Frag doch den Undertaker

Bestattungswagen zu verkaufen – Leichenwagen

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Alle paar Wochen erreichen mich Anfragen zum Thema Bestattungswagen.
Darf man als Privatmann so ein Fahrzeug kaufen und darf man es für private Fahrten nutzen? Das ist eine der am häufigsten gestellten Fragen.

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Ja natürlich kann man als Privatperson auch ein solches Fahrzeug gebraucht kaufen. Viele wollen das, um aufzufallen, um etwas Ungewöhnliches zu haben oder aus Leidenschaft für Leichenwagen (die so genannten „Schwarzfahrer“).
Ein echter Hingucker ist so ein 5-Meter-Schiff ja sicherlich, vor allem wenn es eventuell sogar ein amerikanisches Modell ist oder ein schön aufgebauter Mercedes.

Die Fahrzeuge haben im Kfz-Schein für gewöhnlich den Eintrag „SO-Kfz Bestattungswagen“ (Sonstige KFZ) und sind steuerlich recht günstig. Soweit mit bekannt, ist dieser Steuersatz an die Fahrzeugbauart, eben Bestattungswagen, und nicht an die tatsächliche Verwendung gekoppelt.
Verändert man nichts Wesentliches an der Funktion der Bestattungseinbauten etc. kann man also auch unter der günstigen Steuer fahren. Das ist vor allem für diejenigen interessant, die ein amerikanisches Modell älterer Bauart fahren wollen, das ja wahrscheinlich einen hubraumstarken Motor haben dürfte.

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Zu berücksichtigen ist aber, daß viele dieser Bestattungswagen nur eine begrenzte Zahl von Sitzplätzen haben. Viele gar nur zwei, manche drei und im besten Fall (Doppelkabine etc.) 4-5 Sitzplätze.
Ein Umbau eines „Vito“, „Sprinter“ oder „T4“, etwa indem man die Ladefläche ausbaut und die meist noch vorhandenen Befestigungspunkte für den Einbau von Sitzen vom Schrottplatz oder von Ebay nutzt, wäre eine Nutzungsänderung. Das Fahrzeug wäre dann kein Bestattungswagen mehr und müßte, meiner Meinung nach entsprechend versteuert werden. Auch ist oft die dann erreichte Zahl von Sitzplätzen nicht durch den Eintrag in die Fahrzeugpapiere abgedeckt.

Außerdem ist das Platzangebot, insbesondere bei deutschen Bestattungswagen wie dem oben abgebildeten „Kombi“, nicht unbedingt üppig.
Oftmals verhindert die eingebaute Trennwand zwischen Laderaum und Fahrerkabine das Zurückfahren des Fahrersitzes in die allerhinterste Position, bzw. die Rückenlehne kann nur in begrenztem Umfang schräg gestellt werden. Das sollte großgewachsene Personen unbedingt berücksichtigen. Ich mit meinen knapp 1,90 hätte da bei vielen Modellen echte Probleme.

Was den hygienischen Aspekt anbetrifft, so kann ich nur sagen: Es gibt Domestos und Sagrotan. Der Rest ist eine Sache der persönlichen Einstellung zur vorherigen Verwendung des Fahrzeugs.

Ein weiterer Aspekt ist die Ersatzteilbeschaffung für die sonderangefertigten Teile der Karosserie. Bei einem Unfall kann die Besorgung von passenden Blechen oft scheitern und der Kfz-Spengler muß dann die Teile anfertigen bzw. Originalteile aufwendig umbauen. Das kann ins Geld gehen.
Hinzuweisen ist auch darauf, daß bei Reparaturen die zu reparierende Stelle oft nicht gut erreicht werden kann, da die umfangreichen Einbauten im Weg sind.
Die nachträglich angebauten Teile sind, so berichten manche Bestatter, auch nicht so gut gegen Korrosion geschützt. Hier meint man wohl, Bestattungswagen stünden sowieso zumeist in einer Wagenhalle oder Garage. Das kann zu schneller Rostblüte führen, wenn das Fahrzeug dann -privat genutzt- bei Wind und Wetter auf der Straße steht.

Aber auch wenn der Nutzen für die meisten Familien sehr eingeschränkt sein dürfte, genug Platz zum Laden hat man und ein echter Hingucker ist so ein Teil allemal.

