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Der Bestatter als Weihnachtsmann

Der Altenheimblogger schreibt in seinem Altenheimblog folgendes:

Gestern gab es ein Flasche Sekt zu Weihnachten vom örtlichen Beerdigungsinstitut als Weihnachtsgeschenk für die Mitarbeiter. …kurz nachdem uns die Apotheke Süßigkeiten zu Weihnachten schenkte. Mmmh, welche Seite unterstützt man jetzt mehr? 😉

Dazu fragt mich eine Leserin:

Warst du auch mit dem großen Sack unterwegs und hast Altenheimmitarbeiter, Verwaltungstanten und Friedhofswärter beglückt?

Eine andere Leserin fragt:

Gibt es zu Weihnachten Trinkgeld für die Sargträger?

Zu den Friedhofsleuten:

Es ist ja durchaus üblich, daß man für eine gut erbrachte Dienstleistung ein mehr oder weniger großes Trinkgeld gibt. Was aber beim Friseur und beim Kellner selbstverständlich ist, vergessen die Menschen zumeist bei Sargträgern und Friedhofsmitarbeitern. Der Anlaß ist einfach zu traurig. In diese kleine Lücke springen wir schon beim Beratungsgespräch, indem wir am Ende konkret fragen, wie es denn aussieht, ob die Familie eventuell gerne ein kleines Trinkgeld für Fahrer, Träger und Personal geben möchte.

Auf den ersten Blick mag das für Außenstehende etwas merkwürdig anmuten, aber tatsächlich ist es so, daß die Angehörigen immer sehr dankbar für diesen Hinweis sind und zugeben, daß sie daran gar nicht gedacht haben und das vergessen hätten, aber daß sie das unbedingt haben wollen. Wir überlassen es dann der Familie, ob sie klassisch den Leuten das irgendwann mal selbst in die Hand drücken will oder ob sie uns das überlässt.

90 Prozent überlassen es uns, denn ich sage immer sinngemäß, daß ein 5-Euro-Schein in der Hand eines Friedhofsverwalters nahezu augenblicklich verdampft, was sind denn heute noch 5 Euro? Die steckt sich der Mann in den Geldbeutel und dann wird er quasi vom Leder aufgesogen und geht im Alltäglichen unter. So ist das auch mit dem Geld, das manche Leute hier im Büro für die Mitarbeiter unseres Hauses dalassen.
Besser ist es, wenn man das Trinkgeld pauschal uns überlässt und wir es verteilen. Der erste Vorteil ist: Der Betrag steht dann auf der Rechnung und man darf ja nicht vergessen, daß Bestattungsrechnungen oft unter Geschwistern geteilt werden und wer denkt dann noch an Trinkgelder? Außerdem kann man solche Rechnungen in gewissem Umfang unter bestimmten Bedingungen steuerlich geltend machen und da hilft jeder Euro der auf der Rechnung steht.
Außerdem ist es so, daß, wenn ich das Geld vereinnahme, es gesammelt wird. Nur wenn Personen an der Abwicklung beteiligt sind, die bekanntermaßen nur dieses Mal da sind, dann bekommt diese Person direkt etwas vom Trinkgeld ab. Ansonsten wandert es in einen großen Topf.

Die Friedhofsverwalter wissen das und bei passender Gelegenheit sagen wir immer kurz, ob die betreffende Familie etwas gegeben hat. Diese Mitteilung ermöglicht es den Friedhofsleuten sich zu bedanken und die richtige Antwort zu geben, falls die Familie mal fragt, ob das Geld auch angekommen ist.
Denn das gesammelte Geld wird erst kurz vor Weihnachten ausgeschüttet. Zu den Familien sagen wir immer, das Geld sei pauschal für das Personal, in erster Linie aber für Leichen- und Sargträger und die Friedhofsleute. Wie das dann verteilt wird, ist den Angehörigen vollkommen egal und sie wissen auch, daß es das Geld erst zu Weihnachten gibt.

An Weihnachten ist das Hallo dann aber groß, wenn wir auf einem Friedhof auch schon mal bis zu 700 Euro abliefern können. Ich meine immer, daß die Männer dort kurz vor Weihnachten mit 700 Euro mehr anfangen können, als mit vielen einzelnen 5 oder 10 Euro Spenden übers Jahr verteilt.

Ich habe vor ein paar Jahren mal die Kunden gefragt, wie sie das Geld verteilen würden und so ziemlich zur Hälfte sagten sie, daß alle Beteiligten gleich viel bekommen sollen und die andere Hälfte sagte ziemlich einheitlich: ‚Ein Viertel fürs Büro und drei Viertel für Fahrer und Friedhof“.

