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Babyleiche 21 Jahre eingefroren

Rechtschreibung geprüft

21 Jahre schon liegt die Leiche eines Babys im Tiefkühlabteil eines Leichenschauhauses in London. 1987 war Christopher Blum, nur vier Monate alt, verstorben. Seitdem verweigern die Eltern eine Beisetzung, da sie die vom Arzt damals diagnostizierte Todesursache ‚plötzlicher Kindstod‘ anzweifeln und glauben, die Ursache sei ein verdorbener Impfstoff gewesen.

Nun haben die Behörden die Eltern als Bestattungspflichtige ultimativ aufgefordert, die Babyleiche bestatten zu lassen, anderenfalls würde die Beisetzung zwangsweise durch die Behörden veranlaßt.

Der heute 61-jährige Vater zahlt jede Woche umgerechnet 19 Euro für die Aufbewahrung des tiefgekühlten Körpers und hofft auf eine Klärung der wirklichen Todesursache. Dafür würde er die Leiche so lange aufbewahren lassen, wie es irgend möglich ist.

Dies ist aber in England kein Einzelfall. Noch acht Jahre länger liegt eine 1979 verstorbene Krankenschwester auf Eis, weil auch ihr Vater seine Zustimmung zur Beerdigung nicht erteilt. Helen Smith war 23-jährig in Saudi-Arabien über eine Balustrade gestürzt und der heute immerhin schon 81-jährige Vater will erst dann die Zustimmung zur Beisetzung erteilen, wenn die saudischen Behörden eingestehen, daß seine Tochter ermordet worden ist.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 9. März 2016 | Peter Wilhelm 9. März 2016

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Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

Balustrade, wenn schon.

Manche Leute können nicht loslassen.

Salat

Ar-ras
15 Jahre zuvor

Ballustrade = Geländer

PeWe
15 Jahre zuvor

Ballustrade = Balustrade

Helge
15 Jahre zuvor

‚Ballustrade‘ schreibt sich ‚Balustrade‘ und ist kein normales Geländer, sondern eines aus ‚Balustern‘, also kleinen Säulchen aus Stein, Holz oder Metall.

In Saudi-Arabien wären normale ‚Geländer‘ bestimmt viel zu trivial – da würde man sich glatt weigern, über sowas simples in den Tod zu stürzen.

Ines
15 Jahre zuvor

Gibt es solche Fälle auch in Deutschland?

Ma Rode
15 Jahre zuvor

Wie absurd! Lebendig werden die „Opfer“ dadurch auch nicht mehr …

Der Klugscheisser
15 Jahre zuvor

Wer klug scheißt, ist scheiß klug!

Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

@10: Wenn der Papa recht hat, dann hat wohl nicht sie losgelassen. 😛

Salat

Ingix
15 Jahre zuvor

Frage an den Undertaker: Dass sich die Verwesung durch eine Kühlung aufhalten lässt, ist klar. Aber geht das wirklich soweit, dass man nach 20 Jahren noch soetwas wie eine Leiche hat? Ich hätte gedacht, dass in diesem Fall die Verwesung zwar sehr langsam, aber trotzdem voranschreitet.

Yvonne
15 Jahre zuvor

Ich denke da an Ötzi, der sah nach 6000 Jahren ja noch ganz menschlich aus, oder?

Trotzdem sehr sehr traurig, wenn die Angehörigen nicht loslassen können und einige Trolle nix besseres zu tun haben, als um Futter zu betteln

dante
15 Jahre zuvor

[quote=von Buchstabensalat]Manche Leute können nicht loslassen.[/quote]
Diejenige, die über die Balustrade gestürzt ist, schon.

