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Henning -12-

orgel

Wir hatten ja eine alte Dame zum Hauptfriedhof der Nachbarstadt gebracht, einen Weg, den sie wegen leider dauernder Leblosigkeit nicht alleine antreten konnte. Ihr beklagenswerter Zustand machte es auch erforderlich, daß der Friedhofsverwalter dort ab und zu ein Auge auf sie hatte. Immerhin fünf Tage mußte sie dort überflüssigerweise überirdisch überdauern, ihre Hinterbliebenen hatten sich auf keinen früheren Beerdigungstermin einigen können. Fünf Tage sind schon ziemlich lang und wer es aus seiner Heimat gewohnt ist, daß die Toten am dritten Tag unter die Erde kommen, den mag so etwas verwundern, aber in der Großstadt sind 5-8 Tage Wartezeit keine Seltenheit.

Am dritten Tag, es war ein Mittwoch, rief mich der Verwalter an. Er habe zwar täglich nach ihr geschaut und es sei auch nichts zu tun gewesen, aber jetzt sei unser Eingreifen dringend notwendig. Bald öffne er die Leichenzellen und so könne er keinesfalls die Angehörigen zu der Verblichenen lassen.

Klaus, einer der Fahrer, nahm den alten Firmenkadett, einen unserer „Leichenkoffer“ und fuhr in die Nachbarstadt. Er war an der Einbettung der Frau und am Transport nicht beteiligt gewesen und hatte die Tote auch vorher nicht gesehen.
Nach einer Stunde war er wieder zurück und kam zu mir ins Büro.

„Chef, also da habt ihr wirklich Mist gebaut“, sagte er zu mir.

„Wieso?“

„Na, ich muß Ihnen ehrlich sagen, derjenige, der die Frau fertiggemacht hat, der hat ja wohl ein bißchen zu tief in den Farbtopf gegriffen.“

„Das war Huber.“

„Unmöglich! Huber kann das nicht gewesen sein. Ich kenne die Arbeit von Huber und sowas würde der nicht abliefern.“

„Es war aber wirklich Huber. Ich habe ihm die Verstorbene quasi vom Tisch genommen und er hat sie in meinem Beisein nochmals im Sarg gerichtet. Ich war selbst dabei, wie sie auf den Friedhof gebracht wurde und Gröschel hat sie nochmals gepudert, auch danach habe ich sie gesehen, sie lag einwandfrei im Sarg.“

„Heute aber nicht mehr!“

„Was war denn?“

„Ja, die hatte Lippenstift rund um den Mund geschmiert, so als habe sich ein kleines Mädchen das erste Mal selbst angemalt und ihre Augenbrauen waren wie bei Mr. Spock nachgezogen.“

„Wie bitte? Das kann gar nicht sein. Die hatte gar keinen Lippenstift und an den Augenbrauen war auch kaum etwas gemacht.“

Lippenstift bei einer Verstorbenen kommt ja sowieso nur selten zum Einsatz. Ich schrieb ja schon mal, daß es in unseren Breitengraden üblich ist, den Verstorbenen einen friedfertigen, schlafenden Ausdruck zu geben und nicht, sie „schön“ zu machen. Die Amerikaner schminken ihre Toten, daß sie aussehen, wie Hollywood-Schauspieler.

Klaus bleibt dabei: „Doch Chef, das stimmt, was ich sage, die Frau war total mit Lippenstift und Augenbrauenstift verschmiert. Wenn das die Familie gesehen hätte, dann hätten wir großes Theater gehabt.“

Ich schicke Klaus wieder an die Arbeit und telefoniere mit dem Friedhofsverwalter. Von ihm will ich wissen, wer diese Sauerei wann gemacht haben könnte. Immerhin besteht ja die Möglichkeit, daß Familienangehörige selbst Hand angelegt haben, wenngleich ich das für absolut unwahrscheinlich halte. Nein, das könne gar nicht sein, meint der Verwalter, denn am gestrigen Tag sei seines Wissens gar keiner von der Familie dagewesen und er habe ja auch kurz vor Feierabend, als er die Zellen geschlossen hat, nochmals nach unserer Verstorbenen geschaut und da sei ja alles in Ordnung gewesen.

Zunächst einigten wir uns auf einen Dummenjungenstreich, daß ich das aber erstens nicht wirklich glaubte und daß etwas anderes dabei herauskam, das erkennt man ja schon an der Überschrift dieses Textes.

Ich hatte immer noch den grinsenden und kaugummikauenden Bengel vor Augen und war mir ziemlich schnell sicher, daß er dahinterstecken muß.

