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Beim Bestatter Sparbuch hinterlegen

Hallo Undertaker, ich las in einem Forum folgende Frage: „Hallo …wollten ein Sparbuch hinterlegen beim Bestatter im Falle wenn Mutter mal stirbt.Geht das auf den Namen der Tochter oder muss es der Name vom Bestatter sein…wer hatte schon sowas mal…oder in bar das geld geben…was ist wenn der Bestatter mal nicht mehr ist.Danke im vorraus.“
Wie ist denn da die richtige Antwort, im Forum wurde nur der übliche entrüstete Quatsch geantwortet.

Es ist ein durchaus übliches und auch für alle Beteiligten sicheres Verfahren, zur Absicherung einer Bestattungsvorsorge ein Sparbuch beim Bestatter zu hinterlegen. Hierbei sind einige Punkte zu berücksichtigen:

Das Sparbuch sollte auf den Namen des Vertragspartners, nicht auf den Namen des Bestatters laufen.
Es sollte einen Sperrvermerk tragen, der etwa lautet: „Auszahlbar an das Bestattungsinstitut XYZ nur im Falle meines Todes gegen Vorlage einer Sterbeurkunde.“
Der Bestatter muß eine Vollmacht dafür erhalten, die über den Tod hinaus wirkt.

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Da das Sparbuch auf den Namen des Vorsorgenden läuft und gesperrt ist, kann der Bestatter zu keiner Zeit das Geld abheben, es sei denn die Person ist verstorben und er legt eine Sterbeurkunde vor. So kann der Vorsorgende sicher sein, daß das Geld zum Zeitpunkt seines Todes auch für die Bestattung zur Verfügung steht.

Ebenso kann der Bestatter sicher sein, daß der Betrag dann bereitsteht, denn bliebe das Sparbuch im Besitz des Vorsorgenden, ist keinesfalls sichergestellt, daß nicht doch vorher von ihm oder von den Anverwandten das Geld einfach ausgegeben wird.

Im Falle eines Totalverlustes des Sparbuches, durch einen Brand, Diebstahl oder Ähnliches, kann man es beim jeweiligen Geldinstitut aufbieten und neu ausstellen lassen. Die Einzahlungen und das Guthaben sind ja nicht nur im Sparbuch, sondern auch im Computer der Bank als Sparkonto festgehalten worden.

Auch wenn das Bestattungsunternehmen schließt, sei es aus altersbedingten oder wirtschaftlichen Gründen, kann niemand etwas mit dem Buch anfangen, es bleibt gesperrt und kann nicht angegriffen werden.

Bleibt die Frage nach den Zinsen: Sparbücher werden heute als Sparkonten geführt und Zinsen werden, so sollte man es zumindest bei Abschluß der Sparbuches vereinbaren, automatisch gutgeschrieben und in Form von Sparkontoauszügen regelmäßig mitgeteilt. Diese kann man dem Bestatter ab und zu bringen, dies ist aber nicht unbedingt erforderlich, weil am Ende der Betrag ausgezahlt wird, der vorhanden ist und nicht der letzte Stand des Sparbuches.

Bei Sparbüchern bei denen das nicht so ist, kommen die Vorsorgepartner hin und ieder vorbei, holen sich ihr Sparbuch ab und bringen es zur Bank, um sich die Zinsen direkt gutschreiben zu lassen.

Tausende von Bestattungsvorsorgeverträgen sind auf diese Weise abgesichert.
Natürlich gibt es auch andere, ebenso sichere und praktikable Anlageverfahren. Als Beispiel sei hier nur die Einzahlung des Betrages bei einer Treuhandgesellschaft der Bestatter oder Friedhofsgärtner genannt. Ja, auch für Friedhofsgärtner gibt es eine solche Sicherungskasse, die auch von Bestattern in Anspruch genommen werden kann. Denn auch Gärtner vereinnahmen recht hohe Summen oft für mehrere Jahrzehnte der Grabpflege im Voraus. Das kann durchaus bedeutend mehr sein, als eine Bestattungsrechnung. Also sollte man auch dort daran denken, das Geld nicht einfach im gutgläubigen Vertrauen an den Friedhofsgärtner zu bezahlen!

