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Strafanzeige gegen Arzt

Hinweis: Dieser Beitrag ist aus dem Jahr 2018. Die Regelungen zur Leichenschaugebühr haben sich inzwischen geändert.

Ich kann’s nicht mehr hören und mag’s nicht mehr lesen.
Aber manche/viele Ärzte rechnen die Leichenschau falsch ab. Darüber habe ich hier schon (viel zu) oft geschrieben.
Euch wird das auch langsam zum Hals heraushängen.

Grundsätzlich ist es so:

Angehörige bekommen nach dem Tod eines Verwandten eine Rechnung vom Arzt.
Zuerst sind sie erstaunt, daß irgendeine Arzthandlung nicht von der Krankenkasse bezahlt wird.
Aber das ist richtig so, wenn jemand tot ist, ist er nicht mehr krank. Deshalb muss man das selbst bezahlen.
Aber diese Definition wird jetzt noch einmal sehr wichtig.

Ärzte erbringen eine Leistung, die ihren Lohn verdient.
Diese Leistung besteht im wesentlichen aus der Fahrt zum Sterbeort und der Leichenschau, sowie dem Ausfüllen der Formulare.
Hierfür könnte ein Arzt zwischen einer und zwei Stunden benötigen.

Schlimme Finger haben zu viel abgerechnet

Rechnete man, dass ein Handwerksmeister regelmäßig um die 80 Euro pro Stunde verlangt, und billigte man dem Arzt aufgrund seiner langjährigen Ausbildung und Kompetenz einen höheren Satz von sagen wir 100 Euro pro Stunde zu, so käme man auf einen angemessenen Rechnungsbetrag von rund 200 Euro.

Das würden Angehörige auch ohne mit der Wimper zu zucken bezahlen.

Aber: Ärzte machen ihre Preise nicht selbst, sie rechnen nach einer gesetzlich vorgegebenen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab.
Und in dieser GOÄ stehen für die Leichenschau, die Beschaffung der Formulare und das Wegegeld feste Tarife.

Nun wissen wir, dass Ärzte diese Honorare/Gebühren/Tarife mit gewissen Faktoren steigern dürfen.
In einfachen Fällen wird mit Faktor 1 multipliziert, in schwierigeren mit Faktor 2,3 und in ganz schweren mit Faktor 3,5.
Ist auch okay so.

Aber wenn der Arzt diese zwei ihm zustehenden Leistungen (Wegegeld und Leichenschau) mit dem höchsten Faktor noch steigert, bzw. den größtmöglichen Betrag ansetzt, kommt er auf einen Betrag zwischen 70 und 80 Euro.

Das ist deutlich zu wenig für die erbrachte Leistung.

Das sehe ich ein, und das würden auch die Angehörigen einsehen.

Jedoch können weder die Hinterbliebenen, noch ich etwas dafür, dass die GOÄ nicht mehr als diese 70-80 Euro hergibt.
Und mehr darf der Arzt nicht berechnen.

Das ist schlimm für den Arzt.
Aber wenn die Ärzte das ändern wollen, müssen sie über ihre Standesvertretungen beim Gesetzgeber höhere Tarife durchsetzen.

Stattdessen gehen aber manche Ärzte hin und entwickeln beim Erstellen der Rechnung für eine Leichenschau sehr viel Phantasie.
Die GOÄ umfasst natürlich auch Positionen, die lebende Menschen betreffen, also Patienten, die akute Hilfe benötigen.

Beispiel einer überhöhten Rechnung

Und die Ärzte rechnen nun bei einer Leichenschau beispielsweise gerne noch Notdienstgebühren usw. ab. Dabei dürfte jedem klar sein, dass sich ein Toter nicht in Not oder Lebensgefahr befindet.
Überhaupt werden wild Rechnungspositionen, die nur für lebende Patienten gelten, auf die Rechnung gesetzt.

Dadurch kommen die Ärzte dann auf Beträge zwischen 100 und 350 Euro.

Der durchschnittliche Trauernde kennt sich aber da nicht aus und bezahlt das.

