Wir haben eine Auszubildende im zweiten Lehrjahr. Sie läuft immer nackt im Betrieb herum.
Bei der grossen Hitze, wie sie derzeit herrscht, zieht sie sich immer alle ihre Sachen, bis auf den Slip, aus und läuft in ihrem kleinen Büro so herum.
Fakt: Es kann niemand in ihr Büro hineinsehen (Fensterlamellen!!!). Fakt 2: Wenn Kunden kommen, hat sie in windeseile was angezogen. Bei Frauen geht das ja fix. Kleid drüber, Reissverschluss zu und in die Schuhe geschlüpft.
Fakt 3: Sie ist wirklich toll anzusehen.
Fakt 4: Ich bin jetzt fast 50 und fühle mich schon ziemlich angemacht.
Ich habe mit ihr gesprochen und mit einem Lächeln hat sie mich als altmodisch da stehen lassen. Wir seien doch beide erwachsen, meint sie.
Sie ist 17 Jahre alt. Sie lacht immer so schelmisch.
Die Herren aus der Fahrabteilung finden das lustig.
Was soll ich tun?
So etwas Ähnliches hatte ich auch mit unserer Auszubildenden Sandy schon mal.
Da hilft nur ein klares Wort. Die junge Dame arbeitet ja nicht in einem Nachtclub und sie soll ja auch nicht an der Stange tanzen.
In einem Bestattungshaus ist so ein Verhalten nicht angebracht.
Machen Sie der Mitarbeiterin klar, welche Bekleidungsvorschriften Sie haben und welche Kleidung Sie sich vorstellen.
Als Frau hat es die junge Dame doch wahrlich sehr leicht.
Ich schrieb schon oft darüber, dass Männer es bei hochsommerlichen Temperaturen viel schwerer haben. Ein luftiges Kleid in passender Farbe ist viel besser für große Hitze geeignet, als ein Anzug.
Ich würde da ganz konsequent vorgehen. Sprechen Sie die Mitarbeiterin konkret auf ihr Verhalten an und untersagen Sie ihr das Herumlaufen ohne Kleidung.
Halten Sie das Gespräch schriftlich fest und lassen Sie die Auszubildende unerschreiben.
Im Wiederholungsfall erteilen Sie ihr eine Abmahnung.
So schön der Anblick auch sein mag, und so sehr Sie sich geschmeichelt fühlen, weil die junge Frau vor Ihnen keine Hemmungen hat, lassen Sie sich weder zu Blicken, noch zu Bemerkungen oder gar Handlungen hinreißen!
Ich meine, es ist ja schon ein weites Übertreten der Schamgrenze, wenn sich eine junge weibliche Auszubildende ihrem Lehrherrn nackt zeigt. Wer weiß, was da dahinter steckt.
Auch wenn sie meint, Sie beide seien erwachsen, sollten Sie sich als Ausbilder darüber im Klaren sein, daß die junge Frau in einem Abhängigkeitsverhältnis zu Ihnen steht.
Der § 174 StGb verbietet allen Ausbildern, Betreuern oder Arbeitgebern sexuelle Kontakte mit 16- oder 17-jährigen, wenn das Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt wird.
Auch wenn ein sexueller Kontakt zunächst einvernehmlich zustande kommt, kann das auf einmal in einem völlig anderen Licht stehen, wenn es zu Streitigkeiten kommt.
Sie geben mit der Duldung dieses Verhaltens die notwendige Distanz und Überlegenheit auf.
Stellen Sie das umgehend ab.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: abhängige, auszubildende, Bestatter, Fakt, lehrling, minderjährige, nackt, unbekleidet, unzucht
Im ersten Moment dachte ich, es geht darum, mit der Überschrift „Klicks“ zu generieren.
Als ich dann die Frage und die Antwort las, korrigierte ich meine Ersteinschätzung. Allerdings bin ich durchaus verwirrt, wie sich einige Menschen verhalten …
Ihr Ratschlag ist der einzig Richtige!
@riepichiep: Ich schrieb ja, dass ich ein ähnliches Erlebnis hatte. Das Ganze kommt mir weder fremd, noch weltfremd vor. Mich wundert auch immer, zu was sich manche Leute hinreißen lassen.
Auf so eine Idee kommt doch ein normaler Mensch nicht.
Man ist doch auf der Arbeitsstelle. Was man zu Hause macht, oder meinetwegen generell in seiner Freizeit, das ist mal das Eine.
Aber bei der Arbeit?
Doch es gibt solche Leute, was will man machen?
@Peter Wilhelm: Ich glaube dir das ja. Ich kanns mir nur schwer vorstellen. In meinem Beruf habe ich sowas schlicht nicht erlebt und auch die (jungen) Damen, die ich kenne, kämen nie auf eine solche Idee.
Ganz so krass nicht, aber eine Azubiene à la „Ich lasse mir alle meine Drinks bezahlen“ hatten wir schon. Wenn einer unserer Ausbilder sagt, zieh dir bitte was an, ich kann und will dir so nix beibringen, dann ist wirklich Ende im Gelände.
Der Ratschlag ist doch verknöchert!
Warum soll man als Frau nicht nackt herumlaufen dürfen?
Die Gesetze schützen uns ja jetzt ausreichend.
Die Schweine sind die Männer, die sich dann nicht im Griff haben.
Nacktheit ist was Natürliches.
@Emily:
Ja, Nacktheit ist natürlich, aber die „Triebe“ auch, und ebenso Rücksichtnahme auf andere. Und wie Peter schon schrieb, sollte der jungen Frau dann doch irgendwas mal nicht so passen, bekommt das ganz schnell „ein G’schmäckle“.
