Frag doch den Undertaker

Bestatter: weibliche Auszubildende läuft immer nackt in der Firma herum

auszubildende nackt

Wir haben eine Auszubildende im zweiten Lehrjahr. Sie läuft immer nackt im Betrieb herum.
Bei der grossen Hitze, wie sie derzeit herrscht, zieht sie sich immer alle ihre Sachen, bis auf den Slip, aus und läuft in ihrem kleinen Büro so herum.
Fakt: Es kann niemand in ihr Büro hineinsehen (Fensterlamellen!!!). Fakt 2: Wenn Kunden kommen, hat sie in windeseile was angezogen. Bei Frauen geht das ja fix. Kleid drüber, Reissverschluss zu und in die Schuhe geschlüpft.
Fakt 3: Sie ist wirklich toll anzusehen.
Fakt 4: Ich bin jetzt fast 50 und fühle mich schon ziemlich angemacht.
Ich habe mit ihr gesprochen und mit einem Lächeln hat sie mich als altmodisch da stehen lassen. Wir seien doch beide erwachsen, meint sie.
Sie ist 17 Jahre alt. Sie lacht immer so schelmisch.
Die Herren aus der Fahrabteilung finden das lustig.
Was soll ich tun?

So etwas Ähnliches hatte ich auch mit unserer Auszubildenden Sandy schon mal.
Da hilft nur ein klares Wort. Die junge Dame arbeitet ja nicht in einem Nachtclub und sie soll ja auch nicht an der Stange tanzen.

In einem Bestattungshaus ist so ein Verhalten nicht angebracht.

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Machen Sie der Mitarbeiterin klar, welche Bekleidungsvorschriften Sie haben und welche Kleidung Sie sich vorstellen.
Als Frau hat es die junge Dame doch wahrlich sehr leicht.
Ich schrieb schon oft darüber, dass Männer es bei hochsommerlichen Temperaturen viel schwerer haben. Ein luftiges Kleid in passender Farbe ist viel besser für große Hitze geeignet, als ein Anzug.

Ich würde da ganz konsequent vorgehen. Sprechen Sie die Mitarbeiterin konkret auf ihr Verhalten an und untersagen Sie ihr das Herumlaufen ohne Kleidung.
Halten Sie das Gespräch schriftlich fest und lassen Sie die Auszubildende unerschreiben.

Im Wiederholungsfall erteilen Sie ihr eine Abmahnung.

So schön der Anblick auch sein mag, und so sehr Sie sich geschmeichelt fühlen, weil die junge Frau vor Ihnen keine Hemmungen hat, lassen Sie sich weder zu Blicken, noch zu Bemerkungen oder gar Handlungen hinreißen!

Ich meine, es ist ja schon ein weites Übertreten der Schamgrenze, wenn sich eine junge weibliche Auszubildende ihrem Lehrherrn nackt zeigt. Wer weiß, was da dahinter steckt.
Auch wenn sie meint, Sie beide seien erwachsen, sollten Sie sich als Ausbilder darüber im Klaren sein, daß die junge Frau in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen steht.
Der § 174 StGb verbietet allen Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sexuelle Kontakte mit 16- oder 17-jährigen, wenn das Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.

Auch wenn ein sexueller Kontakt zunächst einvernehmlich zustande kommt, kann das auf einmal in einem völlig anderen Licht stehen, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Sie geben mit der Duldung dieses Verhaltens die notwendige Distanz und Überlegenheit auf.

Stellen Sie das umgehend ab.

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