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Organspende

Heute erreichte mich eine Mail, in der ich gefragt wurde, wie es im Falle einer Organspende mit dem Verstorbenen weitergeht. Für die Beantwortung habe ich mir viel Zeit genommen und einiges geschrieben. Damit aber auch andere evtl. davon profitieren können, stelle ich sie hier auch noch mal online:

Es ist sicherlich keine schlechte Idee, einen Organspendeausweis zu haben. Jeder von uns könnte jederzeit in die Situation gelangen selbst auf eine Spende angewiesen zu sein. Leider sterben noch viel zu viele Menschen, während sie auf der Warteliste stehen.

Es ist nicht notwendig, den Verstorbenen länger als erforderlich aufzubewahren. Schon die Pietät und die Rücksichtnahme auf die Angehörigen verbietet eine unnötige Verzögerung. Bei der Multiorgan-Entnahme werden auch Gewebeteile entnommen, die für spätere pathologische Untersuchungen als Referenzmaterial dienen können. Durch die Organentnahme kommt es in der Regel zu einer Verzögerung von 24 bis 48 Stunden in der Abwicklung der Bestattung.

Stirbt heute jemand in einem Krankenhaus, werden die Angehörigen oft ohnehin gefragt, ob sie einer Organentnahme zustimmen. Meistens verweigern diese das aber, weil sie über die Einstellung des Verstorbenen dazu nichts wissen. Gerade deshalb ist der Ausweis so wichtig und man sollte auch die nächsten Angehörigen diesbezüglich informieren. Stirbt jemand daheim dann sollte der Bestatter entsprechend informiert werden. Er wird dann mit dem zuständigen Krankenhaus Kontakt aufnehmen. Leider sind Personen, die außerhalb des Krankenhauses versterben oft nicht mehr „frisch“ genug, um noch Organe entnehmen zu können. Der Tod wird ja zumeist nicht sofort bemerkt, dann dauert es eine Weile, bis der Hausarzt kommt, um die Todespapiere auszustellen und dann kommt erst der Bestatter. Bis dahin können wertvolle Stunden vergangen sein.

Durch die Multiorganentnahme ist der Verstorbene in der Regel nicht mehr für eine offene Aufbahrung geeignet. Dies muß man wissen.
Soll der Verstorbene entsprechend hergerichtet werden, damit doch noch eine offene Aufbahrung durchgeführt werden kann, sind umfangreiche thanatologische Maßnahmen erforderlich und die Kosten hierfür hätten dann die Angehörigen zu zahlen.

Man muss dazu aber wissen, daß vor allem im großstädtischen Bereich die allermeisten Verstorbenen nicht mehr offen aufgebahrt werden. Die Abschiednahme erfolgt in aller Regel am geschlossenen Sarg. Durch das hohe Alter, das die Menschen zunehmend erreichen und die schweren Krankheitsverläufe die zum Tod geführt haben, ist zumeist ohnehin eine gravierende Veränderung des Verstorbenen eingetreten und die Angehörigen würden ihn lieber so in Erinnerung behalten, wie sie ihn in seiner guten Zeit kannten.

Wir lassen uns immer Fotos des Verstorbenen aushändigen. um entscheiden zu können, ob eine offene Aufbahrung infrage kommt.

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Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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Maria
16 Jahre zuvor

Das sind doch mal endlich klare und verständliche Worte. Prima und vielen Dank.

Gast
16 Jahre zuvor

also das mit den Kosten für "thanatologische Maßnahmen" ist mir gänzlich unbegreiflich: Kann man denn da keine Regelung finden, dass Krankenkassen oder Organempfänger diese Kosten übernehmen? Ich denke mal gerade für diejenigen, die auf ein Spenderorgan warten muss es doch geradezu ein Hohn sein wenn sie davon ausgehen müssen, dass sie vielleicht deshalb kein Organ bekommen weil die Angehörigen des Spenders sich die "thanatologische Maßnahmen" finanziell nicht leisten können. Ich denk mal, jeder der auf ein Spenderorgan wartet würde gerne diese Kosten tragen wenn das für die Angehörigen des Toten ein Grund wäre, die Organspende zu verweigern.

undertaker
16 Jahre zuvor

Ich glaube, Du stellst Dir vor, daß bei einer Organentnahme lediglich eine Niere oder so entnommen wird. Tatsächlich werden aber alle Organe entnommen, mit denen die moderne Transplantationsmedizin etwas anfangen kann. Dazu gehören oft auch die Augen. Diejenigen, die sich für eine Organspende entschieden haben, wissen i.d.R. dass man dann hinterher eben nicht mehr vorzeigbar aussieht. Einem thanatologisch geschulten Bestatter wäre es u.U. durchaus möglich, durch wiederherstellende Maßnahmen und Kosmetik ein anschaubares Bild zu erzeugen, jedoch sind diese Maßnahmen ausgesprochen teuer, werden in Deutschland von den wenigsten beherrscht und in der Praxis von den Angehörigen auch nicht verlangt. Sie würden die hohen Kosten von bis zu 1.000 Euro (je nach Umfang der Arbeiten) auch in den seltensten Fällen tragen wollen. Den Kassen oder Krankenhäusern diese Kosten aufzubürden wäre kontraproduktiv, da das eine weitere Belastung unseres Gesundheitswesens bedeuten würde und letztlich alle Versicherten die Kosten zu tragen hätten. Wenn wir zu den Angehörigen sagen, daß ein Verstorbener, aus welchen Gründen auch immer, nicht "vorzeigbar" ist, akzeptieren die das auch. Ganz oft kommt es vor, daß die… Weiterlesen »