Jedoch ist vor Abschluß irgendwelcher Verträge immer zu prüfen, ob nicht gerade anfangs doch recht bedeutend werdende „Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühren“ anfallen. Da können schnell mal einige Prozente der eingezahlten Summe weg sein.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. März 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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Tanja
15 Jahre zuvor

Und was passiert mit dem Sparbuch, wenn der Verstorbene nie erwähnte, daß beim Bestatter ein Sparbuch liegt? Banken erfahren ja nicht automatisch daß jemand verstorben ist.Wenn das Sparbuch dann noch bei einer anderen Bank gemacht wurde, als der auf dem ein Konto ist ? So wissen doch die Hinterbliebenen nichts davon. Was passiert dann ?

15 Jahre zuvor

Das Sparbuch wird ja im Rahmen einer Bestattungsvorsorge angelegt. Bestandteil einer Bestattungsvorsorge ist auch die Aufnahme einer Liste der zu benachrichtigenden Personen durch den Bestatter und die Aushändigung von Vorsorgeausweisen an den Vorsorgekunden.

Für den sehr unwahrscheinlichen Fall, daß der Bestatter überhaupt keine Kenntnis von dem Todesfall erlangt und das Sparbuch nicht zum Einsatz kommt, dann wäre das Geld ebenso verloren (bei der Bank verblieben) als wenn der Sparbuch-Kunde es im Garten vergraben hätte.

Tanja
15 Jahre zuvor

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort, Tom 🙂

Bestatter
15 Jahre zuvor

Großes Problem bei Sparbüchern: Zugriff trotz Sperrvermerk! Z.B. können Sozialämter und Betreuer darauf zugreifen und die Vorsorge zunichte machen! Je nach Sachlage steht dann für die Beerdigung
das Geld nicht mehr zur Verfügung. Dieses Problem gibt es bei der oben erwähnten Treuhandeinlage zur finanziellen Absicherung des Bestattungsvorsorgevertrages nicht. Bei speziellen Treuhand-Vorsorgeeinrichtungen (kennt der Bestatter) bürgen Sparkassen (öffentlich-rechtlich mit sog. Institutsgarantie!!! „mündelsichere“ Anlage). Verzinsung entspricht den gesetzlichen Vorschriften (bringt idR. Inflationsausgleicht). Ein Zugriff durch Dritte ist durch diese Gestaltung nicht möglich.

15 Jahre zuvor

Nach der netten Beratung von Tom (nochmals Danke dafür) hat mein Vater letztes Jahr eine Treuhandeinlage für seine Beerdigung gemacht.
Aber ein wenig Sorgen hat er sich doch gemacht ob es wirklich sicher ist. Jetzt war er ganz überrascht als eine Zinsabrechnung gekommen ist und das hat ihn beruhigt.

Kann das Sozialamt, Krankenkasse usw. wirklich nicht an das Geld?

15 Jahre zuvor

Naja ein Sparbuch für eine Berdigung anlegen so weit im Vorraus möchte ich darüber nicht nachdenken.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Ist das dann in etwa auch so wie bei dem Sparbuch mit den drei Monatsmieten Kaution, welches man mit Sperrvermerk dem Hausbesitzer aushändigt?
Was wenn die Bank pleite geht?

Veit
15 Jahre zuvor

@MacKaber
Dann sollte der Einlagensicherungsfonds zum Zuge kommen

Bestatter
15 Jahre zuvor

@ 6/Jürgen:
Bundessozialgericht,Az. B 8/9b SO 9/06 R,Urteil vom 18.03.2008.
Der Senat schützt mit dieser Entscheidung die angemessene Bestattungsvorsorge vor der Verwertung für Pflegeheimkosten (Sozialamt),auch wenn man es scheinbar manchenortes nicht wahrhaben will und ignoriert.
Zusätzliche Möglichkeit:Für etwa 16-22 Euro die Vorsorge und ggfl. Patienten-/Betreuungsverfügung usw. bei der Bundesnotarkammer in das ZVR-Zentrales Vorsorgeregister- eintragen lassen (durch Treuhandeinrichtung möglich=>Bestatter fragen, oder Bundesnotarkammer).




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