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    Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

    Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 28. Februar 2013 | Revision: 27. August 2015

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    Thomas
    11 Jahre zuvor

    Hi, also ein kleiner Nachtrag, da ich selbst das ganze Thema „durchmachen“ musste. Ob ein Sonder-KFZ-Eintragung möglich ist, hängt extrem von der Laune der Zulassungsstelle ab. Bei manchen ist es kein Problem, mit mir es verwehrt mit der Begründung, dass für Privatpersonen kein Sonder-KFZ möglich ist. Eine weitere Begründung gibt es keine! Oft ist allerdings auch eine LKW-Zulassung möglich, das ist steuerlich meist noch günstiger. Problematisch ist jeweils die passende Versicherung, da ist LKW meist am teuersten (da wird das Auto sozusagen mit den Kurierfahrern gleichgesetzt) und Sonder-KFZ hat relativ günstige Spezialtarife. Viele Infos gibt es dazu in folgendem Forum: http://www.leichenwagenforum.de Zum Auto selbst sollte man beachten, dass gerade bei älteren Fahrzeugen oft an den Stellen des Umbaus erheblicher Rost entsteht, da diese meist schlechter konserviert sind als der Rest des Autos. Dazu kommen bei diversen Modellen noch kaum entfernbare Innenausbauten, die Reparaturen erheblich erschweren können. Bei mir ist geklebt usw. da hilft nur rausreißen, was ich natürlich auch vermeiden möchte. Zu so einem Auto an sich: Also meiner sieht relativ harmlos aus, keine Kreuze… Weiterlesen »

    Undertaker_TOM
    Reply to  Thomas
    11 Jahre zuvor

    Soweit alles richtig. Nur der Punkt mit dem So-Kfz (sonstige Kfz), den kann man so eigtl. nicht gelten lassen. Du hast in einem Punkt Recht: Es gibt sehr uninformierte und faule Sachbearbeiter, die einfach so einen Quark erzählen. Ein So-Kfz (sonstige Kfz) ist z.B. auch ein zum Bürofahrzeug umgerüsteter Van. Ein Spezialfahrzeug ist auch eine Straßenkehrmaschine. Und aus einer Straßenkehrmaschine wird nichts anderes als eine Straßenkehrmaschine, selbst wenn Onkel Heini damit in Urlaub fährt. Ein Bestattungswagen ist von der Bauart her ein So-Kfz (sonstige Kfz). Daran ändert sich eben auch nichts, wenn Tante Frieda ihn fährt. Außerdem kann Dir die Zulassungsstelle doch nicht verwehren, so ein Auto zu kaufen, weil Du eventuell vor hast, Dich eines Tages mit einem Leichentransportunternehmen selbständig zu machen. Außerdem könnte es in der Familie ältere Personen geben, die Du sach- und gesetzeskonform selbst mit einem Leichenwagen transportieren möchtest. Es ist zumeist zwingend die Benutzung eines Bestattungsfahrzeuges hierfür vorgeschrieben, aber nicht der Berufsstand des Bestatters. So gesehen ist die Entscheidung der Zulassungsstelle falsch. Dagegen könnte man IMHO klagen. Ich selbst habe… Weiterlesen »

    Thomas
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Falsch ja, aber klagen ist die einzige Möglichkeit bei mir und dafür habe ich im Moment keine Zeit und Lust.

    Von mir wurde verlangt ihn auf einen PKW oder LKW umschreiben zu lassen, was mich dann ca 50 € Tüv-Gebühren gekostet hat. Der vom TÜV wusste von dieser Regelung übrigens nicht und hat ihn erst nach einigem diskutieren umgeschrieben. Aber das Argument mit dem selbst transportieren könnte ich mal bringen, erlaubt ist es ja mit den entsprechenden Papieren.

    @ Similla
    Mein Fahrzeug ist 10 cm länger als normal und ca 100 KG mehr Lehrgewicht. Umweltplakette ist kein Problem, da am Motor ja nichts verändert wird. Technisch wird an den Fahrzeugen allgemein kaum bis gar nichts verändert, nur die Karosserie, daher sind auch normale Verschleißteile usw. kein Problem.