Sonja
15 Jahre zuvor

Ursache hin oder her. So kann man ja nie damit abschließen. Mich würd auch mal interessieren, wie so eine Leiche nach 20 Jahren aussieht, wenn sie gekühlt wird.

mac
15 Jahre zuvor

Ich finde die Geschichte mit dem Baby ist ein sehr zweischneidiges Schwert. Sicherlich, eine Beerdigung kann der Abschluss sein, aber wenn die Eltern von einem Impffehler ausgehen wird sie das ganze auch nach einer Beerdigung noch lange verfolgen. Es kann bekanntermaßen bei Impfungen zu Komplikationen kommen, die Wahrscheinlichkeit dafür ist bei den wirklich empfehlenswerten Impfungen zwar gering, aber bei hunderttausend Säuglingen jedes Jahr allein in GB ist es nur eine Frage der Zeit, bis wieder Probleme auftreten.

Tom, du hast leider keine Quelle verlinkt, aber vielleicht weisst du zu dem Fall ja noch mehr:
Mit welcher Begründung wird denn dem elterlichen Vorwurf nicht nachgegangen? Impfkomplikationen muss man doch feststellen können, was die Frage längst hätte beantworten können.

Lichtbinger
15 Jahre zuvor

Leg doch ne tote Maus in dein Eisfach dan weist du wie so was aussieht …. mache leute muss man echt mit ner Wasserleiche in eien Raum stellen damit sie endlich das sehen was sie sehen wollen. Ist nicht bös gemeint aber diese „Schaulustigen“ Mentalität geht einen doch echt auf den … jede Bergung immer an die 10 Leute die umbeding gucken wollen. Deswegen gehen auch so viele leute zu „Hagen“ …. deswegen müssen wir auch Gardinen am Auto haben, deswegen werden das TV und PC Spiele immer Brutaler …. und und und … In deuschland ist das Thema Tod noch so ein Mysterium …schade das wir da so an die Sache rangehen. Aber zur Frage: Eine tiefgekühlte Leiche sieht relativ normal aus es kommt auf die Feuchtigkeit an in der Kühlung daruch bilden sich Eiskristalle wie in einen Tiefkühlfach. Duch das wegbleiben von wärme und mangel von Sauerstoff ist der Verwesungsprozess natürlich gehemmt. Es bildet sich eher eine Austrocknung und langsames eintrocknen. (Meine ferfahrung ist aber nur an die 3 Jahre einer tiefgekühlten Leiche).… Weiterlesen »

Lichtbinger
15 Jahre zuvor

„48 Stunden“ Ist frühestens und 8 Tage spätestens !

Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

@Nr. 15 (mac): da man bekanntlich aus allem und jedem eine Verschwörung basteln kann, dürfte es auch kein Problem sein, jede Untersuchung, die *keine* Todesursache durch Impfkomplikation nachweist, als falsch/nachlässig/voreingenommen abzuweisen. Ich weiß es nicht, aber ich kann mir vorstellen, daß nach so langer Zeit auch kein wirklicher Nachweis mehr möglich ist, auch Impfstoffe verändern sich ja im Körper etc etc. Da nachzuweisen, falls überhaupt noch was nachzuweisen ist, daß der Impfstoff bei der Impfung schon hin war und es nicht etwa Veränderungen post mortem sind, die man da findet…

So oder so: das Kind wird es nicht wiederbringen, und diesen Kampf könnte man auch kämpfen, ohne diese kleine Leiche jahrelang zu kühlen.

IMHO eben ein Fall von nicht bewältigter Trauerarbeit.

Salat

Shefox
15 Jahre zuvor

@Lichtbinger: Gelten diese Fristen Deutschland weit? Oder kann das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein? Als vor 10 Jahren meine Mutter verstarb wurde sie 15 Tage später beigesetzt. Wir hatten den Bestatter damals gebeten, sie so spät wie nur irgendmöglich zu beerdigen, weil unser Vater mit einer schweren OP im Krankenhaus lag, und nicht absehbar war, ob er rechtzeitig zur Beisetzung entlassen werden konnte. Es hat zum Glück auch geklappt, aber wenn ich jetzt lese, dass längstens 8 Tage gewartet werden kann, verwirrt mich dass jetzt sehr…

Gruss
S.

