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Wie wird man Bestattungsfachkraft? Bestatter

Hallo, ich möchte gerne Bestatterin werden. Ich habe gehört, daß es Bestatter und Bestattungsfachkräfte gibt.
Was ist genau der Unterschied?
Kann ich da eine Ausbildung machen und wie viel werde ich verdienen?
Wo sind denn entsprechende Berufsschulen?

Jeder, der als Bestatter arbeitet, ist zunächst einmal Bestatter. Das kann er auf verschiedenste Art geworden sein, es gibt für diesen Beruf keine Zulassungsbeschränkungen. Man benötigt zur Aufnahme der Tätigkeit weder einen Meisterbrief, noch irgendeinen Qualifikationsnachweis.
Üblicherweise stammten die Bestatter früher aus dem Schreinerhandwerk, den Fuhrunternehmen und dem Taxigewerbe.
Das heißt, im Hauptberuf waren Bestatter meist etwas anderes und übten die Bestattertätigkeit im Nebenerwerb aus.


Inzwischen haben sich das Berufsbild und die Verhältnisse ebenso gewandelt, wie die Ansprüche der Kunden und die Erfordernisse des Berufs.

Seit 2007 ist deshalb die schon vorher ins Leben gerufene Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.
Nach wie vor kann aber jeder, auch ohne diese Ausbildung Bestatter sein.

Eine Bestattungsfachkraft ist also jemand, der die Ausbildung erfolgreich absolviert hat.

Alles über die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Die Bestattungsfachkraft

Die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft ist in Deutschland seit dem 1. August 2007 staatlich anerkannt.

Dauer und Struktur der Ausbildung

Die Auszubildenden werden in Bestattungshäusern (Beerdigungsinstitute, Bestattungsinstitute) oder bei Friedhofsverwaltungen ausgebildet.
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Berufsschulen befinden sich in Bad Kissingen, Wermelskirchen und in Springe. Sie sind für die schulische Ausbildung zuständig, der in Form von Blockunterricht (jeweils 2 oder 3 Wochen) abgehalten wird.
Den praktischen Teil der Ausbildung übernehmen die Ausbildungsbetriebe sowie teilweise die Berufsschulen und vor allem die überbetriebliche Ausbildungsstätte.

Im praktischen Teil geht es um die Bergung, Überführung, Versorgung, Einkleidung und Einbettung von Verstorbenen.
Kenntnisse in den Bereichen Grabtechnik, Warenkunde, Dekoration, Beratungsgespräch und Trauerpsychologie können in drei überbetrieblichen Lehrgängen im Bundesausbildungszentrum der Bestatter in Münnerstadt erworben werden.
Außerdem lernen die Schüler das Beratungsgespräch mit den Angehörigen, die Organisation, Planung und Kontrolle der Bestattung, die Kalkulation und Rechnungslegung, aber auch die Beurkundung eines Sterbefalls beim Standesamt sowie alle nach einem Sterbefall abzuwickelnden Formalitäten.

Die Ausbildungsverträge werden in die Lehrlingsrolle der zuständigen Handwerkskammern eingetragen, wenn die Ausbildung in einem Unternehmen des Handwerks stattfindet.
Ist der Ausbildungsbetrieb bei einer Industrie- und Handelskammer registriert, so wird der Ausbildungsvertrag dort betreut.

Berufsschule

Die Berufsschulen für die angehenden Bestattungsfachkräfte befinden sich in Bad Kissingen, Wermelskirchen und Springe.
Es wird Blockunterricht abgehalten (2 oder 3 Wochen).
Über die allgemeinen Unterrichtsfächer wie Deutsch, Englisch und Religion hinaus, findet dort vor allem eine Unterweisung in berufsbezogenen Fächern wie z.B. Versorgung und Bestattung, Betriebsprozesse, Beratung und Betreuung statt.

Überbetriebliche Ausbildung (ÜBA)

Neben Betriebsusbildung und Berufsschule gibt es noch eine überbetriebliche Ausbildung der Bestattungsfachkräfte.
Sie beginnt im Regelfall ab dem zweiten Ausbildungsjahr.
Der Unterrichtsort ist bundesweit für alle Auszubildenden das Bundesausbildungszentrum der Bestatter (Theo-Remmertz-Akademie) in Münnerstadt.
Die Auszubildenden müssen während ihrer Ausbildung an insgesamt drei überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen teilnehmen.

Zwischenprüfung

Eine Zwischenprüfung dient als Leistungskontrolle für die Auszubildenden und deren Ausbilder.
Allerdings geht das Ergebnis der Zwischenprüfung nicht in die Abschlussprüfung mit ein. Das bedeutet, dass dieses Prüfung nur eine Lernkontrollfunktion besitzt.
Zum Ende findet eine praktische und eine schriftliche Zwischenprüfung statt.

