DIREKTKONTAKT

Frag den Bestatter

Wir wollen uns nicht nackig machen!

Wir drei Geschwister mussten jetzt unseren Vater beerdigen.
Ich kann meinen Anteil an den Beerdigungskosten bezahlen, meine Geschwister aber nicht. Diese wollen einen Antrag beim Sozialamt stellen.

Wie ist das in diesem Fall geregelt?
Ich habe auch sehr wenig, aber mein Mann verdient gutes Geld, nun leben aber noch zwei erwachsene Kinder bei uns im Hause und ein Freund.
Einen Antrag beim Sozialamt zu stellen bedeutet auch sich „nackig“ zu machen. Meine Geschwister haben damit kein Problem weil sie eh nix haben.
Ich habe ein Problem damit, weil sich dann alle hier im Haus lebenden Personen vor dem Amt „nackig“ machen müssen.
Nun sagen meine Geschwister, sie können nur einen Antrag stellen wenn ich den auch stelle, damit ihre Kosten übernommen werden.
Ich würde aber meine Kosten per Ratenzahlung bezahlen. Kann mir da jemand weiterhelfen, BITTE!
Lieben Dank im Voraus

Niemand muß sich für einen Antrag auf die Übernahme der Bestattungskosten „nackig“ machen. Schon gar nicht, wenn man Antrag selbst nicht stellt.
Auch die in Ihrem Haushalt lebenden Personen sind davon nicht betroffen.
Sie sind eine der Personen, die die Bestattungskosten zu tragen haben. Dieser Verpflichtung möchten Sie nachkommen.

Machen Sie gemeinsam mit Ihren Geschwistern einen Termin beim Sozialamt aus und gehen Sie dort hin.
Sie werden ggfs. Ihr Einkommen und Ihre Kosten nachweisen müssen, sonst könnte sich der Sachbearbeiter auf den Standpunkt stellen, daß Sie ja die ganzen Kosten übernehmen könnten.
Nehmen Sie Kontoauszüge mit, das dürfte reichen.

Trauerratgeber kaufen

Ich hatte gerade wieder drei solcher Fälle auf dem Tisch. In allen Fällen war es ähnlich, wie bei Ihnen. Mehrere Geschwister mit unterschiedlicher Einkommenslage.
In keinem der Fälle ist der Wohlhabendere extrem benachteiligt worden oder mußte sich komplett erklären.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 19. September 2016

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
2 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Micha I
7 Jahre zuvor

als ich von der Behörde die Bestattungskosten erstatten sollte, habe ich mich als Antragsteller „nackig“ machen müssen, in der Art, das ich von den letzten drei Monaten die Kontoauszüge und Gehaltsabrechnungen bei bringen musste. Und so einen Antrag zur Kostenübernahme ausfüllen.
(meine biologische Muter, zu der ich keinen Kontakt hatte war verstorben)
Das wars dann aber auch.

Manuela
7 Jahre zuvor

Sind wir nicht alle nackig unter der Unterwäsche? ^^




Rechtliches


2
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex
Skip to content