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Frag den Bestatter

Wer bezahlt die Umbettung?

Hallo,

ich wende mich mit einem grossen Problem an Sie.
Vor 4 Wochen ist unsere Mutter verstorben. Unser Vater hat ein Urnengrab bestellt. Das ist ein kleines vier eckiges Grab auf dem Boden.
Dort ist die Mutter auch beerdigt worden. Letzte Woche hat mein Vater im Dehner-Laden schöne bunte Steine gekauft, wie man sie auch oben auf die Erde vom Blumentopf streuen kann. Schöne Farbe, rot, grün und blau. Die liegen jetzt auf dem Grab.
Sind die Farben von dem Karnevalsverein in dem unsere Mutter war. Mein Vater ist auch da drin.

(Fortsetzung)

Der Friedhof ist ein katholischer. Der gehört der Kirche. Jetzt haben die gestern einen Brief an meinen Vater geschrieben, dass der die Steine wegmachen soll. Solche Steine sind nicht erlaubt. Da sind sogar überhaupt keine Steine erlaubt. Nur was Grünes.
Jetzt regen wir uns verständlicherweise fürchterlich auf. Darf man meine Mutter so mit Füßen treten?
Es ist ihr Verein!!!!
Jetzt haben wir zusammen gesessen und beschlossen, die Mutter auf einen anderen Friedhof umbetten zu lassen.
Die Kosten dafür muss ja wohl die Kirchengemeinde (katholisch!!!!) bezahlen. Was sind die weiteren Schritte?

Wer ein Grab auf einem Friedhof erwirbt, hat stets die Auswahl zwischen verschiedenen Gräbern. Ja, es geht sogar so weit, daß man theoretisch die Auswahl aus über 30.000 Friedhöfen hat.
Sicherlich ist da irgendwo auch ein Gräberfeld oder ein Friedhof darunter, auf dem das Ausstreuen von buntem Zierkies gestattet ist.

In diesem Fall ist das aber offenbar nicht der Fall.

Es ist immer klug, sich vorher über die Grabpflege und -gestaltungs-Vorschriften zu erkundigen.
Dann wird einem gleich gesagt, was geht und was nicht geht.

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Nun einfach eine etwas ungewöhnliche Grabgestaltung vorzunehmen und dann zu jammern, daß das nicht erlaubt ist, ist der falsche Weg.
Selbstverständlich muß die katholische Kirchengemeinde auch nicht für eventuelle Folgekosten aufkommen. Der Fehler liegt hier bei der grabgestaltenden Person.

Die Bitte um eine Umbettung wäre in Form eines begründeten Antrags an die Friedhofsbehörde und den Friedhofsbetreiber zu richten. Ich kann aber jetzt schon von hier aus sagen, daß diesem Antrag aller Wahrscheinlichkeit nicht nachgegeben wird.

Eine Umbettung ist immer eine Störung der Totenruhe und diese ist ein hohes und aus gutem Grund geschütztes Gut. Nur wegen einer solchen Gestaltungsfrage wird man keine Umbettungsgenehmigung erteilen.
Selbst bei viel besser begründeten Anträgen wird denen nicht entsprochen. Beispielsweise wenn zwei Urnen zusammengelegt werden sollen, weil sich eine über 90jährige Person nicht mehr um die Grabpflege bei der einen Urne kümmern kann.

Unsere Gesellschaft ist zwar mobiler geworden, aber „heute hier, morgen da“ gilt für Verstorbene trotzdem nicht.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 24. Februar 2017 | Peter Wilhelm 24. Februar 2017

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7 Jahre zuvor

In dem Fall der über 90 jährigen Person, die sich nicht mehr kümmern kann, da würde ich mehr als ein Auge zudrücken.
Wie immer: ein sehr gut gestalteter Beitrag, schön formuliert und prägt sich ein, vielen Dank!
Manche Dinge erscheinen einem selbstverständlich, aber wir sind alles nur Menschen, was dem einen klar ist, da möchte es ein anderer doch gern anders haben. Für meine Eltern hätte ich heute auch lieber einen Grabstein mit dazu, Pflege auf einem Platz, aber: Urne meiner Mutti hat sich wohl schon aufgelöst (soll ja alles aus vergänglichem Material sein), Urne mit Asche meines Vatis dürfte auch bald soweit sein. Da würde das eher keinen Sinn mehr machen, traurig, aber wahr…




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