Frag doch den Undertaker

Bestattung beauftragen ohne Geld – ist das Betrug?

Ein Herr steht bei einem Bestatter und kehrt seine Hosentaschen nach außen, weil er kein Geld hat

Leserfrage: „Kann ich die Bestattung erst beauftragen und später sagen, dass ich nicht zahlen kann?“, das ist eine typische Leserfrage, die immer wieder auftaucht, wenn Familien finanziell unter Druck stehen.

Ein Leser schreibt:

„Meinem Vater geht es ziemlich schlecht. Wir haben alle nicht genug Geld für eine Beerdigung. Meine Schwester ist zwar gut verheiratet, hat aber den Kontakt abgebrochen.

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Wenn ich jetzt zum Bestatter gehe, macht der eine Schufa-Abfrage? Ich könnte doch erst mal alles beauftragen und wenn mein Vater unter der Erde ist sagen, dass das Geld nicht reicht.

Dann bekomme ich doch bestimmt Ratenzahlung.

Was will der Bestatter denn machen – ausgraben kann er ihn ja nicht.“

Die Frage wirkt auf den ersten Blick pragmatisch. Tatsächlich steckt dahinter aber ein sehr ernstes rechtliches Problem.

Wer eine Bestattung beauftragt, schließt einen Vertrag

Wenn Sie zu einem Bestatter gehen und eine Beerdigung in Auftrag geben, dann schließen Sie einen ganz normalen Dienstleistungsvertrag.

Der Bestatter organisiert dann beispielsweise:

  • Überführung des Verstorbenen
  • Versorgung des Leichnams
  • Sarg oder Urne
  • Organisation der Trauerfeier
  • Friedhofstermine
  • Behördenformalitäten

All diese Leistungen kosten Geld. Der Bestatter geht also in Vorleistung.

Das funktioniert nur deshalb, weil der Auftraggeber erklärt: „Ich verpflichte mich zur Übernahme der Kosten.“

Wer wissentlich nicht zahlen kann, begeht Betrug

Nun zu dem Gedankenspiel des Lesers.

Wer bereits weiß, dass er die Rechnung nicht bezahlen kann oder will, und trotzdem eine Leistung bestellt, bewegt sich rechtlich in einer sehr heiklen Zone.

Im Extremfall kann das sogar Betrug (§263 StGB) sein.

Denn der Auftraggeber täuscht dem Bestatter vor, zahlungsfähig und zahlungswillig zu sein. Der Bestatter erbringt daraufhin Leistungen und bleibt anschließend möglicherweise auf seinen Kosten sitzen.

Das Argument „Der Vater ist doch schon beerdigt“ hilft dann überhaupt nicht weiter.

„Ausgraben kann er ihn ja nicht“

Dieser Satz fällt tatsächlich öfter.

Nein, der Bestatter wird den Verstorbenen selbstverständlich nicht wieder ausgraben. Aber das bedeutet keineswegs, dass die Sache damit erledigt ist.

Ein Bestatter hat ganz normale Möglichkeiten, seine Forderung einzutreiben:

  • Mahnungen
  • Inkassoverfahren
  • gerichtlicher Mahnbescheid
  • Klage vor Gericht
  • Zwangsvollstreckung

Am Ende kann das deutlich teurer werden als die ursprüngliche Rechnung.

Machen Bestatter eine Schufa-Abfrage?

Das kommt vor, ist aber nicht die Regel.

Viele Bestatter verlassen sich zunächst auf das persönliche Gespräch und auf ihre Erfahrung. Manche Betriebe prüfen die Bonität tatsächlich, andere verlangen Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen.

Spätestens wenn Zweifel an der Zahlungsfähigkeit bestehen, wird ein seriöser Bestatter genauer nachfragen.

Ratenzahlung ist möglich – aber nur, wenn man ehrlich ist

Viele Bestatter wissen, dass Bestattungen eine große finanzielle Belastung sein können.

Deshalb bieten viele Betriebe durchaus Ratenzahlungen an.

Aber: Das funktioniert nur, wenn man offen über die Situation spricht.

Wenn ein Angehöriger ehrlich sagt: „Ich möchte meinen Vater würdig bestatten, habe aber momentan nicht genug Geld“, dann lässt sich in vielen Fällen eine Lösung finden.

Es gibt auch staatliche Hilfe

Viele Menschen wissen nicht, dass es in bestimmten Fällen Unterstützung gibt.

Wenn Angehörige die Bestattungskosten nicht tragen können, kann beim Sozialamt eine sogenannte Sozialbestattung beantragt werden.

Das Amt übernimmt dann die notwendigen Kosten einer einfachen, würdigen Bestattung.

Wichtig ist allerdings: Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden.

Auch die Schwester kann in der Pflicht sein

Der Leser erwähnt außerdem, dass seine Schwester den Kontakt abgebrochen hat. Das spielt rechtlich oft keine Rolle.
In vielen Fällen sind alle Kinder gemeinsam bestattungspflichtig – unabhängig davon, ob sie sich noch verstehen oder nicht.

Das bedeutet: Auch Angehörige, die keinen Kontakt mehr hatten, können zur Kostenbeteiligung herangezogen werden.

Welche strafrechtlichen Folgen drohen können

Viele Menschen denken bei solchen Überlegungen zunächst nur an eine unbezahlte Rechnung. Tatsächlich kann die Sache aber strafrechtlich relevant werden.

Wer eine Leistung bestellt, obwohl er bereits weiß, dass er sie nicht bezahlen kann oder will, kann sich unter Umständen wegen Eingehungsbetrugs (§ 263 StGB) strafbar machen.

Der entscheidende Punkt ist dabei nicht die spätere Zahlungsunfähigkeit, sondern die Situation im Moment der Beauftragung. Wenn jemand dem Bestatter gegenüber den Eindruck erweckt, er könne und werde die Rechnung begleichen, obwohl er innerlich längst beschlossen hat, das nicht zu tun oder weiß, dass es unmöglich ist, dann liegt eine Täuschung vor.

Der Bestatter erbringt daraufhin Leistungen – etwa Überführung, Versorgung des Verstorbenen, Organisation der Beerdigung – und erleidet dadurch möglicherweise einen finanziellen Schaden.

Ein solcher Betrug kann durchaus ernsthafte Konsequenzen haben:

  • Strafanzeige durch den Bestatter
  • Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft
  • Geldstrafe oder im Extremfall sogar Freiheitsstrafe
  • zusätzlich natürlich weiterhin die Verpflichtung, die Rechnung zu bezahlen

Damit wird aus einer ohnehin belastenden familiären Situation schnell auch noch ein juristisches Problem.

Es lohnt sich also keinesfalls, auf solche „Tricks“ zu setzen. Offene Gespräche über die finanzielle Situation sind der deutlich bessere Weg.

Der richtige Weg

Wer merkt, dass eine Bestattung finanziell schwierig wird, sollte deshalb Folgendes tun:

  1. Frühzeitig mit dem Bestatter sprechen
  2. Nach günstigen Bestattungsformen fragen
  3. Ratenzahlung ansprechen
  4. Beim Sozialamt nach Unterstützung erkundigen
  5. Angehörige in die Verantwortung einbeziehen

Offenheit hilft hier fast immer weiter.

Fazit

Die Idee, eine Bestattung zu beauftragen und anschließend einfach zu erklären, dass man nicht zahlen kann, ist keine gute Strategie.

Im Gegenteil: Wer eine Leistung bestellt, obwohl er weiß, dass er sie nicht bezahlen kann, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Der richtige Weg ist immer der ehrliche:

Sprechen Sie mit dem Bestatter über Ihre Situation. In vielen Fällen lassen sich Lösungen finden – von günstigen Bestattungsformen über Ratenzahlungen bis hin zur Unterstützung durch das Sozialamt.

Eines aber sollte man nicht versuchen:

Den Bestatter bewusst über die eigene Zahlungsfähigkeit zu täuschen.

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(©si)