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Frag den Bestatter

Wie sicher ist eine Bestattungsvorsorge über 60 Jahre?

Wenn ich heute bei einem Bestattungsunternehmen eine Bestattungsvorsorge abschließe und dieser Bestatter aber in den nächsten, sagen wir mal, 60 Jahren „dicht“ macht, welcher Bestatter kommt dann für meine Beerdigung in Frage, wenn ich in, sagen wir mal, 60 Jahren sterbe? Ich möchte ja nur für meine Hinterbliebenen alles geklärt haben, damit die sich nicht in Unkosten stürzen müssen.

Keine neue Frage, aber es lohnt sich, sie immer mal wieder zu beantworten.
Also direkt beim Bestatter vorbezahlen würde ich eine Bestattung sowieso nur, wenn der Todesfall unmittelbar bevorsteht und es ein renommiertes Traditionsunternehmen ist.
Ansonsten ist davon abzuraten und man sollte schauen, daß das Geld auf einem gesperrten Sparbuch oder bei einer Treuhandgesellschaft eingezahlt wird oder über eine klassische Sterbeversicherung abgedeckt ist, da ist es sicher, auch wenn der Bestatter zumacht.
Ich bin ja nach wie vor ein Fan der Sterbegeldversicherung. Kleine monatliche Beiträge, die man kaum spürt und das Geld ist in einer Police angelegt, an der sich niemand vorzeitig bedienen kann.

Was die grundsätzliche Fortführung Deines Bestattungsvorsorgevertrages anbetrifft, so wird jeder ordentliche Bestatter wenn er beispielsweise in Rente geht, diese Verträge ordentlich an seinen Nachfolger übergeben. Wird das Unternehmen geschlossen, wird man rechtzeitig in einem Schreiben darüber informiert und es wird einem ein anderes Bestattungsunternehmen empfohlen werden. Meistens ist es so, daß wenn man nichts unternimmt, die Verträge von diesem befreundeten Unternehmen weitergeführt werden.

Selbstverständlich hat man das Recht, einen Bestattungsvorsorgevertrag auf einen anderen Bestatter übertragen zu lassen, es kann ja auch vorkommen, daß man im Alter nochmal umzieht.

Eine sehr sichere Variante, die man immer bevorzugen sollte, wenn es um die Sicherung vorhandenen Geldes geht, ist die Einzahlung auf ein Treuhandkonto.
Hierzu kann der Bestatter beraten.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 27. März 2016 | Peter Wilhelm 27. März 2016

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12 Jahre zuvor

Vielen Dank!

12 Jahre zuvor

Moin!

Man muss aber undebedingt in den Vorsorgevertrag auch die Kosten eins Umzugs der Vorsorge zu einem anderen Bestatter festlegen. Es können bis zu 10% der Vorsorgesumme als „Aufwandsentschädigung“ einbehalten werden. Können, müssen aber nicht.

Mona
12 Jahre zuvor

Hallo Zusammen,
ich habe für mich und meinen Gatten jeweils eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen und denke, es war auf jeden Fall die richtige Entscheidung.
Wie schon geschrieben wurde, liegen die Beiträge für uns beide unter 20,00€ im Monat und die Versicherung ist so hoch, dass die „Wunsch-Beerdigungen“ damit „gedeckelt“ sind und etwas Geld übrig bleibt.
Viele Grüße,
Mona

12 Jahre zuvor

„Gedeckelt“ trifft’s ja 😉 Aber danke für den Tip. Werd mich mal schlau machen.

Millhouse
12 Jahre zuvor

Blöd nur, wenn man sein Geld in eine alternative Bestattungsform investieren will. An die Sterbegeldversicherung kommt man zu Lebzeiten nicht mehr dran.

Frommert
12 Jahre zuvor

#5 Dann hast Du das System der Sterbegeldversicherung nicht verstanden. Das ist ja keine Sparanlage, an die man zu Lebzeiten herankommen möchte.
Die Versicherung steht ja ein, wenn Dir nach dem Abschluss etwas zustösst. Selbst wenn Du erst ein jahr eingezahlt hast wird diene Beerdigung bezahlt.
Auf einem Sparbuch hättest Du dann erst einen sehr niedrigen Betrag, der gerade mal für eine urne reichen würde.
Aber man kann bei einem anständigen Bestatter auch die Sterbegeldpolice einreichen und eine alternative Bestattungsform wählen.

Mona
12 Jahre zuvor

@Millhouse:
Wir wollen an das Geld auch nicht „ran“ 🙂
Es ist wirklich für die Beerdigungskosten gedacht.
Sicher sind andere Geldanlagen besser geeignet, wenn man das Geld „früher“ braucht.
LG Mona

Millhouse
12 Jahre zuvor

@ Frommert & Mona

Das System Sterbegeldversicherung ist mir durchaus bekannt.
Es gibt aber eine Menge Menschen, die z.B. jetzt gerne eine Naturbestattung wünschen und ihren Platz oder Baum mit dieser Versicherung bezahlen wollen. Und eben das geht nicht. Also müssen diese Menschen in Vorleistung treten und können „nur“ die restlcihen Kosten über ihre Versicherung abwickeln.

Wuffduff
12 Jahre zuvor

@Millhouse

Und warum sollte man eine solche Naturbestattung nicht mit der Sterbegeldversicherung bezahlen können?

Kommentator
12 Jahre zuvor

Wir kommen alle in das Alter, in dem man sich Gedanken um diesen „Termin“ macht… Und dieser Termin kommt, das ist eine der wenigen sicheren Wahrheiten in diesem Leben.

