Ich bin nun seit einigen Jahren schon ein stiller, aber sehr interessierter Leser ihres Blogs. Gerade weil ich durch meinen Beruf täglich mit dem Tod konfrontiert bin, ist ihr Blog für mich eine tolle Informationsquelle.
Es ist in meiner Karriere als Rettungsassistent einige Male vorgekommen, das wir unbekannte bzw auch nicht zu identifizierende Tote gefunden haben, bzw zu den Fundorten gerufen wurden. Durch eine Spiegel-TV Dokumentation ist das Thema bei mir wieder in den Fokus gekommen. In der Doku wurde das Grab (ohne Grabstein, Kreuz o.ä) einer unbekannten Toten gezeigt. Ich habe in meiner Jugend mir durch das ministrieren von Beerdigungen mein Taschengeld aufgebessert und deshalb ist mir der Ablauf einer Bestattung geläufig.
Was mich interessiert ist wie die Bestattung einer unbekannten Leiche abläuft. Ist ein Geistlicher vor Ort? Und gibt es eine Art Trauerfeier?
Ich freue mich auf ihre Antwort,
Grüße!
Da kann man keine allgemeingültige Antwort geben.
Das ist von Friedhofsverwaltung zu Friedhofsverwaltung unterschiedlich.
Es liegt aber auf der Hand, daß bei Verstorbenen, deren Identität unbekannt ist, kaum einen Aufwand betreiben wird.
Hier ist ja nicht einmal bekannt, welcher Konfession der Verstorbene angehört hat. Welcher Pfarrer sollte da dann zuständig sein?
Im Allgemeinen werden solche Beerdigungen bzw. Urnenbeisetzungen früh am Tag, vor dem Beginn des üblichen Besucherbetriebs auf dem Friedhof durchgeführt.
In manchen Kommunen bekommen die Namenlosen ein schmuckloses Erdreihengrab. In anderen Kommunen ist die Feuerbestattung der Standard.
Auf vielen Friedhöfen gibt es Abteilungen für Namenlose.
Früher hat man weitestgehend auf die Feuerbestattung namenloser Personen verzichtet, um möglicherweise später noch Zugriff auf die sterblichen Überreste haben zu können.
Heute werden zumeist DNS-Proben genommen, die später ausgewertet werden können. Dann steht einer Einäscherung nichts im Weg.
In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen. Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Zum Thema ordnungsamtliche Bestattete (zu denen wohl auch die Namenlosen zählen) kann ich noch etwas aus meiner eigenen ehrenamtlichen Arbeit beitragen. In den meisten Kommunen werden, wie beschrieben, Verstorbene ohne bestattungspflichtige Angehörige in einem namentlich nicht bezeichneten Reihenurnengrab bestattet. Ohne Pfarrer oder Trauerfeier. In manchen Kommunen gibt es ehrenamtliche Initiativen, z.T. durch Pfarrer, Hospizleiter, Bestatterverbände usw. gegründet, die Trauernde ermitteln, Todesanzeigen mit Namen veröffentlichen, für Grabplatten sorgen und Trauerfeiern ausrichten, damit diese Menschen nicht sang- und klanglos verscharrt werden. Zuallermeist sind die Namen der Verstorbenen allerdings bekannt und zu den Trauerfeiern kommen oft die Wegbegleiter dieser meist vereinsamten Menschen, seien es Kollegen, Nachbarn oder frühere Freunde.
In einem Fall handelte es sich um einen Mann, bei dem aufgrund der Umstände, unter denen der Leichnam aufgefunden wurde, nicht klar war, ob er eines natürlichen Todes gestorben war. Hier wurde die Leiche zunächst obduziert, und, nachdem sie von der Gerichtsmedizin freigegeben worden war, verbrannt und wie oben beschrieben bestattet.
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Wir verwenden Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wir tun dies, um das Surferlebnis zu verbessern und um personalisierte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie diesen Technologien zustimmen, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn Sie Ihre Zustimmung nicht erteilen oder zurückziehen, können bestimmte Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Zum Thema ordnungsamtliche Bestattete (zu denen wohl auch die Namenlosen zählen) kann ich noch etwas aus meiner eigenen ehrenamtlichen Arbeit beitragen. In den meisten Kommunen werden, wie beschrieben, Verstorbene ohne bestattungspflichtige Angehörige in einem namentlich nicht bezeichneten Reihenurnengrab bestattet. Ohne Pfarrer oder Trauerfeier. In manchen Kommunen gibt es ehrenamtliche Initiativen, z.T. durch Pfarrer, Hospizleiter, Bestatterverbände usw. gegründet, die Trauernde ermitteln, Todesanzeigen mit Namen veröffentlichen, für Grabplatten sorgen und Trauerfeiern ausrichten, damit diese Menschen nicht sang- und klanglos verscharrt werden. Zuallermeist sind die Namen der Verstorbenen allerdings bekannt und zu den Trauerfeiern kommen oft die Wegbegleiter dieser meist vereinsamten Menschen, seien es Kollegen, Nachbarn oder frühere Freunde.
In einem Fall handelte es sich um einen Mann, bei dem aufgrund der Umstände, unter denen der Leichnam aufgefunden wurde, nicht klar war, ob er eines natürlichen Todes gestorben war. Hier wurde die Leiche zunächst obduziert, und, nachdem sie von der Gerichtsmedizin freigegeben worden war, verbrannt und wie oben beschrieben bestattet.