Gesellenprüfung (Abschlussprüfung)

Die Gesellenprüfung der Bestattungsfachkräfte gliedert sich in vier Prüfungsbereiche:

  1. Bestattungsdurchführung (praktisch)
  2. Geschäfts- und Verwaltungsvorgänge (schriftlich)
  3. Bestattungsorganisation (schriftlich)
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde (schriftlich)

Weiter- und Fortbildung

Es gibt etliche Fortbildungsmöglichkeiten. Z.B. zum Bestattermeister und zum Geprüften Bestatter, oder zum Bürokommunikationsfachwirt für das Bestattungsgewerbe, zum Geprüften Kundenberater Friedhofsservice oder zum Geprüften Thanatopraktiker.

Bestattermeister

Der Bestattermeister ist wiederum eine eigenständige Fortbildung, die während 11 Monaten neben dem Beruf absolviert werden muß.
Dieser stellt einen höheren Abschluss als die Bestattungsfachkraft dar. Diese Fortbildung ist speziell für Führungskräfte oder erfahrene Bestatter gedacht.
Die Fortbildungsmaßnahme ist durch bundeseinheitliche Verordnungen des Bundesministeriums für Wirtschaft verbindlich geregelt.
Die Ausbildung zum Bestattermeister ergänzt den Ausbildungsberuf „Bestattungsfachkraft“ und bietet für alle erfolgreichen Absolventen der dreijährigen Ausbildung eine weitere Qualifikationsperspektive auf Meisterebene.
Nicht zu verwechseln ist aber der Begriff Bestattermeister mit den Meistern des Handwerks. Im Handwerk ist es üblich, daß nur Meister ausbilden dürfen. Das ist im Bestattungsgewerbe derzeit noch nicht so.

Geprüfter Thanatopraktiker

Eine weitere Fortbildungsmöglichkeit ist die Ausbildung zum Thanatopraktiker.
Sie vermittelt sowohl theoretische als auch praktische Kenntnisse schließt mit der staatlich anerkannten Prüfung zum Geprüften Thanatopraktiker ab.

Vergütung während der Ausbildung zur Bestattungsfachkraft

Der Bundesverband Deutscher Bestatter empfiehlt folgende Ausbildungsvergütungen:

  1. Ausbildungsjahr 400,00 €
  2. Ausbildungsjahr 450,00 €
  3. Ausbildungsjahr 500,00 €,

Außerdem empfiehlt der Bundesverband zusätzlich die Übernahme der Berufsschulkosten von 500,00 €.

BILDQUELLEN

  • Bestatter werden: bestatter_1510483280-700x46411 pixabay

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 17. November 2017 | Peter Wilhelm 17. November 2017

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5 Kommentare
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Draalo
6 Jahre zuvor

Hallo Tom,
bei der Formatierung der Unterpunkte scheint etwas schief gelaufen zu sein.

Liebe Grüsse,
Michael

Trauerbegleitung.Kroeger
6 Jahre zuvor

Die Ausbildungsvergütung schreit zum Himmel. Dann die Unterbringung am Schulort und bei der überregionalen Ausbildung. Das steht in keinem Vethältnis zum Einkommen. Mein Sohn hat nach einem Jahr abgebrochen und ist nun perfekter Quereinsteiger

DerNarr00
Reply to  Trauerbegleitung.Kroeger
6 Jahre zuvor

@Trauerbegleitung.Kroeger:
Natürlich ist eine Ausbildungsvergütung nicht mit einem Gehalt vergleichbar. Dafür gibt es Zuschüsse wie BAB oder von der Arbeitsagentur. Es hilft natürlich auch immer mit seinem Chef zu sprechen, viele Ausbilder übernehmen auch die Kosten für die Unerbringung, Fahrtkosten, zahlen Boni für gute Leistungen, …. Schleißlich wollen die meisten ja, dass Ihr Lehrling die Ausbildung abschließt und im Unternehmen bleibt.

Wool
6 Jahre zuvor

Ich möchte mich vorab entschuldigen, musste selbst etwas grinsen beim Schreiben, aber:
Wie funktioniert denn die praktische Prüfung? Gibt es da ’ne „labbrige“ Puppe (weil alle Anspannung aus dem Verstorbenen ja entwichen ist), oder kommt der Prüfer mit einem Kunden „über der Schulter“ zur Prüfung?
Wird bspw. eine Verunreinigung vorgetäuscht die der Prüfling zu beheben hat, etc.?

Danke im Voraus für eine Antwort, auch wenn die Frage etwas „flachs“ formuliert ist, bin ich wirklich interessiert an der Beantwortung dieser.




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