Bestatterkollege
15 Jahre zuvor

@ jemand : von bundesland zu bundesland da bestattungsgesetzt ländersache ist. und die fristen beziehen sich lediglich auf die einäscherung bzw bei erdbestattung die bestattung. sprich bei einer feuerbestattung kann ohne probleme 2 wochen später beigesetzt werden

Lichtbinger
15 Jahre zuvor

Ja in jeden Bundesland ist es etwas verschieden Hier mal ein auszug aus Bayern: § 10 Bestattungs- und Beförderungsfrist (1) Eine Leiche muß spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet sein oder, wenn sie nach der Bekanntmachung über die Beförderung von Leichen vom 10. Juni 1942 (BayBS II S. 141) überführt werden soll, auf den Weg gebracht werden. Trifft eine Leiche nach Ablauf dieser Frist am Bestattungsort ein, so ist sie dort unverzüglich zu bestatten. Sonntage, gesetzliche Feiertage und Samstage bleiben bei der Berechnung der Bestattungsfrist unberücksichtigt. Können die zur Bestattung oder Beförderung erforderlichen Unterlagen nicht rechtzeitig beschafft werden, so ist die Bestattung oder Beförderung unverzüglich vorzunehmen, sobald die Unterlagen vorliegen. (2) Die Gemeinde kann Ausnahmen von Absatz 1 zulassen, wenn gesundheitliche Gefahren nicht zu befürchten sind. Sie kann anordnen, daß eine Leiche früher zu bestatten oder auf den Weg zu bringen ist, wenn gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn Leichen zu medizinischen oder wissenschaftlichen Zwek- ken in ein Krankenhaus oder in eine wissenschaftliche Einrichtung gebracht… Weiterlesen »

Shefox
15 Jahre zuvor

Danke für die schnelle Antwort. Bei unserer Mutter war es eine Erdbestattung. Dann ist das in Niedersachsen wahrscheinlich etwas grosszügiger.
Vielen Dank nochmal für die schnellen Antworten.

Gruss
S.

Robbi
15 Jahre zuvor

In Sibiren werden immer wieder Mammuts entdeckt, die jahrtausendelang tiefgefroren im Permafrost lagen und dann durch Auftauen freigelegt werden. Es tritt dann ein Verwesungsprozeß ein und durch den Geruch werden Tiere angelockt, die das aufgetaute Fleisch dann essen.
Entsprechend tiefe Temperaturen vorausgesetzt, dürften menschliche Körper ähnlich lange halten.

Lichtbinger
15 Jahre zuvor

Stimmt in medizinischen Einrichtungen werden sehr viele Proben eingefroren ! Auch für eine bestattung jan ein leichnahm kurzfristig eingefrohren werden (Grund: Unterbrechung der Verwesung) Jedoch nicht zulange sonst nimmt die Zell und Hautstrucktur schäden. Derzeit zwar sehr selten aber möglich In Kühlungen ist es auch bis zu +1° Wir stellen den Verstorbenen kurz vor offenen Abschiedsnahmen immer so 10 min davor in den Raum um die Angehörigen nicht zu sehr zu erschrecken wen der Verstorbene zu kalt ist. Zum Thema: Das eingefrorene Baby ist natürlich ein heikles Thema … was ich nicht verstehe ist das normalerweise ein Arzt die Todesursache feststellt ist das ihm nicht möglich wird ein Phatologe oder Rechsmediziner eingeschaltet um die Todesursache zu ermitteln ist da wirderum nicht möglich wird der Leichnam in D mit der begründung „Es besagt, dass die Todesursache konkret nicht feststellbar ist, dass aber gleichzeitig keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden vorliegen“ bestattet. Auch wen die Eltern zwar nicht wollen das das Baby ohne Todesursache bestattt wird so denke ich ist es auch einezumutund das Kind das sicherlich seinen… Weiterlesen »

jesse
15 Jahre zuvor

Der Spiegel hat heute Nachmittag auch noch etwas dazu geschrieben, mit ein paar mehr Details: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,568540,00.html
Was man davon halten soll weiß ich trotzdem nicht…

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

19€ mal 52 Wochen sind 988€ im Jahr, sind 20.748€ sichere Einnahme für das Institut, bei wenig zusätzlichem Energiebedarf. Da sieht man es mal wieder, auch kleine Dinge summieren sich. Von Seiten des Instituts ist bestimmt niemand hinterher, dass sich dieser Zustand ändert. Vermute ich einfach mal.

