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Terror – Ihr Urteil – Das TV Ereignis des Jahres

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Du entscheidest: „Freispruch“ oder „Verurteilung“

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Was haben wir hier im Bestatterweblog schon für Rechtsthemen gewälzt und uns über Gerichtsurteile aufgeregt.
Am 17. Oktober können wir alle die Rolle des Richters einnehmen und selbst ein Urteil fällen.

Die ARD hat mich eingeladen, den Film „Terror – Ihr Urteil“ vorab anzuschauen. Das habe ich gestern getan.

Heute Abend wird in 100 ausgewählten Kinos die große Premiere gefeiert, die Ausstrahlung im Fernsehen ist am 17. Oktober 2016 um 2015 in der ARD „Das Erste“.

Worum geht’s?

Wir befinden uns in einem Gerichtssaal. Es herrscht eine kühle, sachliche Atmosphäre.terror2
Einige Zuschauer sind anwesend. Ein Richter, eine Staatsanwältin, ein Verteidiger und natürlich ein Angeklagter sind da.
Und dieser gibt unumwunden zu 164 Unschuldige getötet zu haben.

Ein Flugzeug mit 164 Insassen an Bord ist gekapert worden. Es steht zu befürchten, daß die Maschine in ein Fußballstadion kracht.
Der Kampfpilot Lars Koch (gespielt von Florian David Fitz) mußte sich entscheiden, ob er die 70.000 Stadionbesucher ums Leben kommen läßt, oder ob er stattdessen die Maschine mit 164 Unschuldigen an Bord abschießt.

Ich hätte nicht in seiner Haut stecken wollen.

Die Gerichtsverhandlung verläuft sehr interessant und die Schauspieler agieren sehr gut.
Mir gefiel die Aussage des Verteidigers: „Eine Verteidigung ist kein Beliebtheitswettwerb!“

Interessant auch die Diskussion zwischen der Staatsanwältin (Martina Gedeck) und dem Angeklagten, wann ein Menschenleben wie viel wiegt…

Das Spannende an dem Film ist aber, daß wir die Richter sein sollen.
Wir sollen am Ende das Urteil fällen.

Denn wenn der Film zu Ende geht, wird sich der Richter, so wie schon kurz am Anfang, an die Zuschauer wenden und fragen: „Wie würden Sie entscheiden?“

Dann bleibt das Ende erst einmal offen. Es folgt Frank Plasberg mit „hart aber fair“. In „hart aber fair“ werden die ARD-Zuschauer nun aufgerufen, ihr Urteil abzugeben.
Das geht multimedial. Wie genau, das wird am 17.10. erklärt.

Heldentat oder Verbrechen?
Schuldig oder nicht schuldig?
Ist Lars Koch ein Held, der 70.000 Menschen rettete, oder ist er ein Verbrecher, der gesetztes- und befehlswidrig 164 Menschen tötete und zum Mörder wurde?

Wir dürfen entscheiden!

Und wenn das Publikum dann abgestimmt hat, zeigt die ARD das Urteil.
Es ist also offensichtlich so, daß man mehrere Schlußvarianten für dieses TV-Drama gedreht hat.

Wir dürfen gespannt sein, wie sich die TV-Öffentlichkeit entscheidet und welches Urteil am Ende gefällt wird.

Anschließend diskutiert in einem „hart aber fair“-Spezial Frank Plasberg mit einer Expertenrunde die ethischen und juristischen Gesichtspunkte des Falls und des Urteils.

http://www.daserste.de/hartaberfair
https://www.facebook.com/hartaberfairARD
https://twitter.com/hartaberfair


#TerrorIhrUrteil

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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 13. Januar 2017 | Peter Wilhelm 13. Januar 2017

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23 Kommentare
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kleiner_Geist
7 Jahre zuvor

Witzigerweise ist eine solch ähnliche Fallstellung einer der Tests um Psycho- und Soziopathen zu identifizieren.
Dafür wird aber nicht die Frage nach dem Urteil gestellt, sondern man fliegt den Jet selbst und muss selbst den Abschuß tätigen.
Das ist eine andere ethische Entscheidung, die zu treffen ist.
Das Experiment im Fernsehen ist so sicher interessant, für mich viel interessanter wäre jedoch, wenn alle, die mit entschieden hätten, anschließend ihre Entscheidung begründen müssten und dabei auch kritische Fragen beantworten.
Es ist nämlich so, dass man sehr viel einfacher nach seinem moralischen Kompass urteilen kann, wenn man die Konsequenzen weder tragen muss, noch nach Ihnen befragt wird.

