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Frag den Bestatter

Muss ein Mörder die Beerdigung seines Opfers bezahlen?

Bei uns hat einen Kindermord gegeben. Der Täter wurde gefasst. Das Fernsehen hat auch darüber berichtet. Der Mann wird ja wohl wegen Mordes veruteilt.
Das Kind ist inzwischen beigesetzt worden.
Nun haben wir uns darüber unterhalten, wer denn die Kosten für die Beerdigung bezahlt hat.
Muss das nicht eigentlich der Mörder tun? Irgendwie als Schadensersatz?
Sie müssen das doch wissen.

Müssen muss ich gar nix. Aber ich versuche gerne trotzdem eine Antwort:

Das Rechtsprinzip ist klar: Wer einem anderen einen Schaden zufügt, muss für diesen Schaden aufkommen.
Gegen viele solcher Schadensersatzansprüche kann man sich versichern. Solche Versicherungen (beispielsweise eine Haftpflichtversicherung) übernimmt die Regulierung aber nur dann, wenn der Schadensfall Gegenstand des Versicherungsvertrags ist und kein Vorsatz oder eine kriminelle Handlung zugrunde lag. Grob gesagt.

Wenn also jemand einen anderen Menschen tötet, entstehen auch dadurch Schäden.
Das sind zum einen die direkten Kostenfolgen, nämlich die Beerdigung und alles was damit zusammenhängt.
Desweiteren können auch weitergehende Forderungen entstehen. Hier seien beispielsweise die Unterhaltsansprüche von Hinterbliebenen des Getöteten zu nennen.

Alles das ist in § 844 BGB geregelt.

Dort heißt es:

Ersatzansprüche Dritter bei Tötung

(1) Im Falle der Tötung hat der Ersatzpflichtige die Kosten der Beerdigung demjenigen zu ersetzen, welchem die Verpflichtung obliegt, diese Kosten zu tragen.

Diese Regelung kommt auch tatsächlich so zum Tragen, denn nicht alle Mörder sind mittellos.

Das Ganze gilt übrigens für alle Formen der Tötung. Das muß nicht explizit der Mord sein, es kann auch Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge etc. in Frage kommen.

Inwieweit die Ansprüche dann realisierbar sind, ist natürlich wieder eine andere Sache.
So wird es im vorliegenden Fall wohl so sein, daß zunächst die Familie als Auftraggeber und Kostenträger für die Bestattung des Kindes eingesprungen ist.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 29. Mai 2018 | Peter Wilhelm 29. Mai 2018

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Leo
5 Jahre zuvor

Was für ein – hier bitte beliebiges Adjektiv aus einer der unteren Schubladen einsetzen – Satz! Wieso können Paragraphen nicht in einer verständlicheren Art und Weise formuliert werden?
Selbst diesen kurzen Abschnitt mußte ich zweimal lesen und bin mir immer noch nicht sicher, ob ich es richtig verstanden habe…

Leo
5 Jahre zuvor

P.S.: Du brauchst es mir nicht erklären, ich wollte mich nur ein bißchen echauffieren..;o)

Roland09
5 Jahre zuvor

Du kannst ja mal versuchen, einen Satz gleichen Inhalts zu bauen, der leichter verständlich ist. Nur so als Übung.

Anonym
4 Jahre zuvor

Nicht zu vergessen sei das opferentschädigungsgestz…oeg… der Staat muss beerdigungskosten tragen…bei einem solchen Delikt ..sicherlich

Anonym
3 Jahre zuvor

wie sieht es aus wenn der vater die tochter um bringt dann suizid verübt.
wer muß dann für die berdigungs kosten aufkommen die frau weil sie die nächste familiäre person ist oder die verwandten des täters
mfg




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