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Friedhofssatzung

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Du erwähnst immer wieder die Friedhofssatzung. Wo liegt die und wer gibt die heraus? Die Bestatter?

Eine Friedhofssatzung ist ein von der Gemeindeverwaltung bzw. dem Friedhofsträger herausgegebenes Regelwerk, das sozusagen die Spielregeln auf dem jeweiligen Friedhof festlegt.

Darin sind definiert, für welchen Bereich und Personenkreis der Friedhof gedacht ist, welche Gräber zur Verfügung stehen, wann und wie Bestattungen abzulaufen haben und welcher Personenkreis sich wie auf dem Friedhof zu verhalten hat. Auch die Nutzungsrechte, die Grablaufzeiten und die Ruhezeiten werden in der Friedhofssatzung geregelt.

Es ist also kein bundeseinheitliches Regelwerk sondern von Friedhof zu Friedhof verschieden. So kann es sein, daß eine Kommune mehrere Friedhöfe hat und für jeden Friedhof etwas andere Bedingungen gelten.

Verabschiedet wird die Friedhofssatzung normalerweise vom Gemeinderat, sie kann aber auch vom Friedhofsträger einfach festgelegt werden. Einzusehen ist sie in Auszügen zumeist in einem Schaukasten auf dem Friedhof in kompletter Ausfertigung bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.

Viele Gemeinden haben ihre Friedhofssatzungen auch online verfügbar gemacht, man sollte dann nach „Gemeindename Friedhofssatzung“ suchen. Für den Fall, daß die Satzung im betr. Ort eventuell „Friedhofsordnung“ heißt o. ä. kann man auch nach „Gemeindename Reihengrab“ oder „Gemeindename Ruhezeit“ usw. suchen.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: 26. Februar 2016 | Peter Wilhelm 26. Februar 2016

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happy
15 Jahre zuvor

ja wahnsinn!ausprobiert und gleich gefunden!super interessant, dankeschön!so was muss man auch ersma wissen!echt toll!

jakob!
15 Jahre zuvor

autsch!! in den google suchanzeigen steht gerade „gemeindename friedhofsatzung“

15 Jahre zuvor

@jakob: Es wurden nicht alle Menschen mit ausreichend Hirn ausgestattet um von selbst festzustellen das „Gemeindename“ eigentlich nur eine Variable sein sollte.

mm
15 Jahre zuvor

…und vor allem hat diese intelligenzbestie dann auf den gefundenen link zum bestatterweblog geklickt…..

15 Jahre zuvor

hier ist mal eine übersichtliche Friedhofsordnung, von einem Dorf im Siegerland mit ca 750 Einwohner, und das klappt hervorragend.
http://s4.directupload.net/file/u/5377/q5bm5v66_jpg.htm

bei uns hat die Friedhofsordnung ca 50 Paragrafen 🙁

15 Jahre zuvor

@noch ein Markus: Solche Friedhofsordnungen sind aber nur Auszüge aus der Friedhofssatzung. Ich bin mir sicher, daß auch dieses Dorf im Siegerland noch ein längeres Regelwerk hat.

Irgendwo muß geregelt sein, wie lange die Gräber vergeben werden usw.

Dliessmgg
15 Jahre zuvor

Ist ein bisschen wie in der Schweiz. Hier ist fast alles von Kanton zu Kanton verschieden.

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

Schade, bei uns ist nichts zu finden. Muß ich doch mal aufs Rathaus.

Hannelore Rühl
15 Jahre zuvor

Vor 14 Jahren starb der Onkel meines Mannes.Er erledigte alles,Die Grab pflege übernahm eine Cousine.jetzt ist die Laufzeit für das Grab zuende,aber die Ruhezeit beträgt noch 11 Jahre.Mein Mann ist von der Stadt angeschrieben worden .Wer muß die restliche Gebühr bezahlen?




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