Mal eine Frage: Bei einer Exhumierung eines Erdbestatteten, zum Beispiel für die Polizei, weil diese den verdacht bekommt, das der nicht ganz so natürlich Verstorben ist wie es zunächst den Anschein hatte, wer trägt da eigentlich die Kosten, die am Grab entstehen?
In den Fällen in denen wir bislang mit solchen Dingen zu tun hatten (etwa 1 x pro Jahr) war es immer so, daß der Auftraggeber diese Kosten getragen hat. Das bedeutet konkret auf Deine Frage bezogen: Die Staatsanwaltschaft bzw. die Staatskasse.
Es gibt aber mannigfaltige Gründe, warum ein Verstorbener einer Wiederausgrabung unterzogen werden muß. Zum Beispiel kann das auch der Fall sein, wenn man zwei entfernt voneinander begrabene Personen in ein Grab zusammenführen möchte.
In der Nachbarstadt hatten wir vor einigen Jahren einen regelrechten Umzugs-Boom. Auf einmal mehrten sich die Anträge auf Umbettung und keiner konnte sich zunächst erklären, warum das so war. Dann stellte sich folgender Sachverhalt heraus:
Den Familien war bekannt geworden, daß in einem anderen Stadtteil ein wunderschöner Waldfriedhof geplant war. Dort wollten ältere Ehepaare gerne ihre letzte Ruhe finden. Wenn nun jemand vor der Eröffnung des Friedhofes verstarb, ließen die Angehörigen ihn auf einem nahegelegenen anderen Friedhof bestatten, aber schon mit dem Ziel, ihn dann später auf den „schönen“ Friedhof umbetten zu lassen. Vor allem die Form der „Beibestattung“ wurde gerne aus Kostengründen gewählt. Hierbei nahm man einen Passus der Friedhofsordnung in Anspruch, der besagt, daß man auch in Erd-Reihengräber (die normalerweise nur einen Toten aufnehmen können) während der ersten Jahre der Laufzeit noch eine Urne beibestatten kann. So kam es daß manche Witwe ihren lieben Franz (natürlich in Absprache mit der anderen Familie und oft auch gegen Zahlung einer kleinen Summe) bei wildfremden Menschen „beibestatten“ ließ. Die Toten wurden also quasi auf dem anderen Friedhof „zwischengeparkt“.
Als dann der Waldfriedhof fertig war, erschienen die hinterbliebenen Pesonen und kauften dort schöne Mehrpersonengräber für sich selbst und für eben jenen „Franz“, der dann ausgegraben und umgebettet werden musste. Das wurde auch noch dadurch erleichtert, daß die Ausgrabungen, weil sie eben normalerweise nur höchst selten vorkommen, vergleichsweise billig waren. Erst als man kapiert hatte, woher dieser Boom kam, hat man die Bestimmungen und Preise angepasst.
Das wiederum war nun manchen Hinterbliebenen zu teuer, sodaß wir damit heute noch den Fall haben, daß etliche Fränze bei wildfremden Leute im Grab liegen und liegen bleiben.
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Geil!
lustiges Ende!
Das Dosengedicht.
Im Leben noch schlau ausgedacht
Ward Franz im Feuer klein gemacht.
Die Dose kam dann ganz galant
Zu Rita – Die war unbekannt.
Doch der Umzug nach dem Tod
Unbezahlbar: Größte Not!
Nun liegt für immer er auf Rita.
Das ist das Ende von Franz Vita.
Klasse Gedicht 😀 ..
Danke für die Antwort, hilft mir weiter.