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Frag den Bestatter

Sterbekasse, wer bekommt das Geld?

Ich hätte da mal eine Frage bzgl. Sterbegeldversicherung.
Soviel ich weiß, muß man da eine Person benennen, an welche im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt wird.
Wie verhält es sich aber, wenn diese auszahlungsberechtigte Person zeitgleich oder kurz nach dem Versicherungsnehmer verstirbt? Ist das Geld dann weg oder fließt es in die Erbmasse mit ein?
Freue mich auf Antwort.
J

Nein, das ist anders.
Bei den meisten Sterbegeldversicherungen wird die Sterbegeldleistung gegen Vorlage des Versicherungsscheins und der Sterbeurkunde ausgezahlt.
Deshalb stellt sich in den meisten Fällen dieses Problem nicht.
Anders kann das mit Sparverträgen, Lebensversicherungen und irgendwelchen komischen Treuhandregelungen sein.

Bei einer Sterbekasse kann auch ein Bekannter, ein Verwandter oder sonstwer die notwendigen Unterlagen vorlegen. Die SOLIDAR Sterbegeldversicherung teilt dazu mit:

Zudem können wir satzungsgemäß auch an die Person, die das Begräbnis besorgt hat, die nachweislich aufgewendeten Kosten bis zur Höhe des fälligen Sterbegeldes auch ohne Vorlage der Policen auszahlen. Unabhängig hiervon merken wir aufgrund entsprechender Anzeige ebenfalls vor, wenn die Sterbegeldversicherung z.B. im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages an einen Bestatter abgetreten wird.
Diese einfache, aus dem eigentlichen Zweck einer Sterbegeldversicherung resultierende Regelung wird weit überwiegend von unseren Mitgliedern als vorteilhaft angesehen. Hierbei wird u.W. regelmäßig die jeweiligen Person des Vertrauens über das Vorhandensein der Versicherung informiert oder die erfolgte Regelung ist z.B .einer Vorsorgemappe zu entnehmen.

Das Problem mit der fehlenden Police ergibt sich manchmal, wenn alte Menschen die Police so gut weggeräumt haben, daß sie im Todesfall nicht auffindbar ist.
Deshalb gilt der Ratschlag: Einen Ordner mit allen wichtigen Dokumenten anlegen. Da hinein gehören auch alle Versicherungspolicen. So ist sichergestellt, daß die Sachen im Falle eines Falles auch gefunden werden.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 11. Juni 2015 | Peter Wilhelm 11. Juni 2015

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10 Jahre zuvor

Moin!

Bezugsrecht und fehlende Police sind zwei unterschiedliche Sachverhalte. Bei einem vorverstorbenen Bezugsberechtigten fällt die Versicherungssumme in den Nachlass, auch bei der Solidar, wenn ich die richtig verstanden habe.

gremlin
10 Jahre zuvor

Ich hab’s so verstanden, dass es bei der SOLIDAR gar keinen Bezugsberechtigten gibt.
Das Geld bekommt, wer immer mit Police & Sterbeurkunde da auftaucht – oder, wenn die Police verschollen bleibt, wer nachweist, dass er die Bestattungskosten gezahlt hat.

Insofern stellt sich das Problem des Vorversterbens gar nicht erst.

Reply to  gremlin
10 Jahre zuvor

Genau.

Die Sterbekassen wollen ja in erster Linie sicherstellen, daß die Bestattungskosten einfach und zügig bezahlt werden.
Ich habe immer wieder festgestellt, daß das Geld gerade von den darauf spezialisierten Sterbegeldkassen ratzfatz da ist, ohne Wenn und Aber.
LV machen da oft viel mehr Probleme und zahlen sehr verzögert.

So kommt jemand, der sich um die Pflege eines alten Menschen gekümmert und dann seine Beerdigung geregelt hat, leichter an die Versicherungssumme. Würde die erst in den Nachlass fallen, könnte es eine langwierige Prüfung durch das Nachlassgericht nach sich ziehen usw.

Peter
10 Jahre zuvor

Das Ärgerliche ist, dass viele „uralte“ Sterbegeldpolicen nicht als solche erkennbar sind.

Meine inzwischen verstorbenen Eltern hatten Policen, die wie Lochkarten aussahen und aus der Zeit stammten, als die Versicherungen noch mit Buchungsautomaten (oder wie man das nannte) arbeiteten.

Beim Sichten der Unterlagen Verstorbener sollte man daher sehr genau sein, denn schnell ist mal ein solches Dokument übersehen – und die Versicherung freut sich.

Öschi
10 Jahre zuvor

Bringt die Police auf keinen Fall dem Bankkonto-Berater!!!
Ich hatte einen Fall, wo ein solcher der Witwe dies einzureden versuchte, um die Kto-Überziehung des Verstorbenen reinzukriegen und die eigentliche Bestattungsrechnung sollte die Familie dann aus anderen (nicht vorhandenen Mitteln) begleichen. Er hatte nur Pech, dass mich die Angehörigen darüber informiert haben – er wartet heute noch auf das Geld….
Nie werde ich die dankbaren Augen dieser Frau vergessen!!




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