Frag doch den Undertaker

Durch Beerdigung schwul geworden

Falscher Name auf schleife von Kranz

Text: Hallo ich hätte da mal eine frage: Der Opa meines Mannes ist letzte Woche verstorben und wir haben einen Kranz (Herz) bestellt der 3 Tage vor Bestattung aufgesteilt wurde….
Schon am 1 Tag bekam mein Mann eine Frage ob er den auf das andere Ufer gestiegen sein….
Was wir schon komisch fanden….
Wir haben dann nachgefragt und uns wurde gesagt das der Name (mein Name) falsch geschrieben war (Martina sollte es heißen und Martin stand drauf) Wir sind dann selbst hingefahren 30 km von uns weg und haben mit entsetzen festgestellt das mein Name tatsächlich falsch war (dies haben zu der zeit knapp 80 Leute gelesen) Drauf stehen sollte Mein Mann Martina mit Kindern und drauf stand Mein Mann Martin mit Kindern….
Dies war absolut nicht belustigend da der Opa sehr bekannt war und viele Leute jetzt wohl denken mein Mann wäre Schwul…..(worauf er auch angesprochen wurde)
Meine Frage jetzt muss ich den Kranz jetzt zahlen? Ich habe die gute Frau angerufen und das beste war das sie 1 Tag vor Beerdigung die schleife entfernt hat (war am tag der Beerdigung wieder richtig geschrieben dran)
Mein Mann und ich sind sehr sauer das viele Leute auch wenn einige uns kennen sowas gelesen haben…..
Über eine schnelle Antwort wäre ich dankbar

Sehr geehrte Frau K.,

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der Vorfall ist für Sie natürlich sehr bedauerlich. Es tut mir leid, daß die Phase der Abschiednahme durch einen aus Ihrer Sicht so ernsten Vorfall getrübt wurde.

Allerdings gilt der Spruch: „Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler“, auch im Bestattungs- und Gärtnereigewerbe.
In diesem Fall hatten Sie einen Kranz in Herzform bestellt und, wenn ich das richtig verstehe, in Auftrag gegeben, daß auf der Kranzschleife stehen sollte: „Mein Mann Martina mit Kindern“.

Das ergibt, wenn man es so liest, für die allermeisten Menschen keinen Sinn. Jeder stellt sich die Frage, was „Mein Mann Martina“ bedeuten soll. In vorauseilendem Gehorsam hielten die Gärtnereimitarbeiter dies offenbar für einen Schreibfehler und machten aus dem „Mann Martina“ einen Martin. Denn „Mein Mann Martin“ ergibt aus der Kombination „Mann“ und männlicher Vorname eher einen Sinn.

Es kann natürlich auch sein – das ergibt sich aber aus Ihrer Zuschrift nicht – daß „Mein Mann“ in Ihrer Mail als Ersatz für einen Namen steht, beispielsweise Paul. Dann hätte Ihr Auftrag gelautet: „Paul, Martina mit Kindern“. Das ergibt zumindest mal für mich einen Sinn.
Ist es so gewesen, handelte es sich nicht um einen Korrekturversuch der Gärtnerei, sondern schlicht um einen Tippfehler beim Setzen der Schleife. So stand dann, wenn wir unsere Annahme weiterspinnen, „Paul Martin mit Kindern“ auf der Schleife. Hier wunderte sich natürlich mancher, weshalb Paul mit Martin Kinder hat und nicht Paul mit Martina.

Diesen entweder aus eigenem Antrieb durch die Gärtnerei verbesserten, oder aber durch die Gärtnerei falsch geschriebenen Kranztext hat man nun etliche Tage vor der Bestattung zum Friedhof ausgeliefert. Aufgrund der Namensänderung von einer weiblichen in eine männliche Form haben nun einige Friedhofsbesucher gewitzelt, ob damit eine neue sexuelle Präferenz des Genannten ausgedrückt werden sollte.

Diese Frotzeleien können nicht ernst gemeint gewesen sein, denn wer Ihnen gegenüber solche Äußerungen macht, der kennt Sie und Ihren Mann auch gut genug, um zu wissen, daß es sich hier nur um einen Druckfehler handeln kann. Sie haben vollkommen richtig gehandelt und bei der Gärtnerei die falsche Beschriftung der Schleife bemängelt. Die Gärtnerei hat ebenfalls vollkommen korrekt gehandelt und umgehend einen korrigierten Ersatz geliefert.

Damit ist die Sache erledigt.

Ein Schleifentext ist eine vergängliche Sache und die Schleife geht mit dem Kranz später auf dem Kompost unter. Dieser Fehler ist nicht mit einem falsch eingemeißelten Buchstaben auf einem Grabstein vergleichbar. Der Fehler wurde außerdem in kürzester Zeit korrigiert. Er ist entweder aufgrund eines Mißverständnisses oder aus Fahrlässigkeit entstanden.

Ein wie auch immer gearteter Schaden ist Ihnen, soweit ich das einzuschätzen und zu erkennen vermag, nicht entstanden. Da Ihnen insgesamt zum Ende der korrekte Kranz mit korrekter Beschriftung ja geliefert wurde, haben Sie auch keinen weiteren Anspruch gegen die Gärtnerei. Die entstandenen Mehrkosten für den erneuten Druck einer Schleife hat die Gärtnerei ja übernommen.
Der von Ihnen empfundene Schaden, daß nämlich andere sich über die Buchstabenverwechslung und die sexuelle Orientierung lustig gemacht haben, ist im Bereich des persönlichen Ärgern anzusiedeln. So ein Ärger kann groß sein und die Lebensqualität durchaus in gewissem Maße beeinträchtigen. Unter dem Einfluß eines Ärgers fühlt sich der Mensch halt eben weniger wohl. Aber das Ärgern gehört zu den allgemeinen Lebensumständen und muß auch mal hingenommen werden. Allein, weil man sich über einen Fehler geärgert hat, entsteht kein körperlicher bleibender Schaden, der den Verursacher zum Schadensersatz verpflichten könnte. Auch eine Rufschädigung kommt nicht in Betracht, weil die Gärtnerei ja niemals behauptet hat, Ihr Mann habe das Geschlecht oder „das Ufer“ gewechselt. Man hat schlicht und ergreifend einen Buchstaben falsch gedruckt. Das aber reicht nicht aus, um hieraus einen Anspruch herzuleiten; meine ich.

Ich würde also, nach allem was mir bisher begegnet ist, meinen, daß Ihnen erstens kein wirklicher Schaden entstanden ist und zweitens auch kein Schadensersatz zusteht.
Sie müssen die Rechnung der Gärtnerei bezahlen.

Mit freundlichem Gruß

Peter Wilhelm

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#kranz #mann #martina

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