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Frag den Bestatter

Dürfen wir an der Trauerfeier teilnehmen?

Hallo,
Erstmal ein ganz großes Lob an diese Seite. Eure Beiträge sind immer sehr Informativ.
Kürzlich ist mein Schwiegervater verstorben. Da es der Wunsch des verstorbenen war wurde er eingeäschert. Es findet eine Trauerfeier mit anschließender Urnenbeisetzung statt. Nun ist die Familie seit längerem untereinander nicht einig.somit hat die Ehefrau des verstorbenen festgelegt, dass zwei der Kinder nicht an der Trauerfeier teilnehmen dürfen. Ist das rechtes? Bzw. Darf man enge Angehörige der Trauerhalle verweisen? Ich bin der Meinung jeder hat ein Recht sich zu verabschieden, egal welchen Kontakt er zu den verstorbenen hatte.
Für eine schnelle Beantwortung währen wir Ihnen sehr verbunden, da wir ärger auf dem Friedhof vermeiden wollen.

Leider gibt es immer wieder Fälle in denen Familien zerstritten sind oder sich sogar wegen eines Trauerfalls zerstreiten.
Eine der Maßnahmen, die da schnell zur Abstrafung mißliebiger Verwandter verhängt wird, ist der Ausschluß von der Trauerfeier.

Meiner Meinung nach ist das aber nicht der richtige Weg. An der letzten Abschiednahme von einer Person, die einem lieb und wert war, sollte jeder teilnehmen dürfen, der das Bedürfnis hat.
Ist das Erscheinen dieser Personen mit großen emotionalen Regungen bei den übrigen Trauergästen verbunden, so sollte man sich etwas im Hintergrund halten, Distanz wahren und sich auf keinen Fall, den Ablauf störend, in den Vordergrund drängen.

Meines Wissens sind diese Fälle auch rechtlich nicht verbindlich geklärt. So ist der Friedhof an sich ein öffentlicher Raum, in/auf dem sich jeder in angemessener Weise bewegen darf, sofern er die Regeln des Friedhofsbetreibers achtet.
Die Benutzung der Trauerhalle jedoch erfolgt in Form einer vorübergehenden Überlassung durch den Friedhofsträger gegen Gebühr an den Anmietenden. Hier bin ich der Auffassung, daß damit auch der Anmietende der Veranstalter und vorübergehende Inhaber des Hausrechts ist und somit auch durchaus bestimmen kann, wen an den Feierlichkeiten teilnehmen kann.

Wer wirkungsvoll verhindern will, daß Fremde zur Trauerfeier kommen, sollte darüber nachdenken, die Feier in einer privaten Trauerhalle eines Bestatters durchzuführen, da ist das Hausrecht auf jeden Fall eindeutiger geklärt.

Wäre ich eine Person, der man mitgeteilt hat, daß man nicht auf der Trauerfeier erwünscht ist, so würde mich das wahrscheinlich sehr ärgern und wütend machen. Nachdem aber die erste Wut verflogen ist, würde ich zu dem Schluß kommen, daß es keinen Zweck hat, nun auf einer Teilnahme zu beharren, nur um meinen Willen durchzusetzen. Eventuell könnte aus meiner trotzigen Teilnahme größerer Ärger in Form eines Aufruhrs oder eines Rauswurfs erwachsen.
Aber selbst wenn mein Erscheinen nur ein Kopfschütteln und einige abfällige Kommentare hervorrufen würde, wäre das eine Störung der Feierlichkeiten und würde beweisen, daß mir meine eigene Eitelkeit wichtiger ist, als der stille Abschied und die Würde des Verstorbenen.

Ich würde die Trauerfeier von außerhalb begleiten, zum Trauerzug Abstand halten und an einem Moment ans Grab gehen, wenn ich mehr oder weniger alleine bin.

Es hat keinen Zweck, die Trauerzeremonie zu stören oder sich aufzudrängen, so bitter das auch sein mag.

