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Frag den Bestatter

Da hat der Gärtner die Hand drauf

Eine Leserin schreibt mir, mit der Bitte das konkrete Anliegen nicht im Blog wiederzugeben, daß sie unlängst eine Verwandte bestatten lassen mußte.
Auf diesem Friedhof sind die Grabbauarbeiten an einen Gärtnereibetrieb fest vergeben. Das ist vielerorts so üblich, wenn sich die Friedhofsverwaltung keine eigenen Arbeiter leisten will oder kann.
Zu den Aufgaben des Vertragsunternehmens gehört dann die Öffnung und Schließung des Grabes, das Auffüllen mit Erde und ggfs. die Instandhaltung und Ausschmückung der Trauerhalle.

Nun hatte die Leserin den Wunsch, die Bestattung an einem Samstag durchführen lassen zu wollen, was seitens der Friedhofsverwaltung mit einem Zuschlag berechnet wurde.
Aber der Vertragsgärtner legte sich nun quer und konnte nur durch Zahlung eines erheblichen Bakschischs dazu bewegt werden, auch an seinem freien Tag tätig zu werden.
Abgerechnet wurde dieser Betrag durch den Bestatter und es ist unklar, ob der Bestatter das als Überzeugungshilfe angeboten hat oder der Vertragsgärtner das einforderte.

Gut zwei Monate nach der Bestattungs wurde das nachgesackte Erdreich des Grabes von diesem Gärtner aufgefüllt, wofür wiederum ein Betrag von über 200 Euro fällig wurde.
Danach wurde von der Leserin das Grab angelegt und geschmückt.
Nun ist die Erde aber an einer Stelle des Grabes erneut nachgesackt und müsste wieder aufgefüllt werden.

Die Frage ist nun, ob das erste Bakschisch für die Samstagsbestattung gerechtfertigt war, ob 200+ Euro für die Grabanlage angemessen sind und ob das rasche Nachsacken ein Mangel ist.

Ich kann das nur teilweise beantworten, da mir nicht mitgeteilt wurde, ob es sich um eine Erd- oder Feuerbestattung handelte. Ich gehe einmal von einer Erdbestattung aus, da bei einer Urnenbestattung ein so deutliches Absacken der Erde selten ist.
Insgesamt halte ich zwei Monate für eine deutlich zu kurze Zeit, um ein Grab anzulegen. Das geht nur, wenn intensiv die Erde gestampft, gewässert und gerüttelt wurde. Ansonsten ist bis zu 6 Monate nach einer Graböffnung mit intensivem Nachsacken der Erde zu rechnen.
Üblicherweise wird über dem Grab ein so genannter Grabhügel aufgehäuft, der im Laufe der Zeit immer kleiner wird, weil die Erde sich rund um den Sarg verdichtet.
Ist das Grab schon nach wenigen Wochen glattgezogen, kann man regelmäßig damit rechnen, daß man nun immer wieder über Monate hinweg Säcke mit teurer Graberde nachschütten muß.

Wenn die Friedhofsverwaltung Samstagstermine anbietet und dafür eine Sondergebühr kassiert, hat sie auch dafür Sorge zu tragen, daß der Vertragsgärtner, der in ihrem Auftrag die Grabarbeiten erledigt, das auch an einem Samstag tut. Selbstverständlich steht es dem Gärtnereibetrieb frei, hierfür ebenfalls einen Zuschlag zu verlangen.
Man müßte klären, ob es sich bei dem genannten „Bakschisch“ um eine Zahlung „unter der Hand“ oder um einen regulären Samstagszuschlag handelte.

Die Frage, ob man an diesen Gärtnereibetrieb gebunden ist, kann man schwer beantworten. In Hinblick auf die ursprünglich mit dem Grabbau verbundenen Arbeiten, die Sache des Friedhofs sind, hat man keine freie Auswahl des Dienstleisters. Man kann ja auch bei festangestellten Friedhofsarbeitern nicht sagen, daß man die nicht haben will, sondern seine eigenen Arbeiter mitbringt.
Dieser Friedhofsbetreiber hat einen Vertrag mit diesem Gärtner, also öffnet und schließt der auch die Gräber. Dazu gehört wohl auch die Grundanlage des Grabes, das heißt die Arbeiten bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Angehörigen mit der Bepflanzung und Pflege beginnen.

Ob 200+ Euro für zwei Stunden Arbeit und einige Säcke Erde angemessen sind, kann ich nicht beurteilen, da ich nicht genau weiß, ob es damit wirklich getan war und welche Arbeiten tatsächlich genau durchgeführt wurden.

Aus meiner Praxis weiß ich, daß es immer gut ist, mindestens eine ganze Jahreszeit über das Grab gehen zu lassen, bevor man die allerletzen Auffüllarbeiten durchführen läßt und mit der eigentlichen Grabanlage beginnt.
Sonst spült einem der erste Regen alles wieder in die Tiefe.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 4. Mai 2014

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Petrus
9 Jahre zuvor

Zwei Monate bis zum „Anlegen“ des Grabs sind definitiv zu wenig. Ich habe 4 Monate gewartet (Beerdigung meiner Mutter Ende Januar); ich habe dann abgewartet, bis ich (Nutzungsberechtigter) die dort übliche Mitteilung der Friedhofverwaltung „Das Grab befindet sich in ungepflegtem, unwürdigen Zustand!“ – mit Aufforderung, umgehend etwas zu tun, ansonsten „Zwangspflege“ auf meine Kosten – bekommen habe; ich habe dann noch ein Foto (von den wunderschön auf dem Grab blühenden Löwenzähnen) gemacht, und dann allerdings nicht mehr gewartet 🙂

Den Grabhügel hat dann der Steinmetz, den ich eh‘ schon im Auge hatte, „aufgerichtet“ (so sagt man bei uns), und hat (damit die Menschen wissen, wo das Grab ist, wenn jemand meine Eltern besuchen will) eine kleine vorläufige Granitplatte (ca. 40×40 cm) mit unserem Familiennamen reingestellt.

Der Grabstein ist dann viel später gesetzt worden (da habe ich mich auf die Erfahrung des Steinmetz verlassen, der diesen Friedhof gut kennt).




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