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Leiche sechs Monate im Kühlfach gelagert

Fehler durch Lektorin Alexandra bereinigt.

Die soziale Hängematte, von der immer wieder lapidar die Rede ist, wenn Leute die in Brot und Lohn stehen, über diejenigen sprechen, die nichts haben, ist ein ganz unbequemes Ding. Wer sich nämlich so eine Hängematte schon einmal genauer angeschaut hat, der wird feststellen müssen, daß sie ganz schön viele Löcher hat und vor allem, daß man auch ganz schnell herausfallen kann.

Scheinbar werden die Maschen immer größer und der Wind, der den Bürgern von Seiten der Sozialbehörden ins Gesicht bläst, wird immer rauher und hat den Duft fauligen Mundgeruchs.

Agieren da noch Menschen mit gesundem Menschenverstand, die alle ihre fünf Sinne beeinander haben oder sitzen da Leute, die insgeheim innerlich einen Jahrmarkt erleben, wenn sie den Ärmsten der Armen nun auch noch die letzte finanzielle Sicherheit, nämlich die Bestattungsvorsorgen aufreiben?

Diese Frage ist durchaus berechtigt.
Wir wissen, wer zu Lebzeiten vorsorgt und bei einem Bestatter Geld für seine Bestattung hinterlegt hat oder eine Sterbeversicherung abgeschlossen hat, der braucht sich wenigstens um den letzten Weg keine Sorgen mehr zu machen. Der Bestatter wird alles nach Plan abwickeln, egal wie die finanzielle Situation des Betroffenen unmittelbar vor dem Tod ausgesehen hat.

Das wird auch vom Bundessozialgericht so gesehen, das erst am 18. März 2008 urteilte:

„Im Hinblick auf die Menschenwürde und die Glaubensfreiheit kann das Sozialamt von einem Antragsteller nicht verlangen, dass er zunächst eine angemessene Bestattungsvorsorge verwertet, das heißt die Verträge kündigt, bevor er Sozialhilfe erhält.“

Damit ist eigentlich alles gesagt.
Wer für seinen Tod vorsorgt, dem darf das Sozialamt die dafür festgelegten Gelder nicht wegnehmen. Punkt.

Was aber machen die Sozialämter landauf, landab? Sie setzen sich keck über die Regelungen und dieses Urteil hinweg, verlangen in vielen Fällen dennoch die Auflösung der bestehenden Verträge und die Verwertung des Geldes und hoffen darauf, daß die teils vollkommen wehrlosen Alten niemanden haben, der ihre berechtigten Ansprüche überwacht und durchsetzt.

Was will denn ein hochbetagter Heimbewohner machen, wenn er Post vom Sozialamt bekommt und ihm in einschüchterndem Amtsdeutsch mitgeteilt wird, er „müsse“ und „habe zu handeln“ und „widrigenfalls“ und „erhebliche Folgen“ usw..

Obwohl die Sozialämter nach weitläufiger Ansicht absolut im Unrecht sind, agieren sie, wie einst die Kurfürsten ohne Rücksicht auf Verluste. Man meint, sie würden feist und dreist sagen: „Verklagen sie mich doch!“
Doch wer tut das schon? Welcher alte Mensch kann das noch?

Die Folgen liegen auf der Hand:
Mühsam, oft über Jahrzehnte angesparte, Gelder sind weg, die Vorsorgen aufgelöst und auf den letzten Willen von Bürger, die sich auf ihren Staat verlassen, wird geschissen, um es mal klar und deutlich zu sagen.
Und ist die Kohle erstmal für Heimunterbringung und Pflege draufgegangen, ja dann blüht dem alten Menschen noch die jämmerliche Resteverwertung im Rahmen einer staatlich finanzierten Billigbestattung. Mittlerweile wird gemunkelt, daß manche Kommune ihre „Sozialleichen“ am liebsten in tschechischen Krematorien billig kremieren lassen und am besten gleich, fern der Heimat, in tschechischer Erde beisetzen lassen wollen.

Die Lübecker Nachrichten berichten: „In Hamburg habe ein Klient ein halbes Jahr im Kühlfach gelegen, weil die Ämter nach bestattungspflichtigen Verwandten forschten.“

Wo bitte bleibt denn da das letzte bißchen Würde? Wo bleibt da die Achtung vor dem Menschen und das letzte Fünkchen Anstand?

Man könnte noch verstehen, wenn die Behörden sich auf den Standpunkt stellten und sagten: Wer die letzten Jahre seines Lebens aus dem großen Topf der Allgemeinheit finanziert werden mußte, der muß nicht unbedingt auch noch ein fürstliches Begräbnis haben.
Die Folge wäre dann, daß man sehr hohe Summen kappen würde, denn mancher Rentner ist so schlau und bunkert in einer Bestattungsvorsorge geradezu utopische Summen, die die Kosten der Bestattung teilweise um das Zehnfache übersteigen. Der überzählige Betrag wird dann, ganz gemäß seinen zu Lebzeiten formulierten Wünschen, vom Bestatter direkt an die Begünstigten überwiesen, an der Erbschaftssteuer und der geregelten Erbfolge vorbei, ohne daß irgendwer davon erfährt…

Ein genaueres Hinsehen bei diesen Bestattungsverträgen kann sich also durchaus lohnen, denn mancher Rentner kennt alle möglichen Schliche und Tricks, um sich an den gesetzlichen Erfordernissen vorbeizumogeln.
Aber eben dieses genauere Hinsehen ist erforderlich und zwar muß das jemand tun, der über den nötigen Sachverstand verfügt.
Denn während bei dem einen eine Summe von 3.000 bis 4.000 Euro ausreichen, sind bei einem anderen fast 12.000 Euro erforderlich oder gar mehr. Abhängen kann das z.B. davon, ob der Betreffende in einem Familiengrab beigesetzt werden soll, in dem bereits die gesamte Familie bestattet ist und bei dem umfangreiche Arbeiten am Grabmal stattfinden müssen und vom Friedhofsträger, also in der Regel der selben Kommune, eine Sicherstellung der Grabpflege für die gesamte restliche Ruhezeit verlangt wird.

Es geht aber in der großen Mehrzahl der Fälle eben nicht um diese „Cleverles“ unter den vermögenden Rentnern, die nur einen ganz kleinen Prozentsatz ausmachen, sondern tatsächlich um das mittellose Mütterchen und Väterchen, das sein ganzes Leben lang hart gearbeitet und brav Steuern gezahlt hat. Um in diesem, durchaus realitätsnahen, Klischeebild zu bleiben: Diese Leute hätten niemals irgendeine behördliche Unterstützung in Anspruch genommen. Nur kommt man da im Alter oft gar nicht herum. Heim- und Pflegekosten liegen durchschnittlich bei 1.800 bis 3.000 Euro im Monat und machen nahezu jeden Heimbewohner zum Sozialfall.
Und gerade weil man auch im Tode der Allgemeinheit nicht zur Last fallen will, schließen diese Menschen – in fast allen Fällen sogar durch das Heim erfordert – eine Bestattungsvorsorge ab. Ja, und genau diesen letzten Willen der Menschen treten die Sozialbehörden mit Füßen, fordern stur – wider gesprochene Urteile – die Auflösung der Verträge ein und haben was davon?
Genau: Im Endeffekt muß die Allgemeinheit so oder so für diesen alten Menschen und dann eben für seine Bestattung einstehen.

Ein jämmerliches Spiel, wie ich finde.

Foto: Jacky

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Februar 2016 | Peter Wilhelm 28. Februar 2016

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Nogger
15 Jahre zuvor

Hi
mal aus Beamtensicht:
Das Urteil ist vom März d.J. Es ist durchaus möglich, dass es den Sachbearbeitern „an der Front“ noch gar nicht bekannt ist.
Da heutzutage Kostenrechner auch in Behörden das sagen haben und dafür Sorge tragen, dass die Mitarbeiter bis über beide Ohren mit Arbeit zu sind, entfallen auch und gerade in Sozialämtern (und auch anderen) die regelmäßigen Dienstbesprechungen, bei denen auf solche Änderungen aufmerksam gemacht werden soll. Es entfallen Aus- und Fortbildungen, da die Ergebnisse „nicht quantifizierbar“ sind.
Wenn man Glück hat, wird die Zeitschrift, in der entsprechende Urteile und Entscheidungen veröffentlicht werden, als Umlauf den Mitarbeitern zugänglich gemacht, mit dem Hinweis, dass diese nicht länger als zwei Tage beim einzelnen SB verbleiben darf – wer die dann noch aufmerksam lesen soll: keine Ahnung.