Eine schnelle Beantwortung von dringenden Fragen erhält man durch die Verwendung der kostenpflichtigen Hotline, deren Telefonnummer in der Seitenleiste angegeben ist.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 16. Juni 2014

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6 Kommentare
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Rumpel
9 Jahre zuvor

Abschied kann man doch auch nehmen, ohne an der Trauerfeier teilzunehmen. Und einen späteren Besuch am Grab kann einem niemand verwehren. Mich beschleicht immer mal wieder das Gefühl, dass es auch heute teilweise noch so ist, dass es drauf ankommt, auf Trauerfeiern od. Beerdigungen gesehen zu werden.

Karin
9 Jahre zuvor

Ich bin der Meinung, dass man niemanden den Weg zur letzten Ruhestätte verweigern sollte, insbesondere wenn es sich um nahe Angehörige handelt, wie eben in diesem Fall Kinder und Schwiegerkinder. Es sind immerhin seine Kinder und ob das im Sinne des Verstorbenen ist, sollte man doch bezweifeln.

Egal welche Zwistigkeiten waren oder sind – der Tod sollte zusammen schweißen.

Als mein Schwiegervater zu Grabe getragen wurde, kam auch seine Noch-Ehefrau und zur großen Überraschung aller Trauergäste mit dem neuen Freund. Dieser wurde zwangsweise geduldet um beim letzten Gang kein großes Aufheben zu veranstalten.
Mit dem dadurch entstandenen Bild ihres Charakters musste sie selbst mit sich und anderen einig werden. Dass dieses Bild nicht sonderlich positiv ausgefallen ist, dürfte für jeden nachvollziehbar sein.

Rumpel
Reply to  Karin
9 Jahre zuvor

@Karin, du schreibst
„Ich bin der Meinung, dass man niemanden den Weg zur letzten Ruhestätte verweigern sollte, “
so ein Niemand ist ja dann auch der Freund der Noch-Ehefrau. Ihm wurde es ja auch gestattet.
Man kann demnach sagen, es sollte jedem gestattet werden, aber was die anderen dann denken, da hat man eh keinen Einfluss drauf.
du schreibst „Dass dieses Bild nicht sonderlich positiv ausgefallen ist“
Weiss denn jemand, was in dieser Ehe alles stattgefunden hat, warum Trennung und neuer Freund?
Oder ist so etwas egal? Zählt denn nur, was die Leute denken oder zählt der einzelne Mensch ansich?

Larry
9 Jahre zuvor

Manche Menschen kommen leider selbst für eine kurze Zeit der Besinnung für ein Abschieds-Ritual nicht miteinander aus. So stark steht denen ihr eigenes Ego im Wege. Das ist schade. Aber manchmal ist getrennt eben besser als zusammen. Geschrei am offenen Grabe (oder Schlimmeres) ist wirklich nicht schön.

kara
8 Jahre zuvor

Hallo mein Bruder ist gestorben er hat sich schon vor vielen Jahren von unserer
Familie abgesagt aus welchen gründen auch immer ich war datsmal noch ein Kind
trotzallen dürfen wir nicht zur Trauerfeier dies wurde uns verboten ist sowas möglich
meine Mutter leidet stark darunter es ist ihr erstgeborener .Wie verhällt man sich ich habe dafür keine Worte dies ist doch der letzte Weg er war gerade 49Jahre.

Alexandra
7 Jahre zuvor

Ich bin verheiratet und Katholisch eine Scheidung würde für mich niemals in Frage kommen …mein Mann ist Protestand …..und ja die Frage ist ernst gemeint ich wollte schon immer verbrannt werden nun gibt es anonyme Friedwälder und ich würde gerne ein „anonymes“ (es hilft ja auch bei der Begrünung) Grab im Friedwald haben wenn das nicht geht ein offizielles und keinerlei Möchtegernbesucher unter anderem mag ich gewisse Familienmitglieder …..ja unter anderem auch meinen Mann nicht dabei haben kann ich das irgendwie festlegen und wann ist es Hieb und Stichfest ? Ich habe 3 Lebensbegleiter ( wirklich enge Seelenverwante ) die ich gerne dabei hätte ( sofern diese noch leben ) und die dann auch ein entsprechendes Ding bekommen würden um das zu regel sofern so etwas Möglich ist …. kann man es irgendwie Notariel verfassen oder reicht ein Anwalt der was aufsetzt ? Und wie Teuer wird so etwas ungefähr ?




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