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Frag den Bestatter

Umbettungen

Zum Thema Umbettung schriebst Du gerade: „Um die Hemmschwelle hoch anzusetzen, hat der Gesetzgeber hohe Hürden für solche Umbettungen angesetzt und die Kommunen unterstreichen das oft noch durch recht hohe Gebühren.“

Ich habe gerade einen Fall im Bekanntenkreis erlebt, in dem es einem Witwer schlichtweg verweigert wurde, seine verstorbene Ehefrau umbetten zu lassen, obwohl er von Vornherein gesagt hat, dass er bereit sei, die Kosten, in welcher Höhe auch immer, zu tragen.
Darf also eine Friedhofsverwaltung tatsächlich eine Umbettung ablehnen, oder liegt das vielleicht gar nicht im eigenen Ermessen und wird von der jeweiligen Stadtverwaltung entschieden?
Das würde mich jetzt mal wirklich interessieren.

Umbettungen können auf Antrag und mit Genehmigung durchgeführt werden. Der Antrag muß so gut begründet sein, daß die Gemeinde die Genehmigung erteilen kann. Fehlt es an wichtigen Gründen (und hierüber sind Angehörige und Gemeinde oft unterschiedlicher Auffassung) steht die Erhaltung der Totenruhe (deren Bruch strafbewehrt ist) als höheres Gut im Vordergrund.

Tatsächlich ist es in manchen Gegenden leichter als in anderen, jemanden umbetten zu lassen.
Auch hängt es von der Zeit ab, die seit der Beisetzung vergangen ist.
Kurz nach der Beisetzung und viele Jahre später sind die besten Zeitpunkte, dazwischen wird es eine sehr unangenehme Arbeit, die man niemandem zumuten möchte.
Wie immer also, wenn eine Genehmigung erteilt werden muß, hängt es auch vom Ermessen des Genehmigungserteilenden ab.

Ich habe schon Fälle erlebt, da reichte eine Beschwerde der Angehörigen über ständig auf das Grab fallendes Laub und ich kenne Fälle in denen, trotz sehr wichtiger Gründe, eine Umbettung abgelehnt wurde.
Man kann natürlich gegen eine solche Entscheidung Rechtsmittel einlegen und letztlich eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. Juli 2016 | Peter Wilhelm 17. Juli 2016

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Ines
14 Jahre zuvor

Das hatten wir schonmal, nämlich [url=http://bestatterweblog.de/archives/Umbettung-einer-Urne-hier-Jena/1652]hier[/url].

Dicker Lechthaler
14 Jahre zuvor

Also am Besten doch im Blechbembel beisetzen lassen. Weniger eklig beim „Wieder-Ausbuddeln“. Oder der häufig angedeutete Umweg über Kremierung im Ausland usw. Anschließend Bembel ab auf den Kamin, auf die Wohnzimmeranrichte o.ä. Eventuell auch Umfüllen in eine sehr große Sanduhr….
Lechthaler

MacKaber
14 Jahre zuvor

Man könnte die Hürde noch ein wenig höher ansetzen, wenn man dem Antragsteller zur Auflage macht, persönlich bei der Exhumierung anwesend zu sein, und selbst mitzuhelfen.

Undertaker J. A. Fox
14 Jahre zuvor

Sanduhr,
„Riesel sanft in Frieden,
bis Dich Einer wendet.“

(Vorsicht, Staublunge!)

Alwin
14 Jahre zuvor

Weißt, ich verstehe da manche Kommune, wenn sie nicht jedem Umbettungsersuchen stattgibt. Die haben ja erst einmal eine Fürsorgepflicht für ihre Kommunalarbeiter, für die das Ausgraben bestimmt nicht immer angenehm ist, und, wer weiß: Vielleicht verbirgt sich hinter dem Begrabenen ein Kriminalfall, und durch die Exhumierung würden Beweismittel vernichtet werden können?

Wie ist das, Tom? Ich nehme an, von laufenden oder noch nicht eingestellten Ermittlungen würden weder der Bestatter noch die Angehörigen erfahren; aber es wäre ein Grund für einen „Sperrvermerk“ in der Akte. Oder erfahrt ihr Bestatter indirekt doch manchmal davon?

Undertaker TOM
14 Jahre zuvor

@Alwin: Es ist eine sehr unangenehme Arbeit, einen längere Zeit Begrabenen wieder auszubuddeln. Das ist richtig. Dennoch kommt das natürlich in wichtigen Fällen vor.

Bestehen an der Todesursache ausreichende Zweifel, wird nicht bestattet, sondern untersucht. Heute ist es oft ausreichend, genügend Proben zu nehmen und man kann dann bestatten obwohl die Ermittlungen noch laufen.
Von Sperrvermerken ist mir nichts weiter bekannt.

ein anderer Stefan
14 Jahre zuvor

Was ist denn ein „wichtiger Grund“, der das Stören der Totenruhe (wegen einer Anfrage der Angehörigen) zulässig werden lässt? Doch sicher nicht der Wunsch, eine neue Grabstelle einzurichten, damit „alle beieinander liegen“ können? Bei so einer Anfrage kann ich eine Ablehnung seitens der Kommune nachvollziehen, auch wenn die Angehörigen das sicher anders sehen.

Und ich möchte auch nicht derjenige sein, der eine halbverweste Leiche wieder ausgraben muss. Knochen schrecken mich nicht, hatte ich schon in der Hand (Schädel und alles – kommt halt vor, wenn auf alten Friedhöfen Erdarbeiten gemacht werden). Aber eine verwesende Leiche? So stabil ist mein Magen glaube ich nicht.

14 Jahre zuvor

ja, dann wäre es tatsächlich vielleicht besser, nur noch stabile metallsaerge aus metall zu schweissen. die billig-särge faulen doch sofort weg und bei einer umbettung nach einigen jahren muss man sich die grässlichsten horrorvideoszenen live angucken.




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