Lily
15 Jahre zuvor

Fakt ist, dass es immer noch auch Beamte und Ämter gibt, die gut ausgebildet und gut ausgestattet sind (zumindest mit Wissen und Informationen). Fakt ist auch, dass in immer mehr Ämtern keine Beamten mehr sitzen, sondern Leute, die eben KEINE Ausbildung haben, die ihnen beigebracht hätte, ein Gesetz oder ein Urteil richtig zu lesen, ordentlich zu verstehen und sachgerecht anzuwenden. Das führt dann zu irgendwelchen Entscheidungen, bei denen dem Leser die Haare zu Berge stehen, weil der gesunde Menschenverstand und die Verhältnismäßigkeit, mal ganz abgesehen von Rechtmäßigkeit, derart mit Füßen getreten wurden, dass einem schlecht werden kann. Da sitzen dann Bürogehilfen, ReNo-Gehilfen, alles, was unfallfrei einen Rechner einschalten kann. Da sitzen 20-jährige und sollen einen armen Kerl beraten, der mit über 50 den Job verloren hat- man gebe jemanden hinter einem Schreibtisch Macht, und er wird sie missbrauchen. Wenn nicht Ausbildung und Kontrolle ihn davon abhalten. Ich bin selbst seit einem Vierteljahrhundert im öffentlichen Dienst- und auch ich schlage mich, vor allem in den Kontakten mit Leuten in den „neu“ gegründeten ArGen mit Kollegen herum,… Weiterlesen »

Gehtdichnixan
15 Jahre zuvor

Es steht dir doch gar nicht zu dir darüber ein Urteil zu erlauben.
Dein Weblog ist dafür da dass du hier Geschichten schreibst und nicht die politische Entwicklung kommentierst. Das solltest du Stefan Niggemeyer und Leuten überlassen, die dafür ein Blog haben.

Merke dir gut Undertaker: Schuster bleib bei deinen Leisten!

rossi
15 Jahre zuvor

@all w/(1): don`t feed the trolls – offensichtlichen quatsch bitte einfach ignorieren.
Im sinne eines zivilisierten Umgangs.
r.

15 Jahre zuvor

Hä? @ gehtsichixan?

Wozu ist dieses Weblog da? Doch wohl dafür, die Ansichten, Geschichten und Meinungen des Betreibers *winke rüber zu Tom* nach Außen zu tragen – und gerade das obige Thema ist mMn absolut relevant.
Ich schließe mich Toms Meinung aus vollem Herzen an – obwohl ich nur Buchhändlerin und kein Beamter oder Jurist bin.

Bine
15 Jahre zuvor

@ Gehtdichnixan:
Dein Name ist Programm

Ma Rode
15 Jahre zuvor

Das inde ich nicht, Gehtdichnix an. Genau das Thema gehört hier genauso rein wie alles andere, was mit Sterben, Tod und Bestattung zu tun hat.

Hoppla, ich soll ja keine Trolle füttern. Mist!

wildeSau
15 Jahre zuvor

#1….Dummbatz, um mich noch gepflegt auszudrücken. Achso, keine Trolle füttern. Mist.

Siggi
15 Jahre zuvor

Naja, feine Ironie zu verstehen, obliegt nicht allen Menschen!

15 Jahre zuvor

Daran habe ich in dem Zusammenhang noch gar nicht gedacht… eine Forderung seitens der Behörde, eine Bestattungsvorsorge aufzulösen…

Aber letztlich überrascht mich das gar nicht. Im Zuge von HartzIV werden Menschen systematisch entrechtet und erpresst (egal wie man es dreht und wendet: Jemandem mit teilweisem bis hin zu völligem Aussetzen jeder Zahlungen zu „sanktionieren“, wenn er irgendwelche Auflagen nicht erfüllt, ist grundgesetzwidrige Erpressung ‚tu das und das oder du darfst nicht essen, heizen, usw.“). Im Grunde sind die Behörden wenigstens konsequent in ihrer Menschenverachtung – bis über den Tod hinaus.