Schließlich sind die Leichenzellen auf diesem Friedhof nachts abgeschlossen und nur die dort ansässigen Bestatter haben einen Schlüssel, damit sie auch außerhalb der Öffnungszeiten Tote anliefern können. Es muß also ganz sicher jemand gewesen sein, der dort ungehinderten Zugang hat. Nur wird man das Henning sicher nicht nachweisen können.

Kaum zu glauben, aber fast schon zu vermuten war, daß der Verwalter auch am nächsten Tag anrief. Diesmal habe die Tote zwar keine Malereien im Gesicht, aber jemand habe ihr eine aufgerollte BILD-Zeitung in die leblosen Hände gesteckt und zwar so, daß der tägliche Nackedei schön nach vorne zeigt. Wir bräuchten nicht zu kommen, die Zeitung habe er schon weggeworfen und die Hände der Verstorbenen gerichtet. Jetzt halte sie wieder ihren Rosenkranz.

Ob er die Leichenzelle nicht bis zum morgigen Freitag, an dem die Beerdigung stattfinde, abschliessen solle, will er wissen. Das wäre sicherlich das Beste, aber erfahrungsgemäß ist es der Tag vor der Beisetzung und sind es die letzten Stunden vor der Trauerfeier in denen die Angehörigen besonders häufig ihre Verstorbenen besuchen wollen.

So etwas sei auf seinem Friedhof noch nie vorgekommen und am liebsten hätte er jetzt Kameras in den Leichenzellen. Das bringt mich aber auf eine ganz andere Idee. Ich frage ihn, was er denn davon halte, wenn wir uns nach Feierabend auf die Lauer legen würden.
Die Idee gefällt ihm und wir verabreden uns für 17 Uhr.

Ihr wißt, was kommt, gell?
Soviel kann ich verraten, es wird so kommen, wie Ihr denkt, aber doch ganz anders.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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37 Kommentare
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Ute
16 Jahre zuvor

Und ich dachte immer, die Arbeit eines Bestatters wäre beschaulich bis ähm… einschläfernd? *g* Da werde ich hier nun täglich eines Besseren belehrt. 🙂

Fastjack
16 Jahre zuvor

Ahhhhhhhhh…….schon wieder ein Cliffhanger…..das is sowas von gemein *G*….hoffe mal die Fortsetzung kommt noch heute ^^

16 Jahre zuvor

wirklich böse diese Fortsetzungsgeschichten und ja das war doppeldeutig 😉

16 Jahre zuvor

Los, Tom, los! 🙂

Es ist klar, dass man als Bestatter auch zu arbeiten hat, aber für den Blog muss trotzdem genug Zeit bleiben – und vor allem für Henning. 😉

Anja
16 Jahre zuvor

Hm, vielleicht war es ja so, dass nicht Henning direkt für diese Unverschämtheiten zuständig war. Vielleicht war es ja sein neuer Arbeitgeber, den Henning dazu angestiftet hat? Wer weiß, was Henning ihm erzählt hat..

Ich bin ja kein Jurist, aber ist das nicht ein Strafbestand, Störung der Totenruhe oder so?

Louis
16 Jahre zuvor

WEITER… 🙂

DasM
16 Jahre zuvor

Es wird nicht Henning sein, sondern sein Chef?

bingsdeny
16 Jahre zuvor

Oder seine Eltern??

bingsdeny
16 Jahre zuvor

Arghhhh wie soll ich denn so Arbeiten?? Dauernd am warten auf Neuigkeiten..??

Atropos
16 Jahre zuvor

Ich weiß es, Henning legt den Ratschenkasten in den Sarg 😀

bingsdeny
16 Jahre zuvor

😉 Oder aber es liegt nur noch der Ratschenkasten im Sarg…

damage
16 Jahre zuvor

WEITER!!!!!!!!!!!!

Asz
16 Jahre zuvor

Das war bestimmt der Grottenolm!

bingsdeny
16 Jahre zuvor

Was mir gerade einfällt und ich unbedingt schreiben muss: Ratschenkastendieb sollte Un-Wort des Jahres werden 😀

16 Jahre zuvor

Tom, Du solltest Drehbücher für Soaps schreiben. Ich kenne keinen, der so hinreißend spannende Cliff Hanger am Fließband produziert, wie Du. Daumen hoch, ich bin gespannt.

tone
16 Jahre zuvor

@Anja: Ja, stimmt, aber in Deutschland damit nur eine Ordnungswidrigkeit nach den Bestattungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer.