Manche aber landen bei mir, das sind so derzeit rund 20-30 Menschen pro Woche, und fragen nach, welcher Betrag denn nun richtig wäre.

Ich gebe dann meine Einschätzung ab. Ist der Betrag nur leicht überhöht, erkläre ich den Angehörigen die Umstände und gönne dem Arzt den kleinen Zusatzobolus.
Ist die Rechnung aber deutlich überhöht, empfehle ich, den Arzt schriftlich um eine Korrektur der Rechnung zu bitten.

Es ist erstaunlich, wie viele Ärzte das dann ohne weitere Rückfrage tun! Offenbar ist man sich seines Handelns durchaus bewußt.

Reagieren die Ärzte uneinsichtig oder gar pampig, dann empfehle ich ab jetzt eine Meldung an die Ärztekammer und eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Nein, es geht nicht um kleine Beträge.

In Deutschland versterben über 900.000 Menschen pro Jahr.
Würden nur 20 Euro bei jeder Leichenschau zu viel abgerechnet, reden wir hier von einem Schaden von 18 Millionen €.

Branche / Kommune

Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 16. Januar 2022 | Peter Wilhelm 16. Januar 2022

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15 Kommentare
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Heiko
5 Jahre zuvor

Tipp:
Es sind NICHT 1,8 Millionen Euro 🙂

Erica
5 Jahre zuvor

Ich glaube, es sind 18 Millionen oder kann ich nicht mehr rechnen…

MK
5 Jahre zuvor

Das Ärzte gegenüber der Krankenkasse alle Leistungen abrechnen die irgendwie darstellbar sind (egal ob erbracht oder nicht bzw. notwendig) ist ja irgendwie bekannt. Das ist zweifelsohne fragwürdig und letztlich schadet es allen Versicherten, aber unterm Strich betrügt man ein großes Unternehmen, welches sich mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzten könnte.
Das man einer PRIVATPERSON (noch dazu einer trauernden) vorsätzlich nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellt ist schlicht und einfach kriminell und mit ärztlicher Ethik nicht zu vereinbaren.
Als Altenpfleger wird man auch schlecht bezahlt, aber wenn ich einem Pflegebedürftigen ans Portemonnaie gehe ist es Diebstahl. Punkt! .Warum wird hier eigentlich mit zweierlei Maß gemessen?

Marco
Reply to  Peter Wilhelm
5 Jahre zuvor

@MK: Das Ärzte gegenüber der Krankenkasse alle Leistungen abrechnen die irgendwie darstellbar sind (egal ob erbracht oder nicht bzw. notwendig) ist ja irgendwie bekannt. Das ist zweifelsohne fragwürdig und letztlich schadet es allen Versicherten, aber unterm Strich betrügt man ein großes Unternehmen, welches sich mit geeigneten Mitteln zur Wehr setzten könnte. Das man einer PRIVATPERSON (noch dazu einer trauernden) vorsätzlich nicht erbrachte Leistungen in Rechnung stellt ist schlicht und einfach kriminell und mit ärztlicher Ethik nicht zu vereinbaren. (…) Warum wird hier eigentlich mit zweierlei Maß gemessen? Genau die Frage habe ich mir auch gestellt. Warum wird hier eigentlich mit zweierlei Maß gemessen? Auch Betrug ggü. der Krankenkasse ist kriminell. Abgesehen davon, dass die Krankenkasse sich im Zweifel sogar schlechter zur Wehr setzen kann als die Privatperson – denn die Privatperson weiß im Gegensatz zur Kasse immerhin, was der Arzt gemacht hat, wie soll denn die Krankenkasse die Abrechnung auf Fehler/Betrug überprüfen? – kommt es doch wohl nicht darauf an, ob Opfer einer Straftat ein großes Unternehmen oder eine einzelne Person ist. Die Einstellung ist… Weiterlesen »

Karin
Reply to  Marco
5 Jahre zuvor

@Marco:

Marco, du fragst dich wie die Krankenkasse die Abrechnung prüfen will/kann!
Gegenfrage, wie soll ein Patient nachprüfen was ein Arzt mit der Krankenkasse abrechnet?
Ich hatte diesbezüglich mal bei der Krankenkasse nachgefragt ob man als Patient die Posten prüfen kann indem man gewisse Unterlagen zugesendet bekommt. Da hieß es nur seitens der KK, dass das nicht gehen würde.