Und so machen wir das auch. Unsere Frau Büser ist da sehr akribisch, notiert genau, wer wie viel gegeben hat, verwaltet das Geld in einer separaten Geldkassette im Tresor, denn man darf ja nicht vergessen, daß da unter Umständen übers Jahr eine fünfstellige Summe zusammenkommen kann. Davon müssen bis zu 20 verschiedene Friedhöfe bedient werden.

Zur Frage nach den Altenheimen:

Was für Altenheime und Pflegedienste gilt, gilt gleichermaßen auch für Bedienstete bei Standesämtern, Verwaltungen und in Krankenhäusern. Es ist doch so: Diese Leute haben ihre Vorschriften und könnten sich im Zweifelsfall diese Vorschriften stets so auslegen, daß in der Zusammenarbeit mit den Bestattern gar nichts mehr voran geht. Wir haben in der Regel ein sehr freundliches und positives Verhältnis zu diesen Menschen aufgebaut und das führt dazu, daß man auch mal „Fünfe gerade sein läßt“, sich hin und wieder ein wenig mehr ins Zeug legt und so manches ermöglicht, was sonst nicht geklappt hätte.

Bei den Altenheimen möchte ich nicht, daß man den Angehörigen einen Prospekt oder eine Visitenkarte unseres Hauses in die Hand drückt, weil man sich ein Bakschisch erhofft. Es ist in der Branche durchaus üblich, daß entweder unter der Hand oder ganz offiziell für Aufträge bezahlt wird. Pietät Eichenlaub beispielsweise zahlt derzeit 100 Euro „bar auf die Kralle“. Dafür muß ein Mitarbeiter des Krankenhauses oder Pflegeheims die Angehörigen zu Eichenlaub schicken und dann dort anrufen und Bescheid sagen, daß er einen Auftrag angeleiert hat. Am nächsten Tag, wenn die Familie tatsächlich zu Eichenlaub gekommen ist, bekommt er dann seinen Hunderter, nur er.
Das führt dazu, daß oft gleich mehrere Pflegekräfte quasi um die Wette rennen, um die Familien zu einem Eichenlaub-Auftrag zu überreden, jeder will den Hunderter.
In der Weihnachtszeit ist der Eichenlaub-Geschäftsführer Wochen unterwegs um Flachbildschirm-Fernseher, Stereo-Anlagen, Teppiche und Reisegutscheine an die Altenheime auszuliefern. Was da dann hinter den Kulissen noch an Bargeld in Richtung Heim- und Pflegedienstleitung fließt, kann man nur vermuten.

Hier beginnt für uns die Gratwanderung. Wir möchten uns doch auch für die gute Zusammenarbeit bedanken. Wir freuen uns doch auch, wenn Pflegedienstler davon überzeugt sind, daß wir das beste Haus sind und uns empfehlen. Und natürlich möchten wir uns erkenntlich zeigen. Auf der anderen Seite möchten wir nicht in diesen Bestechungsrummel geraten.
Andererseits würden die eher schlecht bezahlten Leute in den Heimen sicher sehr schmunzeln, wenn wir ihnen nur einen festen Händedruck und ein aufrichtiges Dankeschön zukommen ließen.

Wir haben schon alles Mögliche ausprobiert… Im Moment haben wir Heime, wo wir auch Bakschisch geben müssen, sonst gibt es keine Aufträge. Es wird ja immer gerne den Bestattern angekreidet, daß da Bestechungsgelder fließen. Meiner Meinung nach sind es aber die Heimleitungen, die das verursachen. Solange dort Empfehlungen ausgesprochen werden, wird es auch Geld geben.
Es gibt Heime, wo generell, bei Androhung schwerer Strafen, jegliche Empfehlung verboten ist. Wenn die Familien nach einem Bestatter fragen, gibt man ihnen die Kopie der betreffenden Seite aus dem Branchenbuch, fertig.

Was wir machen, ist folgendes: Jedes Jahr stiften wir für alle Heime jeweils einen schönen Adventskranz für die Heimbewohner und einen Korb mit Leckereien für das Pflegepersonal.
In den städtischen Verwaltungen müssen wir differenzierter vorgehen. Da gibt es Kommunen, wo mit Argusaugen darauf geachtet wird, daß nur Kleinigkeiten von geringem Wert abgegeben werden, das ist dann das Übliche: Kugelschreiber und Kalender.
In anderen Kommunen dürfen es auch schon mal Pralinen oder ein Christstollen sein. Geld ist hier aber grundsätzlich tabu.

Wie gesagt, es ist immer sehr schwierig. Wir möchten uns gerne bedanken, das wird aber oft als Bestechung mißverstanden und in manchen Bereichen geht ohne Bakschisch gar nichts.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 9 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 8. April 2016 | Peter Wilhelm 8. April 2016

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16 Jahre zuvor

„Unsere Frau Büser […] verwaltet das Geld in einer separaten Geldkassette im Tresor, denn man darf ja nicht vergessen, daß da unter Umständen übers Jahr eine fünfstellige Summe zusammenkommen kann.“

Warum legt ihr das Geld nicht auf einem Tagesgeldkonto an? Da ist es sicher aufgehoben und bringt noch (steuerfreie) Zinsen. 10.000 EUR bringen 25 EUR Zinsen – pro Monat! (bei 3,0 %)

undertaker
16 Jahre zuvor

@Sebastian: Warst Du bei unserer Besprechung neulich dabei? 🙂 Diesen Vorschlag hatte Frau Büser auch gemacht. Allerdings kommt die hohe Summe nicht am Anfang des Jahres zusammen, sondern setzt sich aus Kleckerbeträgen über das Jahr hinweg zusammen.

Daniel
16 Jahre zuvor

Das wäre egal. Der Zins wird monatlich abgerechnet.

Vorteil ist, dass Frau Büser einmal im Monat einzahlen gehen kann, sodass die Kasse nicht ganz so schwer wird.

Ausserdem ergibt sich so dann auch noch ein netter Zinseszins-Effekt.

16 Jahre zuvor

ich sehe so wie du es handhabst nicht als bestechung, sondern einfach als kleines weihnachtsgeschenk.

genaugenommen darf ich ja auch nichts annehmen, d.h. wenn ein vertreter in der firma ist dürfte ich den angebotenen kalender, bleistift oder kugelschreiber, oder die ledermappe die fast 100 euro wert ist auch nicht annehmen.

Rainer
16 Jahre zuvor

Eine 5 – stellige Summe im Tresor..Dies zu veröffentlichen, war keine besonders gute Idee.

16 Jahre zuvor

hmmm. wenn der Betrag auf der Rechnung steht musst du das doch erstmal als Einnahme verbuchen, oder ?
und wenn es dann ausgezahlt wird muss es ja irgendwo als Ausgabe verbucht werden, was dann ja höchstens als Teil vom Lohn oder Sonderzahlung für die Mitarbeiter sein könnte, d.h. auch zu versteuern, oder hab ich da jetzt einen Denkfehler ?

16 Jahre zuvor

@ rainer

solange keiner weiß wo der tresor steht ist es sicher 🙂

der tresor könnte ja ein bankschließfach sein, oder der häckelstrumpf von tante erna 😉

Jash
16 Jahre zuvor

Warum war das keine gute Idee? Erstmal müsste man wissen, wo das Büro ist, dann müsste man die sicherlich vorhandene Alarmanlage überwinden und den Tresor erst mal finden und dann noch in einem Haus, in dem eine Familien wohnt auräumen. Hast du ne Ahnung, was in manchen Firmen so im Tresor liegt.

16 Jahre zuvor

@ jash

stimmt, ein früherer arbeitgeber von mir der in einem anderen land ansäßig ist hatte immer 5 manchmal sogar 6-stellige beträge im tresor. freitags um 10 (relativ konstant muss man sagen) ging der bürolehrling damit zur bank, er pakte es in ein sackerl (plastiktüte), stopfte selbiges in ein stoffsackerl und ging dann ganz normal wie jeder andere zur bank damit und zahlte das geld dort ein. kein mensch wäre auf die idee gekommen das der im sackerl von penny oder hofer so ne summe geld hat.

16 Jahre zuvor

@undertaker:
Dass das Geld übers Jahr verteilt kommt, ist ja klar. Zinsen werden bei vielen Tagesgeldangeboten auch tagesgenau abgerechnet.
In der Tat kommt sogar noch etwas Zinseszins hinzu, weil die Bank die Zinsen quartalsweise auszahlt und im Folgequartal schon mitverzinst.

MerryXmas
16 Jahre zuvor

Hallöchen,
ist es eigentlich legal die Pflegeheime etc zu „bestechen“, oder läuft das als ganz normale Provisionszahlung?
LG & Merry Xmas

16 Jahre zuvor

Der Straftatbestand dazu nennt sich Vorteilsannahme und verbirgt sich in §331 StGB. Betroffen sind davon nur Amtsträger und der öffentliche Dienst, also z.B. die angesprochenen Komunen aber bestimmt auch einige Heime.

