Frag doch den Undertaker

Bestatter gewechselt – Hohe Rechnung erhalten

Vorne raus

Ein Mensch ist gestorben. Ein Bestatter muss her. Man ruft einen an und der kommt. Nachdem der Tote abgeholt worden ist, entstehen Zweifel an der Kompetenz dieses Bestatters. Welche Kosten entstehen, wenn man sich umentscheidet?

Ein Herr schreibt mir:

Hallo, meine Frau ist vergangenen Monat ganz plötzlich verstorben. Nach vergeblicher Reanimation habe ich sie ohne besseren Wissens vom Notdienst eines Bestattungsunternehmens in der Nacht abholen lassen.

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Die Mitarbeiter machten auf mich keinen guten Eindruck (sie rochen wie gerade aus der Kneipe gekommen).

Ich entschied mich dann für ein anderes Bestattungsunternehmen und habe vom ersten eine sehr hohe Rechnung bekommen. Ich möchte wissen, ob ich etwas dagegen unternehmen kann.

Daraufhin schrieb ich dem Ratsuchenden:


zu Ihrem Verlust spreche ich Ihnen mein Beileid aus.
In der ersten Trauer kann man Fehler machen, das ist normal.

Nun ist es so, dass gleich am Anfang eines Bestattungsauftrags recht hohe Kosten entstehen. Die Fahrten, das Personal und diverse Tragennutzungen und Desinfektionen schlagen zu Buche. Diese Kosten muss man natürlich auch dann übernehmen, wenn man sich für die weitere Abwicklung des Sterbefalls für ein anderes Bestattungshaus entscheidet.

Vor dieser Problematik stehen übrigens ganz viele Menschen, deren Angehörige in einem Krankenhaus versterben, wenn das Krankenhaus nach Ablauf einer bestimmten Zeit einen Vertragsbestatter beauftragt. Die Angehörigen möchten dann für den weiteren Ablauf meist lieber einen Bestatter, den sie kennen oder bevorzugen.

Alles in allem entstehen dadurch meist doppelte Kosten.

Ob Sie dagegen vorgehen können, kann nur beurteilt werden, wenn ich die Rechnung sehen könnte.
Bitte senden Sie mir dafür ein Handyfoto oder einen Scan der Rechnung zu. Sie müssen nichts unkenntlich machen, Diskretion wird zugesichert.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Wilhelm

Der Herr sandte mir dann die Rechnung als Foto zu.

Es handelte sich um eine sehr kurze Rechnung, die im Wesentlichen aus dem Satz besteht:

Eigene Leistungen: 584,29

Er schrieb dazu, dass zwei andere befragte Bestattungsunternehmen die Rechnung als viel zu hoch einstufen würden.

Daraufhin antwortete ich:


Mit der Rechnung kann ich leider nichts anfangen.
Es geht ja nicht daraus hervor, für welche „eigenen Leistungen“ der Bestatter das Geld haben will.
Um sagen zu können, ob die Rechnung angemessen oder überhöht ist, muss eine Kostenaufstellung der einzelnen Positionen bzw. erbrachten Leistungen vorhanden sein.

Wie ich Ihnen aber bereits schrieb, entsteht ein Großteil der Kosten oft gleich am Anfang eines Bestattungsauftrags.
Allgemein sind die Transporte mit einem Bestattungsfahrzeug immer recht teuer. Hinzu kommt, dass zwei Personen benötigt werden.
Außerdem schrieben Sie, dass die Abholung „mitten in der Nacht“ erfolgt ist, also außerhalb der üblichen Dienstzeit.

Ich habe seit rund 50 Jahren mit der Bestattungsbranche zu tun. Aus meiner Erfahrung kann ich Ihnen sagen, dass quer durch Deutschland allein für das Abholen eines Verstorbenen außerhalb der Dienstzeit Kosten zwischen 500 und 1.200 Euro anfallen.

Eine typische Kostenaufstellung aus einem anderen Sterbefall sieht beispielsweise so aus:

Überführung von Herrn J. vom Sterbeort (Wohnung) zum Bestattungshaus:

Fahrt mit dem Bestattungskraftwagen 210,00 Euro
Personal, 2 Mann je 90,00 Euro = 180,00 Euro
Benutzung der Überführungstrage 110,00 Euro
Desinfektion der Trage 90,00 Euro
Desinfektion des Bestattungsfahrzeugs 95,00 Euro
Zuschlag für eine Überführung außerhalb der Dienstzeiten: 220,00 Euro
Summe 905,00 Euro

Außerdem kamen im obigen Fall noch Kühlkosten von 130,00 Euro hinzu.

Wie gesagt, das ist eine Beispielrechnung, die mir gerade vorliegt. Und diese Rechnung ist nicht zu beanstanden.
Ich finde sie auch ziemlich hoch, aber ich finde nichts daran, was man beanstanden könnte.

Grundsätzlich muss sich jeder, bevor er einen Auftrag an einen Kaufmann, Handwerker oder Dienstleister erteilt, über die Kosten informieren, die auf ihn zukommen.
Das ist natürlich schwierig, wenn man sich in einer so außergewöhnlichen Situation befinden, das weiß ich.
Außerdem geht man ja davon aus, dass man dann später noch alles ganz genau bespricht. Und man denkt ja nicht, dass „nur das Abholen“ viel kosten kann.
Ich verstehe das nur zu gut.

Aber, die Ihnen vorliegende Rechnung ist weder zu hoch, noch überzogen oder beanstandungswürdig, wenn ähnliche Leistungen, wie in der obigen Beispielrechnung erbracht worden sind.

Ich habe nur für die erste Abholung auch schon Rechnungsbeträge von 1.500 bis fast 2.000 Euro gesehen. Das würde ich beanstanden. Aber bei unter 600 Euro sehe ich da wenig Chancen.
Was Ihnen da zwei andere Bestattungsunternehmen erzählen, hat für mich bei meiner fachlichen Beurteilung keinerlei Bedeutung.
Jeder Bestatter kalkuliert anders.
Das will ich Ihnen gerne erklären: In ländlichen Regionen ist es mitunter üblich, für die Abholung eines Toten nur 100 Euro zu berechnen. Die tatsächlichen Kosten werden immer in den Preis für den Sarg mit eingerechnet. Der kostet dann eben statt 1.200 Euro nun 1.900 Euro.
Andere Bestatter rechnen über Paket- oder Pauschalpreise ab. Das macht die Vergleichbarkeit von Bestatterrechnungen so schwierig.
Unterm Strich kommt aber dann meist dasselbe raus, ob nun so oder so abgerechnet wurde.

Wenn also die in Rechnung gestellten 584,29 Euro für Leistungen berechnet wurde, die in etwa dem oben aufgeführten Leistungsumfang entsprechen, dann ist der Rechnungsbetrag nach meinem Dafürhalten eher im günstigeren Bereich angesiedelt.

Wenn Sie noch weitere Fragen oder Informationen für mich haben, schreiben Sie mir bitte herzlich gerne.
Gleiches gilt auch, wenn Sie mich über den Fortgang der Sache informieren möchten.

Für die vielen Ratsuchenden, für die ich meine Zeit und Expertise aufbringe und die sich erkenntlich zeigen möchten, habe ich eine Spendenseite eingerichtet: https://bestatterweblog.de/spenden-seite/

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und alles Gute für Sie in dieser schweren Zeit.

Liebe Grüße
Peter Wilhelm


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 7 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. August 2024

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Erika
3 Monate zuvor

Ich finde es grandios, welche Mühe Du Dir machst! Hut ab!
Hoffentlich kommt da für Dich auch was rum!




Rechtliches


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