Anrufe bei Bestattern, die es zum Ziel haben, den Bestatter oder Dritte zu ärgern, hat es schon immer gegeben. Ist doch „voll krass lustig“, wenn man dem verhassten Mathe-Lehrer nachts um drei einen Leichenwagen vorbei schickt…
Deshalb sind Bestatter gut beraten, wenn sie alle telefonischen Sterbefallmeldungen durch einen Rückruf verifizieren. Damit rechnen die Scherzbolde nämlich nicht. Letztendlich will sich aber auch kein Bestatter einen Auftrag durch die Lappen gehen lassen und deshalb wird dann oft doch gefahren.
Und dann kann das hier passieren:
Bestatter in Neubrandenburg finden Leiche nicht
Der Anruf eines Unbekannten hat in der Kreisstadt für einen Polizei- und Feuerwehreinsatz gesorgt. Am Ende waren alle Beteiligten schockiert.
Ein unbekannter Anrufer hat … um die Abholung eines Verstorbenen gebeten. Weil … aber in der Wohnung … niemand geöffnet hat, riefen die Mitarbeiter bei der Polizei an.
… Aber auch den Beamten öffnete niemand die Tür, die wiederum baten nun die Berufsfeuerwehr … um Unterstützung. Nachdem die Kameraden dann die Wohnungstür geöffnet hatten, wurden weder eine Leiche noch der Anrufer gefunden. (Der) Anrufer (war) nicht mehr erreichbar.
Man gehe von einem sehr schlechten Scherz aus …. Bestatter, Rettungskräfte und Polizei zeigten sich schockiert über die Aktion.
Quelle: Nordkurier
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der Bestatter hat doch eine Telefonanlage bzw Handy. Da die Nummer über den Provider zurückverfolgen? Dann bitte Einsatz in Rechnung stellen, da Rettungsmittel gebunden waren.
Also manchmal denke ich, man muss wirklich diversen Menschen das Gehirn auf Erbsengröße aufblasen.
Aber scheinbar stirbt diese Spezies nicht aus. 🙁
Ich denke, es ist legitim, dass ein Bestatter einmal kurz einen Rückruf tätigt bevor er sich auf die Socken macht.
Vielleicht fällt ihm ja auch eine intelligente Frage ein, warum er noch einmal anruft. 🙂
Die Angst einen Auftrag zu verlieren kann ich auch nicht verstehen, denn diese Rückrufe sind bei diversen Lieferdiensten Standard, da diese das auch zur Genüge kennen, dass sie 10 Pizzen liefern sollen und dann derjenige, der die Tür öffnet, sagt: „Sorry, ich habe das nicht bestellt.“
Scheinbar sind diese Menschen auch nicht in der Lage sich in die Situation derer zu versetzen, die sie beauftragen.
Wie gesagt: „Hirn zu klein um es zum Denken zu nutzen.“
Bei Scherzbestellungen von ein paar Pizzen bringt der Rückruf auch nicht unbedingt Sicherheit, wenn vom Handy aus angerufen wurde.
Wegen so einem Betrag wird kaum ein Staatsanwalt einen Provider zum Herausgeben des Kundennamens zwingen.
Bei einer Aktion wie der oben beschriebenen dürfte das aber ziemlich sicher klappen.
Und verzichtet der Pizzadienst auf einen Auftrag, wenn die Telefonnummer unterdrückt ist und er nicht zurückrufen kann?