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Baden-Württemberg erlaubt leichenlose Sargbestattung

Der Landtag Baden-Württemberg hat beschlossen, ab sofort auch leichenlose Sargbestattungen zu genehmigen. Das Landesbestattungsgesetz soll entsprechend geändert werden.
Damit soll auch dem Teil der Bevölkerung eine würdevolle Bestattung erleichtert werden, die unter Schizophrenie, Persönlichkeitsspaltung und dem Harvey-Syndrom leiden.

„Der Schutz der Minderheiten und die Einbeziehung in unser Leben, soll immer ganz im Vordergrund stehen. Das gilt insbesondere auch für den Bereich der Lebensfreude und des Sterbens“, sagte Dr. Franz Appenkoffler von der CDU.

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(©si)