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Gutschein vom Bestatter

Immer wieder stoßen Internetbenutzer auf Gutscheine von Bestattern.
Diese werden im Rahmen von sogenannten deals bei Gutscheinplattformen ausgelobt.
Man bezahlt einen Betrag von beispielsweise 49,- € und erhält dafür einen Gutschein im Wert von 750,- €, den man auf eine Bestattung anrechnen lassen kann.

Aus Großstädten sind auch Postwurfsendungen von Bestattern bekannt, die 150,- € wert sein sollen. Wer damit zum Bestatter kommt, um eine Bestattung abzuwickeln oder eine Vorsorge abzuschließen, erhält dann einen Rabatt von 150,- €.

Was ist von Bestatter-Gutscheinen zu halten?

Wir merken uns bitte einen kaufmännischen Grundsatz, der so alt ist, wie der Rabatt selbst:

Rabatte zahlt immer der Kunde

Es gibt durchaus auch Rabatte, die der Kaufmann trägt. Beispielsweise bei der Abnahme größerer Posten, weil die Bearbeitungskosten nur einmal anfallen.
Oder aber Rabatte für Waren, die im Rahmen einer Lagerräumung gewährt werden. In solchen Fällen verzichtet der Kaufmann auf einen Teil seines Gewinns oder gibt einen Kostenvorteil an den Kunden weiter.

Im Falle eines Bestatters treffen aber solche Rabattargumente meist nicht zu.
Diese Rabattaktionen haben einzig den Grund, Kunden anzulocken.
Da der Kunde aber nur eine Bestattung kaufen wird, hat der Bestatter keine Mengenvorteile wie bei der Abnahme größerer Stückzahlen.
Auch eine Lagerräumung kommt nicht in Betracht.

Der Bestatter hat also durch die Einlösung keinen Vorteil, den er umrechnen und an den Kunden weitergeben könnte.

Wir alle wissen, dass es auch Scheinrabatte gibt.
Diese funktionieren nach einem altbewährten Prinzip. Man bietet eine Ware zunächst zu einem überhöhten Preis an und reduziert dann diesen „Mondpreis“ auf den gewünschten Normalpreis (der immer noch hoch sein kann), kann aber die Differenz zwischen „Mondpreis“ und nun verlangtem Preis als „Reduzierung“ anpreisen.

Diesem Verhalten wird auch durch die Hersteller vieler Waren Vorschub geleistet, indem sie beispielsweise bei elektronischen Produkten in den eigenen Preislisten Preise aufrufen, die weit über den Preisen liegen, die tatsächlich am Markt verlangt werden. Beispiel: Ein Radiohersteller listet ein Gerät mit 999,- €. Er verkauft diese Geräte für 399,- € an den Handel. Der Handel bietet die Geräte durchweg für 499,- € an und kann von vornherein mit einem Rabatt von 50% gegenüber UVP werben.
Besonders offensichtlich wird das im Textileinzelhandel, wo oft schon Klamotten mitsamt Etiketten mit Vorher/Nachher-Preis seitens des Herstellers angebracht werden.

Der angeblich geforderte UVP ist also blanker Quatsch. Er dient nur dazu, dem Kunden einen scheinbaren Vorteil vorzugaukeln.

Mit diesem Wissen kann man durchaus berechtigterweise mutmaßen, dass das im Bestattungsgewerbe auch so ist.

Der Bestatter muss Gewinn machen – Rabatte verderben das Geschäft

Der Bestatter muss pro Sterbefall soundsoviel Euro Umsatz/Gewinn machen.
Legt ein Kunde einen Gutschein über den Betrag X vor, muss die Rechnung also vor Abzug des Rabattes um den Betrag X höher sein. Sonst macht der Bestatter auf Dauer Verlust.

Für den Kunden bedeutet das: Er kommt nur scheinbar in den Genuss eines Preisvorteils. In Wirklichkeit zahlt er mindestens den normalen Preis.
Unter Umständen zahlt er sogar mehr, weil der Kaufmann die Kosten der Werbeaktion auch noch umlegen muss.

Gutscheine vom Bestatter sind Quatsch und pietätlos

Aus den oben genannten Gründen sind also solche Gutscheinaktionen in den meisten Fällen Quatsch.

Ich persönlich bezeichne solche Aktionen auch als pietätlos.

Zwar stehe ich dafür, dass Bestatter aus der dunklen Ecke hervorkommen und sich als ganz normaler Teil der geschäftetreibenden Gesellschaft zeigen sollen.
Aber gerade in puncto Werbung gibt es so etwas wie eine selbstauferlegte Distanzwahrung.

Ethisch nicht vertretbar ist beispielsweise Werbung in, an oder vor Krankenhäusern, Altenheimen oder Hospizen.
Die meisten Verbände fordern von ihren Mitgliedern auch, derartige Werbung zu unterlassen.

Auch das Auflauern in Krankenhäusern und das Abfischen von frisch gebackenen Witwen und Hinterbliebenen gilt als pietätloses Treiben.

Sich unaufgefordert mit Gutscheinen per Postwurfsendung an die Allgemeinheit zu wenden, halte ich für schlecht.
So eine Reklame kann auch in einem Haus eingeworfen werden, in dem eine kranke Person gepflegt wird. Dann wird das von den Angehörigen als pietätlose „Aufforderung zum Tanz“ verstanden.

Lieber Finger weg von solchen Gutscheinen

Der beste Weg, um eine preiswerte (nicht billige!) Bestattung zu bekommen, ist immer noch der Preisvergleich.
Ein weiterer Weg ist es, dem ausgewählten Bestatter von vornherein die finanziellen Möglichkeiten zu nennen. Jeder Bestatter kann eine Bestattung anbieten, die dem Budget des Kunden entspricht.
Das ist dann unterm Strich billiger, als wenn man auf eine überhöhte Rechnung einen kleinen Gutschein anrechnen lassen kann.

Branche / Kommune

Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 20. April 2018 | Peter Wilhelm 20. April 2018

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4 Kommentare
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Alle Kommentare anzeigen
B.Cottin
5 Jahre zuvor

Wären diese Rabatte als Werbekosten absetzbar?

twl
Reply to  B.Cottin
5 Jahre zuvor

@B.Cottin: Aus meiner Sicht nicht, ähnlich wie gewährtes Skonto: Die Einnahmen für den Auftrag sinken und damit die Steuerlast hierfür, aber Mindereinnahmen sind keine Kosten.

A.R.
5 Jahre zuvor

Hallo,

ja, Rabatte zahlt der Kunde. Aber nicht zwangsläufig derjenige, der sie bekommt.

Grüße
Andreas

Ernie
5 Jahre zuvor

Klugscheissmidus an:
Wortstamm von Reduzieren ist das lateinische reducere (zurückführen). Also wenn ich etwas reduziere führe ich auf den normalen Preis zurück.
Klugscheissmodus aus.




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