Als Ordnungswidrigkeit kaum, auf jeden Fall aber viel „weicher“ bestraft, als man sich das als Laie so vorstellt.

bingsdeny
16 Jahre zuvor

Ich habe bei mir im Browser meine RSS-Links auf einige Blogs in einem Ordner zusammengefasst. Sobald ein Blog einen neuen Beitrag enthält steht neben dem Ordner ein Hinweis. 😀
War aber leider ein anderer nicht so spanender Blog 🙁

Hein
16 Jahre zuvor

Arg!

Tom, wir schicken dir jetzt alle per Mail unsere Telefonnummer und dann rufst du uns bitte an, sobald der neue Eintrag fertig ist. – Als Wiedergutmachung für die Wartezeit. 😉

bingsdeny
16 Jahre zuvor

Ich schraube mir bald ne rote Rundum-Leuchte ins Büro. Sobald nen neuer Beitrag hier im Blog kommt, springt die an….
😉

16 Jahre zuvor

Sowas gehört ganz derbe bestraft. Wenn ich daran denke, dass das zum Beispiel ein naher Angehöriger wäre und ich käme in diese Zelle und sähe sowas. Und dann könnte mir der Bestatter nicht wirklich erklären, wie das passieren konnte. Da wird mir ganz anders. So jemandem gehört die Erlaubnis entzogen, sich jemals wieder im Bestattungsgeschäft zu betätigen.

16 Jahre zuvor

Ich bleib dabei: „Fresse hauen!!“

16 Jahre zuvor

@ bingsdeny
Wie hast du das gemacht (mit dem Hinweis)? Ich hab im Firefox auch oben in der Bookmark-Leiste meinen Ordner mit den Blog-RSS-Feeds und so ein „Neuer Eintrag“-Warner wäre ja doch sehr praktisch.

Nina
16 Jahre zuvor

Zum Thema „Cliffhanger“, weil diesbezüglich immer wieder mal nach einem deutschen Begriff gefragt wird: Ich habe jetzt mal in diversen Online-Wörterbüchern geblättert, und dort steht eigentlich immer nur sehr umschreibend „spannungsgeladener Moment, an dem die Handlung abbricht“.

Interessanterweise listen das Wortschatzarchiv der Uni-Leipzig als auch der Online-Duden das Wort „Cliffhanger“ auf. Dürfte also eingebürgert sein.

bingsdeny
16 Jahre zuvor

@Kathrin:
Sorry, aber ich nutze Safari auf MacOSX. Aber du kannst mal versuchen die Safari V3 Beta zu laden. Aber Vorsicht, die ist echt noch ziemlich Fehlerhaft
LG Sascha

Marco
16 Jahre zuvor

@tone: Ist der § 168 StGB abgeschafft worden? Hab ich gar nicht mitbekommen…

Selbstverständlich ist Störung der Totenruhe in Deutschland eine Straftat und keinesfalls nur eine Ordnungswidrigkeit. (http://dejure.org/gesetze/StGB/168.html falls es jemand nachlesen möchte.)
Ich habe keinen Kommentar zur Hand, und weiß daher leider aus dem Stegreif nicht, ob das Bemalen „schimpflicher Unfug“ im Sinne des § 168 StGB ist, nehme es aber stark an.

Marco
16 Jahre zuvor

Nachtrag:
Mir ist gerade eingefallen, dass ich ja doch einen Kommentar zur Hand habe. Schönke/Schröder (27. Auflage, 2006) sagt dazu in § 168 Rn. 10:
Das Verüben beschimpfenden Unfugs als Tathandlung bedeutet hier (zu § 167 vgl. dort RN 13) ein im Angesicht eines Toten durch ein besonderes Maß an Pietätlosigkeit und Rohheit gekennzeichnetes Verhalten, mit dem der Täter seine Ver- oder jedenfalls Missachtung zum Ausdruck bringt, wobei der dem Toten damit angetane „Schimpf“ nicht nur in Schmähungen und Beschimpfungen, sondern auch in Hohn und Spott oder auch nur darin bestehen kann, dass „man so etwas mit einer (der) Leiche ja machen kann“.

Da würde ich doch glatt mal behaupten, dass jedenfalls das Anmalen, evtl. auch die Bild-Zeitung den Tatbestand der Störung der Totenruhe erfüllt haben.

Beccy
16 Jahre zuvor

Darf ich denjenigen mal kräftig treten oder so? So im Arschbereich?
Ich reg mich hier voll auf.

Frosch auf Zeit
16 Jahre zuvor

🙂
sowas habe ich bereits bei Henning 11 geahnt, das irgendetwas mit der armen toten Leiche passiert… Auch wenn Henning wider Erwarten nicht der Übeltäter sein sollte.