    Undertaker_TOM
    Reply to  Thomas
    11 Jahre zuvor

    Ich finde es ja schön, daß Du so ein Fahrzeug hast.
    Allerdings ist es natürlich ein Spezialfahrzeug, etwas Besonderes, etwas Außergewöhnliches.
    In einem solchen Fall muß man aber dann auch damit rechnen, daß dieses Spezielle, Besondere und Außergewöhnliche nicht nach Schema 08/15 bei den Behörden abgehandelt wird.
    Mit anderen Worten: Wer so etwas Spezielles will, der handelt sich schon mit dem Kauf u.U. mehr Behördenwege und manchmal auch Ärger ein. Damit muß man eventuell rechnen.
    Nichtsdestotrotz, ohne Dir zu nahe treten zu wollen, wenn einem behördlicherseits Unrecht geschieht, ist es natürlich einfach nur der untere und bequeme Weg, dieses Unrecht einfach hinzunehmen und nicht zu klagen oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde o.ä. zu verfassen.

    Thomas
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Stimmt, mal sehen wie weit ich diesmal komme, da ich ihn sowieso nochmal ummelden muss. Das letzte Mal waren meine zeitlichen Ressourcen leider sehr begrenzt bzw. ich konnte es selbst nicht tun, sondern musste eine Vertretung schicken.

    Stand nach circa 1 Stunde heute morgen ist: Die Leiterin wird sich nochmal bei mir melden, da sie sich auch erst erkundigen muss.
    Es sind allerdings alle Mitarbeiter davon ausgegangen, dass ich ein Gewerbe angemeldet haben muss um eine Leiche zu transportieren und folglich ohne Gewerbeschein das Fahrzeug nicht entsprechend der Vorgaben nutzen könnte. Auf die Erwiederung, dass ich lediglich Papiere und den Sarg benötige kam dann ungefähr sowas wie „So genau kenne ich mich damit dann doch nicht aus.“ Naja mal schauen was draus wird!

    Thomas
    Reply to  Thomas
    11 Jahre zuvor

    So Umschlüsselung erfolgreich, 130 € an Gebühren und dreimal beim Tüv vorfahren inklusive diverse Termine bei der Zulassungsstelle.

    Jetzt stehen zwar seltsamerweise die seitlichen Schabracken und der Sargschlitten als Sonderzubehör im Fahrzeugschein, aber naja gibt schlimmeres.

    Fast jede Diskussion drehte sich allerdings darum, dass sowohl Tüv-Prüfer wie auch Zulassungsstelle erstmal sagten: „Als Privatperson dürfen Sie keine verstorbenen transportieren.“ Auf die Antwort, dass dies sehr wohl so seih und ich lediglich entsprechende Papiere benötige, kam dann immer „So genua kenne ich mich da auch nicht aus.“ – Aber Hauptsache mal was behauptet. Und beim Tüv hatte ich irgendwie auch das Geführ als würde der denken, dass man die Einzelteile des Motorradfahrers einfach lose hinten reinwirft und dann später mit einem Hochdruckreiniger säubert, statt einen nahezu luft- und flüssigkeitsdichten Sarg zu verwenden.

    Undertaker_TOM
    Reply to  Thomas
    11 Jahre zuvor

    Ganz tolle! Vielen Dank für das Update. Ich hab doch gesagt, daß das geht 🙂

    Chris
    Reply to  Thomas
    11 Jahre zuvor

    …wenn die Zulassungsstelle mauert, geh doch eine Tür weiter im Ordnungsamt und hol Dir einen Gewerbeschein „Leichentransporte“ oder gleich „Bestatter“ dann kann die Zulassungsstelle nix mehr machen.

    Gut ist immer, wenn das Auto älter als 30 ist – „Umweltzonen“ und Steuer danken es. Zu beachten ist, dass manche Versicherungen Oldtimertarife auch schon ab 20 oder 25 Jahren anbieten.

    SOKFZ Bestattungswagen
    Reply to  Thomas
    8 Jahre zuvor

    @Thomas:

    Smilla
    11 Jahre zuvor

    Ein weiterer Aspekt wäre der Spritverbrauch, die Umweltplakette und das Einparken….

    Undertaker_TOM
    Reply to  Smilla
    11 Jahre zuvor

    Der Spritverbrauch ist nur unwesentlich höher als bei einem normalen Kombi. Wer sich so ein Fahrzeug kauft, der weiß für gewöhnlich was in dieser Hinsicht auf ihn zukommt.

