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Frag den Bestatter

Bereitschaftsdienst beim Bestatter – Das muss finanziell drin sein

Überall in Deutschland stehen nach Feierabend, an Wochenenden und an Feiertagen Menschen bereit, um Verstorbene abzuholen.
Diese Arbeit ist ein klassischer Notdienst, denn er erfolgt an 365 Tagen im Jahr rundum die Uhr.
Oft genug ist es mit einer bloßen Abholung von Verstorbenen nicht getan. Mitunter müssen Leichname aus schwierigen Situationen geborgen werden.
Die Umstände kann sich jeder selbst ausmalen, wenn man bedenkt, dass sich Menschen auch vor Züge werfen.

Doch was wird diesen Leuten eigentlich bezahlt?

Heute fragt mich ein Bestattungsmitarbeiter, wie er mit seinem Chef verhandeln soll. Dieser möchte, wie die allermeisten Bestatter, nur pro geleistetem Einsatz bezahlen.
Das ist eine sehr einfache Art der Abrechnung und wird deshalb gerne angewendet. Aber es bleibt dabei einiges unberücksichtigt.

So habe ich dem Fragesteller geantwortet:

Bei Bereitschaftszeiten unterscheidet man zwei Arten von Bereitschaft:

Präsenzbereitschaft und
Rufbereitschaft

Man kann das sehr gut an Ärzten erklären:

Ein Arzt, der am Wochenende in einem Krankenhaus Bereitschaft hat und nur einspringen muss, wenn Notfälle vorliegen, hat Präsenzbereitschaft. Er muss anwesend sein und kann für eine bestimmte Zeit nicht weg.

Ein Arzt, der von zu Hause aus als Bereitschaftsarzt zu Notfällen gerufen wird, hat Rufbereitschaft. Er kann die übrige Zeit machen, was er will.

Für eine Präsenzbereitschaft ist stets der volle Lohn zu zahlen.
Für eine Rufbereitschaft müssen immer 2 Dinge berücksichtigt werden.

1. Es muss eine Bezahlung für die geleisteten Stunden erfolgen, plus die notwendigen Auslagen, die immer anfallen, wenn der Mitarbeiter mehr als einmal zur Arbeit und zurück muss.

2. Es muss die Zeit, in der der Mitarbeiter Bereitschaft leistet, also zur Verfügung steht, ebenfalls bezahlt werden.
Hier kann aber nicht der volle Lohn erwartet werden, da der Mitarbeiter ja auch nicht voll arbeitet, sondern im Prinzip frei in seiner Freizeitgestaltung ist.

Aus beiden Komponenten wird gerne im Bestattungswesen eine Position gemacht, die pro Sterbefall gezahlt wird.
80 Euro pro Sterbefall sind da im Prinzip ganz okay.
Aber bei diesem Betrag ist ja die ganze Zeit, die Sie quasi bereitsitzen und halt doch Einschränkungen in der Lebensführung hinnehmen müssen, nicht berücksichtigt.

Stellen Sie sich vor, Sie haben das ganze Jahr Bereitschaft an allen Wochenenden.
Das sind 52 x 2 (Sa. und So.) x 24 Stunden = 2.496 Stunden, also grob 2.500 Stunden.

Der Arbeitgeber kann nicht erwarten, dass ein Mitarbeiter 2.500 Stunden kostenlos Bereitschaft macht.
Und wenn Sie täglich auch noch nach Feierabend 16 Stunden Bereitschaft machen, sind das ja auch noch mal über 4.000 Stunden.
Auch diese Zeit muss irgendwie vergütet werden.

Die Frage ist nun, wie hoch man diese Vergütung ansetzt.
Wie gesagt, es ist nicht einzusehen, dass Sie dem Arbeitgeber diese Zeit einfach so schenken.
Auf der anderen Seite haben Sie diese Zeit ja mit gewissen Einschränkungen zur freien Nutzung.

Hierüber müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber verhandeln.

Nur, über welchen Betrag?

Wie ich schon erwähnte, können Sie nicht den vollen Stundenlohn in Ansatz bringen.
Aber zwischen 1 Euro und 4 Euro pro Bereitschaftsstunde oder 50-100 Euro pro Wochenende sollten schon drin sein.

Folgende Einschränkungen müssen Sie hinnehmen:

1. Sie können nicht verreisen oder Ausflüge machen.
2. Sie müssen Kino- und Konzertbesuche u.U. abbrechen.
3. Sie können keinen Alkohol trinken und nicht durchfeiern.
4. Sie müssen stets ausgeruht und fit sein.
5. Sie können sich nicht weiter als X Kilometer von der Firma entfernen.
6. Sie müssen Ihr Fahrzeug immer betriebsbereit halten.
7. Sie nehmen Probleme in der Familie und Ehe hin.
8. Bereitschaftsdienst ist stressig, weil man immer auf Abruf steht.
9. Einsätze in der Nacht unterbrechen den notwendigen Ruheschlaf.

Bei all diesen Punkten geht es nicht um Unannehmlichkeiten, die Sie nur im Einsatzfall hinnehmen müssen, und die mit einer Einsatzpauschale abgegolten wären.
Diese Punkte treffen zu nur weil Sie bereit stehen. Deshalb sind diese Punkte auch zu bezahlen.

Ich hoffe, ich habe Ihnen etwas Material zum Argumentieren geben können.

Halten Sie mich gerne auf dem Laufenden.

Foto: Pixabay


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 30. Januar 2019

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Rosa
5 Jahre zuvor

Weiterer Punkt: Bei Einsätzen in der Nacht muss geregelt sein, was mit der Arbeitszeit am nächsten Tag passiert, den der Einsatz unterbricht die (gesetzliche) Ruhezeit von 11 Stunden, die nach dem Einsatz wieder neu beginnt.
Beispiel: Einsatz von 12 bis 2 Uhr nachts, Ruhezeit beginnt erst um 2, Arbeitsbeginn am nächsten Tag erst um 13 Uhr möglich.

Hans Groh
5 Jahre zuvor

Theorie und Praxis. Du glaubst doch nicht, dass das in kleineren Betrieben so umzusetzen ist?!
Soll dann die Trauerfeier am vormittag ausfallen, weil der Gehilfe nachts zum Polizei-Einsatz raus musste?

Josef
5 Jahre zuvor

Manche Mitarbeiter die ich kenne, müssen die Bereitschaft umsonst machen, sonst ist eben die Stelle weg!

Henning
Reply to  Josef
5 Jahre zuvor

@Josef: Diese „wenn du das nicht machst, da warten schon 5 andere, die machen das“-Mentalität ist leider in vielen Branchen verbreitet, nicht nur vom Arbeitgeber an die Arbeitnehmer, sondern auch von Auftraggebern an ihre Auftragnehmer (ich erlebe es bei Zahntechnik-Laboren, die von den Zahnärtzten tw. fast schon schikaniert werden, aus Angst um den Auftragsverlust).
Das macht vieles kaputt, was besser laufen könnte.

Henry Ford hat es damals gut erkannt: „Ich zahle nicht gute Löhne, weil ich viel Geld habe, sondern ich habe viel Geld, weil ich gute Löhne zahle.“ Mein Chef denkt zum Glück ähnlich.

In meiner Firma (Web-Software) gibt es auch Ruf-Bereitschaft, die wird fair vergütet und im Einsatzfall auch gut bezahlt.

Josef
Reply to  Henning
5 Jahre zuvor

@Henning:
Da hast du viel Glück gehabt, ich wünsche dir noch viel Freude im Job.
Wenn nur alle Chefs das so sehen würden!

Leo
4 Jahre zuvor

„Hier kann aber nicht der volle Lohn erwartet werden, da der Mitarbeiter ja auch nicht voll arbeitet, sondern im Prinzip frei in seiner Freizeitgestaltung ist.“

Das ist Quatsch.
Wenn man innerhalb einer bestimmten Zeit im Institut zu sein hat, wie und wo ist man dann frei in seiner Freizeitgestaltung?

Lakshmi
1 Jahr zuvor

Hallo. Also ich sehe oftmals bei meinen Kollegen, das sie zwar Rufbereitschaft haben, jedoch dafür tags im Büro auch mal rumdatteln können, sprich tagsüber eigentlich gar nichts zu tun haben. Dann wird die Frau zum Arzt gefahren oder er geht zum Friseur. Im Büro arbeite ich täglich ohne Unterbrechung 8-10 Stunden, findet eigentlich die Kollegen kommen da besser weg.;) Zudem gibt es jeweils ein Bereitschaftsmartphone sowie einen Firmenwagen zur ständigen Nutzung.

lewis
1 Jahr zuvor

Hallo. Also ich sehe oftmals bei meinen Kollegen, das sie zwar Rufbereitschaft haben, jedoch dafür tags im Büro auch mal rumdatteln können, sprich tagsüber eigentlich gar nichts zu tun haben. Dann wird die Frau zum Arzt gefahren oder er geht zum Friseur. Im Büro arbeite ich täglich ohne Unterbrechung 8-10 Stunden, findet eigentlich die Kollegen kommen da besser weg.;) Zudem gibt es jeweils ein Bereitschaftsmartphone sowie einen Firmenwagen zur ständigen Nutzung.




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