Nach der Aussage kann man als Patient davon ausgehen, dass ein Arzt abrechnen kann wie und was er lustig ist, denn es kann doch die Übereinstimmung nicht geprüft werden

Marco
Reply to  Karin
5 Jahre zuvor

@Karin: Ja, ich meine schon, dass eine Krankenkasse – zumindest bei in sich schlüssigen Rechnungen – es sehr schwer hat, die Richtigkeit der Rechnung zu prüfen, weil sie ja nicht weiß, was gemacht wurde. Du hast natürlich Recht, dass der gesetzlich Versicherte da noch weniger Möglichkeiten hat, weil er ja gar nicht die Rechnung vorliegen hat.

Mein Vergleich bezog sich aber ja auf den Patienten, der die Rechnung bekommt (hier, weil die Kasse bei Toten nicht mehr zahlt, dasselbe gilt aber auch bei Privatpatienten): Zwar ist es für den Laien nicht leicht, die Rechnungspositionen zu verstehen und zuzuordnen, aber immerhin ist er der Einzige, der bei der Behandlung dabei war UND die Rechnung kennt.

Das war also nur als Widerspruch zu MK gemeint, der meinte, ein Betrug ggü. dem Patienten sei viel schlimmer, weil ja die Kasse viel bessere Möglichkeiten hat, das zu überprüfen.

Eike Pierstorff
Reply to  Karin
5 Jahre zuvor

@Karin:

Zur Frage „Gegenfrage, wie soll ein Patient nachprüfen was ein Arzt mit der Krankenkasse abrechnet?“

Zusätzlich können Sie nach§ 305 Abs.1 SGB V auch von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse auf Antrag Informationen über die von Ihnen in den letzten 18 Monaten in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten erhalten.

Quelle : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/praevention/patientenrechte/patientenquittung.html

Meine Krankenkasse (TK) nennt das „Patientenquittung“. Kann man als Versicherte(r) oder als Betreuer(in) anfordern. Ich weiß nicht ob das ausreicht um jede Art von Betrug zu entdecken, aber es gibt zumindest einen Überblick über das, was abgerechnet wurde. Die Kasse kann das auch nicht verweigern, das ist gesetzlich vorgeschrieben.

MK
Reply to  Marco
5 Jahre zuvor

@Marco: Nichts für ungut, aber Dein Kommentar ist in weiten Teilen eine bodenlose Unverschämtheit! Mir zu unterstellen (wenn auch nur in Form einer Sugesstivfrage), dass ich Straftaten tolerieren würde und Versicherungsbetrug „OK“ fände ist schlicht und einfach anmaßend und absulut unkorrekt. Da ist anscheinend Deine Phantasie ziemlich mit Dir durchgegangen – ich möchte gar nicht wissen, was in Deinem Kopf noch so los ist und was Du anderen Menschen so unterstellt, wenn der Tag lang ist An Deiner stelle würde ich mal ernsthaft darüber nachdenken, wie Du Dich hier äußerst – sowas kann nämlich ganz schnell in üble Nachrede ausarten und auch strafrechtlich relevant sein. Um es klarzustellen: Selbstverständlich heiße ich auch den Betrug einem großen Unternehmen nicht gut! Aber ja – es macht für mich moralisch einen gewissen Unterschied, ob man ein großes Unternehmen mit Rechtsanwälten, medizinischen Gutachtern etc. betrügt, oder die Notlage und das Unwissen einer trauernden Person systematisch ausnutzt. Das würde im übrigen (fast) jeder Richter genauso sehen! Die KK kann sich wehren und sitzt am längeren Hebel! Sie kann zumindest in… Weiterlesen »