Ich bin als studentische Hilfskraft an einer Uni auch davon betroffen. Wir haben eine Genehmigung Sachen im Wert von 50EUR über das Jahr anzunehmen.

16 Jahre zuvor

ups, kann das sein dass ein Kommentar von mir verschwunden ist ?

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

@ Bastian: stimmt, ich bin auch im öffentlichen -dienst, kaufe viel ein doch mehr als Christstollen, Kerze, Kugelschreiber, Kalender ist verboten.
Jetzt gibt es sicher irgendeinen Finanzamtsmitarbeiter, der das gelesen hat und mit dieser Info das Steuerrecht rauf und runter blättert wie wer was zu versteuern hat. Schließlich müssen auch Friseure und Kellner ihr Tringeld versteuern. Egal ob sie nun eines bekommen haben oder nicht.
Früher bekam man im ehrenamtlichen Bereich für einen Sanitätsdienst bei einer Veranstaltung noch eine Aufwandsentschädigung. Heute gibt es nichts mehr, da dies sonst Steuern kosten würde und die Hilfsorganisation behält die ganzen Einnahmen für sich und hat weniger Rechnerei. Helfer, die früher hunderte von Stunden jährlich geleistet haben, haben heute einfach „leider keine Zeit“ mehr dafür. Dank an unsere raffgierige Regierung.

René
16 Jahre zuvor

@McKaber
Trinkgelder sind steuerfrei… auch bei Friseusen und Kellnern.

Geschenke (nicht an Mitarbeiter) dürfen bis 35 EUR pro Mann und Jahr als Betriebsausgaben abgesetzt werden (soweit eine Liste mit den Namen der Beschenkten vorliegt).

Diese Geschenke müssten dann ggf. bei den Empfängern versteuert werden, soweit Tom nicht schon pauschal eine Steuer darauf bezahlt hat und es den Beschenkten mitgeteilt hat. Dies (sowohl das versteuern wie auch die pauschale Steuer) wird allerdings so gut wie niemals durchgeführt. Ausser bei „hohen“ Geschenkwerten.

@Sebastian
Warum sollten die Zinsen steuerfrei sein? Diese sind entweder durch Tom „privat“ oder als „Betriebseinnahmen“ zu versteuern. Gehen wir doch mal davon aus, dass Tom mehr Zinsen als lediglich den Sparerfreibetrag hat. Nicht wahr, Tom?!?

16 Jahre zuvor

@ rene

soweit ich weiß ist das in deutschland anders. dort muss man trinkgelder ab einer gewissen höhe als einkommen versteuern.

quietschfidel
16 Jahre zuvor

Seit 1.1.2002 sind Trinkgelder nach §3 Nr.51 EStG von der Einkommenssteuer befreit sofern sie von einem Dritten freiwillig gezahlt wurden.

16 Jahre zuvor

gut zu wissen, danke 🙂

16 Jahre zuvor

mich irritiert dass der Betrag auf der Rechnung steht.
das müsste ja dann erstmal als Einnahme verbucht werden und anschließend wenn das Geld ausgezahlt wird an die eigenen Mitarbeiter als Sonderzahlung oder Lohnzuschlag ausgewiesen und versteuert werden.
Oder hab ich da grad einen Denkfehler ?

undertaker
16 Jahre zuvor

@noch ein Markus: Nein, wir stellen das in dem Teil mit den durchlaufenden Posten in Rechnung. Ausgebucht wird anhand von Quittungen, die wir uns bei der Auszahlung geben lassen.

Claudia
16 Jahre zuvor

Also, ich komme ja aus ner Kleinstadt, da gibt es seit Jahr und Tag ein Bestattungsunternehmen, auch xte Generation weitervererbt… Bei uns in der Familie wird dahin gegangen, wenn was ist, das ist „Tradition“, schon alleine deshalb, weil der sich mittlerweile mit den Bestimmungen zur Beisetzung in unserem Garten auskennt (Urnengrab, 5m ab vom Haus, so und so lange in Familienbesitz…, seit 1983 dort Grabstätte…)
Da kann uns denn das altenpflegeheim meiner Oma (mittlerweile 94 und auch schon mehr tod als lebendig) gerne jemand anderen empfehlen…. das wird nicht klappen. Na ja in dieser Stadt gibt es auch nur 2 Institute… o.g. und ein PE, so wie es scheint…. auf jeden Fall ne Kette (obwohl PE ja keine Kette sein muß…)




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