Fundstücke

Geistiges Eigentum

orgel

Grafiker, Filmemacher und überhaupt Kreative geben ihren Kunden gerne Muster ihrer Arbeit zur Ansicht. Oft fertigen sie auch schon das gewünschte Layout-Produkt in einer Kundenansicht.
Natürlich darf man in aller Regel diese Muster dann nicht einfach für den produktiven Einsatz verwenden.
Ein Freund von mir hatte neulich Schriften und Logos für ein Möbelhaus entworfen. Der Kunde hat den Auftrag dann doch nicht erteilt. Wochen später sieht mein Freund aber, daß mittlerweile sämtliche Läden und Fahrzeuge eben mit genau diesem unbezahlten Logo und Schriftzug beschriftet worden sind.
Keine feine Sache.

Ich weiß nicht, wie es sich mit der Einblendung bei diesem Reklamevideo eines Bestatters verhält:

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gefunden von Leser Kolibri

Bildquellen:


    Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

    Keine Schlagwörter vorhanden

    In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
    Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

    Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 14. Juni 2011 | Revision: 22. Februar 2014

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    wntrmn
    13 Jahre zuvor

    Was?
    Das ist noch immer drinnen?
    Dabei hat doch der Azubi gesagt, er würde sich sooo gut auskennen, mit Video und so!

    Smilla
    13 Jahre zuvor

    Das Video ist ja gräßlich, ich habe mich erschreckt, als sich plötzlich die Leute da doch bewegten! Dann das Profil am Gesprächstisch- schlimm, das Gezoome macht einen seekrank und es sieht niemand freundlich aus. Darf man als Bestatter nicht lächeln oder mindestens dezent freundlich gucken?

    Carla
    13 Jahre zuvor

    Vogelskamp-Pelleter….Hatten wir die nicht vor etwa einem Jahr schonmal hier im Blog? Haben die nicht einfach von der vorstehenden Büchertante aus ihrem Dorf bei einem Anlass aus deinem Buch vorlesen lassen und sich dann noch hier ziemlich daneben benommen? Korrigier mich, aber das waren doch die?

    Carla
    13 Jahre zuvor
    simop
    13 Jahre zuvor

    @Smilla: Ne, die lebten nicht – das waren die Mumien der Kunden, die im Wind wehten!

    Und außerdem ist das ein Reklamationsfall … natüüüüürlich war das Video bezahlt, die böse Agentur hat das Wegmachen nur vergessen!

    Ich
    13 Jahre zuvor

    Hallo,
    vielen Dank für den Hinweis. Das Video ist wirklich nicht so schön.
    Es gab es quasi als Zugabe zu einem 2 Jahresvertrag zum kleinen Extra-Preis dazu.
    Gruß

    Norbert
    13 Jahre zuvor

    [quote]Natürlich darf man in aller Regel diese Muster dann nicht einfach für den produktiven Einsatz verwenden.[/quote]

    Aus moralischer Sicht nicht, aus rechtlicher Sicht ist es aber sehr schwer, ein Konzept zu schützen, weil dieses als Idee und nicht als Werk verstanden wird. Ideen lassen sich praktisch nicht schützen. Und ja, ich weiß das aus eigener Erfahrung.

    13 Jahre zuvor

    Irgendwie ist das Video weg, schade habs noch net gesehen.

    Alleswisser
    13 Jahre zuvor

    @Mortician: Aus dem Bauch heraus würde ich unterscheiden zwischen einer bloßen Idee („machen wir doch ein grünes Logo und die Schrift in Helvetica“) und der fertigen Umsetzung.

    In Toms Beispiel ging es nach meinem Verständnis um exakt das Logo und den Schriftzug, den der Gestalter entworfen, erzeugt und dem Kunden zur Ansicht geschickt hat. Damit ist es eine fertige Leistung und keine reine Idee mehr und sollte daher spätestens in dem Moment zur Zahlung verpflichten, in dem der Kunde es tatsächlich verwendet. Denn dann hat er den Entwurf nämlich als fertige Leistung angenommen.

    Aber Du hast auf jeden Fall Recht, wenn Du meinst, dass Recht haben und Recht bekommen, zwei verschiedene Sachen sind. Wenn nichtmal der Kunde begreift, wofür er bezahlen soll, dann finde mal einen Richter, für den der Entwurf eines Firmenlogos mehr ist als die naive Malerei eines entlohnungsUNwürdigen Praktikanten dritter Klasse.

    Falls jemand es noch nicht kennt: http://clientsfromhell.net/
    Da findet man haufenweise solcher Geschichten. 🙂

    Matthias
    13 Jahre zuvor

    Mensch Tom, was ist nun mit deinem Freund geworden? Hat er sich bis nach Brüssel geklagt und 300 Millionen Euro Entschädigung bekommen?

    13 Jahre zuvor

    Um was ging es eigentlich bei dem Video?

    Norbert
    13 Jahre zuvor

    Alleswisser, ich nehme mal an, Du meintest mich? Grundsätzlich stimme ich Dir zu, bei uns war das so:

    – neues Konzept für eine Website
    – Konzept bei Treffen mit Beamer vorgestellt, teilweise auch die Interaktivität der neuen Site. Vorsichtige Modernisierung des Logos vorgeschlagen und Entwurf gezeigt
    – Zum Abschied eine Bewerbungsmappe mit Screenshots dagelassen
    – Kunde sagt, er habe ein zweites Angebot für unsere Arbeit eingeholt, die wären billiger. Wir sagen, wir können nicht so billig (etwas billiger schon), weil wir ja auch das Konzept erstellt haben
    – Ein paar Wochen später ist die Website *exakt* wie von uns vorgeschlagen online

    Vor Gericht haben wir nur das Geld für die Konzepterstellung erstreiten können, nicht z.B. für’s neue Logo. Kunde war übrigens eine europäische Rechtsanwaltskanzlei. Die Richterin sagte nach dem Verfahren, sie sei seit zwei Wochen Richterin, und das sei ihr erstes Urheberrechtsverfahren gewesen.

    Alleswisser
    13 Jahre zuvor

    @Norbert: Ja, ich meinte Dich. Tut mir echt Leid zu hören, was man da mit Euch gemacht hat. Und wie wir eben festgestellt haben: Recht haben und Recht bekommen… Mir erschließt es sich nicht so ganz, warum Ihr fürs Logo nichts bekommen habt. Auch der Entwurf ist ja eine erbrachte Leistung. Wenn dieser dann so wie vorgschlagen angewandt wird… naja ich bin kein Jurist… Die „Junior“-Richterin wird schon wissen, warum sie so entschieden hat.

    Erstaunlich finde ich es nur, dass solch unkorrektes Verhalten ausgerechnet von einer Anwaltskanzlei kommt.

    Norbert
    13 Jahre zuvor

    Für das Logo haben wir nichts bekommen, weil das „keine gewünschte Leistung“ war. Wir hatten das von uns aus angeboten, weil das alte Logo grausam war. Die Richterin hat sich damit nicht beschäftigt, sie wollte sich eine Gegenüberstellung von alt/neu nicht ansehen.




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