Gefunden bei „FACEBOOK“:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sehr geehrte Freunde und (Literatur-) Interessierte,Am Freitag, den 11. Juni 2010, 19.00 Uhr möchten wir Sie herzlich zu unserer dritten Lesung einladen.
Sie findet in unseren Räumlichkeiten des Bestattungshauses Vogelskamp-Pelleter, Eingang Schildsheider Straße 51 in 40699 Erkrath-Hochdahl statt. Unser Haus liegt direkt an der Bushaltestelle Hattnitter Straße (Linie 780/05).Wir sind froh, Frau Elke Nußbaum vom Literaturcafe Erkrath für dieses Event gewinnen zu können.
Sie liest Auszüge aus dem Buch „Gestatten,Bestatter“.Die Teilnahme ist kostenlos, wir bitten daher um eine kurze Reservierung, entweder telefonisch unter:
02104 / 42200, per Fax : 02104 / 42264 oder via Email : bestattungen-vogelskamp@t-online.deWährend der Lesung laden wir Sie zu einem Fläschchen Bier,einem Glas Wein, einer Tasse Tee, Kaffee oder einem Glas Wasser ein.
Bei Interesse kann dieses wirklich schöne Buch erworben werden.
Wir bedanken uns bei der Buchhandlung Weber für die freundliche Unterstützung.Mit freundlichem Gruß
Tamara Pelleter
Da freut man sich ja ganz besonders.
Wäre doch ein netter Zug gewesen, wenn diese Leute mich selbst gefragt hätten, oder?
Ich hätte die Bücher sogar signiert, aber vielleicht hat das die nette Dame vom Literaturcafe ja auch übernommen.
Hashtags:
Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:
Keine Schlagwörter vorhanden
Da würde ich doch mal freundlich nachfragen, was das soll. Kannst Du als Autor da kein Veto einlegen?
Das finde ich ja ein starkes Stück. Da betreibst du diesen Blog hier, bist super gut zu erreichen und die fragen nicht ein mal ob du Zeit hast?
Vielleicht war es denen aber auch einfach zu teuer mal 200 Euro springen zu lassen um einen Autoren selbst da zu haben.
Hat schon einen merkwürdigen Beigeschmack. Ich meine, wenn der Autor tot ist, dann lässt man wen anders lesen, aber wenn der doch verfügbar ist, dann hat das schon den Geschmack von Abkupfern und Trittbrettfahren.
War vielleicht Frau Nußbaum-Rüsselschwein 🙂
Hhhmm, ob Tom auch [url=http://bestatterweblog.de/archives/Sechs-Kisten-Sekt/4171]Sechs Kisten Sekt[/url] mitbringen soll? 😉
„Na, wie hat Ihnen denn mein [i]Faust[/i] gefallen?“ „Ach, Sie haben auch einen geschrieben?“
Ich glaube, ich wäre an deiner Stelle hingegangen und hätte gefragt, ob sie es organisieren können, dass Du ein signiertes Exemplar erhältst. Gern auch per Post an …
Ah, Fratzenbuch…
Mittlerweile auch eine gerne benutzte Methode der Werbung, bekommt TOM wenigstens jetzt etwas Geld?
Und für einen Hessen klingen die ganzen Namen und Ortsbezeichnungen sowieso etwas, äh parodistisch 😉
B. A.
Wobei das ja mal ne prima Gelegenheit für Tom wäre, Sich unerkannt unter’s Volk zu mischen und sich anzuschauen, wie die Zuhörer sein Buch bewerten, wenn nicht grade der Autor persönlich vor ihnen steht 😉
Macht bestimmt einen Heidenspaß, hinterher beim Umtrunk über das eigene Buch zu schimpfen und andere verteidigen es dann…
Nicht zu fragen ist echt schon sonderbar, aber
die hätten dann doch zumindest in ihrer Anzeige noch schreiben können, wer der eigentliche Autor ist.
„Sie liest Auszüge aus dem Buch „Gestatten,Bestatter““ vom Bestattungsweblog-Betreiber Tom.
Oder irgendwie so.
Wo ist das Problem?
Der Name stand schon dabei. Ich habe nicht den ganzen Text wiedergegeben. Da wurde auch noch der Klappentext und etwas über das Weblog geschrieben.
Erkrath isn Dorf und die Frau Nußbaum aus dem Literaturcafé bestimmt auch sonst gemeindetechnisch wichtig. Ihr nicht die Ehre des Vorlesens zu geben, wäre wahrscheinlich der kommunale Tod des Bestattungshauses gewesen :o)
Den Unterschied zwischen Tom und Peter Wilhelm, der eben im Buch als Herausgeber angegeben wird, haben die laut
http://www.bestattungen-vogelskamp.de/40201.html
aber auch nicht verstanden.
Also das was da steht, ist meiner Meinung nach der Klappentext oder steht so bei Amazon… Irgendwo habe ich das auf jeden Fall in genau diesem Wortlaut schonmal gelesen…
omg, dachte erst an die Bi-Nü. Finde es aber schön, dass Dein Buch (und Deine Arbeit / Du) so „geehrt“ wird.
Ich verstehe das Problem nicht ganz – auch bei noch lebenden Autoren ist es gang und gäbe, dass jemand anderes aus deren Bücher vorliest. Über die VG Wort bekommt dann der Autor trotzdem dafür Geld. Kannst ja mal nachfragen, ob die Veranstaltung dort angemeldet ist.
Wo ist das Problem? Ist doch kein Schaden entstanden. Schon wieder ein paar Exemplare verkauft und die Blogadresse verbreitet. Alternative: Dann lass mer’s halt von vornherein. Dann hast Du weniger Umsatz und weniger Werbung, für die sich Andere einen Fuß rausgerissen haben.
Ist schon ein starkes Stück. Jetzt lädst du alle nochmal ein zu Kaffee und Kuchen und liesst selbst nochmal vor
warte mal – du würdest deine anonymität aufgeben um tatsächlich aus deinem buch vorzulesen? ich hätte mal angenommen, dass sie nicht gefragt haben weil undertaker tom seine anonymität nicht aufs spiel setzen will? aber wenn das so ist… da gäbe es einige unter uns die auf diese enthüllung gespannt sind
uiii jetzt isser bockig…lass Sie doch lesen die gute Frau, so bleibt Dir Zeit für andere Dinge..Wäscheberge wegmachen..Blog schreiben…neues Buch schreiben..
hach nee der Jung is aber auch watt sensibel heute
Wo ist hier das Problem ?
Lieber Herr Tom,
2011 wollen wir Teil 2 der Lesung zum Buch veranstallten. Hiermit möchte ich Sie gerne als Autor zu uns ins „Dorf“ Erkrath einladen. Die 200€ Honorar haben wir bis dahin aus zusammen auch wenn das unseren kommunalen Tod bedeutet.
Wir freuen uns….
Mark Schneider
(Echter Name, echte Adresse, echter Bestatter)
Falls der Mark Schneider echtist, sollte er wissen, dass es ein Kontaktformular gibt. In der Kommentarfunktion kann man keinn Kontakt zu Tom aufnehmen.
Henry, Du hast den Witz nicht verstanden …
Ganz so einfach ist das nicht. Man kann nicht einfach ein urheberrechtlich geschütztes Werk nehmen und damit eine Veranstaltung in seiner Firma bestreiten, zu der man auch noch öffentlich einlädt.
Noch gibt es ja so etwas wie Nutzungsrechte. Diese hätte man sicherlich beim Verlag oder beim Autor anfragen können.
Man kann sich doch nicht einfach irgendwo in einer Buchhandlung ein Buch kaufen und dann die nette Tante vom Literaturcafé daraus vorlesen lassen.
Die freche Bemerkung mit den 200 Euro und die scheinheilige Einladung für 2011, das ist hämisches Nachtreten und gibt der Sache einen hässlichen Geschmack.
Die Firma sollte sich schleunigst darum bemühen, das in Ordnung zu bringen, finde ich.
Liebe Leser & Schreiber,
am 8.April habe ich diese Einladung auf Facebook veröffentlicht. Es war keine kommerzielle Veranstaltung sondern sollte den Besuchern einen Einblick ins Leben und Arbeiten des Bestatters geben. Ich wollte niemanden Schaden o.ä.!
Ich entschuldige hiermit ausdrücklich bei Tom.
Einen fahlen Beigeschmack hat aber die Tatsache dass erst nach der Lesung Honorarforderungen ins Haus flattern.
Mit freundlichem Gruß
Mark Schneider
Lieber Mark Schneider, so es dich denn überhaupt gibt: Hätte ich einen Blog und/oder ein Geschäft wie TOM würde ich auch nicht ständig auf allen möglichen und unmöglichen Social-networksites rumschauen ob jemand mit meinem Namen/Produkt o. ä. Schindluder betreibt. In der heutigen modernen digitalen Wunderwelt scheinen so einfache Sachen und Sitten wie z. Bsp. „Vorher mal fragen oder bitten“ nicht mehr zu existieren. „ich hab`s doch auf`s Fratzenbuch gestellt, biste selbst dran doof wenn du net guckst…“ Welch Zeiten, welch Sitten…
B. A. , alt werdend
Lieber sich Mark Schneider nennender,
mir deucht, Sie erliegen einem Trugschluß.
Den fahlen Beigeschmack haben Sie herbeigeführt, in dem Sie als Unternehmer, bei dem man ein gewisses Maß an Kenntnissen auch in solchen Bereichen wohl unterstellen darf, das urheberrechtlich geschützte Werk von Tom nutzten, ohne vorab zu klären, wie es mit den Nutzungsrechten aussieht.
Erinnert an „Per Anhalter durch die Galaxis“. Da wurde die bevorstehende Sprengung der Erde auch auf irgendeinem entfernten Planeten ausgehängt und die doofen Erdbewohner haben keinen Widerspruch eingelegt.
> „Es war keine kommerzielle Veranstaltung “
Ok, lassen wir mal den Werbeeffekt beiseite …
Das Urheberrecht unterscheidet nicht zwischen kommerziellem und nicht-kommerziellem geistigen Diebstahl. Das machen Gerichte bei anderen Formen des Diebstahls ja auch nicht.
Nun gut, der Mann bat um Entschuldigung, das ist schon mal ordentlich.
@Big AL: Oh tempora, oh mores.
Ich ärgere mich selbst über meine Naivität / Gedankenlosigkeit!
Da gibt es eine junge Truppe, bestehend aus einer netten Sängerin, einem singenden Bestatter und ein paar Musikern. Die haben Gefallen an meinen Texten gefunden und daraus eine musikalische Lesung erarbeitet, mit der sie seit 2009 auftreten.
Eine Mail an mich hat gereicht, um dafür die Erlaubnis zu erhalten. Bezahlen müssen diese Leute auch nichts.
Ich hatte neulich Gefallen an diesem Totengräber gefunden, der unten rechts im Bestatterweblog in der Sidebar zu sehen ist. Eine Mail an den Zeichner hat gereicht und er hat mir erlaubt, das Bild in meinem Weblog auch kommerziell zu nutzen, kostenlos.
Es ist heutzutage ja wohl jedem klar, daß man Inhalte aus dem Netz, Musiktitel, Filme, Bücher und Fotos nicht einfach klauen darf. Mir kann keiner erzählen, daß er davon noch nie etwas gehört hat, das wäre absolut lebensfremd und würde ihm auch von niemandem geglaubt.
Wenn man nun ein Buch nimmt und damit eine Veranstaltung durchführt, dann ist das das Gleiche, als wenn man einen Film öffentlich vorführt oder die Musikstücke eines Komponisten einfach vorspielen lässt.
Man verstößt dann gegen das Nutzungs- und Urheberrecht, das im Übrigen auch gilt, wenn es auf den Bildern, Büchern, Noten nicht explizit angegben ist.
Damit aber nun keiner sagen kann, er hätte davon keine Ahnung gehabt, hat der Verlag vorne in das Buch reingeschrieben:
„Das Werk darf -auch teilweise- nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Verlags wiedergegeben werden.“
Natürlich darf man gekaufte Musik-CDs auf seiner privaten Party spielen, im Familienkreis aus Büchern vorlesen und gemeinsam mit Freunden auch DVD-Filme anschauen.
Aber man kann doch keine Veranstaltung in einem Gewerbebetrieb durchführen und dazu noch Gäste offiziell einladen und dann ein urheberrechtlich geschütztes Werk zur Aufführung bringen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man nun Eintritt verlangt oder etwa sogar einen wohltätigen oder kulturellen Zweck verfolgt.
Es ist auch egal, ob man dem Interpreten ein Honorar zahlt oder überhaupt einen direkten Gewinn mit der Veranstaltung erzielt.
Letztlich veranstaltet kein Gewerbebetrieb solche Abende aus reiner Mildtätigkeit, sondern um einen gewissen Werbeeffekt für sein Haus zu erzielen.
Die Leute, die zu diesem Abend kommen, werden positiv für das Unternehmen gestimmt, haben die Möglichkeiten Teile der Firma zu besichtigen oder im angeschlossenen Shop zu stöbern.
Manch einer nimmt sich einen Hausprospekt mit und kommt eventuell später mit einem Auftrag wieder zurück.
Statt teure Werbung in Zeitungen und Anzeigenblättern zu schalten, hat man im Vorfeld und Nachhinein die Ankündigung und Berichterstattung zu diesem Leseabend als kostenlose oder billige Werbung.
Letztlich macht man also mit diesem Leseabend ein Geschäft.
Ohne Wenn und Aber.
Auch wenn sich dieses Geschäft nicht sofort auszahlt, man hat die geschäftliche Fortentwicklung des eigenen Unternehmens im Auge.
Ja und dafür nimmt man nun das Werk eines Autors her, erzielt diesen Gewinn bzw. die geschäftliche Fortentwicklung nun quasi auf dessen Rücken und mit dessen Hände Arbeit.
Das ist so nicht korrekt.
Als ich persönlich von dieser Aktion erfahren habe, da war sie schon vorüber. Ich habe dann im Weblog darüber geschrieben und angemerkt, daß ich ja ein lebender Autor bin und normalerweise die Firmen (Bestatter, Buchhandlungen etc.) beim Verlag, der Agentur oder bei mir direkt anfragen, ob ich als Autor lesen möchte.
Dafür gibt es natürlich auch ein Honorar, das nicht so utopisch ist, als daß ein Traditions-Bestattungshaus sich das nicht leisten könnte.
Aber gut, die Veranstaltung war gelaufen, das Kind bereits in den Brunnen gefallen und auf meinen Bericht hier im Weblog ernte ich dann noch die hämische Bemerkung, man würde mich jetzt für 2011 einladen und bis dahin 200 Euro zusammensparen.
Das empfand ich als überflüssiges Nachtreten, diese Bemerkung wäre nicht nötig gewesen.
Wenn man aber nun eine solche Veranstaltung mit dem geistigen Gut eines anderen durchführt und dann darüber auch noch in der lokalen Presse und auf seiner Webseite berichtet, dann läuft man natürlich Gefahr, daß dieses Tun nicht unbemerkt bleibt.
Extra dafür, aber nicht nur dafür, gibt es die Pressedienste beim Verlag und bei der Agentur, die sorgfältig nach solchen Dingen suchen und diese auswerten.
Es ist doch klar, daß man dann Post vom Verlag oder der Agentur bekommt und gefragt wird, wie man sich denn nun die Entschädigung des Autors vorstellt.
Dafür sind solche Firmen wie Verlage und Literaturagenturen unter anderem da. Will der Autor sich vielleicht nur künstlerisch betätigen und in erster Linie einen ganz anderen Zweck als das Geldverdienen verfolgen, so ist das bei Verlag und Agentur anders, sie wollen in erster Linie Geld verdienen und achten sehr genau darauf, wer ihnen dabei in die Quere kommt.
Das ist bei Musikverlagen und Filmproduktionsfirmen nicht anders.
Dann bekommt man eben hinterher nach dem Rechtsverstoß Ärger.
Dann darf man sich aber auch nicht wundern oder gar öffentlich darüber aufregen, daß man erst hinterher eine Honorarforderung auf den Tisch bekommt, schließlich ist man es doch selbst gewesen, der vorher hätte fragen und alles hätte klären können.
Die Sache mit dem Honorar beschäftigt mich nicht, das machen Agentur, Verlag und Anwälte, dafür sind die da und das machen die übrigens auch ganz von alleine.
Mich beschäftigen eher so Nebensätze wie das „Zusammensparen von 200 Euro“ und „der fahle Beigeschmack“ den die Forderungen der Agentur jetzt auslösen.
Ich sagte es doch eingangs: Einmal fragen hätte gereicht.