Gast
16 Jahre zuvor

hmmmm…. ok, dass da so viel entnommen wird wusste ich natürlich nicht. Aber wieso wäre die Kostenübernahme durch Krankenkassen kontraproduktiv? Durch Organtransplantationen werden dann ja im Gegenzug Tausende Euro an anderen extrem teuren Therapien und Lebenserhaltungsmaßnahmen gespart..? Wenn natürlich nach ner Organentnahme generell der Verstorbene nicht mehr vorzeigbar ist, dann is das ne andere Sache. Aber könnte ja durchaus sein, dass es Fälle gibt, wo man nur bestimmte Organe spenden will, damit der Spender im Falle eines Falles noch akzeptabel aufgebahrt werden kann und da denke ich wäre es doch wesentlich besser wenn Krankenkassen oder zukünftiger Empfänger die Kosten der kosmetischen Maßnahmen tragen wenn die Alternative hierzu lediglich wäre dass der potentielle Organspender sich das Ganze aus Kostengründen wegen der in so nem Falle notwendigen kosmetischen Maßnahmen anders überlegt und sagen würde "Ich will im Falle des Falles ordentlich aufgebahrt werden können und wenn das dann nur unter hohen Kosten für meine Hinterbliebenen möglich ist dann lasse ich das Organspenden lieber ganz sein"

undertaker
16 Jahre zuvor

Kontraproduktiv wäre der Aufwand und vor allem die öffentliche Diskussion darüber, so glaube ich. Mag sein, dass sich viele gar keine Gedanken über das DANACH machen und einen Spenderausweis bei sich tragen. Wenn es dann soweit ist, wird der Bestatter das in Ruhe und in persönlicher Atmosphäre mit den Angehörigen besprechen. Was meinst Du, wie gerade private Fernsehsender auf diese vermeintliche Sensation anspringen würden.

Es ist übrigens sehr unterschiedlich. In manchen Fällen kommt der Verstorbene äußerlich nahezu intakt aus der Pathologie, lediglich am Körper gibt es zugenähte Schnitte. In anderen Fällen kann man eine Aufbahrung niemandem mehr zumuten. Das ist also immer auch eine Einzelfallentscheidung.

Hier wäre eine generelle Lösung vermutlich zu hoch gegriffen.

Es kann sein, dass man einfach nur einen fast blickdichten Schleier über das Gesicht legen kann, oder aber dass stundenlang mit Wachs modelliert werden muss. Alles immer sehr unterschiedlich.

Gast
16 Jahre zuvor

ok, danke für die Informationen

16 Jahre zuvor

Uuuuh also ich hatte beim lesen des Artikels auch über einen Organspendeausweis nachgedacht, aber dass die Augen entnommen werden schreckt mich ab! Kann ich im Organspendeausweis festlegen was gespendet werden soll?

Reply to  Gilly
9 Jahre zuvor

Es wird noch viel mehr genommen..

http://projektlebenretten.de/WordPress/?p=308

undertaker
16 Jahre zuvor

Mehr Informationen findest Du hier:

/www.organspende-info.de

16 Jahre zuvor

Ah danke!

Mafdet
16 Jahre zuvor

Also… ich finde alles, was mit Tod zu tun hat, gruselig, furchtbar, unerträglich – ich blende das am liebsten aus und bemühe mich, nicht darüber nachzudenken.

Aber dass das mit den Augen jetzt jemanden von 'ner Organspende abhalten könnte…?

Ich meine, klar das kling absolut eklig. Aber meine späteren Hinterbliebenen sind ja wohl so vernünftig, mich in einem geschlossenen Sarg aufbahren zu lassen und ich selbst kann mich dann ja wohl nicht mehr ekeln, oder?

Also könnte jetzt ja jeder sagen "Her mit dem Organspenderausweis", oder?