    Was die Umweltplakette anbetrifft, so bedarf das keiner besonderen Erwähnung, weil sich jeder, der ein gebrauchtes Auto anschafft, mit dieser Thematik herumschlagen muß.

    Das Einparken hingegen, das habe ich tatsächlich vergessen, danke für den Hinweis!

    Es ist nämlich so, daß viele Bestattungswagen keine freie Sicht nach hinten ermöglichen, weil die Trennwand kein Fenster hat oder die Heckscheibe sowieso durch die Gardinen verdeckt ist.
    Deshalb muß man zwangsläufig das Einparken mithilfe der Außenspiegel beherrschen oder erlernen.

    Winnie
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Oder nach Gehör einparken. 😉

    Smilla
    Reply to  Winnie
    11 Jahre zuvor

    *Biep*, Kreischen der Holden oder *Bumm*- oder in der Reihenfolge?! *duckmichundschnellwegrenn* 🙂

    Winnie
    Reply to  Smilla
    11 Jahre zuvor

    Bleib stehen, genau so oder ähnlich meine ich das ja. Man sagt doch immer, wenns kracht noch’n Meter. 😉

    Michi
    Reply to  Winnie
    11 Jahre zuvor

    Noch einen Meter, und wir haben einen Heckmotor…

    Degster
    11 Jahre zuvor

    Als jahrelanger Stiller Mitleser kann ich endlich auch mal meinen „Senf“ dazu abgebenund etwas Klugscheißen 😉 . Eigentlich ist es nur eine kleine Richtigstellung:
    Sonder-KFZ gibt es nicht. Auch ich war jahrelang auf dem Grat unterwegs. Das mysteriöse „So. KFZ“ im Fahrzeugschein heißt nichts anderes als „Sonstige KFZ“. Trockene Bürokratie eben, nichts besonders 🙂

    Grüßle
    Degster

    Undertaker_TOM
    Reply to  Degster
    11 Jahre zuvor

    Du hast Recht. Ich habe gestern in dieser Sache extra mit zwei Zulassungsstellen telefoniert, um für diesen Artikel und die Kommentare zu recherchieren.
    Dabei wurde mir klar, daß selbst die Sachbearbeiter nicht genau wissen, was SO-KFZ bedeutet.
    Richtig ist aber das was Du geschrieben hast (So-Kfz (sonstige Kfz)) und ich habe das entsprechend berichtigt. Danke.

    Degster
    Reply to  Undertaker_TOM
    11 Jahre zuvor

    Ja das ist echt so. Ich hatte, nennen wir es einen schwierigen Zulassungsfall, dabei habe ich das um die 100 Seiten starke Werk mit den ganzen Schlüsselnummern gelesen. Der deutsche Staat differenziert das ziemlich genau… 😉

    Armada
    11 Jahre zuvor

    Erinnert mich an Freunde, die auf dem Weg zu einer Party (Fahrzeug ein umgebauter Leichenwagen) auf eine Straßensperrung wegen eines Stadtfestes trafen.
    Sie wollten gerade wenden, als einer der Ordner an den Absperrgittern stutzte, rasch die Gitter aufmachte und sie freundlich durchwinkte.

    Mich wundert bis heute, wieso ihm diese ulkigen langhaarigen Gestalten im Fahrzeug nicht komisch vorkamen. Zum Glück hat er die hinten installierte Bierzapfanlage ebenso übersehen.

    Martin
    11 Jahre zuvor

    Abgesehen davon, dass ich der Meinung bin, dass diese Fahrzeuge nur für die Überführung von Menschen genutzt werden sollte… sind die Fahrzeuge einfach unpraktisch. Nicht nur wegen des unkomfortablen Platzangebotes für den Fahrer (bin selbst 190cm und das ist echt knapp bei einigen Modellen).
    Viele denken an den „Vortel“ große Ladefläche. Leider fehlen die hinteren Seitentüren (da wird ja keiner ein oder aussteigen, der Fahrgast liegt bequem bei der Fahrt.) Angenommen, ihr packt schön eure Einkäufe hinten rein. Einmal kurz gebremst (oder bremsen müssen) schon rutscht der KRam euch bis nach Vorne durch (oder alles ist fachmännisch gesichert. Da darf man schon mal reinkriechen in den Wagen. Das nervt. 😉

    aber wer es mag, der mag es mögen. Bin selbst ein Kombie-Fan, aber ein Umbau muss es wirklich nicht sein für mich




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