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Man schlägt mir die Decke ins Gesicht, Fragen zur Ausbildung

ich bin Azubi im ersten Lehrjahr und habe große Probleme in meinem Ausbildungsbetrieb. Dies bezüglich wandte ich mich vor einigen Wochen an den Verband. Damals ging es darum, dass man mir eine Deckengarnitur in mein Gesicht schlug. Hinzu kommt das mein Gehalt seit Monaten zwischen dem 2. und dem 4. kommt. Ab dem 1.7.13 habe Ich Bereitschaft auch während der Schulzeit. Mir wurde auch schon zugesichert das Ich für enstandene Überstunden keinen Freizeitausgleich oder einen Lohn erwarten kann, mit der Begründung: „In diesem Beruf ist das halt so“. Ich bin ratlos und brauche dringend Hilfe.

Das hört sich alles nicht besonders gut an.
Es ist keine Art und Weise, seine Auszubildenden mit einer Deckengarnitur zu schlagen. Die Zeiten, in denen der Lehrherr noch das Züchtigungsrecht hatte, sind glücklicherweise vorbei.
Hierüber aber eine Beschwerde an den Verband der Bestatter zu schreiben, ist nicht der richtige Weg.
Die Aufsichtsfunktion über Deinen Ausbildungsvertrag nimmt die Kammer wahr, je nachdem ist es die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK). Dorthin mußt Du Dich wenden, wenn Dein Ausbildungsvertrag einseitig nicht erfüllt wird und wenn der Ausbilder gegen irgendwelche Grundsätze verstößt.

Ein Gehalt hingegen wirst Du nicht bekommen, sondern eine Ausbildungsvergütung. Diese hat aber, genau wie ein Gehalt oder Lohn zum vereinbarten Zeitpunkt auf Deinem Konto zu sein. Man darf erwarten, daß der Arbeitgeber/Ausbilder es hinbekommt, daß das Geld ultimo, also am Monatsletzten, spätestens am Ersten des Folgemonats auf Deinem Konto ist. Ausnahmen können sich durch ungünstige Wochenenden und Feiertage ergeben.

Bezüglich der Bereitschaft kommt es auf Dein Alter und die Formulierungen im Ausbildungsvertrag an. Hier kann Dich ebenfalls die zuständige Kammer beraten. Ruf dort an! Es gibt einen Ausbildungsbeauftragten.

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Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 5. Juni 2013

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stephan
10 Jahre zuvor

ich will mal, auch wenns schon ein bisschen her ist klugscheißern,

die Ausbildungsvergütung MUSS bis zum Monatsletzten auf dem Konto sein

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

Reply to  stephan
10 Jahre zuvor

Das habe ich doch auch geschrieben. Ultimo ist der Monatsletzte.
Wenn der aber auf einen Sonntag fällt, kann es sein, daß die Ausbildungsvergütung, selbst bei pünktlicher Aufgabe der Überweisung durch den Arbeitgeber, erst am Ersten des Folgemonats auf dem Konto des Auszubildenden ist.

In der Praxis sieht das so aus, daß die Lohnbuchhalter mitdenken und durch noch rechtzeitigere Überweisung sicherstellen, daß die Vergütung oft sogar schon vor diesem Monatswechselwochenende auf dem Konto ist.
Vielfach geht das aber nicht, da der Abrechnungslauf einheitlich an einem Tag erfolgt und nicht früher gestartet werden kann, weil beispielsweise der Lohn von zeitabhängig abzurechnenden Beschäftigten pünktlich ermittelt werden muß.

Das ist also kein Klugscheißen Deinerseits, sondern Du schreibst im Grunde das Gleiche wie ich.




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