Silvio
15 Jahre zuvor

Das Baby wird doch nach dem Tod doch aber sicherlich untersucht worden sein?

Vielleicht wollten die auch einfach nur kein Abschied nehmen…

GM
15 Jahre zuvor

Plötzlicher Kindstod ist eine unvorhersehbare Sache, die die Eltern sehr belastet. Nicht wenige Kinder bekommen aus „Versehen“ den plötzlichen Kindstod als Todesursache eingetragen. Impfschäden wird es immer geben. Wer sich damit beschäftigt, weiß dass das „Immunisieren“ immer Risikobehaftet ist. Ohne hier eine Lawine lostreten zu wollen, wo steht geschrieben, das der Vater des Kindes unter Umständen zu den umgangssprachlichen Impfgegnern gehört? Da kann man schon sehr viel Geld rausschlagen. Sogenannte impfmuffel schicken ihre Kinder zu Masernpartys, um eine natürliche (lebensbedrohliche Ansteckung) zu provozieren. Wer einmal ein an Masern erkranktes Kind gesehen hat, der hat was gesehen. Die WHO gibt immer wieder in Zusammenarbeit mit dem Robert Koch Institut die Impfraten bekannt. Aus der Sichtweise kann ich für den Vater schon Verständnis aufbringen. Nicht wenige IMPfungen hinterlassen ein leichtees brennen, oder eine Pustel, was nach wenigen Tagen verschwindet. In aller Regel liegen die Impfkomplikationen trotzdem unter dem Risiko, sich unwiderruflich anzustecken. —— In D werden jedes Jahr zig Tausend Menschen kremiert, die nicht eines natürlichen Todes gestorben sind. Daher forden die Rechtsmediziner eine einheitliche zweite Leichschau… Weiterlesen »

Monika
15 Jahre zuvor

Ich verstehe schon gut, wenn Menschen ihre Angehörigen, Freunde usw. nicht loslassen können, aber irgendwann wird es zum Selbstläufer. Über so viele Jahre hat es mit Besessenheit zu tun und nutzt am wenigsten demjenigen, der sich in die Besessenheit stürzt.

Hoschi
15 Jahre zuvor

Es geht hier doch weniger um das „nicht loslassen können“, als darum, daß man nicht eine Sterbeurkunde mit einer falschen Todesursache unterzeichnen möchte.
Leider weiß man zu wenig über die Hintergründe. Möglicherweise ist bei einem oder beiden Fällen alles korrekt abgelaufen, das Gegenteil ist auch möglich (1979 in Saudi-Arabien – hmmm…).
Der Baby-Vater wird von der BBC mit „My son did suffer from blood poisoning. I just didn’t want to put my name to something I knew wasn’t true.“ zitiert. In der englischen WP findet man zu Helen Smith, daß es 6 Untersuchungen der Leiche gab, „with varying conclusions“.
Da kann man schon verstehen, daß man seinen Willi nicht auf ein Dokument mit zweifelhaften Angaben setzen mag.

15 Jahre zuvor

@Hoschi: Ja, so ist das.
Mein erster Gedanke war: Warum setzt man die Armen nicht einfach endlich bei. Es ändert doch nichts an den bisherigen Geschehnissen und steht auch einer möglichen künftigen Aufklärung nicht im Wege. Gewebeproben dürften ausreichend entnommen sein, im Fall der Krankenschwester liegen sicherlich Röntgenaufnahmen vor. Also: Warum nicht endlich die Totenruhe einkehren lassen?




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