turtle of doom
Reply to  kleiner_Geist
7 Jahre zuvor

@kleiner_Geist: Ja, selbst involviert zu sein und selbst den Jet abzuschiessen (oder nicht) ist ein ganz anderes Kaliber. Man hat keine Zeit für eine Gewissensprüfung. Da geht es nur noch darum, geistig hellwach zu sein und ein Maximum an (gesicherten) Informationen in seinen Entscheid einfliessen zu lassen. Einen solchen Entscheid zu fällen würde mich grausen.

Für den Kampfpilot, der den Passagierflieger abschiesst, müssen die Konsequenzen eigentlich egal sein. Er muss den richtigen Entscheid jetzt fällen, und nicht ein Jahr später, vor Gericht und zusammen mit seinem Anwalt. Ob sich sein Entscheid im Nachhinein als richtig herausstellt oder nicht, muss ihm zwangsläufig egal sein.

turtle of doom
7 Jahre zuvor

Das wird spannend sein. Ich werde mir die Sendung merken. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Frage schon im Jahr 2006 geklärt, als es das Luftsicherheitsgesetz prüfte – mit der Begründung, das Grundgesetz verbiete es der Regierung, Menschenleben und deren Schutz quantitativ oder qualitativ abzuwägen. Sie darf nicht entscheiden, ob und welche Menschenleben schutzwürdiger sind als andere. Ebenso darf nach dem Gericht ein Menschenleben nicht „verdinglicht“ werden. Die Tötung eines Menschen darf nicht das Mittel sein, um einen anderen zu retten. Ein weiterer Grund war, dass der Abschuss eines Zivilflugzeuges zur Rettung von anderen Menschen auf dem Boden eine „lebensfremde Fiktion“ sei. Auch wenn 9/11 geschehen ist – die Chance, dass ein Attentäter ein Flugzeug erfolgreich in ein Hochhaus fliegt, ist höher als jene, dass ein Eurofighter rechtzeitig beim Passagierjet ist, das Flugzeug einwandfrei identifiziert hat, Warnschüsse abfeuert… gerade wenn ein kluger Attentäter das Flugzeug gleich nach dem Start oder kurz vor einer Landung entführt. Wenn es zwangsläufig nur wenige Flugminuten von einer Grossstadt und damit einem Ziel entfernt ist. Eine ebenso spannende Frage ist die terroristen-… Weiterlesen »

NAME (erforderlich)
7 Jahre zuvor

Das Wohl der Vielen wiegt schwerer als das Wohl Weniger.

– Carsten Maschmeyer

D.
7 Jahre zuvor

Ich habe das Theaterstück im Februar diesen Jahres im Theater gesehen. Wen interessiert, wie die Theaterbesucher in Deutschland entschieden haben, siehe: http://terror.theater

Mir stellte sich die Frage, warum die Anklage auf Mord und nicht auf Totschlag lautet? Tricky.

Welche Frage ich besonders spannend fand: Laut Notfallplan & entsprechenden Übungen kann das Stadion innerhalb einer Zeitspanne geräumt werden, die die Zeitspanne, in der das Flugzeug auf den Zielort zusteuerte knapp unterschritten hätte. Mit anderen Worten, das Stadium hätte vor Eintreffen der Terroristen geräumt werden können. Warum, so fragt die Staatsanwältin zurecht, wurde das nicht gemacht? Leider wird diese Frage nicht weiterverfolgt.

turtle of doom
Reply to  D.
7 Jahre zuvor

@D.: Mir stellte sich die Frage, warum die Anklage auf Mord und nicht auf Totschlag lautet? Tricky. Diese Frage lässt sich noch relativ leicht beantworten. Hier die halbwegs korrekte Übersicht: – fahrlässige Tötung: Der Täter unterlässt auf eine pflichtwidrige Weise jene Sorgfalt, die ihm aufgrund der Umstände und seiner Ausbildung und/oder Erfahrung zugemutet werden kann. Der Täter beabsichtigt den Tod nicht, er geschieht aber trotzdem. – eventualvorsätzliche Tötung: Der Täter beabsichtigt den Tod des Opfers nicht, aber nimmt ihn zwecks Verwirklichung seines anderen Ziels bewusst in Kauf. – Totschlag: Der Täter tötet das Opfer aus einem Affekt heraus. Zum Beispiel wechselt ein Streit von der verbalen auf die nonverbale Ebene… – vorsätzliche Tötung: Der Täter beabsichtigt den Tod des Opfers. – Mord: Der Täter plant den Tod des Opfers, und führt die Tat mit Hinterlist und Kaltblütigkeit aus. Jetzt bist du daran, zu entscheiden… liegt diese Hinterlist und Kaltblütigkeit vor? Bei Prozessen kommt noch hinzu, dass die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe auch beweisen muss. Wird dir Mord vorgeworfen, und dein Anwalt kann beweisen, dass es kein… Weiterlesen »

D.
Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom:

Sorry, hatte die Frage nicht genau genug formuliert: Mir stellte sich eher die Frage, warum der Jurist von Schirach im Stück die Anklage auf „Mord“ lauten lässt – rein dramaturgisch betrachtet, ist der Begriff natürlich für den Laien effektvoller.

Gray
Reply to  D.
7 Jahre zuvor

@D.: Das hat turtle doch schon aufgelistet. Der Pilot hat den Tod geplant (kaum zu bestreiten) und heimtückisch ausgeführt, auf jeden Fall nach Ansicht des Staatsanwalts. Das sind Mordmerkmale, ergo dementsprechende Anklage.

amy
7 Jahre zuvor

Ich verstehe das Entweder / Oder nicht:
Die Fluggäste hätten eine „Landung“ im Stadion wohl kaum überlebt…

turtle of doom
Reply to  amy
7 Jahre zuvor

@amy: Die Alternative besteht aus „x Leute tot“ und „x + y Leute tot“, wenn man es auf banale Zahlen herunterbricht. Allerdings kann man auch nicht voraussehen, ob die Entführer von ihrem Plan abkommen – oder nicht.

Das ist noch ein weiteres Problem…

Winnie
7 Jahre zuvor

Ich halte das für eine „versteckte Umfrage“ bzw. einen „Test“ der Regierung/en um zu erkennen, wie weit kann man gehen…

turtle of doom
7 Jahre zuvor

Wenn man bedenkt, dass der Innen- oder der Verteidigungsminister einen solchen Abschuss genehmigen muss – und vorher auch noch die benötigten Informationen einholen muss – sind solche Gedankenspiele wie „Wir schiessen einen Passagierjet ab, um am Boden Menschenleben zu retten“ ohnehin absurd.

Man muss ja auch sicherstellen, was die Entführer vorhaben, und wie ernst sie es meinen. Alles feuchte Träume irgendwelcher Sicherheitspolitiker.

Klar ist, dass irgendjemand verantwortlich sein muss. Wird der Kampfpilot als Held oder als Mörder gefeiert? Mit welcher Wahrscheinlichkeit endet er als juristisches Bauernopfer, weil sich irgendjemand auf ein „Missverständnis“ in der Befehlskette beruft.

Und wenn ein Bundesminister legal einen solchen Abschussbefehl geben kann, käme dies einem solchen Gesetzestext gleich:

„Glaubt ein Bundesminister, dass durch die Tötung von einer Anzahl Menschen eine grössere Anzahl Menschenleben gerettet werden können, geht er straffrei aus, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Ebenso handelt straffrei, wer im Auftrag eines Bundesministers tötet.“

Denkt man nur einen oder zwei Schritte weiter, steht man vor den Gaskammern von Auschwitz.

NAME (erforderlich)
Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom: Eher so: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 87a (fiktiv) (3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle, im Spannungsfalle oder im Falle eines unmittelbar bevorstehenden oder andauernden terroristischen Angriffs die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle, im Spannungsfalle oder im Falle eines unmittelbar bevorstehenden oder andauernden terroristischen Angriffs der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. Neue Artikel sind bei Grundgesetzänderungen ziemlich selten. Aber wenn du mich fragst gibt der existierende $87a GG Absatz 3 eigentlich schon alles her was man braucht. Wir befinden uns schließlich im Krieg gegen den Terror, richtig? Damit dürfte hier der Verteidigungsfall gegeben sein. Somit obliegt die Entscheidung dem Bundeskanzlers als Oberbefehlshaber wie weit der „Schutz ziviler Objekte“ geht. Zur Referenz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 87a (original) (1) Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf. Ihre zahlenmäßige Stärke und die Grundzüge ihrer Organisation müssen sich aus… Weiterlesen »

Dirk
Reply to  NAME (erforderlich)
7 Jahre zuvor

@NAME (erforderlich):

Wenn tatsächlich der Verteidigungsfall gegeben wäre, dann müßte die SPD wenigstens keine weitere unsägliche Kanzlerkandidatenshow mehr abziehen.
Denn nach Artikel 115h GG wird dann nicht mehr gewählt. Und auch sonst halten Art. 115 c-l genügend Schreckliches bereit, daß der Abschuß von Flugzeugen da nicht mehr ins Gewicht fiele.

MsTaxi
Reply to  NAME (erforderlich)
7 Jahre zuvor

@NAME (erforderlich):
Wir befinden uns mitnichten im „Krieg gegen den Terror“. Diese Sprachregelung, als so emotional treffend sie empfunden sein mag, dient in meinen Augen mehr dazu, Freiheitsbeschränkungen zu rechtfertigen, als dass sie korrekt beschreibt, was Sache ist. Eine Auseinandersetzung mit Terroristen ist kein Krieg völkerrechtlich gesehen.

Und zur Frage, wie sinnvoll so ein Abschuss sein könnte… Das Zahlenspiel „Opfere ich X Passagiere oder X Passagiere + Y Stadionzuschauer?“ hieße bei Abschuss der Maschine doch korrekter „ich opfere X Passagiere + Z Unbeteiligte am Boden“. Wir setzen in diesem Gedankenspiel ja eine Großstadt, in der das Stadion liegt, voraus. Oder nimmt wirklich jemand an, Trümmer der abgeschossenen Maschine lösen sich in Luft auf? Sehr sinnvoll, wenn diese dann z.B. auf eine Einkaufsmeile oder Anlagen der chemischen Industrie herabregnen.

Winnie
Reply to  turtle of doom
7 Jahre zuvor

@turtle of doom:
Zitat:
…Wird der Kampfpilot als Held oder als Mörder gefeiert?…

Das liegt größtenteils an den Medien. Alle schließen sich meistens dem ersten Bericht an. Ist der gut, hat er Glück, ist er negativ…

Roland B.
7 Jahre zuvor

Wenn man nicht x Menschenleben abwägen darf gegen y, warum darf der Bundeswehpilot dann überhaupt ein fremdes Flugzeug abschießen? Bevor aus diesem Flugzeug eine Rakete abgefeuert wurde. Darf ein fremdstaatlicher Bomber abgeschossen werden, ein fremdstaatlicher Frachter mit Bomben an Bord aber nicht? Sind feindliche Soldaten jetzt sicher vor einem Abschuss, wenn sie ein Passagierflugzeug benutzen oder wenigstens einen einzigen Zivilisten mitnehmen? Fragen über Fragen.
Letztlich reduziert sich der Konflikt doch darauf: ist es moralisch „besser“, durch Nichtstun tausende sterben zu lassen, aber eine weiße Weste zu haben, als selbst aktiv zu werden. Klar daß Juristen immer zur ersten alternative tendieren. Nämlich nichts zu tun, möglichst noch wegzuschauen. Wer nichts macht, macht nichts falsch.

Gray
Reply to  Roland B.
7 Jahre zuvor

@Roland B.: Bomber ist ein Kampfflugzeug. Wenn man mag, kann man den abschießen. Darf sich dann aber auch nicht wundern, wenn die andere Seite daraufhin meint, sie wolle auch mitspielen. Insofern ist Erdogan erstaunlich gut davongekommen.

Und nein, feindliche Soldaten (ich meine jetzt nicht ‚aus anderem Land‘, sondern ‚aus Land, mit dem man im Krieg liegt‘) sind keineswegs sicher. Kriegsverbrecher ( Art. 8 Abs. 2 b Punkt xiii des Römischen Statuts), aber nicht sicher.