martin
15 Jahre zuvor

ich denke mal, das hier ist nur die halbe wahrheit! mit sicherheit gibts zu der ganzen sache auch einen kommentar der regelt, welcher betrag für eine bestattungsvorsorge angemessen ist!
die gegenfrage ist doch: ist es gerechter,alte menschen zu zwingen ihr eigenes häuschen zu verkaufen, dass sie sich jahrelang zusammengespart haben?
und wie gerecht ist es, den staat ( also jeden von uns) zur kasse zu bitten, damit solche besitztümer gesichert bleiben!?

es wird keiner unbeerdigt bleiben und keiner auf der strasse wohnen müssen, aber die leute müssen von ihrem anspruchsdenken runter! das soziale systhem ist dafür da ein menschenwürdiges auskommen zu bieten und nicht den erreichten lebensstandart zu sichern! alles andere wäre assozial, da das dann ja alle anderen bezahlen müssen!

und auch wenn du mich jetzt steinigst, ich finde es total in ordnung, wenn nicht angemessene vorsorgeverträge dieser sache zum opfer fallen!

Percy
15 Jahre zuvor

@ Nogger

Schön, mal von einem Insider zu hören, wie das so in den Behörden läuft. Und ich dachte schon, die zwei Monate meiner Ausbildung im Sozialamt wären ein Sonderfall gewesen – drei bis vier Jahre alte Widersprüche abzuarbeiten war ein spezielles Erlebnis.

Dem nächsten Beamten, der sich über uns furchtbare Anwälte aufregt, die die Behörden jedesmal gleich vor Gericht zerren, werde ich Dein Posting vorhalten.

Rote Zora
15 Jahre zuvor

Das ist wirklich krank.
Wann wird endlich begonnen, Soylent Green aus unnützen Menschen herzustellen? Das schlägt doch gleich zwei Fliegen mit einer Klappe…

*Sarkasmus off*

Kleiner-Klaus
15 Jahre zuvor

@Martin: Deinen Beitrag muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. [quote]ich denke mal, das hier ist nur die halbe wahrheit![/quote] Damit sagst du schlichtweg nichts anderes, als dass der Undertaker zur Hälfte gelogen hat. Okay, wo sind deine Belege für diese freche Behauptung? [quote]die gegenfrage ist doch: ist es gerechter,alte menschen zu zwingen ihr eigenes häuschen zu verkaufen, dass sie sich jahrelang zusammengespart haben?[/quote} Natürlich gibt es Regelungen die exakt besagen welche Besitztümer aufzulösen und zu verwerten sind. Aber darum geht es in diesem Beitrag doch gar nicht. Es geht darum, dass das Bundessozialgericht sagt, dass Bestattungsvorsorgen nicht angegriffen werden dürfen und die Behörden trotzdem gegen dieses Urteil verstossen und auf der Auflösung bestehen. [quote]und wie gerecht ist es, den staat ( also jeden von uns) zur kasse zu bitten, damit solche besitztümer gesichert bleiben!?[/quote] Ja eben. Genau deshalb, damit sie niemandem auf der Tasche liegen, haben die Leute für den Todesfall vorgesorgt. Weil sie eben nicht nur „nicht unbeerdigt“ bleiben wollen, was im Einzelfall bedeutet: Einäscherung gegen den Willen, namenloses Gemeinschaftsgrab, Verzicht… Weiterlesen »

martin
15 Jahre zuvor

@kleiner-klaus: ich unterstelle dem undertaker gar nichts! schon gar nicht, dass er hier fakten zurückhält!
dir allerdings unterstelle ich, dass du entweder mein posting nicht richtig gelesen oder einfach nicht verstanden hast!
ohnen jetzt einen dreifachquote ausführen zu müssen:
1. hatte ich geschrieben “ ein angemessener betrag für die bestattungsvorsorge“, was eine unwürdige verscharrung in einem fremden land ausschliesst!
2.) bezog sich das anspruchsdenken auf die besitzstandswahrung und nicht auf die grundversorgung die natürlich jedem zusteht!

