Frag doch den Undertaker

Dreimonatsrente, Sterbevierteljahr, Übergangsrente

Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich habe ein ganz wichtige Frage,
mein Lebensgefährte ist am 1.11.2014 ganz unerwartet verstorben.Er war gerade mal 30 Jahre alt. Wir waren auch noch nicht verheiratet.
Mein Frage kann seine Mutter das Sterbevierteljahr beantragen oder gilt das nur wer schon in der Rente war??
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J

Die so genannte Dreimonatsrente ist regelmäßig als Vorschußzahlung auf die zu erwartende Witwen- oder Witwerrente zu verstehen.
Der Hinterbliebene Ehegatte (eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt) erhält nach Ablauf von etwa 6 Wochen auf Antragstellung drei volle Rentenzahlung ohne die Kürzung auf 65 bzw. 55 %.
Diese Zahlung soll die finanziellen Lasten, die durch die Umstellung auf die zu erwartende niedrigere Rente eintreten können, abmildern.

Da in Ihrem Fall die Mutter einen Anspruch geltend machen möchte, muß ich Ihre Frage verneinen. Eine Mutter kann keine Witwenrente für einen verstorbenen Sohn beantragen und ist somit meiner Ansicht nach auch nicht berechtigt, einen Antrag auf dieses „Sterbevierteljahr“ zu stellen.

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Bei der Beantragung ist grundsätzlich zu beachten:

– War der Verstorbene bereits Rentner, so ist der Antrag direkt beim Postrentendienst zu stellen. Anträge hierfür halten die Bürgerdienste und jeder gute Bestatter bereit.
– Bezog der Verstorbene noch keine Rente, so ist der Antrag beim jeweiligen Rententräger zu stellen.

Download Info-Broschüre
Kontakt zum Deutsche Post Rentenservice
Antragsformular
Wikipedia-Infos zum Sterbevierteljahr
Infos aus dem Bestatterweblog zur Dreimonatsrente

]
Wichtig:
Die Beantragung des Sterbevierteljahrs ersetzt keinen eigenen Rentenantrag!
Die Dreimonatsrente orientiert sich allein am Rentenanspruch des Verstorbenen. Hieraus kann die eigene Rente des Hinterbliebenen nicht berechnet oder abgeleitet werden.
Man muß sich also parallel zur Dreimonatsrente unbedingt auch sofort um die Beantragung einer eventuellen eigenen Rente kümmern.]

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