Roland B.
7 Jahre zuvor

Wenn man nicht x Menschenleben abwägen darf gegen y, warum darf der Bundeswehrpilot dann überhaupt ein fremdes Flugzeug abschießen? Bevor aus diesem Flugzeug eine Rakete abgefeuert wurde. Darf ein fremdstaatlicher Bomber abgeschossen werden, ein fremdstaatlicher Frachter mit Bomben an Bord aber nicht? Sind feindliche Soldaten jetzt sicher vor einem Abschuss, wenn sie ein Passagierflugzeug benutzen oder wenigstens einen einzigen Zivilisten mitnehmen? Fragen über Fragen.
Letztlich reduziert sich der Konflikt doch darauf: ist es moralisch „besser“, durch Nichtstun tausende sterben zu lassen, aber eine weiße Weste zu haben, als selbst aktiv zu werden. Klar daß Juristen immer zur ersten alternative tendieren. Nämlich nichts zu tun, möglichst noch wegzuschauen. Wer nichts macht, macht nichts falsch.

Christian
7 Jahre zuvor

naja, ein Abschuss einer Zivilmaschine über deutschem Luftraum durch einen der beiden aufsteigenden QRA Flieger bedarf des Befehls durch den hierfür zuständigen Minister. Ohne die Erlaubnis wird ein Pilot keinen Flieger abschießen. Und selbst wenn er das Go bekommt, liegt es letzterhand immernoch am Piloten selber, ob er diesen Befehl auch ausführen wird.
Eine interessante Geschichte nichts destotrotz

Georg
7 Jahre zuvor

Wir haben eine Berufsarmee,also quasi nur noch Söldner die ohne zu hinterfragen auf den Knopf drücken wenn sie den Befehl bekommen,also ist der Film reine Fiktion denn deren Arbeitgeber wird zu verhindern wissen das es jemals zu solch einer Anklage kommt denn dann haben sie bald noch mehr Personalprobleme.

ein anderer Stefan
Reply to  Georg
7 Jahre zuvor

@Georg: Der Unterschied zwischen einer Berufsarmee und Söldnern ist schon noch vorhanden. Söldner arbeiten ausschließlich gegen Geld und auf Grundlage eines Vertrages. Eine territoriale Berufsarmee hat einen Bezug zum Staat und sollte heutzutage auch Menschenrechte achten.

Juristisch ist der „Fall“ übrigens eindeutig, wie ja schon festgestellt wurde. Die Menschenwürde ist unantastbar und daher auch einer Abwägung nicht zugänglich. Insofern ist der Pilot im juristischen Sinne schuldig. Recht kennt keine Moral, daher sind Kategorien wie „Held“ hier untauglich.
Ebenso könnte man die Syrer, die neulich den Terroristen gefangen haben, wegen Freiheitsberaubung anklagen – sie haben jemanden ohne Befugnis und gegen seinen Willen festgehalten. Der sog. Jedermann-§ greift hier nicht, denn er war nicht mehr „auf frischer Tat“, sondern bereits polizeilich gesucht. Das hat nichts damit zu tun, dass wir deren Eingreifen als enorme Zivilcourage loben. Recht und Moral sind eben nicht das Gleiche.

Matze65
Reply to  ein anderer Stefan
7 Jahre zuvor

@ein anderer Stefan:
Na, nach Udo Vetter hast du beim Jedermann-Paragrafen 127 StPO das „oder verfolgt“ überlesen – und der Terrorist wurde bereits öffenlich verfolgt, die Fahndung war ‚raus und die Fotos waren in der Presse:
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2016/10/13/durfte-der-verdaechtige-verschnuert-werden/

Dass die Menschenwürde einer Abwägung nicht zugänglich ist, hm, wozu hat die Polizei doch gleich Scharfschützen? Darf ein Geiselnehmer, der mit einer Waffe herumfuchtelt, erschossen werden? Vorsicht: Auch wenn er nicht zurechnungsfähig ist? Es werden in der Praxis ständig Grundrechte abgewogen, neben der Menschenwürde u.a. auch das Post- und Fernmeldegeheimnis, das Recht auf freie Meinungsäußerung usw.

Dass der Pilot ein Täter ist, ist sonnenklar. Deshalb geht’s bei der Urteilsbegründung ja auch nur um den übergesetzlichen Notstand.




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