Branche/Kommune

Aufgepasst bei Billigbestattungen aus dem Internet

billigbestattung

billigbestattung

Heutzutage kann man fast alles auch im Internet kaufen.
Manchmal lässt sich dadurch auch der eine oder andere Euro sparen.
Und wenn einem mal etwas nicht gefällt, oder wenn der Händler sein Produkt zu rosafarben beschrieben hat, ja dann kann man es problemlos zurückschicken.

Auch Bestattungen bekommst Du günstig über das Internet.
So wird es wenigstens suggeriert. Glaubt man den einschlägigen Anzeigen, dann gibt es günstige und würdevolle Bestattungen sogar schon ab 799 Euro und oft sogar noch billiger.

Werbung

Jedoch: Wenn hier der Anbieter etwas zu rosarot darstellt und wenn einem diese Dienstleistung dann doch nicht gefällt, dann kann man sie nicht einfach so innerhalb von 14 Tagen zurückgeben.

Eine Bestattung ist etwas sehr Individuelles. Es ist überdies ein Ereignis, bei dem man weiß, daß es recht viel kostet.
Außerdem sind in dieses traurige Ereignis die ganze Familie, der Freundes- und Bekanntenkreis und Arbeits- und Vereinskollegen eingebunden.
Es geht also auf gewisse Weise viele Leute an.

Ja, und bist Du dann immer noch der Meinung, daß man im Falle eines solchen Ereignisses auf einen Anbieter aus dem Internet vertrauen kann?

Nein! Eine Bestattung erfordert IMMER eine persönliche Beratung durch einen Fachmann, der die örtlichen Verhältnisse genau kennt.
Nur dann hat man die Gewähr, daß auch wirklich alles reibungslos abläuft.

Das obige Beispiel im Bild ist für mich ein abschreckendes Beispiel.
Eine Seite, auf der Deals, Gratisproben und kostenlose Angebote beworben werden, bietet unter dem Schlagwort „Billig Bestattung“ eine „Bestattung Komplettpreis 1399€ inkl. Grabstelle Tschechien Bestattung“ an. Und 15 Euro bekommt man auch noch geschenkt.

Herzlichen Glückwunsch!

Meine persönliche Meinung: Ich würde niemals einem solchen Angebot folgen und eine solche Firma beauftragen.

Lieber geht man zum Bestatter an der Ecke und fragt dort nach einem sehr günstigen Preis. Das können die örtlichen Bestatter in ähnlicher Form meist auch bieten.

Bildquellen:


    Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

    Schlagwörter: , , , ,

    Branche / Kommune

    Berichte und Kommentare zu Verwaltungen, Kirchen, Friedhofsträgern und der gesamten Bestattungsbranche.

    Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 2. Juli 2016

    Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

    Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




    Lesen Sie doch auch:


    Abonnieren
    Benachrichtige mich bei
    4 Kommentare
    Inline Feedbacks
    Alle Kommentare anzeigen
    Der Boandlkramer
    8 Jahre zuvor

    Da stimme ich völlig zu. Was aber dank der EU geht ist, dass man sogar Bestattungsaufträge noch binnen 14 Tagen nach Auftragserteilung widerrufen kann, sogar dann wenn der Verstorbene inzwischen längst bestattet ist. Daher lassen wir unsere Kunden bei Auftragserteilung noch eine Zusatzerklärung der Adelta.Finanz AG Düsseldorf unterschreiben, dass sie auf dieses Widerspruchsrecht verzichten.
    Ansonsten steckt der Bestatter tief in der Tinte und muss dann aufwendig auf Schadensersatz gegen seine Kunden klagen, was nicht gerade schön ist.

    Marco
    Reply to  Der Boandlkramer
    8 Jahre zuvor

    @Der Boandlkramer: Grundsätzlich kann man Bestattungsaufträge ebensowenig innerhalb von 14 Tagen widerrufen wie alle anderen Verträge auch. Ein Widerrufsrecht besteht aber bei „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ und Fernabsatzverträgen. Letztere dürften für den klassischen Bestatter eher nicht vorkommen (aber in Peters Beispiel). Erstere haben tatsächlich, wenn nichts übersehe, keine Ausnahme mehr für den Fall, dass der Kunde den Unternehmer zu sich ruft. Wenn also der Kunde den Bestatter ruft und der Vertrag dann beim Kunden zu Hause geschlossen wird, dürfte tatsächlich ein Widerrufsrecht bestehen. Auf das Widerrufsrecht komplett verzichten kann der Kunde nicht, aber vielleicht willst du auf § 356 Abs. 4 S. 1 BGB hinaus: Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert. Wenn der Kunde diese Bestätigung unterschreibt, dann erlischt das Widerrufsrecht immerhin mit vollständiger… Weiterlesen »

    Andrea0966
    8 Jahre zuvor

    Was noch hinzukommt – und was ein Billiganbieter wohl niemals leisten kann und will, was aber gerade in einer Situation wie der Beisetzung eines Angehörigen nicht ganz unwichtig ist: Die persönliche Beratung und Unterstüzung, die ein guter Bestatter leistet. Die Zeit, die er sich nimmt, um die unterschiedlichen Möglichkeiten durchzugehen. Die ganzen Behördenangelegenheiten, die er uns abnimmt. Die Dinge, bei denen er ganz selbstverständlich unterstützt und die in keiner Abrechnung auftauchen. Vielleicht kostet der Sarg da 100 € mehr, aber das wird mehr als aufgewogen durch die professionelle Begleitung und Unterstützung, die ein guter Bestatter vor Ort leistet.

    8 Jahre zuvor

    Bestattung im Internet – bei Abschluß eines Handyvertrags gibt es zum Sarg noch einen Fernseher obendrauf. Abholung der Leiche per UPS. Bitte gut verpacken!

    *grusel*




    Rechtliches


    4
    0
    Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex