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Hilfe vom Sozialamt, Geld beim Bestatter versteckt

Ich lese ja morgens auf dem Klo immer das gesamte Versicherungsjournal und wenn ich das durchhabe kommt die Bäckerblume dran…
Heute schreibt das Versicherungsjournal etwas zum Thema Bestattungsvorsorge.
Es geht um eine 86-jährige, die bei einem Bestatter pauschal 8.000 Euro für ihre Bestattung hinterlegt hatte, mit der Verfügung, daß eventuelle Überschüsse an ihren Sohn auszuzahlen sind.

Auf diese Weise, so hoffte sie wohl, sollte das Geld vor dem Zugriff der Sozialbehörden sicher sein. Doch diese erfuhren von dem Geld und verlangten, daß sich die Frau mit einer normalen Bestattung zufrieden gibt und das übrige Geld in ihre Heimunterbringung und Pflege zu investieren habe.

Jetzt sprach das Sozialgericht Dortmund am 13. Februar 2009 in dieser Sache das Urteil. (Az.: S 47 SO 188/06)

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„Solange die Klägerin über einen ]-Anspruch von 8.000 Euro verfügt, hat sie keinen Anspruch auf Übernahme der ]-Kosten.
] ] ist nämlich dazu verpflichtet, gesamtes Vermögen für die] Heimkosten einzusetzen. Geschützt ] ist lediglich ein Freibetrag von 2.600 Euro.

] Zu verlangen, den für die Beerdigung geplanten Betrag für die Heimpflege einzusetzen, bedeutet auch keine unangemessene Härte. Denn 8.000 Euro übersteigen deutlich die Grenze der Angemessenheit.

] Eine Bestattung ] durchschnittlich 3.500 Euro. Für das Gericht war es nicht nachvollziehbar, wieso sich die Klägerin angesichts ihrer Hilfsbedürftigkeit auf einen deutlich höheren Betrag eingelassen hat.“

Quelle

Man soll ja keine schlafenden Hunde wecken, aber würde jemand die vielen hunderttausend Bestattungsvorsorgeverträge einmal einer Prüfung unterziehen, so käme man schnell darauf, daß das was diese alte Dame da gemacht hat, durchaus nichts Ungewöhnliches ist. Mir sind Fälle bekannt, bei denen große fünfstellige Beträge eingezahlt wurden, obwohl sogar nur eine durchschnittliche Bestattung davon bezahlt werden soll.
Normalerweise wird der Überschußbetrag nach der Abwicklung des Sterbefalls vom Bestatter ohne Wenn und Aber an die Person ausbezahlt, die der Vorsorgenehmer zu Lebzeiten angegeben hatte.

Man müßte mal die Meinung eines Anwaltes dazu hören.
Gehört das Geld nicht eigentlich zur Erbmasse? Darf es einfach an irgendjemanden ausbezahlt werden?
Hat das Sozialamt auch nach dem Tod des Hilfsbedürftigen im Nachhinein einen Anspruch auf das Geld?

Es ist durchaus üblich, einen etwas höheren Betrag einzuzahlen, als man tatsächlich für die Bestattung ausgeben möchte. So ist man vor Preis- und Gebührensteigerungen im Laufe der Jahre sicher. Es ist aber ebenso durchaus mittlerweile fast schon normal, daß alte Leute diese „Sparmöglichkeit beim Bestatter“ dafür nutzen, bestimmte Beträge an der normalen Erbreihenfolge vorbei zu schleusen oder so vor dem Zugriff des Sozialamtes zu verstecken. Ebenso sind mir Fälle bekannt, in denen hohe Summen einbezahlt wurden und dann über die Jahre hinweg nach und nach davon Geld „abgehoben“ wurde, bis nur noch soviel übrig war, daß es für die Bestattung reicht. Während die alten Leute voll vom Sozialamt finanziert werden mußten, konnten sie sich auf diese Weise immer mal wieder eine kräftige Finanzspritze verschaffen.

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