Zum Artikel „Exhumierung, Umbettung, Gebeinekiste“ fragt ein Leser:
Aber Tom, wäre es nicht auch eine Option gewesen, den Vater einzuäschern und die Urne dem 1. Grab beizulegen?
Nein, nicht unbedingt. Wenn ich das richtig verstanden habe, handelt es sich um ein Reihengrab. Reihengräber werden der Reihe nach vergeben, man hat meist keine Wahl, welches man bekommt, das nächste freie in der Reihe wird es sein. Sie haben eine begrenzte Laufzeit und können in den meisten Fällen auch nicht verlängert werden. Reihengräber sind auch zumeist nur für eine Person gedacht. Es gibt aber hier viele regionale Spezialitäten, wie Reihengräber die zwei Personen aufnehmen können, die man doch verlängern kann (vielleicht nur 1 x) usw.
Ich gehe aber davon aus, daß es ein ganz herkömmliches Reihengrab für eine Person mit einer einmaligen Laufzeit von vielleicht 15-18 Jahren ist.
Wenn der Erstverstorbene dort bereits 10 Jahre liegt und die Mindestruhezeit 15 Jahre beträgt, ist an eine Beibestattung einer Urne nicht zu denken. Es blieben ja, je nach Laufzeit des Grabes, nur noch 5-8 Jahre übrig und das reicht nicht, um die Mindestruhezeit der nachbestatteten Urne zu gewährleisten.
Es gibt viele Friedhöfe, auf denen in Reihengräbern grundsätzlich nur ein Sarg bestattet werden kann, mit der großen Ausnahme, daß ein kurz nach dem Erstverstorbenen Gestorbener in einer Urne beibestattet wird.
Angenommen die Laufzeit des Grabes betrüge 18 Jahre und die Mindestruhezeit läge bei 15 Jahren, dann könnte eine weitere Person in einer Urne in den ersten drei Jahren noch beibestattet werden.
Die Laufzeit eines Grabes ist die Zeit, für die man die Nutzungsrechte an diesem Grab erwirbt. Bei sogenannten Kaufgräbern, Wahlgräbern oder Familiengräbern, also allen Gräbern die klassischerweise für mehrere Personen gedacht sind, kann die Laufzeit mehrfach verlängert werden.
Die Mindestruhezeit hingegen ist der Zeitraum, der je nach Bodenverhältnissen, auf einem Friedhof gilt und nach dem ein Leichnam als vergangen gilt.
Die kürzeste Grablaufzeit ist stets gleich oder länger wie/als die Mindestruhezeit.
In diesem konkreten Fall, um auch diese potentielle Frage gleich zu beantworten, hätte es auch keinen Sinn gemacht, den exhumierten Toten noch einäschern zu lassen. Die Familie hat ein dreistelliges Grab angekauft und eine Stelle ist jetzt mit dem alten Herrn belegt worden, eine mit dem Exhumierten und so bleibt eine Stelle für die Witwe/Mutter frei.
Die Stelle des Exhumierten wäre so oder so als belegt gewertet worden, ob nun in Sarg, Gebeinekiste oder Urne.
Anders wäre das gewesen, wenn die Mindestruhezeit des ersten Grabes bereits abgelaufen gewesen wäre, der Verstorbene also als vergangen und „weg“ gegolten hätte. In einem solchen Fall gewähren manche Friedhofsverwaltungen gegen Übernahme der Kosten durch die Angehörigen, die Möglichkeit, die verbliebenen Reste in einem anderen Grab wiederzubestatten.
Da die Mindestruhezeit aber abgelaufen ist, gilt der Mensch als „weg“ und belegt verwaltungstechnisch auch keine Stelle im neuen Grab.
Die Friedhofsverwaltungen kündigen den Ablauf von Feldern mit Reihengräbern rechtzeitig an und wenn man nichts unternimmt, ist eines Tages alles einfach eingeebnet und weg.
In einer gewissen Übergangszeit kann man auf manchen Friedhöfen ein neues (meist nur Wahl-) Grab erwerben und dort dann eine verlängerbare teure Laufzeit buchen.
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was passiert eigentlich mit Urnen, wenn ein Grab nach Ablauf der Ruhezeit abgeräumt wird? Zumindest der Innenteil ist ja auch Blech, und vergeht somit nicht. Und was passiert mit dem Inhalt?
Ich nehme an, dass das Blech je nach Bodenverhältnissen verrosten wird. Entweder wird nichts zurückbleiben oder nur ein Eisenstück, das wohl entsorgt wird. Die Asche wird dann wahrscheinlich im Boden aufgegangen sein.
Interessanter fände ich, was mit der Keramik geschieht. Ich vermute aber, dass auch diese zerbricht und bei einer Neubelegung unter die Erde gemischt wird.
Es würde mich interessieren, ob in diesem Fall der Exhumierte, nachdem er in das Dreiergrab gekommen ist, gleich zehn Jahre abgezogen bekommt, so dass sein Platz in ca. 8 Jahren wieder als frei gilt, oder ob es wieder frisch zählt, weil der Sarg neu ist, und er ja auch noch nicht vergangen ist.