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Frag den Bestatter

Streit um die Grabpflege

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Es ist ein Dauerbrennerthema, der Streit um die Grabpflege.

Hierzu hat mich ein längerer Brief eines Lesers erreicht, den ich im Folgenden, nach dem Weiterlesen-Link wiederge.
Es folgt auch ein Link zu einem klärenden Artikel zu diesem Thema, den ich verfasst habe.

Schon seit einigen Jahren bin ich regelmäßiger Leser Deines Blogs und habe nun selbst einmal eine Frage zu dem altbekannten Thema Grabpflege und Nutzungsberechtigung. Über eine Rückmeldung von Dir würde ich mich sehr freuen.

Vor ca. 3 Jahren ist mein Großvater verstorben; in der Folge entspannen sich Erbstreitigkeiten zwischen meiner Mutter und meinem Onkel.
Wie so häufig ging es dabei wohl nur vordergründig um finanzielle Werte. Der wirkliche Grund liegt aber wohl darin, daß die beiden Geschwister (Mutter und Onkel) schwere private Probleme miteinander haben, die darin wurzeln, daß sich mein Onkel immer zurückgesetzt gefühlt hat.
Schon beim nicht durch Testament geregelten Verteilen des Erbes hat es Schwierigkeiten gegeben.
Den letzten verbliebenen Kontaktpunkt beider bildet das Grab der gemeinsamen Eltern.
Bei der Erbauseinandersetzung hat mein Onkel Tante einen beträchtlichen Betrag im Gegenzug dafür erhalten, dass er die Grabpflege leistet.

Natürlich besucht auch meine Mutter das Grab.
Zu größeren Anlässen wie dem Geburts- oder Sterbetag kann es auch vorkommen, dass sie z.B. einen Blumenstrauß dort aufstellt oder ablegt.

Wir haben nun festgestellt, dass mein Onkel und seine Frau frische Blumensträuße, die sie nicht selbst auf das Grab gestellt haben, umgehend vom Grab entfernen und wegwerfen.
Natürlich haben wir sie nicht dabei beobachtet. Da wir aber von zu Hause aus den Eingang des Friedhofs und den Parkplatz sehen können, haben wir folgendes Muster beobachtet: Beide patroullieren anlässlich besonderer Anlässe (Weihnachten, Geburtstag, Sterbetag, Hochzeitstag…) auf dem Friedhof; sie fahren ggf. bereits morgens um 7 oder 8 Uhr vor der Arbeit kurz dorthin. Falls wir kurz vorher einen frischen Strauß dort plaziert haben, ist er nach einem solchen Kontrollgang stets weg. Regelmäßig findet man den frischen Strauß dann in einem nahegelegenen Mülleimer.

Ich habe nun schon einmal bei den öffentlichen Stellen Erkundigungen eingeholt und mir auch die Friedhofssatzung angesehen.
Danach müsste das Nutzungsrecht an sich meiner Mutter zustehen.
Auf einer „nicht offiziellen“ (so die Gemeindeverwaltung) Liste der Gemeinde ist allerdings mein Onkel als Nutzungsberechtigter eingetragen.
Eine entsprechende vertragliche Übertragung des Nutzungsrechts hat nicht stattgefunden.
Nach Auskunft der Gemeinde war man einfach froh, jemanden eintragen zu können, an den man nun eine neue Rechnung schicken kann.

Meine Mutter möchte nun sich selbst als Nutzungsberechtigte eintragen lassen.
Diese Eintragung steht im Einklang mit den Vorgaben der Friedhofssatzung. Sie möchte damit lediglich erreichen, dass mein Onkel ihre gelegentlichen frischen Blumensträuße nicht mehr entfernt und dass er das Grab nicht eigenmächtig entfernen darf.
Die Grabpflege soll er – wie im Erbauseinandersetzungsvertrag vereinbart und auch entsprechend vergütet – weiterhin übernehmen und dabei auch wie bisher freie Hand bei der Auswahl von Blumen etc. haben dürfen.
Dass wir dann ggf. die Kosten einer späteren Entfernung des Grabsteins tragen müssen, ist für uns kein Hinderungsgrund.

Rechtlich scheint mir dieser Weg durchaus gangbar: Auch, wenn wir Nutzungsberechtigter ist, können wir ja (entgeltlich) die Grabpflege auf eine andere Person (den Onkel) übertragen.
Überdies scheint es mir selbst, wenn die Nutzungsberechtigung fehlt, rechtlich wie menschlich sehr fragwürdig, die frischen Blumen zu entfernen, die ein anderer Angehöriger auf einem Grab abgelegt hat.
Unter den wenigen Stellungnahmen in der Literatur habe ich etwa schon die Ansicht gefunden, dass das Wegwerfen eines frischen Blumenstraußes eine strafrechtlich relevante Sachbeschädigung sein kann, auch wenn sie durch den Nutzungsberechtigten erfolgt.

Ich möchte hier aber gar nicht in eine rechtliche Auseinandersetzung mit der anderen Seite abgleiten. Ziel ist es lediglich zu erreichen, dass ALLE Angehörigen das Grab als Ort der Erinnerung nutzen können und dass verhindert wird, dass die andere Seite es eigenmächtig entfernt.
Leider hat mein Onkel in der Vergangenheit in allen anderen Zusammenhängen gezeigt, dass er für ein offenes Gespräch nicht zugänglich ist. Zudem hat er regelmäßig eine stark formaljuristische Position eingenommen und u.a. versucht, bestehende Vollmachten zu missbrauchen, um seinen Willen durchzusetzen.

Möglicherweise hast Du ja eine Idee, wie man dies – zusätzlich zur Eintragung des Nutzungsrechts für uns oder alternativ dazu – sinnvoll erreichen kann.

Herzliche Grüße,
Dieter

Der leidige Streit um das Nutzungsrecht eines Grabes ist tatsächlich ein Dauerbrenner.
Ich kann gar nicht zählen, wie oft sich Menschen mit Fragen zu diesem Themenkomplex an mich wenden.

Fakt ist, daß derjenige, der die Musik bezahlt, auch bestimmen kann, welche Musik gespielt wird.
Übertragen auf unseren Sachverhalt bedeutet das, daß derjenige, der den Grabnutzungsvertrag unterschrieben und die Grabgebühr bezahlt hat, auch über die Gestaltung des Grabes bestimmen kann.

Es geht aus Deinem Anschreiben nicht hervor, wer damals die Gebühr bezahlt und den Vertrag unterschrieben hat.
Jedenfalls wäre diese Person für die Friedhofsbehörde der Ansprechpartner.

Grundsätzlich sind nach dem Landesbestattungsgesetz alle Hinterbliebenen einer Ebene gleichermaßen totenfürsorgeplichtig und -berechtigt.
Das es sich hier um Geschwister handelt, hätten beide das Recht sich gleichermaßen um die Besorgung zu kümmern.
Nur sehr selten lassen sich aber mehrere Personen als Nutzungsberechtigte eintragen.
So wird es meist immer eine Person geben, die hier verantwortlich zeichnet.

In Eurem konkreten Fall müßte man wissen, welche Person das war.

Die Gemeinde spricht von einer nicht offiziellen Liste. Damit meint man, daß in dieser Liste die Ansprechpartner und Nutzer eines Grabes eingetragen sind, ohne daß das Rechtskraft hat.
Wie Du richtig schreibst, sind die froh, einen Ansprechpartner und Rechnungsempfänger zu haben.

Es gilt also hier, abzuklären, wer der Nutzungsberechtigte ist.
Dann sollte man einen Antrag beim Friedhofsamt stellen, ebenfalls als Nutzungsberechtigter eingetragen zu werden. Das gilt umso mehr, wenn man die Grabgebühr bezahlt hat.
Ohne genauere Informationen kann ich hier aber nur den allgemeinen Rat geben, sich zu einigen.

In einem solchen Fall kann ein Mediator oder Schiedsmann wahre Wunder wirken.

Ansonsten habe ich viele Aspekte der Streitigkeiten um die Grabpflege in diesem aktuellen Artikel aufgeschrieben:

http://ehrensacheblog.de/dauerbrennerthema-grabpflege/

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 9. Februar 2016

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9 Kommentare
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Leo
8 Jahre zuvor

Immer wieder traurig, womit manche Menschen ihre Lebenszeit vergeuden..;o((
Damit meine ich ausdrücklich NICHT den Fragesteller.

8 Jahre zuvor

Ich kann den Wunsch ( gerade an „besonderen“ Tagen ) den Verstorbenen nahe zu sein sehr gut verstehen. Ich spreche jetzt nur mal meine persönliche Meinung aus: Lasst Euch von so etwas weder ärgern noch provozieren. Lasst Eure Verwandten doch patrollieren, wenn das sie glücklich macht. Geht zum Grab wenn Ihr es möchtet, da Ihr wisst, Blumen werden eh entsorgt, dann kauft keine fürs Grab. Ihr braucht doch nicht am Grab zu stehen um Euch zu erinnern oder um euch den Verstorbenen nahe zu fühlen. Macht doch z.B an „besonderen“ Tagen etwas, das die Verstorbenen gern gemacht haben, setzt Euch zuhause an die Kaffeetafel ( vielleicht ja da mit einem schönen Blumenstraß ) und sprecht und erinnert Euch an Eure Eltern bzw Großeltern denn : ( ja das sieht nicht jeder so ) ob Ihr nun auf dem Friedhof steht oder etwas anderes macht oder Zuhause am Küchentisch sitzt kriegen die Großeltern nicht mehr mit. Die tante und der Onkel scheinen sich doch regelrecht zu freuen, wenn Sie Euch „eins auswischen“ können, seid doch einfach… Weiterlesen »

