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Frag den Bestatter

Bestatter war indiskret!

Sehr geehrter Herr Wilhelm!

Nachdem mein Vater und ich ziemlichen Ärger mit dem Bestatter meiner verstorbenen Mutter haben, habe ich auf der Suche im Internet nach Hilfe und Erfahrungsberichten Ihre Seite gefunden.
Ich würde mich freuen, wenn Sie uns eine Einschätzung oder einen Rat geben könnten.

Folgende zwei Vorfälle sind passiert:

1.) Der Bestatter hielt sich nicht an Diskretion.
Gibt es eine Schweigepfleicht für Bestatter ähnlich wie es sie für Ärzte gibt?

Einen Tag nachdem wir das erste Beratungsgespräch beim Bestatter hatten, rief eine entfernte Bekannte an, um uns ihr Beileid zu bekunden. Auf meine Frage, woher sie das denn wüsste, sagte sie, von einer Nachbarin. Diese wiederum ist mit dem Bestatter bekannt…

2.) Der Bestatter tat nicht nur Dinge die wir nicht wollten sondern sogar gegen unseren erklärten Willen!
Beim ersten Beratungsgespräch ging es um die Frage einer Zeitungsanzeige. Mein Vater und ich sagten, dass wir noch gar nicht wüssten, ob wir überhaupt eine Todesanzeige schalten wollen und falls ja, dann aber erst wenn alles vorbei, also meine Mutter unter der Erde ist, als Nachruf. So sagten wir beide es.

Kurz darauf schickte der Bestatter per mail einen Anzeigenentwurf mit Text und Layout. Natürlich, schrieb er, sei das unverbindlich, wir könnten alles noch ändern, auch die Größe und den Text, und er würde die Anzeige erst schalten, wenn wir unser ok gäben und ihm sagen würden, wann sie erscheinen soll. Darauf antworteten wir per mail, dass wir nach wie vor KEINE Anzeige wollen und von weiteren Vorschlägen abzusehen bitten.

Vor einigen Tagen rief nun ein Bekannter bei meinem Vater an, um sein Beileid zu bekunden. Auf die erstaunte Frage meines Vater, woher dieser denn davon wisse, meinte er, da sei doch die Anzeige in der Zeitung gewesen…
Hätte dieser Bekannte nicht angerufen, hätten wir nicht einmal mitbekommen, dass eine Anzeige erschienen ist…
Somit hat der Bestatter nicht nur Layout, Größe und Text NICHT mit uns abgestimmt, auch nicht das Erscheinungsdatum (meine Mutter ist noch nicht mal unter der Erde), er hat diese Anzeige ja auch GEGEN unseren erklärten und per e-mail geäußerten Willen geschaltet…!

Er hat in der Anzeige Daten von uns veröffentlicht ohne unseren Willen (die Adresse von uns).
Durch solch eine Anzeige wurde unsere Privatsphäre massiv hintergangen.
Persönlichkeitsrechte und Datenschutzrechte wurden hintergangen.

Ein anderes Institut zeigte sich entsetzt, nie würden sie eine Anzeige ohne Einwilligung schalten, allein schon um die Privatsphäre der Hinterbliebenen zu schützen.

Was können wir jetzt tun?

In der Hoffnung auf Hilfe und im Vorraus vielen Dank für Ihre Mühe

Zunächst einmal mein Beileid zu Ihren Verlust und auch zu dem Ärger, den Sie hatten.

Bestatter unterliegen ausdrücklich keiner gesetzlichen Schweigepflicht. Selbstverständlich schulden sie aber ihren Kunden im Rahmen der Geschäftsbeziehung eine gewisse Vertraulichkeit.
Mehr darüber erfahren Sie in diesem Artikel hier:

https://bestatterweblog.de/haben-bestatter-schweigepflicht/

Sterbefälle sind von Naur aus Geschehnisse, die normalerweise allgemein öffentlich bekannt gemacht werden. Es ist üblicherweise im Interesse der Hinterbliebenen, auf diese Weise Freunde und Bekannte vom Todesfall in Kenntnis zu setzen. Hierzu gehört auch die Anzeige in der Zeitung als wirksames Mittel der Bekanntmachung. Durch sie wird ein größerer Personenkreis informiert. Das wäre für die Trauernden oft unmöglich, all diese Personen zur Beerdigung einzuladen, da sie viele der möglichen Bekannten des Verstorbenen oft gar nicht kennen.
Möchte man nicht, daß der Sterbefall bekannt wird muß man das ausdrücklich dem Bestatter so mitteilen.
Wenn Sie das gemacht haben, hat der Bestatter grob gegen Ihren Willen verstoßen. Das wäre dann nicht korrekt.
Ansonsten ist nichts dagegen einzuwenden, daß auch Bestatter ihren Bekannten von aktuellen Sterbefällen erzählen.