Behördenfuzzi
15 Jahre zuvor

Mal aus der Sicht desjenigen, der tagtäglich damit zu tun hat. Die alten Leute im Altersheim, die sich die horrenden Kosten ihres Aufenthaltes dort nicht aus eigenem Einkommen leisten können, bekommen diese durch die Sozialhilfe finanziert. Dafür wird aber auch verlangt, dass sie sich zunächst selber helfen, sprich erstmal ihr Einkommen und Vermögen dafür einsetzen. Die Rente geht dafür komplett drauf, ja. Allerdings sind sie im Heim da auch rundum mit Essen und Wohnen versorgt. (Ich formuliere das jetzt mal allgemein, damit dieser Kommentar nicht ausufert. Die Details dieser Regelungen würden ca. 100 Seiten füllen). Ausserdem bekommen sie monatlich ein Taschengeld, von dem sie sonstige Ausgaben bestreiten können. Daneben steht jedem alleinstehendem 2.600 Euro Vermögen zu, die vom Sozialamt nicht angetastet werden. (Bei Ehepaaren sind es 3.214 Euro). In unserer Region ist es so, dass davon eine Bestattung zu bezahlen ist. Ich will nicht sagen, dass man dafür wer weiß was für Dinge finanzieren kann, aber eine menschenwürdige Bestattung ist für dieses Geld möglich und die Leute werden auch nicht irgendwo verscharrt, sondern von einem… Weiterlesen »

Stephen
15 Jahre zuvor

@Mephane: Heisst das, dass mein Arbeitgeber, der mir sagt, dass ich 5 Tage in der Woche um 9 Uhr im Büro sein und 8 Stunden dort verbleiben muss weil ich sonst meinen Job verliere, der mir vorschreibt was ich in 8 Stunden tun darf und was nicht, mich „systematisch entrechtet und erpresst“ und zwar auf „grundgesetzwidrige“ Art?

Ich glaube nicht.

anita
15 Jahre zuvor

ist das nicht eigentlich Betrug seitens des Sachbearbeiters der Sozialbehoerde, wenn er die Leute anschreibt und behauptet, sie muessten die Bestattungsvorsorge aufloesen? Duerfen solche Leute in Ausuebung ihrer „Pflicht“ die Leute anluegen?

15 Jahre zuvor

Also Herr Undertaker, so langsam wird Deine offensichtliche Werbung für Sterbegeldversicherungen ein wenig nervig – finde ich zumindest.

Rodgauer
15 Jahre zuvor

@Thorben: Nur müsste man dann ja hier irgendwo eine Möglichkeit sehen, so eine Versicherung auch abzuschliessen. Gibt es aber auf der ganzen Seite nicht.

Melanie
15 Jahre zuvor

Ich seh das so dass der Undertaker einfach weiss wie übel dasist wenn die Leute auf einmal ohne Kohle dastehen und einen Angehörigen beerdigen müssen. Wie viele andere auch bin ich durch ihn überhaupt erst darauf gekommen mal nachzudenken, was mal mit mir wird.

15 Jahre zuvor

Das BSG stellt in B 8/9b SO 9/06 R sehr wohl Anforderungen an die Nichtverwertung und die Höhe der „Angemessenheit“ wird sicher weiterhin Gegenstand einiger Verfahren bleiben.
Grundsatz der Rechtsprechung dazu bislang: Ein „Sozialbegräbnis“ ist kein Verstoß gegen die Menschenwürde, womit die Höhe der abgeschlossenen Vorsorge sich dann eher iam Umfang einer Bestattung nach § 74 SGB XII richten sollte.
Es kann nicht angehen, dass das Subsidiaritätsprinzip in der Form unterlaufen wird, dass jemand trotz verwertbarer Vermögen vom Leistungsbezug profitiert, indem er sein Geld in „sicheren Anlageformen“ parkt.

Stefan
15 Jahre zuvor

Ich rede jetzt ausdrücklich von angemessener und ortsüblicher Bestattung:

Randbemerkung:
Wenn ein Alleinstehender gezwungen wird seine Vorkehrungen für die eigene Bestattung aufzuheben und aufzulösen passieren zwei Dinge:

Das Sozialamt reißt sich auch die ANGEMESSENEN Vorsorgegelder unter den Nagel – und das reicht dennoch mal gerade für 4 oder 6 Wochen Heim.

Der Alleinstehende bekommt KEINE würdige Bestattung mehr, sondern wird (jedenfalls in NRW) vom Ordnungsamt zum Zwecke der Gefahrenabwehr „entsorgt“. Und das bedeutet nun mal meistens Einäscherung, anonyme Urnenbeisetzung.

Dann noch ein Nachsatz – meine ganz persönliche Meinung:

Die soziale Hängematte sollte dringend zwischen Personen unterscheiden, die kurzfristig und kurzzeitig Hilfe brauchen und zwischen denen (Originaltext Sachbearbeiter Sozialamt:) die schon in der dritten Generation ihr Geld vom Amt holen.

Nachsatz zwei:
Die „gute alte Zeit“ gabs sicher nie, aber die Sozialregelungen vor Hartz IV waren fairer und individueller – und in der Gesamtbelastung weitaus geringer für die Steuerzahler.

ein anderer Stefan
15 Jahre zuvor

Den Kommentar zu den Behördenmitarbeitern kann ich durchaus nachvollziehen. Ich bin selber im öD, und es ist zwar berechtigt, dass der Personalüberhang im öD in den letzten 10-15 Jahren abgebaut wurde. Mittlerweile geht es aber an die Substanz, und zwar so weit, dass Aufgaben, zu deren Erfüllung die Kommune gesetzlich verpflichtet ist, nicht oder nur noch teilweise erfüllt werden. Personalkosten sollen reduziert werden, was natürlich am einfachsten über geringer qualifizierte Mitarbeiter geht. Zudem verabschieden die Länder in zunehmendem Maße von Aufgaben und verlagern diese auch noch auf die Kommunen, ohne dort für entsprechenden Ausgleich zu sorgen (auch ein Sparmaßnahme). Und dann wundert sich noch jemand über Behörden, die unmotivierte Mitarbeiter hat (von den Führungsqualitäten der meisten Vorgesetzten will ich gar nicht erst anfangen…), die dann entweder nicht informiert sind oder aus Überlastung heraus Mist verzapfen? Es macht den Mitarbeitern sicher auch keinen Spass, Widersprüche jahrelang liegen zu lassen. (Und ehe jemand schreit: Ja, es gibt auch die sprichwörtlichen faulen Bleistiftschubser, die Beamtenmikado spielen, keine Frage. Aber die Mehrheit meiner Kollegen gehört nicht dazu, und das… Weiterlesen »

undichsachnoch
15 Jahre zuvor

Glaube wir können das Ganze so zusammenfassen:

1) Grundsicherung ist ein GG Anspruch, kein Almosen (manche sagen, Hartz IV ist Grundsicherung, ich finde die aktuelle Regelung ähnelt mehr einem Almosen, aber lassen wir das 😉
2) Eine würdige Bestattung (im üblichen Umfang), für die der Betreffende zu Lebzeiten vorsorgt, sollte ihm/ihr nicht aberkannt werden
3) Im ÖD sitzen auch nicht mehr Pflaumen als in anderen großen Konzernen, nur fallen die öfter auf weil man als Bürger mit ihnen zu tun hat.
4) Wer sich ohne ökumenischen Sinn und Verstand (Zitat: reicht grade mal für 1-2 Monate Pflegeheimaufenthalt) an der Würde alter Menschen vergreift, ist ein :::::::::::::

-thh
15 Jahre zuvor

Man darf sich m.E. durchaus fragen, warum die Allgemeinheit eine Heimunterbringung finanzieren soll, solange noch Geld vorhanden ist, mit dem dann einstmals eine entsprechend teure Bestattung finanziert werden soll. Es erscheint zumindest nachvollziehbar, daß das Geld dann zunächst einmal für das eigene Leben zu verwenden ist und dann ggf. eine günstigere Bestattung auf Kosten der Allgemeinheit vorgenommen wird.

Sozialleistungen sollten zumindest das Überleben, aber auch das menschenwürdige Leben sichern. Wer mehr möchte, wird dafür selbst (vor-)sorgen müssen.

Mac Kaber
15 Jahre zuvor

@ Behördenfuzzi: Da kennt sich wohl jemand aus!

Eine Frage, die mir noch keiner beantworten konnte, bezieht sich auf das Verscharren.
– Worin unterscheidet es sich genau von der angemessenen Bestattung?
– Wird da die Erde aus dem Boden gekratzt anstatt herausgehoben?
– Ist da die Grabungs- oder Kratztiefe anders?
– Zieht man, nachdem der Leichnam in die -wie ich glaube- relativ flache Grube gelegt wurde, den Aushub mit einem Rechen herein (daher)Verscharren)?
– Wo finden Verscharrungen statt, wo kann man daran teilnehmen?
– Sind diese Voraussetzungen schon bei anonymen Urnengräbern erfüllt?
Viele gebrauchen diese Redewendung und werfen damit um sich, doch keiner kann sie erklären.




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