LeSmou
16 Jahre zuvor

das war der andere bestatter höchstpersönlich. henning hat dem erzählt wie es bei „dem“ so war, dass er gemobbt wurde, dass des n ******ch ist und wegen dem miesen spiel sogar verurteilt wurde. und da sich bestatter sowieso gegenseitig nicht sooo mögen…
jedenfalls wäre das so in ner schlechten soap. aber könnte ja sein…was krieg ich wenns stimmt? LOL

tone
16 Jahre zuvor

@Marco: Mir fiel schon nach dem Absenden auf, dass ich hätte hinzufügen sollen, dass ich auch KEIN Jurist bin.

Hast mir was beibringen können! Danke. Muss das in der entsprechenden Vorlesungn überhört haben. 😉

jens
16 Jahre zuvor

Hmm, es scheint mir fast so, als wolle heute Tom zusammen mit seinem Serverbetreiber den Volllastfall proben 😉

IngoH
16 Jahre zuvor

Selbst wenn „Störung der Totenruhe“ zunächst mal nicht mit einer hohen Strafe belegt ist, so wird es doch für Henning (so er es denn getan hat) Konsequenzen haben:

Kein Bestatter kann es sich leisten, dass er jemanden beschäftigt, der derart mit Verstorbenen umgeht – sobald das bekannt wird, wird er arge Probleme bekommen, das Vertrauen seiner potentiellen Auftraggeber wiederherzustellen. Kaum irgendwo sonst ist der gute Ruf so überlebenswichtig für ein Unternehmen, wie für ein kleines bis mittelgroßes Bestattungshaus in einer kleinen Stadt oder auf dem Land…

Insofern wäre Henning spätestens dann nicht mehr für das Bestattungshaus tragbar, sobald öffentlich wird, dass er für diese üblen Scherze mit der Verstorbenen verantwortlich wäre…

Gerd Krüger
16 Jahre zuvor

Irgendwie habe ich ein Problem mit dieser Geschichte.
Mir scheint die dortige Friedhofverwaltung ein wenig deppert zu sein. Die gesamte Handhabung des Falles ist meiner Meinung nicht angemessen. Wenn eine in ihrer Obhut befindliche Leiche plötzlich dermaßen verunstaltet ist, benachrichtigt man sicherlich auch den zuständigen Bestatter, aber in erster Linie erstattet man Anzeige. Stattdessen wird dem Täter weiterhin Zugang zur Leiche gewährt und will danach mit Detektivspielchen die Sache zum Abschluß bringen.

Newty
16 Jahre zuvor

Gerd, ich vermute, dass hierfür die Schlösser ausgewechselt werden müssten – bei einem Schließsystem wirds teuer, auch im Falle, dass es einfache Schlösser sind, werden sicherlich 10-12 Schlüssel gebraucht – landen wir auch ohne Probleme im 3-stelligen Bereich. Ein teurer Spaß angesichts der Tatsache, dass das ganze dann mit „Anzeige gegen Unbekannt – Verfahren eingestellt“ zum Abschluss gebracht wird.

Das Verhalten finde ich richtig. Wenn dir regelmäßig wer den Autolack zerkratzt, dann legst du dich auf die Lauer und wartest und erstattest nicht fröhlich Anzeige und parkst woanders, oder?

Pat
16 Jahre zuvor

Ich dachte ich gucke nicht recht, als ich diesen Artikel gelesen habe…

Wer auch immmer sowas schändliches macht, ist dem traue ich auch noch zu, das er Bilder von der entstellten Toten gemacht hat, um bei der Blöd-Zeitung die 500 Euro als Blöd-Leser-Reporter einzustreichen… 🙁

Sensenmann
16 Jahre zuvor

„Wir hatten ja eine alte Dame zum Hauptfriedhof der Nachbarstadt gebracht, einen Weg, den sie wegen leider dauernder Leblosigkeit nicht alleine antreten konnte.“

ROOOFL! 😀

Erst sowas direkt zu Beginn und am Ende dann… AAAAAH! Bei den ganzen Cliffhangern krieg ich irgendwann noch nen Herzkasper…

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Kein Problem für den Bestatter. Er macht ja von jedem Verstorbenen ein Foto fürs Archiv. Also egal wie die Frau jetzt aussieht, er kann beweisen, dass es vorher anders ausgesehen hat, und das ganze nur in der Obhut der Friedhofsverwaltung passiert sein kann. Dann haben die ein Problem. Man könnte ihnen ja einen diskreten „Wink“ geben ?




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