotten in ein Auto setzte kommt es auf die Gurte doch nicht mehr an?!

Engywuck
Reply to  Chris
10 Jahre zuvor

das kann prinzipiell einen Unterschied machen. Je nachdem aus welchem Kunststoff der Gurt gemacht ist können Öl und andere Stuffe das Material angreifen und evtl. soweit verändern, dass ein Schutz künftig nicht mehr gegeben ist – evtl. auch dann, wenn man den eigentlichen Fleck nicht mehr sieht. In diesem Fall wäre das ein Schutz von zukünftigen Nicht-dreckig-Fahrern.

Ob das Gurtmaterial je aus solchen Stoffen bestand weiß ich aber nicht.

turtle of doom
Reply to  Engywuck
10 Jahre zuvor

Bei Kletterseilen gibts auch die Warnung, man solle jeglichen Kontakt mit Öl, Benzin und Lösungsmitteln strikte vermeiden. Das gilt auch für die Dämpfe dieser Flüssigkeiten.

Gray
10 Jahre zuvor

„müssen sich die lebenden Insassen nicht anschnallen“ – ich mag die Genauigkeit im Detail (bzw. Haarspaltervorsorge) 🙂

Michi
Reply to  Gray
10 Jahre zuvor

Ja, das wirft aber die Frage auf, ob die nicht lebenden Insassen (oder Inlagen?) sich anschnallen müssen oder – besser ausgedrückt – angeschnallt werden müssen. Mein Kopfkino rotiert gerade… 🙂

Reply to  Michi
10 Jahre zuvor

Die nicht lebenden Insassen sind in der Tat von der Gurtpflicht befreit. Erstens weil sich die Gurtpflicht nur auf lebende Personen beziehen kann. Zweitens wäre eine Bestrafung der betroffenen Personen nicht möglich. Drittens könnte man anführen, daß sie gesundheitlich so beeinträchtigt sind, daß ein Tragen des Gurtes nicht in Frage kommt. Und viertens sind sie als Ladegut sowieso zu sichern, aber eben nicht mit Sicherheitsgurten, sondern mit geeigneten Vorrichtungen, die ein Herumrutschen des Sarges wirkungsvoll verhindern.

turtle of doom
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Die betroffenen Personen sind auch nicht zu bestrafen, sondern der Fahrer.

Er ist dafür verantwortlich, dass seine Mitfahrer korrekt gesichert sind. 😉

Winnie
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

Aber im Sarg hin- und herkugeln dürfen sie?! 😉

Roland_09
10 Jahre zuvor

Nein, nein, nein!

Jeder weiß doch, dass Massenabholungen bei Pestepidemien vom Räucherdoktor mit dem Pestkarren erledigt werden, nicht vom Bestattungsunternehmer!

„Ich bin noch nicht tot! Ich will spazieren gehen!“

Lotte
Reply to  Roland_09
10 Jahre zuvor

„Frische Leichen, frische Leichen…“ . Ausserdem wurden bei Belagerungen auch gerne Pesttote als Wurfgeschosse verwendet. Sowohl aus der Stadt raus, aber insbesondere auch in eine belagerte Stadt hinein. „Tot?“ ab aufs Katapult und zack – entsorgt. Die Biowaffe des Mittelalters kam definitiv nicht aus dem Labor…

pastoerle
10 Jahre zuvor

Finde ich gut, dass man bei Massenabholungen wegen Pestepedemien sich nicht anschnallen muss!!! ;-D

Christians Ex
Reply to  pastoerle
10 Jahre zuvor

Ich habe jetzt gerade mal intressehalber im Usenet nachgefragt, wie das mit Zustelldiensten sei. Die sind auf Zustellung ausgenommen.
Bei ner Pestepidemie kommt das doch aufs gleiche raus, nur eben nicht Zustellung, sondern, hm, Entsorgung.

nogger
10 Jahre zuvor

OHA – Großer Fehler
Es ist ein Irrglaube, dass man sich in einem verkehrsberuhigten Bereich nicht anschnallen muss.
Die Befreiung bei Schrittgeschwindigkeit gilt nur bei den in der StVO aufgeführten und ähnlichen Fällen, also „Rangierfahrten, Haus-zu-Haus-Verkehr, Ein- und Ausparken…-
Aus diesem Grund steht ja die beispielhaft Aufzählung in der VO, sonst stünde dort nur „bei Schrittgeschwindigkeit“.

turtle of doom
Reply to  nogger
10 Jahre zuvor

Ich lerne gerade für die theoretische Fahrprüfung.

Da steht in meinem Lehrbüchlein, dass sich *nur* der Führer nicht anschnallen muss, wenn man rückwärts fährt. Dies darf man aber auch nur im Schritttempo (man erinnere sich an diverse Filme mit Stunteinlagen).

