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Frag den Bestatter

Darf mein Chef überhaupt ausbilden?

Ich mache zurzeit eine Ausbildung als Bestattungsfachkraft in einem sehr kleinen Betrieb (2 Aushilfen und 2 Azubis), mein Chef (der Ausbilder) ist geprüfter Bestatter aber keine Bestattungsfachkraft. Wir haben auch keine Fachkraft im Betrieb. Kann er als nicht Fachkraft überhaupt eine Ausbilden? Und wieviele darf er? Er möchte jetzt noch einen dritten Azubi holen.

Es gibt Handwerke, in denen die Handwerksordnung vorschreibt, dass nur ein Meister ausbilden darf.
Der Beruf des Bestatters ist aber nur ein handwerksähnlicher Beruf, der in der Rolle B der Handwerkskammern eingetragen wird.
Nur die Betriebe aus Rolle A haben meiner Meinung nach einen Meisterzwang.

Will nun jemand aus einem nicht meisterpflichtigen Berufszweig (was beispielsweise auch für alle kaufmännischen Berufe gilt) Auszubildende ausbilden, dann muss er die Ausbildereignung nachweisen (s.u.). Die Ausbildereignung überprüft die zuständige Kammer. Je nach Berufszweig kann das die IHK oder die Handwerkskammer (HWK) sein.

Diese Stelle überprüft den Betrieb und den künftigen Ausbilder. Die Anforderungen sind unterschiedlich. Meist genügt eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie eine mehrjährige berufliche Tätigkeit.
Auch die Persönlichkeit und die Ausstattung des Betriebes spielen eine Rolle.

Im Falle Ihres Ausbilders ist die Qualifikation ja durch die Prüfung zum Fachgeprüften Bestatter ausreichend nachgewiesen.
Hier gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass der Mann ausbilden kann.

Die Zahl der zu bewältigenden Auszubildenden richtet sich nach der Art des Gewerbes und der Größe des Betriebs. Drei Auszubildende sind aber kein Problem.

Der Beruf der Bestattungsfachkraft ist ja auch noch recht neu. Das gab es bis vor einem guten Dutzend Jahren ja noch gar nicht.
So sind alle Bestattungsfachkräfte von Nicht-Bestattungsfachkräften ausgebildet worden.
Allein die Tatsache, dass jemand Bestattungsfachkraft ist, berechtigt ihn auch nicht dazu, junge Leute auszubilden.

Darüberhinaus gibt es die Möglichkeit, sich zum Ausbilder zu qualifizieren, indem man die Ausbildereignungsprüfung ablegt.

Man kann aber davon ausgehen, dass ein Ausbilder als solcher von der jeweiligen Kammer akzeptiert ist, wenn die von ihm abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei der Kammer eingetragen werden.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 15. Mai 2018

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4 Kommentare
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Frau Katze
5 Jahre zuvor

Das hat er schon geschickt gemacht der Chef: Hol dir Aushilfen und jede Menge Azubis und du hast billige Arbeitskräfte. 😉

Roland B.
5 Jahre zuvor

„Hier gibt es überhaupt keinen Zweifel, dass der Mann ausbilden kann.“
So kann man das nicht sagen.
Es gibt keine Zweifel, daß der Mann ausbilden DARF. Ob er’s wirklich kann, lässt sich anhand von solchen Prüfungen, egal ob Meister oder sonst was, eigentlich kaum wirklich feststellen.
Es gibt da – zum Glück in geringen Dosen – auch Choleriker, aber auch hochqualifizierte Menschen, die einfach nicht mit jungen Lehrlingen umgehen oder die ihr Wissen einfach nicht weitergeben können.
Aber meistens klappt’s ja anscheinend halbwegs gut.




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