Sehr geehrter Herr Wilhelm,
ich habe ein ganz wichtige Frage,
mein Lebensgefährte ist am 1.11.2014 ganz unerwartet verstorben.Er war gerade mal 30 Jahre alt. Wir waren auch noch nicht verheiratet.
Mein Frage kann seine Mutter das Sterbevierteljahr beantragen oder gilt das nur wer schon in der Rente war??
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
J
Die so genannte Dreimonatsrente ist regelmäßig als Vorschußzahlung auf die zu erwartende Witwen- oder Witwerrente zu verstehen.
Der Hinterbliebene Ehegatte (eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt) erhält nach Ablauf von etwa 6 Wochen auf Antragstellung drei volle Rentenzahlung ohne die Kürzung auf 65 bzw. 55 %.
Diese Zahlung soll die finanziellen Lasten, die durch die Umstellung auf die zu erwartende niedrigere Rente eintreten können, abmildern.
Da in Ihrem Fall die Mutter einen Anspruch geltend machen möchte, muß ich Ihre Frage verneinen. Eine Mutter kann keine Witwenrente für einen verstorbenen Sohn beantragen und ist somit meiner Ansicht nach auch nicht berechtigt, einen Antrag auf dieses „Sterbevierteljahr“ zu stellen.
Bei der Beantragung ist grundsätzlich zu beachten:
– War der Verstorbene bereits Rentner, so ist der Antrag direkt beim Postrentendienst zu stellen. Anträge hierfür halten die Bürgerdienste und jeder gute Bestatter bereit.
– Bezog der Verstorbene noch keine Rente, so ist der Antrag beim jeweiligen Rententräger zu stellen.
Download Info-Broschüre
Kontakt zum Deutsche Post Rentenservice
Antragsformular
Wikipedia-Infos zum Sterbevierteljahr
Infos aus dem Bestatterweblog zur Dreimonatsrente
Wichtig:
Die Beantragung des Sterbevierteljahrs ersetzt keinen eigenen Rentenantrag!
Die Dreimonatsrente orientiert sich allein am Rentenanspruch des Verstorbenen. Hieraus kann die eigene Rente des Hinterbliebenen nicht berechnet oder abgeleitet werden.
Man muß sich also parallel zur Dreimonatsrente unbedingt auch sofort um die Beantragung einer eventuellen eigenen Rente kümmern.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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…mit der ganzen „Gender“-Gleichberechtigung wird man wohl irgendwann auch Mutter/Vater heiraten/partnern können…
Bei Geschwistern steht das Verbot ja schon etwas auf der Kippe…
Äh, nee. Dass die Abschaffung des Inzest-Verbot (Geschlechtsverkehr unter Blutsverwandten) diskutiert wird, hat nichts mit den bestehenden Eheverboten zu tun.
Was das mit „Gender“-Gleichberechtigung zu tun hat, erschließt sich mir nicht so ganz. Ich lese da nur raus, dass du, Chris, genervt von den sich viel zu oft in absurden Details verlierenden Forderungen bist. Dich aber vermutlich noch nicht gefragt hast, an welchen Stellen es tatsächlich Geschlechter-Ungerechtigkeit gibt bzw. unsinnige Geschlechter-Stereotypen und was wir alle tatsächlich ändern sollten, um da etwas, tja… gleichberechtigter miteinander umzugehen.
eingetragene Lebenspartner sind gleichgestellt. Wo muss Ich das eintragen?
In Deutschland ist in fast allen Bundesländern das Standesamt vor Ort für die Eintragung der Lebenspartnerschaft zuständig.
„Eingetragene Lebenspartnerschaft“ ist das Konstrukt, dass die deutsche Regierung vor 14 Jahren eingeführt hat, weil Deutschland noch nicht so weit war, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zu öffnen. Es ist ein Gesetz für eine Ehe zweiter Klasse für Homosexuelle. Damals gut gemeint, heute behindert es eher die tatsächliche Gleichstellung.
Danke für die prompte und die kompetente Antwort. Hatte das vorher nicht gewusst.
Damit ist aber die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern gemeint. Falls du mit einer Frau ohne Trauschein zusammen lebst, kannst du das nirgens eintragen.
Du kannst aber Deine wilde Whe in eine reguläre Ehe umwandeln, wenn Du das auf dem Standesamt eintragen läßt. 🙂
Ehe nicht Wehe natürlich.