Aus einem Kommentar ergibt sich folgende Frage:
Gibt es jemanden Glaubwürdiges, der gute Arbeit auszeichnet und ein Gütesiegel vergibt?
Von der Stiftung Warentest, die ab und an Bestattungen testet, abgesehen, fachintern soll es sein. Beispiel: „Bestatter des Jahres im Raum Aachen“
Der Leser zitiert im Kommentar auch aus dem Weblog als „Versuch einer Antwort“:
Ich denke, dass es niemanden gibt, der solche Gütesiegel verteilt. Verbände vielleicht, aber das Fehlen einer Auszeichnung heißt nichts Schlechtes.
Zitat Tom: „Die Stiftung , wie auch die Redaktionen vieler Ratgebersendungen, unterliegen oft dem Irrtum, ein Bestatter sei nur dann besonders seriös wenn er einem der Verbände angehört. Diese Unterstellung wird natürlich von den Verbänden gerne gesehen und sicher auch genährt, allerdings ist sie durch nichts gerechtfertigt.“
Weiter schreibt der Leser:
„Ich würde sogar noch weitergehen und dies als gut bewerten, denn mein persönlicher Eindruck ist manchmal, dass Verbände und ähnliche Gebilde sich lieber um Anderes als um Kundenzufriedenheit kümmern. (Beispiele: man lese farmblogger.de zu Bauernverbänden oder wundere sich über die jahrelange Untätigkeit der Münchener Anwaltskammer in Bezug auf Gravenreuth)“
Es gibt gleich mehrere Stellen, die Gütezeichen, Fachzeichen, Abzeichen, Plaketten, Urkunden oder Diplome verleihen.
Leider fußt die Vergabe dieser Siegel nicht auf einheitlichen Richtlinien, die einen Vergleich der Siegel möglich machen würden.
Auch einen Vergleich der Bestatter ermöglichen diese Siegel, meiner Meinung nach, nicht.
Die Verbände mühen sich redlich, die Spreu vom Weizen zu trennen, es gelingt ihnen aber, so wie ich das sehe, nicht.
Ja manche Institution oder Firma installiert sich und ihre Gütesiegel überhaupt nur, um selbst überhaupt zu bestehen und so am großen Kuchen etwas mitzuverdienen.
Was fehlt ist ein einheitlicher Qualitätskatalog, anhand dessen Bestatter unabhängig überprüft werden könnten.
Das Hauptproblem ist aber, daß die gewünschten Leistungen und die Art der Leistungserfüllung so vielfältig sind und die Erwartungshaltung der Kunden sich regional und individuell unterscheidet.
Ich habe da immer das Bild von einem kleinen Dorfbestatter mit Handwerkshintergrund vor Augen, der nach den Maßstäben eines modernen Großstadtbestatters eine lausige 08/15-Arbeit abliefert, seit 110 Jahren aber völlig zur Zufriedenheit seiner Kunden arbeitet. Auf der anderen Seite haben wir ein mittleres Unternehmen in einer Stadt, das auf der Höhe moderner Bestattungstechnik ist, eine sehr gute Personalausstattung hat und exzellente Arbeit abliefert. Dennoch kann letzteres Unternehmen mehrfach im Jahr das Ziel von Gerichtsverfahren „unzufriedener“ Kunden sein.
(Das soll jetzt nicht heißen, daß Dorfbestatter schlechter arbeiten, als jene in der Stadt; es ist nur ein Beispiel.)
Auch ein Kundenzufriedenheitsbarometer macht keinen Sinn.
Ich schrieb schon darüber, daß es immer wieder Kunden gibt, die zwar eine 1a Leistung erhalten haben, aber dennoch auf das Heftigste Beschwerde führen, nur um hinterher den Preis zu drücken. Diese würden die Zufriedenheitsquote ungerechterweise nach unten verzerren.
Auch Empfehlungen aus dem Internet sind mit Vorsicht zu genießen. Es kann durchaus sein, daß die dort „empfohlenen“ Bestatter für den Empfehlungseintrag zuvor bezahlt haben, einfach nur Mitglied eines Empfehlungsrings sind oder ganz einfache Mindestkriterien erfüllen, um empfohlen zu werden.
Es geht einfach nicht anders, als daß man sich rechtzeitig verschiedene Bestatter anschaut und im Bekanntenkreis nach Erfahrungen umhört.
Man wird erkennen, daß es oft ausgerechnet die Unternehmen sind, die kein Siegel, kein Verbandsabzeichen und keine Internetempfehlung haben, die hier als gut genannt werden.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: gütesiegel
Das Beispiel mit Gravenreuth und der Münchner Anwaltskammer stimmt nicht ganz. Die Anwaltskammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, also im Grunde Behörden. Da jeder Anwalt dort Zwangsmitglied ist und seinen Beruf nicht außerhalb ausüben darf, muss die Kammer streng nach Recht und Gesetz arbeiten. Mißliebige Mitglieder darf man nicht einfach ausschließen, da das einem Berufsverbot gleich käme. Hier (wie auch z.B. bei Ärzten und Apothekern) liegt die Sachlage also ganz anders als bei Verbänden, in denen ein Berufsträger freiwillig Mitglied wird, um sich besser zu vermarkten, Partikularinteressen durchzusetzen etc.
Meiner Ansicht nach kann es kein echtes „Gütesiegel“ von einem Verband geben.
Ein Verband oder Verein kann schon von seiner Struktur her seine Mitglieder nicht objektiv beurteilen. Die Mitglieder SIND der Verband, müssten sich also auch selbst kritisieren. Das funktioniert nicht. Der Verband wird/muss immer von sich behaupten, dass er und seine Mitglieder besser als die anderen sind. Aus einem Verband, der das Gegenteil behauptet, würden die Mitglieder ja schließlich austreten.
Ausnahme von der Regel: http://www.hotelsterne.de/
Der Hotel- und Gaststättenverband hat ein objektives Beurteilungssystem etabliert. Das System funktioniert m.e. auch nur, weil es so ein breites Spektrum an Hotel-Standards gibt, ohne dass ein günstiges Hotel als „billig“ gilt, ein Luxushotel als „Halsabschneider“, ein Kettenbetrieb als „Massenabfertigung“. Das gilt in anderen Branchen nicht in dem Maße.
Das Sterne-System steht übrigens jedem Betrieb offen, egal ob der Mitglied im DEHOGA ist oder nicht. Sonst könnte es ja nicht objektiv sein.
*schluck* Da ist mein Kommentar sogar im Weblog gelandet. Danke für die Präzisierung. Man könnte die Situation vielleicht mit dem Restaurant-Business vergleichen: Es gibt zwar Sterneköche und tolle Restaurants, aber erst nach dem Essen und wenn’s ans Bezahlen geht ist man schlauer. In dem Zuge sei waiterrant.net genannt, der ohne Ende Erfahrung mit unzufriedenen Kunden (trotz makellosen Service) hat. Am Besten hört man auf die Empfehlung von Mitmenschen, die wissen was man ungefähr mag (und ich gehe sowieso nur in Imbisse/Dönerbuden, wo es kaum Spielraum gibt). @1 Christian (Anwalt) Ich hatte auch stark überlegt ob ich das als Beispiel anführe, weil mir die Zwangsmitgliedschaft bekannt ist („ähnliche Gebilde“) und ich weder mich noch dieses Weblog in rechtliche Schwierigkeiten bringen will. Überwogen haben dann folgende Gedanken: –Wegen irgendwas muss dieses System ja mal eingeführt worden sein. Wozu, wenn nicht auch zur Qualitätssicherung? Ich bin dem heute mal nachgegangen: WP sagt, dass die Kammern über die Einhaltung des Berufsrechts achten. –Im Berufsrecht findet sich die Formulierung „Er hat sich innerhalb und außerhalb des Berufes der Achtung und… Weiterlesen »
Da das Aussuchen eines guten Bestatters im Zeitdruck direkt nach einem Todesfall mehr ein Zufallfund sein dürfte, kann eigentlich nur ein rechtzeitiges Umhören im Kollegen- Freundes- Bekantenkreis oder bei Nachbarn zu einen fruchtbaren Ergebnis führen. Das bedeutet, dass man einfach die Leute einige Zeit später mal anspricht und fragt:“Wen habt den ihr denn damals gerufen? War alles so gelaufen wie ihr euch das vorgestellt habt? War es sehr teuer?“
Man kann auch bei der Friedhofsverwaltung Auskunft zu den Grabkosten und Feierhallentarifen bekommen.
Zusammen mit den Kenntnissen, die man sich hier im Blog erworben hat, gemixt mit den örtlichen Gegebenheiten bin ich mir sicher, dass sich der Wunschbestatter finden lässt.