Pu der Zucker
8 Jahre zuvor

Innerhalb der eigenen Sippe musste ich solche Tanten-, Onkel- und Verwandtschaftskleinlichkeiten ebenfalls erleben. Da wurden durchaus auch mal ganze Grabbepflanzungen „umgestaltet“, ohne Rücksicht auf Verluste. Trafen die Kontrahenten dann auch noch am Grab aufeinander, gab es Beschimpfungen und Geschrei auf dem Friedhof. Das war unwürdig, pietätlos, peinlich und beschämend. Man konnte ob dieser Unversöhnlichkeit immer nur abwarten, bis sich ein Teil der streitenden Parteien (es waren immer mehrere Kleingruppen) auf irgendeinen neuen „Familienskandal“ einschossen und sich im Rahmen dessen neue Koalitionen bildeten (böse gesagt: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich). Viel Ruhe brachte das aber auch nicht, denn nun verbündete man sich wiederum gegen „die anderen“. So ging das viele Jahre. Inzwischen sind die o.g. Gräber schon lange aufgelöst, und auch einige der Streithansel sind den Weg alles Irdischen gegangen. Die meisten von ihnen wurden übrigens – warum wohl? – anonym bestattet. Für mich selbst halte ich es seitdem so: Zu Hause habe ich eine besondere Ecke, da stehen/hängen Fotos und kleine Erinnerungsstücke, und dort steht gelegenlich auch ein kleiner Blumenstrauß, gekauft oder selbst gepflückt.… Weiterlesen »

Christians Ex
Reply to  Pu der Zucker
8 Jahre zuvor

@Pu der Zucker:
Ja, an so etwas dachte ich auch: man richtet sich selbst eine besondere Ecke ein, wo man demjenigen gedenkt. Vielleicht eine schöne Stelle im Garten, was immer sich anbietet.

A scheene Leich
8 Jahre zuvor

Ich halte hier auch einen Mediator für die beste Lösung. Ich glaube auch nicht, dass es hier nur um das Grab, bzw. den Grabschmuck geht, da steckt schon viel mehr dahinter. Und das hat sich über Jahre und wahrscheinlich sogar Jahrzehnte aufgebaut. Eine Übernahme der Grabberechtigung scheint mir keine Lösung zu sein, im Gegenteil, es gibt wieder Anlass für Gezanke. Eine offene Aussprache, Kompromisse und tragfähige Lösungen müssen hier erarbeitet werden, wenn es nicht so auf Dauer weitergehen soll. Es ist schade, solche kleinlichen Scharmützel kosten Kraft, Nerven, Geld und vor allem Lebenszeit!
Ich hatte in meiner Verwandtschaft auch einmal so einen Fall, Ruhe war erst als einer der Beiden selbst unter dem Erdhügel lag. Gegangen ist es im Grunde um nichts…

8 Jahre zuvor

„Das ist mein Grab“?

Wer das sagen kann, kann eigentlich nicht mehr reden… :-/

Werner
8 Jahre zuvor

Überall dasselbe…..

Wenn es um einkaufen ,Arztbesuche oder sogar um die jahrelange pflege ging waren es meine Eltern. Und ich bin gesundheitlich sehr angeschlagen.

Als es um grab ging war das auch noch meine Eltern!!

Nur,als es um das vermögen ging,waren es auf einmal unsere Eltern….

Die ganzen Jahre hat es niemanden interessiert und fragen wurden auch nicht gestellt.

Dieter
8 Jahre zuvor

Lieber Peter, vielen Dank für Deine Antwort und vor allem den hilfreichen Link, wie auch den übrigen Kommentatoren für ihre freundlichen Worte! Zum Thema Nutzungsberechtigung hatte ich mich eher kurz gehalten, weil ich die Friedhofssatzung bereits geprüft habe: Ursprünglich Nutzungberechtigter war der längerlebende Teil des verstorbenen Ehepaars. Der ursprünglich Nutzungsberechtigte ist als mittlerweile selbst in dem Grab beerdigt. Für diesen Fall enthält unsere Friedhofssatzung eine Regelung, an wen die Nutzungsberechtigung fallen soll, wobei nur eine Einzelperson nutzungsberechtigt sein kann. Das wäre eigentlich – den Vorgaben der Friedhofssatzung folgend – meine Mutter. Ihre Berechtigung ist nur leider noch nirgends eingetragen. Da wir auch verhindern wollen, dass das Grab einmal ohne jegliche Rücksprache mit uns entfernt wird, werden wir nun wohl darauf hinwirken, dass ihr Nutzungsrecht auch bei den zuständigen Stellen vermerkt wird. Wenn sie nutzungsberechtigt ist, kann meine Mutter ja dennoch zulassen, dass die andere Seite bei der Grabgestaltung in größerem Umfang freie Hand hat und den anderen mehr Spielraum einräumen, als sie es aufgrund ihres Nutzungsrechts tolerieren müsste. Umgekehrt scheint die Bereitschaft dazu leider nicht… Weiterlesen »

Hajo
8 Jahre zuvor

bei dem Bild fält mir nue ein „kannste haben“ 😉




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