Frag doch den Undertaker

German Wings untersagt Urnentransport

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Wir haben die Urne meines verstorbenen Vaters aus der Schweiz per Post erhalten um sie nun persönlich nach Bosnien zum Bestattungsort zu bringen.
Wir haben bereits die Flüge gebucht und alle Papiere bei der Botschaft abgeholt, aber nun lese ich zufällig in den Transportbestimmungen von Germanwings, dass der Urnentransport untersagt ist.
Gibt es eine Möglichkeit die Urne trotzdem mitzunehmen und zu verstecken?
Die Flüge haben mehrere hundert Euro gekostet, die Bestattungsfeier kurzfristig, weshalb schicken nicht mehr möglich ist. Alle Bestatter hatten uns versichert mit den nötigen Papieren wäre ein Flug mit der Urne kein Problem.
Aber nun das! Haben sie eine Idee?

Etwas verzweifelt, aber mit Grüßen

Die Beförderungsbestimmungen von Germanwings sagen tatsächlich eindeutig aus:

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8.11 Beförderung von Urnen, menschlichen Leichnamen und Organen
Die Beförderung von Urnen, menschlichen Leichnamen, Leichenteilen und Organen ist auf unseren Flügen nicht gestattet.

Das sind ganz schlechte Voraussetzungen.

Ich brauche Ihnen ja nicht zu sagen, daß man sich da hätte vorher und rechtzeitig erkundigen müssen.
Die Auskunft der Bestatter ist insoweit richtig, als daß die Mitnahme von Urnen bei vielen Linienfluggesellschaften möglich ist. Germanwings ist immer noch eine Billigflugmarke ohne Frachtgeschäft.
Da gibt es andere Spielregeln als bei den „Großen“.

Das Einzige, was man noch machen kann, ist eine sofortige Kontaktaufnahme mit Germanwings, ob die Mitnahme als aufgegebenes Gepäck nicht doch ausnahmsweise möglich ist. Etwas anderes fällt mir nicht ein.
Notfalls muß jemand mit dem Auto die Beförderung übernehmen, das hat neulich erst jemand gemacht, der mir geschrieben hatte.

Es ist davon abzuraten, die Urne einfach so als Gepäck aufzugeben oder heimlich mitnehmen zu wollen. Beim Durchleuchten des Gepäcks würde die Urne auffallen und der Ärger wäre groß.


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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 24. September 2013

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