Sterbeanzeige in der Zeitung: Ohne Auftrag des Kunden?

Die Sache mit den Anzeige bedarf näherer Klärung. In weiten Teilen Deutschlands ist es üblich, daß die Stadt- und Friedhofsverwaltungen Sterbefälle in der Tageszeitung im Rahmen eines Bestattungskalenders oder Steberfallanzeigers automatisch veröffentlichen. Das kann nur unterbunden werden, indem man gegenüber der Friedhofs- oder Stadtverwaltung ausdrücklich eine Weitergabe der Information untersagt.

Hat der Bestatter allerdings eine gestaltete Zeitungsanzeige in Auftrag gegeben, ohne daß er hierzu von Ihnen beauftragt war, so war das in höchstem Maße ungehörig.

Selbstverständlich müssen Sie dann auch die Kosten für diese Anzeige nicht bezahlen.

Etwas schlechter sieht es mit einer Wiedergutmachung aus. Diese könnte beispielsweise in Form eines Schadensersatzes gewünscht sein. Aber hierzu muß der Geschädigte regelmäßig auch einen Schaden nachweisen können. Allein die Tatsache, daß Sie nun ungewollt mit Ihrer Adresse in der Zeitung standen, dürfte einen solchen Anspruch meiner Meinung nach aber nicht rechtfertigen.

Ich würde das Gespräch mit dem Bestatter suchen und die verschiedenen Punkte vorbringen. Dringen Sie auf einen Preisnachlass in Höhe von 5-10 % auf die Bestatterleistungen. Das ist m.E. das Höchste, was drin sein dürfte.

Viel mehr Möglichkeiten, um gegen den Bestatter vorzugehen, sehe ich nicht.

Sie können mir gerne schreiben, wie die Sache ausgegangen ist.

§ Hinweis:

Diese Einschätzung beruht auf meinen persönlichen Erfahrungen und gibt ausschließlich meine Meinung wieder. Zu Rechts-, Steuer- und medizinischen Themen sollten Sie immer einen ausgewiesenen Fachmann fragen. Das ist oft günstiger als man denkt. Verlassen Sie sich nie auf Erkenntnisse, die Sie sich nur im Internet zusammengefischt haben!


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. Dezember 2017 | Peter Wilhelm 20. Dezember 2017

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3 Kommentare
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Red Baron
6 Jahre zuvor

Hallo zusammen
Auch wenn ein Bestatter keiner Schweigepflicht unterliegt, hat er sich trotzdem imm Rahmen des Datenschutzes sogar strafbar gemacht.
Adressdaten sind personengebundene Daten, die ohne ausdrückliche Genehmigung nicht veröffentlicht werden dürfen. Schon allein deswegen hat der Geschädigte Anspruch auf Schadensersatz. Der Bestatter muß froh sein, wenn er im Ernstfall nicht hinter Gittern geht.

Frau Katze
6 Jahre zuvor

Ich glaube nicht, dass die Anzeige eine typische Todesanzeige war, wie man sie aus sämtlichen Tageszeitungen kennt. Ich habe zumindest noch nie eine Todesanzeige mit privater Anschrift der Hinterbliebenen gesehen. Was hier aber auch immer passiert, wenn jemand stirbt: im Stadtanzeiger erscheint automatisch die Meldung über den Tod des Verstorbenen INKLUSIVE der Wohnanschrift und in welchem Stadtteil derjenige gewohnt hat. Ich kann mir vorstellen, dass dies im obigen Fall auch so war.

Sollte es sich jedoch wirklich um eine Todesanzeige handeln, die der Bestatter eigenmächtig hat schalten lassen, finde ich das als echt unverschämt! Unnötig, wenn jetzt zur Trauer um die verstorbene Mutter auch noch die Wut auf den Bestatter dazu kommt.

Maraike
6 Jahre zuvor

Bei uns in Dr Region sind todesanzeigwb mit privater Anschrift Gang und gebe (Niedersachsen) wenn es tatsächlich so passiert ist, wie beschrieben, ist es einfach nur pietätlos. Der Wunsch der Angehörigen muss das höchste Ziel sein.




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