dr.med.
5 Jahre zuvor

Ich bin praktischer Arzt in Hameln. Seit Jahrzehnten unterscheide ich zwischen eigenen Patienten und mir unbekannten Personen, wenn ich zur Todesfeststellung gerufen werde. In beiden Fällen erstelle ich eine Rechnung, die ich aber bei eigenen Patienten nicht einfordere. Das ist für mich ein selbstverständlicher letzter Dienst an den Menschen, die ich oft jahrelang betreut habe. Ich bin hier der Auffassung, dass ich schon genug an diesen Patienten verdient habe. Da muss ich die Angehörigen in dieser schweren Zeit nicht auch noch mit einer unerwarteten Forderung belästigen. Bei fremden Verstorbenen habe ich eine reine Dienstleistung ohne Vorgeschichte erbracht. Hier stellt mir die GOÄ, wie oben völlig richtig beschrieben, 2 Rechnungspositionen zur Liquidierung zur Verfügung. Das ist einmal die Ziffer 100 und das Wegegeld. Basta! Man schaue sich doch bitte auch als Laie einmal die GOÄ an! Es sind teilweise lächerlich geringe Beträge, die uns akademisch geschulten Spezialisten, die mehr als das Doppelte bis Dreifache einer üblichen Lehrzeit studiert und gelernt haben, zugebilligt werden. Mit wenigen Kassenpatienten kommst Du da als Arzt auf keinen grünen Zweig. Du… Weiterlesen »

Winnie
Reply to  dr.med.
5 Jahre zuvor

@dr.med.:
Zitat:
So viel mal zum Thema „Ärzte verdienen sich dumm und dämlich“.

Na ja, manche können sich das sparen, die sind schon so geboren. 😉

Aber es stimmt, man denkt als Patient oft, wo ist der Mensch/Arzt andauernd. Selten nimmt man wahr, dass er z. B. in der Mittagszeit Hausbesuche macht.

So manches Mal habe ich im Wartezimmer gesessen und die aufgebrachten Patienten schimpfen hören. Die glauben oft weder, dass der Arzt zu Hausbesuchen ist und es z. B. langwierige Komplikationen gab, noch, dass er zu einem Notfall gerufen wurde.

Welch eine Frechheit überhaupt, dass er die Patienten mit Termin dafür warten lässt. So, oder ähnlich klingt es dann aus dem Wartezimmer.

Diese Aufschlüsselung ist aus meiner Sicht sehr interessant und möglichst viele Leute sollten diese lesen. Vielleicht hilfts.

Ganz nebenbei trägt ein Arzt i. A. auch ein ganz anderes Risiko als ein Handwerker, oder gar irgendso ein gegen den Ball Treter.

bard jun.
Reply to  dr.med.
5 Jahre zuvor

@dr.med.:
lieber dr.med.
ich kenne sie natürlich nicht; vielleicht sind sie ja einer der ‚Guten‘.
Aber es gibt viele Ärzte, die Hausbesuche generell ablehnen. Hier im Umkreis ist ein schwerkranker Rollstuhlfahrer gestorben; (vielleicht) weil sich kein Arzt bereit gefunden hat, Hausbesuche zu machen. Vgl Rheinische Post: http://www.rp-online.de/nrw/staedte/viersen/viersen-aerzte-verweigern-hausbesuch-bei-86-jaehrigem-aid-1.7444638

Martin
Reply to  dr.med.
5 Jahre zuvor

@dr.med.:
Vielen Dank für Ihre Zahlen. Wenn ich das richtig gelesen habe, sind die 26 EUR dann der Netto-Stundenlohn.
Nur mal zum Vergleich: Eine Angestellte mit 8-Stundentag und 30 Tagen Urlaub müsste, um 26 EUR netto zu verdienen, ein Brutto-Monatsgehalt von 6000 EUR bekommen. Sie hätte dann im Jahr 47800 EUR netto. Das kann man schon als „sehr gut verdienen“ (oder polemisch „dumm und dämlich verdienen“) bezeichnen.
Ich gönne Ihnen Ihr Einkommen, aber wenig ist es nun wirklich nicht.




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