Aber eben, das Gesetz lautet schon wieder anders: Die Schweizer Verkehrsregelnverordnung ist in diesem Punkt identisch mit der deutschen, aber mit diesen Ergänzungen:

Von der Gurttragepflicht ist befreit… blubb… blubb:

c.
Führer und Mitfahrer bei Fahrten auf Feld- und Waldwegen und im Werkareal, wenn nicht schneller als 25 km/h gefahren wird;
e.
Führer und mitfahrende Personen von Motorwagen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmungen;
f.
Begleitpersonen von besonders betreuungsbedürftigen Personen in Fahrzeugen der Sanität und der Behindertenfahrdienste.

Da eröffnen sich ja neue Möglichkeiten für Bestatter, die aus Altersgründen nur auf dem Werkareal fahren, sowie für Feld-Wald-und-Wiesen-Bestatter, und für Bestatter von nicht ganz toten Leuten, und wenn in der Pestsaison bestimmte Routen fahrplanmässig abgefahren werden…

Reply to  nogger
10 Jahre zuvor

Ich bin mir da nicht sicher. § 21a Straßenverkehrsordnung (StVO) besagt: (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen, Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen, Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist, das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern, Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Da steht eindeutig, daß man beim Fahren mit Schrittgeschwindigkeit keinen Gurt anzulegen braucht. Als Beispiele (gekennzeichnet durch das Wort „wie“) werden Rückwärtsfahren und das Fahren auf Parkplätzen genannt, woraus sich m.E. keine Ausschließlichkeit ergibt. In einem verkehrsberuhigten Bereich (sog. Spielstraße z.B.) darf man nur Schrittgeschwindigkeit fahren, das Verletzungsrisiko ist dabei für die Insassen so gering, daß man auf den Gurt verzichten kann. Ich möchte nicht erreichen oder dafür plädieren, daß nun… Weiterlesen »

Mari
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

„•Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.“

Das ist doch beruhigend, dass man als Fahrgast mit einer Gesamtmasse von mehr als 3,5 t sich nicht anschnallen muss… 😉

turtle of doom
Reply to  Mari
10 Jahre zuvor

Deine Masseträgheit ist die gerechte Strafe, wenn der Fahrer abrupt bremst, oder wenn sich jemand dazu entschliesst, frontal zu kollidieren…

Lochkartenstanzer
Reply to  Mari
10 Jahre zuvor

Ich wußte gar nicht, daß es für Fahrgäste eine zulässige Gesamtmasse gibt. 🙂

turtle of doom
Reply to  Lochkartenstanzer
10 Jahre zuvor

Ich markiere mal den Spielverderber:

Das Fahrzeug darf die Nutzlast bzw. das Gesamtgewicht – siehe Fahrzeugpapiere – nicht überschreiten. Egal ob Pestleichen oder die Überreste des letzten Inka-Rituals.

Lochkartenstanzer
Reply to  turtle of doom
10 Jahre zuvor

Hat jemand ein Schildkrötenrezept?

turtle of doom
Reply to  turtle of doom
10 Jahre zuvor

HEY!

Roland
10 Jahre zuvor

Das mit dem Mietwagen finde ich interessant. Wenn ich mir also im Urlaub ein Auto miete und dann noch jemanden mitnehme, brauche ich mich nicht anzuschnallen?

Reply to  Roland
10 Jahre zuvor

Mit Mietwagen sind hier die den Taxis ähnlichen Fahrzeuge gemeint, die nicht an Droschkenhalteplätzen warten und die keine winkenden Passanten mitnehmen dürfen, sondern die man per Telefon in der Mietwagenfirma mitsamt Fahrer bestellen muß.
Im Allgemeinen erkennen viele den Unterschied gar nicht, wenn beispielsweise ein Hotelportier einen Wagen bestellt. Die Mietwagen sind aber regelmäßig etwas günstiger.
Taxler mögen die Mietwagenfahrer meist gar nicht gerne.

Mehr hier:

https://de.wikipedia.org/wiki/Mietwagen_mit_Fahrer_%28Deutschland%29

Was Du meinst sind Leihwagen oder Mietwagen ohne Fahrer.

ein anderer Stefan
10 Jahre zuvor

Gilt das dann auch für die Abholung der Handyzombies? Das ist ja definitiv Haus-zu-Haus-Verkehr, so viele, wie es davon gibt. Heutzutage gibts ja eher seltener Pestepidemien hierzulande, aber Handyzombies jede Menge…

Bestattungehorn
10 Jahre zuvor

Ich kenne keinen Polizisten der einen Leichenwagen kontrollieren würde ob der Fahrer angeschnallt sei.

Auch wenn man mit einem Leichenwagen zu schnell fährt und dann rausgewunken wird, kann man immer noch schnell eine Furzbombe platzen lassen und sagen das sich der Verstorbene zersetzt und er deswegen so schnell fahren würde 🙂




Rechtliches


30
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content