@TOM:
Danke für Deinen (erneuten) Hinweis, Dein Blog ist ein echtes Juwel in Sachen Lebenshilfe, weil es so klar mit „diesen Themen“ umgeht.

Ich habe mir die Angebote verschiedener Versicherungen angeschaut und habe zwei Fragen, die Du vermutlich aus Erfahrung, „aus dem Handgelenk“, leicht beantworten kannst und hoffentlich auch beantworten magst, ich würde mich freuen:

1. Zahlen diese Versicherungen „nur“ die Beerdigungskosten (zum Beispiel gegen Vorlage von geeigneten Rechnungen), oder wird die zum „Termin“ fällige Summe ohne Belege ausgezahlt? (Hintergrund: Die Rechnungen kommen ja oft erst einige Zeit danach, oft auch „nach und nach“, das kann dauern.)
2. Wie verhalten sich solche Versicherungen bei Suizid? (Hintergrund: Der damals pubertierende Sohn einer Verwandten mußte vor einigen Jahren den Freitod einer Mitschülerin mitansehen – hätten die Eltern dieser Mitschülerin eine Auszahlung einer solchen Versicherung erhalten?)

Danke.

12 Jahre zuvor

@ Kommentator 10:
Es wird die vereinbarte Summe ausgezahlt, gleich für welchen Zweck.
In den Versicherungsunterlagen ist ein Bezugsberechtigter angegeben, der gegen Vorlage der Sterbeurkunde das Geld erhält. Wer tatsächlich in welcher Höhe was bezahlt hat, spielt keine Rolle.
Ist als Bezugsberechtigter ein Bestattungshaus eingetragen, wird der für die Beerdigung notwendige Betrag verbraucht und der Rest an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Die Todesursache spielt keine Rolle, sie steht auch nicht auf der Sterbeurkunde.

Es gibt Sterbegeldversicherungen, die bei Unfalltod eine höhere Summe auszahlen, insofern kann die Todesursache dann doch wieder eine Rolle spielen.

Um sich gegen den Missbrauch durch Todkranke oder Lebensmüde zu schützen, haben die meisten Sterbegeldversicherung eine gewisse Karenzzeit, in der anfangs nur die eingezahlten Beiträge oder ein geringerer Teil der Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Kommentator
12 Jahre zuvor

@TOM (11):
Danke für Deine Antwort – Du hilfst, wirklich, dafür danke ich Dir.

Ein Nachtrag von mir, aus eigenem Nachlesen meines Kommentars und der Antwort von TOM:

Irgendeine „mögliche Todesursache“ ist kein Gedankenspiel von mir, ich plane keinen Suizid, und ich kenne (hoffe ich) niemanden, der „so etwas“ plant – aber es gibt solche Ereignisse, und der von mir erwähnte (inzwischen längst volljährige) junge Mann hat es (leider) ansehen müssen.

Keine Versicherung kann ersetzen oder „erstatten“, was in diesen Sekunden verloren ging, für sie, für ihre Eltern und für ihn. Sch…, es fasst mich an.

Matte2011
12 Jahre zuvor

Eine sichere finanzielle Vorsorge stellt die Sterbegeldversicherung dar. Am besten bei einem sog. Verein auf Gegenseitigkeit. Hier besteht keine Gefahr, dass der Verein »dicht macht«. Eine Sterbegeldversicherung in Verbindung mit einer hinterlegten, detaillierten Bestattungsverfügung sorgt dafür, dass alles genau so abläuft, wie man sich die eigene Bestattung vorstellt. Aber es gibt noch weitere Vorteile, die für eine Sterbegeldversicherung sprechen: z.B. der doppelte Schutz bei Unfalltod, ein Abschluss ohne Gesundheitsfragen auch wenn man schon älter ist (bis 75 Jahre!) und natürlich die Tatsache, dass – vorausgesetzt die Versicherung wirtschaftet rentabel – die Überschussbeteiligungen zur stetigen Wertentwicklung des Versicherungsschutzes beitragen, d.h. die Summe die ausbezahlt wird ist deutlich höher als die abgeschlossene Versicherungssumme. Dadurch kann man sicher sein, dass auch bei stetig steigenden Kosten der Bestattungen, am Ende genug Geld vorhanden ist.
Wichtig – für die richtige Wahl der Versicherung – ist das richtige Vergleichen von Leistungen. …

Anonym
12 Jahre zuvor

@Wuffduff

Weil die Sterbegeldversicherung nur im Todesfall eintritt. In der Vorssorge musst Du zuerst in Eigenlesitung treten.

Klaus Brinkmann
12 Jahre zuvor

Zusätzliches Problem beim Sparbuch: Ein Betreuer (gerichtlich bestellt, egal ob aus der Familie oder Berufsbetreuer) kann das Sparbuch nehmen und auflösen und das Geld für andere Zahlungen benutzen, z.B. für seine Betreuervergütung. Dann ist das Geld für die Beerdigung weg, aber das Staunen groß. Selbst wenn das Sparbuch mit Sperrvermerk (z.B. „Auszahlung nur gegen Vorlage der Sterbeurkunde für die Bestattungskosten“) versehen oder beim Bestatter hinterlegt ist kommt der Betreuer an das Geld !
Daher besser eine Treuhandeinlage wählen, aber nur mit mündelsicherer Anlage und Bankbürgschaft.
Problem bei Sterbegeldversicherungen: Gemäß Rechtsprechung darf der Versicherte nicht zu Lebzeiten an das Geld der Sterbegeldversicherung gelangen können, wenn die Versicherung nicht für Heimpflegekosten aufgelöst werden soll. Hierzu muss man die Bezugsberechtigung unwiderruflich ändern o.ä.




Rechtliches


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