Wer draußen nackt herumläuft, bekommt auch Ärger („Erregung öffentlichen Ärgernisses“ ist das dann glaube ich), und allein schon als Hausherr würde ich hier eben die empfohlenen Regeln aufstellen.
Stell‘ dir mal vor, die junge Frau bekommt NICHT mit, daß Kundschaft da ist – wie empfindet wohl ein in tiefer Trauer befindlicher Mensch, wenn da plötzlich so ein Mädel (fast) nackt vor ihm auftaucht?
@Emily: Und ihre Aussage ist sexistisch.
Warum darf bei Ihnen nur „die Frau“ nackt rumlaufen?
Warum nicht auch der Mann?
@Emily:
Ich hoffe und ahne dass Ihre Einstellung ironisch gemeint ist.
Kein Gesetz schützt die Menschen dieser Welt. Denn es sind Menschen die Ihnen böses antun und das hat nichts mit Gesetzen zu tun. So lange Anstand und Abstand. Da gehört ordentliche Kleidung bei Frau wie Mann dazu.
@Henning: @riepichiep:
@Emily: Ja klar, die neuen Gesetze…das war schon mit den alten ein Problem, wie Peter ganz richtig schildert. Da könnte dann ja auch ein Mann sein Teil zeigen und nachher sagen „was, Exhibitionist? Seid ihr alle verklemmt!“. Frau kanns auch übertreiben.
Mal abgesehen davon, daß meist die nackt rumlaufen, denen es am wenigsten steht, paßt sowas nun wirklich nicht zu einem Bestattungsinstitut. Zu einem normalen Büro übrigens auch nicht. Und Männer dürfen noch nicht mal kurze Hosen anhaben bei der Hitze. Also was soll der Quatsch.
Ihr findet Sex nicht gut?
Jammerschade!
sag mir die Adresse von dem Bestatter – ich fange da nebenbei als 450€ Bürokraft an!
Ich bin NICHT der Ausbilder…!!! *harharhar* *lechz* 😉
@Chris: Hast es offenbar ganz schön nötig ;P
@riepichiep: @kaedder:
Vorne weg, dies ist keine rechtsverbindliche Antwort!!!Ich würde es so machen: So etwas geht überhaupt nicht. Es gibt in diesem Betrieb wie wohl auch in jedem anderen , eine Kleiderordnung, Gespräch suchen am besten mit einer weiteren weiblichen Angestellten.
Und ganz wichtig: alle drei unterschreiben eine Teilnahme mit Erklärung um was es ging.
Ich habe die Adresse nicht gefunden, wohin ich die Bewerbung schicken muss?
Sachen gibt es, man kann es kaum glauben! Ich habe mal mit ansehen müssen, wie der weibliche Azubi sich auf den Schoss des leitenden Mitarbeiters setzte. Angeblich suchte sie Trost, als ich den Pausenraum verließ war ich natürlich auch altmodisch! Ich habe so einen komischen Laden noch nie gesehen, und ich war auch froh das ich dort nach ein paar Tagen aufhören konnte. Dieses Unternehmen kannte ich schon vorher, war mir schon immer suspekt der Laden. Aufgrund des unterirdischen Lohns konnte ich beim AA ablehnen. Ich habe in den 25 Jahren im Bestattungsgewerbe manch seltsamen Menschen kennen gelernt, aber einen ganzen Laden voller seltsamer Leute, das ist auch für mich völlig neu. Manchmal bin ich auf der Seite dieses Unternehmens, die Personal Fluktuation ist enorm, was meine gewonnenen Eindrücke bestätigt!
Das ist wahrscheinlich der innere Konflikt, der Lehrherr möchte auf den Anblick vielleicht nicht verzichten, wenn auch unbewusst. Er weiß natürlich auch um die Gefahren, die auch Peter beschrieben hat. Normal hätte er schon längst disziplinarisch tätig werden müssen! Die anderen Mitarbeiter werden dieses skurrile Verhalten der jungen Dame bestimmt auch durch Erzählungen nach Draußen tragen. Was auch letztlich zur Rufschädigung des Unternehmens führen kann. Eine sehr unangenehme Situation für den Mann.
Wie in jedem Beruf und Tätigkeitsfeld sollten die Regeln eingehalten werden….
Sei es wer den Kaffee leert macht neuen oder nicht naggisch da rum rennen. Okay im Hochsommer bei 70grad im Büro darf man sich etwas lockerer kleiden aber nicht so.
Allein die Tatsache, daß hier ein Betriebsinhaber und für die Ausbildung einer Minderjährigen Verantwortlicher sich mit der Frage „Was soll ich tun ?“ an einen Unbeteiligten wendet, wirft ja schon ein entsprechendes Licht auf ihn, seine Fähigkeiten und seinen Betrieb. Ich würde auf die Frage „Was soll ich tun ?“ dem Mann raten: Schliessen Sie Ihren Betrieb sofort. Arbeiten Sie selbst als Angestellter oder gehen Sie in den Ruhestand. Sie haben sich als völlig unfähig erwiesen. Wer in einer solchen Situation nicht sofort die notwendigen Fakten schafft (d.h. die Dame einmalig abzumahnen und im Widerholungsfall sofort zu entlassen) sollte nicht Ausbilder und auch nicht Inhaber eines Bestattungsbetriebs sein. Aber es scheint solche Vögel ja wirklich zu geben. Siehe dazu auch den Beitrag über die Dame, die meint, ihren Geburtstag in Anwesenheit der trauernden Kundschaft feiern zu können. Das Problem ist eher: Wie erkennt man solche Betriebe, in denen Pietät ganz offensichtleich ein Fremdwort ist, bevor es zu spät ist. Wie kann die Etablierung solcher Betriebsinhaber von vorne herein verhindert werden? Wer in Deutschland nur einen… Weiterlesen »