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Frag den Bestatter

Muss ich die Bestattung im Voraus bezahlen?

Guten tag Ich wollte mich für eine Freundin erkundigen ob man die Beerdigung im voraus oder erst nach der Beerdigung bezahlen ? Liebe grüße christin

Hallo, liebe Christin,

herzlichen Dank für Deine Frage.

Üblicherweise geht man zum Bestatter, erteilt dort den Auftrag und erhält einige Tage bis Wochen nach der Bestattung eine Rechnung.
Es ist heute aber durchaus üblich, daß man einen Vorschuß bezahlen muß oder daß sogar auch schon mal Vorkasse verlangt wird.
Dazu muß man wissen, daß Bestatter für viele Kosten in Vorleistung gehen müssen. Oft ist unklar, ob sie das Geld dann hinterher auch vom Auftraggeber erhalten.
So ein Verhalten hat nichts mit persönlichem Mißtrauen dem einzelnen Kunden gegenüber zu tun, sondern ist darin begründet, daß viele Bestatter hohen 5-stelligen Beträgen monate- und jahrelang hinterher laufen müssen, weil Kunden einfach nicht bezahlen wollen/können.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 11. Januar 2016

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9 Kommentare
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8 Jahre zuvor

Wen man erst im Nachgang bezahlt, hat man halt ein Druckmittel, falls der Bestatter wirklich groben Mist gemacht hat. Deswegen wäre ich durchaus „vorsichtig“, wenn ich was von Vorkasse höre …

Big Al
Reply to  riepichiep
8 Jahre zuvor

@riepichiep:
Und ich wäre vorsichtig wenn der Kunde keine Anzahlung von 50 % leisten will.

Glückauf
8 Jahre zuvor

Ist es denkbar das der Bestatter bei auftragserteilung eine Bonitätsprüfung durchführt, nach welcher er entscheidet ob eine Anzahlung fällig wird, oder ob die Gesamtsumme zu bezahlen ist bzw. durch eine Police abzusichern ist?

Coffin Corner
Reply to  Glückauf
8 Jahre zuvor

@Glückauf:
Sollte mir jemand die Genehmigung dazu abzufordern versuchen, wäre ich postwendend beim Wettbewerb.
Das wäre höchstens dann vertretbar, wenn Ratenzahlung vereinbart werden soll.

Coffin Corner
8 Jahre zuvor

Was ich auf jeden Fall ablehnen würde, ist ein Inkasso über eine Factoring Bank.
Dabei tritt der Bestatter seine Forderungen an eine Factroring Bank ab, die dann das Geld beitreibt.
Was mich daran stört, ist daß hier solvente Kunden das Spielchen mitfinanzieren müssen, das der Bestatter wegen ein paar fauler Kunden betreibt.
Die Kosten muss er aber an alle weitergeben, da die Factoring-Bank einen prozentualen Anteil nimmt: Von jeder Rechnung den gleichen.
Mann kann auch den Hinweis auf factoring Bank als Kunde gleich so interpretieren, daß es um die Liquidität des Unternehmers schlecht bestellt ist, sonst hätte er das nicht nötig.
In Ordnung finde ich hinweise wie man Sie z.B. in Warenhäusern findet: Daß bei einer Lastschriftrückgabe gleich ein Inkassounternehmen tätig wird.

Seelenverkäufer
Reply to  Coffin Corner
8 Jahre zuvor

@Coffin Corner: Die Gegenargumente bezüglich eines Forderungsverkaufs/Factoring erscheinen mir hier aus folgendem Grund wenig schlüssig. Kosten, die ein Unternehmen für Ausgaben an eine Factoringgesellschaft in seine Preise einkalkuliert, existieren ja auch, wenn Factoring nicht genutzt wird nämlich durch das Abschreiben uneinbringlicher Forderungen und dem Personalaufwand ausstehende Forderungen einzuholen. Anders ausgedrückt begleicht der zahlende Kunde prinzipiell das Unternehmerrisiko von Zahlungsausfällen mit, im einen Fall über die einkalkulierte Factoringgebühr, im anderen Fall über einen einkalkulierten Risikoaufschlag. Eine Zusammenarbeit kann also durchaus sinnvoll sein (häufige schlechte Erfahrungen mit der Zahlungsmoral der Kunden, Angebot von Ratenmodellen über die Factoringgesellschaft, die ein kleines Unternehmen nicht leisten kann, sichere und planbare Einnahmen bis hin zur Existenzsicherung). Aber klar, ob das für das einzelne Unternehmen passt, ob die potentiellen Kunden dem ggf. mit Misstrauen begegnen könnten, muss jeder Unternehmer selbst entscheiden, nur Factoringpartner = Unternehmen kurz vor der Insolvenz, diese Gleichung ist aus sehr dünner Luft gegriffen. Beste Grüße.

Coffin Corner
Reply to  Seelenverkäufer
8 Jahre zuvor

@Seelenverkäufer:
Mir kann niemand erzählen, daß eine Factoring-Bank auf Dauer Geld in ein Unternehmen pumpt,
Die wollen damit Geld verdienen, nicht ausgeben.
Wenn also der Kundenstamm so mies ist, und das kann ja in bestimmten Gegenden so sein, dann wird sich die Factoring-Bank ganz schnell verabschieden.

Ein weiterer Punkt ist der, daß eine Factoring-Bank erstmal an den Unternehmer zahlt: Leistung erbracht oder auch nicht. Darum macht das ja der Unternehmer.
Wenn ich dann als Kunde eine tatsächlich schlechte oder nicht erbrachte Leistung reklamieren muss, sitze ich zwischen Factoring-Bank und Unternehmer. Das kann nicht sinnvoll sein.

Jedem Unternehmen wird von der Bank ein Überziehungsrahmen eingeräumt. Wenn dieser auf Dauer nicht ausreicht und durch Factoring angehoben werden muss (was ja auch weesentlich teurer ist) dann stimmt doch etwas nicht.

Coffin Corner
8 Jahre zuvor

Hier gab es einmal 7 Kommentare, wo sind die anderen 4 ? Gelöscht ?

8 Jahre zuvor

Bei uns in der Region ist es durchaus üblich einen Teilbetrag der Bestattungskosten im Voraus zu bezahlen. Irgendwie ist das auch nachvollziehbar, da sich das Bestattungsunternehmen damit absichert. Für den Kunden steigt dadurch natürlich das Risiko.
Ich würde eine Vorauszahlung aber auch nur bei bekannten, namenhaften Bestattern machen.




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