Ciao,

Mafdet

max
16 Jahre zuvor

Du kannst auf deinen Organspendeausweis (o.ä. Dokument) vermerken was du spenden willst bzw. was du definitiv nicht hergeben willst. Du "musst" also nicht zwangsweise alles hergeben;)

die Ausgabe in Schwa
15 Jahre zuvor

Also bei diesem Thema kann ich (ausnahmsweise) mitreden, da ich ja an der Quelle, sprich Explantationen arbeite. Zu Hause verstorbenen werden keine Organe mehr entnommen (mit Ausnahme der Cornea (Hornhaut, wenn noch möglich, darf nicht ausgetrocknet sein) In Österreich (wo ich arbeite) sind die Gesetze anders als in Deutschland: Ö: Widerspruchsregister, D: Zustimmungsregister. Selbst wenn in D jemand einen oder auch keinen Ausweis mithat, aber als Organspender in Frage kommen würde, muss man vor der Organisation dieser in der Registerbank nachfragen. Das darf nicht jeder, natürlich muss man sich authorisieren. Da wir in Ö das Widerspruchsgesetz haben (und auch hierzulande die Menschen nicht sehr gut informiert sind darüber, haben wir- obwohl wir ein kleines Land sind, viele Spender – was anderen Ländern, die ein Zustimmungsgesetz hat, oft zu Gute kommt. Damit die Organe gerecht aufgeteilt werden und kein Missverhältnis herrscht, werden von Eurotransplant (Sitz in Holland/Leiden) die Explantationen/Transplantationen koordiniert, vermittelt und dokumentiert. Da Deutschland im Verhältnis zur Grösse wenig Organe liefert, aber viele brauchen würde, wäre es ungerecht, wenn die kleineren Staaten , die viel… Weiterlesen »

Anthea
14 Jahre zuvor

Ich habe seit Jahren einen Organspenderausweis – wenns noch jemandem helfen kann, warum nicht?

Ich selber möchte jedoch eher keine Transplantation, sollte mal einen nötig sein – doch sicher wissen, werde ich das erst, wenn ich mal so krank werden sollte.

Wiegan
9 Jahre zuvor

Was mich hier an diesem sehr interessanten Blog interessieren würde ist die Tatsache, dass Angehörige mehrfach im Web bestätigen, dass ein Leichnam nicht gerade als „friedlicher“ „entschlafener“ entspannter Leichnam aussieht. Vielmehr, dass gewisse physiognomische Kennzeichen (Falten im Gesicht, mit sichtbarer Verkleinerung des Kopfes, andere Beschaffenheit der Haut etc.) den Toten so aussehen lassen, dass er keineswegs mit vollster Zufriedenheit und ohne jeglichen Schmerz von dieser Welt gegangen ist. Und wer wollte Angehörigen das Recht absprechen, dass Sie ihren Verwandten zu Lebzeiten anders „optisch“ in Erinnerung haben. Die Kennzeichnung des Hirntodes ist nämlich gar nicht so einwandfrei geklärt werden von unserer Ärzteschaft! Das bedeutet, dass der noch nicht verstorbene wohl doch etwas von der Organentnahme mitbekommen haben muss. Ich wäre wirklich sehr dankbar wenn ein Bestatter hier aus dem Geschäftsalltag etwas sagen könnte. Diese Information würde zu nichts anderem verwendet werden, als zu meiner eigenen Beruhigung! Aber es gibt natürlich diese Betriebsgeheimnisse, die nicht erzählt werden um jedweden Irritationen aus dem Weg zu gehen. Ich finde das eigentlich als einen Skandal wie die Organentnahme vor sich… Weiterlesen »

josef
9 Jahre zuvor

Was Herr Wilhelm sagt, ist richtig! Auch in meiner alten Firma haben wir bei wodurch auch immer enstellten Verstorbenen von einer offenen Aufbahrung abgeraten. Wenn ein Thanatologe trotzdem versucht, den Verstorbenen zu behandeln kann es bei starker Überschminkung zu einem völlig verfremdeten aussehen kommen. Es gibt da eine Spezialschminke, die bei etwas zu dicken auftragen das Gesicht wie bei einer Schaufensterpuppe aussehen lässt. In manchen Fällen ist es wirklich ratsam, das die Angehörigen den Verstorbenen wie in seinen guten Zeiten in Erinnerung behalten!
Liebe Grüße!

just-me
8 Jahre zuvor

Am wichtisten zu wissen ist, dass ein Organspender bei der Organentnahme LEBT! Er ist lediglich „hirntot“ – dieser Begriff wurde 1968 eingeführt, nachdem die Medizin so weit war, Organe von einem Menschen einem anderen einpflanzen zu können. Da aber nur lebende Organe dem Empfänger etwas nützen, können auch nur Organe von (noch) lebenden Menschen entnommen werden – tote Organe von „wirklich toten“ Menschen nützen überhaupt nichts. Auch wichtig zu wissen ist, dass zur Organentnahme i. d. R. keine Narkose gegeben wird, sondern der Patient lediglich sediert (also ruhiggestellt) wird. Begründet wird das damit, dass man annimmt, dass ein hirntoter Mensch keine Schmerzen mehr empfindet. Fragt sich nur, warum er dann noch ruhiggestellt werden muss … Fakt ist, dass keine Organentnahme bei Toten stattfindet, sondern immer bei lebenden, im Sterben liegenden Menschen! Der Mensch stirbt durch die Organentnahme. Zwar würde er in jedem Fall auch ohne diese sterben, sobald die Geräte abgeschaltet werden – nur ist die Ironie in der Geschichte eben die, dass ein sterbender Mensch (i. d. R. ja ein Unfallopfer) nur deshalb noch… Weiterlesen »




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