Es ist so leicht, mich über das Weblog zu erreichen. Es gibt eine Kommentarfunktion, ein Kontaktformular und zahlreiche Kontaktadressen im Impressum. Bis jetzt hat mich noch jede Anfrage und sei es von einer friesischen Zeitung mit nur 2.000 Lesern, erreicht.
Klar und verständlich geschrieben und sehr nachvollziehbar.
Die haben sich bestimmt nichts dabei gedacht und wollten sicher auch niemandem was Böses, aber Unwissenheit oder eine gute Absicht schützen vor Schaden und den Folgen nicht.
Einzig richtige Massnahme jetzt wäre ein sehr großzügiges Honorarangebot und eine Entschuldigung an den Autor. Dann ist die Sache aus der Welt und hat ein positives Ende.
Hui, da hat sich TOM wirklich geärgert. Was Presse/Urheber/Nutzungsrechte angeht bin ich Laie. Bsp.: Auto kann ich auch fahren, aber nicht reparieren. Dafür gibt es Werkstätten. Das Dienste existieren die kontrollieren ob Werke irgendwo widerrechtlich vermarktet werden ist mir gelinde gesagt in dieser Deutlichkeit nicht bewußt gewesen. Man liest zwar viel über Winkeladvokaten die bei „E-Bucht“ die Verkäufer abmahnen wegen (angeblicher) Wettbewerbsverstößen, fehlenden Angaben im Impressum usw., das ist bekannt.
Ansonsten kann ich nur nachvollziehen daß sich TOM ärgert, speziell das „Zusammensparen“ hätte mich auch auf den Baum getrieben. Wer weiß ob auf diese Art für das „Traditionshaus“ Vogelskamp zumindest hier im Blog bzw. unter den Bloglesern nicht ein Imageschaden entstanden ist der im Endeffekt einen größeren Verlust als 200 Euronen bedeutet. Ein entäuschter Kunde (egal warum der Kunde entäuscht ist) zieht bekanntlich mind. 10 andere potentielle Neukunden ab. Wie wirkt sich dann erst das Internet aus als Informationsschleuder?
B. A.
Zum Aspekt: keine kommerzielle Veranstaltung weil ja kein Eintritt und so dann kann Gewinn: ist Karstadt (oder jede andere Firma, die einen Verlust einfährt) kein kommerzielles Unternehmen?
Als Argumentation eines (Bestattungs-)Unternehmers, wie Mark Schneider einer zu sein scheint, wohl eine relativ dümmliche oder dreiste Aussage.
Ich weiss nicht, welche Option ich schlimmer fände.
Ich fürchte aber, dieser Aspekt wird in der Berichterstattung der lokalen Medien keine Rolle gespielt haben.
Vor ein paar Tagen gab es hier einen Blogeintrag unter dem Titel „Frau Nußbaum liest vor“. Darin ging es um die Ankündigung eines längst stattgefundenen Werbeabends in einem Bestattungshaus. Die Inhaber dieses Bestattungshauses hatten die sicherlich hoche
Och, ich würde mich nicht über die Formulierung mit dem Zusammensparen ärgern, sondern würde genauso höflich ablehnen, da mir eine Zusammenarbeit mit einem Hause, dessen Liquidität fraglich scheint, leider nicht möglich ist. 🙂
Och, leider hat Tom alle für ihn nicht gewinnbringenden und schädlichen Kommentare gelöscht! LACH!
Die Gestalter der Veranstaltung haben vom Verlag alle Rechte gekauft!
Wenn man keine Ahnung hat, ist es manchmal besser, wenn man einfach den Mund hält.
Erstens: Was bitte sollen gewinnbringende bzw. „nicht gewinnbringende“ Kommentare sein? Bei beinahe 80.000 Kommentaren, die die Leser inzwischen hier abgegeben haben, wäre ich froh, wenn mir jemand verrät, wie man daraus Kapital schlagen kann.
Zweitens: Dem im Weblog geschilderten Ablauf der Dinge ist nichts hinzuzufügen, es ist genau so gewesen und nicht anders.
Drittens: Inzwischen haben die Anwälte die Sache zu meiner Zufriedenheit geklärt. Punkt.
Viertens: Deine Behauptung ist falsch.
Fünftens: Die Diskussion darüber ist beendet.