Allgemein

Das Grab muss weg

orgel

Vorschrift ist Vorschrift!

25 Jahre sind vorbei, das Grab ist abgelaufen und jetzt ist der Hinterbliebene traurig, es gibt keine Möglichkeit die Laufzeit des Grabes zu verlängern. Hier gibt es die Geschichte dazu, etwas rührselig geschrieben aber leider fehlen wichtige Informationen. Ist es ein Reihengrab, das man sowieso nicht verlängern lassen kann? Gibt es die Möglichkeit einer Umbettung?

Werbung


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 16. Februar 2009 | Revision: 10. Dezember 2014

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
7 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Ronald
15 Jahre zuvor

Fünfundzwanzig Jahre!! FFS

Yeti
15 Jahre zuvor

Also irgendwie versteh ich das nicht: der Mann ist alt und die Eltern sind seit 25 resp. 55(!) Jahren tot. Also, jede Trauer hat ja ihre Zeit, aber der Mann macht ein bissl viel Wind um längst vergangene Dinge. Wenn der umbedingt ein Grab möchte, kann er doch bestimmt irgendwohin umbetten lassen( evtl. nach Schlesien, wenn es ihm dort ja so gut gefällt?, so er denn willig ist dies zu zahlen.

Zero the Hero
15 Jahre zuvor

Anscheinend will man die (Teil)Fläche des Friedhofs stillegen und planieren.

15 Jahre zuvor

mhm, zwei Herzen…

Einerseits: Er scheint nie richtig in Deutschland angekommen zu sein und sich immer noch als vertriebener Schlesier zu fühlen. Aber diese Berufsvertriebenen halten meiner Meinung nach viel zu sehr am Gestern fest und weigern sich, das Heute zu sehen geschweige denn das Morgen.

Andererseits: 55 Jahre regelmäßige Friedhofsbesuche fallen für den alten Mann jetzt einfach weg. Und in dem Alter ist man nicht mehr flexibel genug, um das im Kopf hinzubekommen. Es geht einfach nicht mehr – nur noch geradeaus. Rechts und Links ist nichts mehr.

Toms Idee mit dem Umbetten ist doch in Ordnung. Wieso kommt da in Jüterbog keiner drauf?

Ronald
15 Jahre zuvor

Vielleicht gibts da nix mehr zum umbetten.

MacKaber
15 Jahre zuvor

Der Mann soll die Vorteile sehen. Das Grab seiner Eltern bleibt für immer. Es wird sogar noch vergrößert. Er bekommt ausserdem noch eine Bank hingestellt. Wer hat schon die Ehre, in einem Park seine Ruhe gefunden zu haben. Es kostet nichts extra. Erstens ist Umbetten teuer, zweitens sagen die Eltern dann: „Junge, was weckst du uns auf und gönnst uns den Park nicht?“

Ronald
15 Jahre zuvor

Ich habe die fast perfekte Lösung für den alten Herrn gefunden.

[URL=http://bestatterweblog.de/archives/Was-passiert-mit-den-Grabsteinen/111]Hier[/URL] steht, dass Grabstein etc. dem Eigentümer des Grabes gehören. Wenn der alte Mann also ein Andenken benötigt, dann kann er sich den Grabstein mit nachhause nehmen und z.B. in seinen Garten stellen.

So hat er einen Ort zum reden und nachdenken.




Rechtliches


7
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex