Sozialbestattung: In Hamburg gibt es 3000 Euro, in Berlin nur 1870 Euro vom Amt
Von Peter WilhelmWenn die Beisetzung eines Bürgers weder aus dessen Nachlass noch von den erben bezahlt werden kann, übernimmt die Sozialbehörde der Stadt oder Gemeinde auf Antrag die Kosten. Bezahlt wird immer gemäß Sozialgesetzbuch eine „einfache, aber würdige Bestattung“. Was das im … Weiterlesen →