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Frag den Bestatter

Hilfe! Da soll ein Fremder zu meiner Mutter ins Grab

Ich habe zwei Anliegen und hoffe, dass ich hier richtig bin.

1 – Meine Mutter ist vor 21 Jahren gestorben. Ich habe mit dem Friedhofsamt letztes Jahr gesprochen und er sagte mir, dass es bis 2016 bleiben wird.
Ich habe ihn gefragt, ob es möglich sei dabei zu sein, wenn sie aus dem Grab entfernt wird.
Darauf antwortete er, dass alles drin bleibt und ein neuer Verstorbener einfach oben drauf kommt. Ich habe damit große Schwierigkeiten gehabt, denn die Vorstellung, dass da plötzlich jemand fremdes über ihr liegt, ist einfach grauenhaft. Ich habe auch nicht erfahren, ob ich dabei sein kann, was sich dadurch ja erübrigt hat. Ist es üblich, dass jemand Fremdes in ein Grab gelegt wird, in dem schon jemand liegt?

2 – Ich habe noch eine Frage: wenn jemand verbrannt wird, wird es ja im Sarg sein. Wie viel Asche ist dann tatsächlich nur von dem Verstorbenen? Oder ist es so wenig, dass fast nur Asche des Sarges übrig bleibt?

Ich wünsche eine schöne neue Woche,

Der Mensch wird in der Erde beigesetzt, damit er vergehen kann. Das tun Menschen auch, wenn sie begraben sind.
Man darf nicht an Knochenfunde aus prähistorischer Zeit denken. Damals sind auch tausende von Menschen gestorben, gefunden werden aber nur sehr wenige Knochen. Das sind die die in besonders günstiger Lage konservierend in der Erde lagen oder die sogar inzwischen versteinert sind.
Das bedeutet, daß in der Erde eines Friedhofs die Menschen tatsächlich vergehen und irgendwann weg sind.

Das weiß man, weil zu allen Zeiten die recht engen Verhältnisse auf den Friedhöfen dazu führten, daß Gräber wieder neu belegt wurden.
Wenn die Gräber für den nächsten geöffnet werden, sieht man ja, was noch da ist.
Aus diesen Erfahrungen und in modernen Zeiten auch durch Bodengutachten, weiß man, wie lange ein Leichnam in der Erde benötigt, um zu vergehen.
Hieran orientieren sich die Mindestruhezeiten, die von Friedhof zu Friedhof verschieden sind.
So gibt es Friedhöfe mit besonders günstigen Bodenverhältnissen, da ist ein Verstorbener nach gut 15 Jahren schon „weg“ und solche, bei denen es eher etwas ungünstiger ist, da kann es auch 40 Jahre dauern.

Nach 21 Jahren, wie bei Deiner Mutter, ist wirklich nichts mehr da. Es mag im Einzelfall so sein, daß noch der eine oder andere Knochen vorhanden ist, aber der würde vielleicht hundert Jahre benötigen, um endlich weg zu sein. So gilt ein Grab immer dann als frei und der darin befindliche Verstorbene als „weg“, wenn das Allermeiste von ihm vergangen ist.

Da aber immer noch geringe Mengen da sein können, läßt man diese Überreste im Grund für alle Ewigkeit an dieser Stelle.
Der Platz darüber wird aber von einem neuen Sarg belegt werden.

Du kannst davon ausgehen, daß Deine Mutter wirklich weg ist. Sie ist vergangen. Immerhin, und das darf man nicht vergessen, ist Deine Mutter vor fast einem Vierteljahrhundert verstorben. Was jetzt für immer bleibt, ist die Erinnerung an sie und die Gedanken, die die Lebenden mit ihr verbinden. Der Körper ist nun weg. damit muß man sich abfinden.

Zum Einäschern:
Das Einäschern des Menschen im Sarg geschieht in mehreren Schritten und bei unterschiedlichen Temperaturen.
Zuerst verbrennen Sarg und Bekleidung. Die davon resultierende Asche wird abgesaugt bzw. treibt durch Thermik in die Filteranlage. Nur minimalste Mengen unverbrennbaren Anteils geraten später zusammen mit den Resten des Menschen in die Urne.
Die Urne enthält somit ausschließlich die unverbrennbaren mineralischen Reste eines Menschen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 25. Oktober 2016 | Peter Wilhelm 25. Oktober 2016

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11 Kommentare
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shivling
Reply to  Ralf E
7 Jahre zuvor

@Ralf E:

hmmm… *grübelgrübelundstudier*… In welchem Zusammenhang steht dies nun mit dem obigen Artikel???

Shivling
Reply to  Peter Wilhelm
7 Jahre zuvor

@Peter Wilhelm:
Aaaaaaahso! Jetzt verstehe ich 🙂 Man sollte halt doch alle aktuellen Artikel lesen, bevor man auf rätselhafte Kommentare antwortet… 😀

Beata
7 Jahre zuvor

Greetings from Poland. The book is great.

Der Boandlkramer
7 Jahre zuvor

Um ehrlich zu sein, was nach einer Kremation übrigbleibt ist nur das Skelett des Menschen. Der Rest treibt durch die Thermik auf und landet in der Filteranlage. Der Hauptbestandteil des Leibes ist aber Wasser und das verdampft einfach.

Coranje
7 Jahre zuvor

Hallo Peter,

vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Das hilft mir ja schon besser als die Antwort, die ich vom Friedhofsamt bekommen habe.

Das heißt also, dass in naher Zukunft jemand in das Grab meiner Mutter kommt. Ist es vielleicht möglich dieses zu „reservieren“?
Ich weiß, dass meine Großeltern sich damals eine Gruft gekauft haben und sofort frei verfügbar war als mein Opa starb.
Angenommen ich würde jetzt sterben, wäre es da möglich, in das Grab meiner Mutter zu kommen?

Vielen Dank auch für die Antwort zu meiner Frage mit dem Krematorium, auch an Der Boandlkramer.

Noch eine kurze Frage dazu: angenommen es stirbt jemand und lässt sich verbrennen, könnte der/diejenige auch zu meiner Mutter ins Grab? Ich meine, dass es ein „normales“ Grab ist, aber nur die eine Urne rein kommt? Ist das möglich?

Ich wünsche einen schönen Tag, liebe Grüße aus dem Rheinland,
Coranje

shivling
Reply to  Coranje
7 Jahre zuvor

@Coranje: Ich erlaube mir mal, Peter vorzugreifen, man möge mich korrigieren, wenn was falsch ist… 😀 Das heißt also, dass in naher Zukunft jemand in das Grab meiner Mutter kommt. Ist es vielleicht möglich dieses zu „reservieren“? Ja, normalerweise schon. Die Friedhofsverwaltungen sind heutzutage froh um jede „Reservierung“, denn Du musst dann i.d.R. ab dem Zeitpunkt, ab dem Du das Grab „anmietest“, ja auch dafür bezahlen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem es dann wieder belegt wird, zusätzlich mindestens so lange, wie die Ruhezeit läuft. Angenommen ich würde jetzt sterben, wäre es da möglich, in das Grab meiner Mutter zu kommen? Ja, wenn es zwischenzeitlich an niemand anderen vergeben wurde. Die Friedhofsverwaltung gibt Auskunft. Noch eine kurze Frage dazu: angenommen es stirbt jemand und lässt sich verbrennen, könnte der/diejenige auch zu meiner Mutter ins Grab? Ich meine, dass es ein „normales“ Grab ist, aber nur die eine Urne rein kommt? Ist das möglich? Ja, auch Urnen können ganz normal in Erdgräbern beigesetzt werden. Die Gebühren und Ruhezeiten ändern sich dadurch i.d.R. nicht. Die Friedhofsverwaltung gibt Auskunft.… Weiterlesen »

Coranje
Reply to  shivling
7 Jahre zuvor

Hallo shivling,

das ist aber nett, dass Du antwortest, vielen Dank dafür.
Dann werde ich mich mal mit dem Friedhofsamt in Verbindung setzen und schauen was da möglich ist.

Alles Gute und liebe Grüße
Coranje

Gorenje
7 Jahre zuvor

Interessanterweise wird der Neuzugang auch nicht über deiner Mutter beigesetzt, sondern quasi „in“ deiner Mutter. Das hängt damit zusammen, dass es immer ziemlich identische Tiefenvorgaben auf den Friedhöfen gibt.




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