Frag doch den Undertaker

Ich habe mit einem Toten telefoniert

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Eine Leserin hatte eine Begegnung der seltsamen Art. Ein Angehöriger ist verstorben und laut Totenschein war der schon tot, als sie das letzte Mal mit ihm telefoniert hatte.

Looks Natural | Nick Galifianakis

Hallo, ich habe gerade das Problem, ich werde da gar nicht mit fertig!
Auf der Sterbeurkunde eines lieben Menschenstehen steht keine feste Uhrzeit und Datum, sondern „29.06 um 17:30 h und den 30.06 19:11 h“.
Warum ist das so?
Das kann doch gar nicht sein! Wie kann er um 17:30 h verstorben sein, wenn ich noch am 29.06.um 22:50h mit Ihm telefoniert habe??

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Zu Ihrem Verlust wünsche ich Ihnen mein Beileid.
Wenn auf dem Totenschein kein genaues Datum und keine genaue Uhrzeit als einziger Zeitpunkt des Todes angegeben worden ist, sondern ein Zeitraum, dann hat das seine Richtigkeit.

Es gibt sehr gute Möglichkeiten, den Todeszeitpunkt eines Menschen festzulegen. Allerdings ist das, was wir im Fernsehen vorgespielt bekommen, reine Utopie.
Daß sich ein Arzt über eine Leiche beugt und dann sagt: „Der Tod trat um 21.38 Uhr ein“ oder „Der Mord passierte zwischen 21.30 und 22.00 Uhr“, ist eine Filmlegende.

Um den Todeszeitpunkt festzustellen ist es wichtig, die Temperatur im Körperinneren zu messen. Weil man weiß, um wieviel Grad diese Temperatur über einen gewissen Zeitraum, unter Berücksichtigung der Umgebungstemperatur bei einem Leichnam sinkt, kann man grobe Angaben darüber machen, wann dieser Mensch gestorben ist.
Das ist aber nur grob gerechnet.

Die genaueste Zeitangabe hat man, wenn jemand beim Sterben dabei war, und die genaue Zeit sagen kann.

Ansonsten ist man auf Berechnungen, Schätzungen und Mutmaßungen bzw. auf Angaben, die auf ärztlichem Wissen und Erfahrung beruhen, angewiesen.

Manchmal ist der Todeszeitpunkt ohne weiteres gar nicht feststellbar. Das ist vor allem dann immer der Fall, wenn jemand nach einer etwas längeren Liegezeit gefunden wird.
Hier tastet man sich an die Zeit heran.
Wann wurde der Mensch zuletzt lebend gesehen? Das ergibt den Zeitpunkt, nach dem er gestorben sein könnte.
Wann wurde der Tote aufgefunden? Das ergibt den Zeitpunkt, an dem er gewiss tot war.

In diesem konkreten Fall muß es Hinweise darauf geben, daß der Betroffene am 29.06. um 17.30 noch gelebt hat.
Gefunden wurde er sicherlich am 30.06 um 19.11 Uhr.
Irgendwann dazwischen muß es passiert sein.

Nun haben Sie aber nach dem Zeitpunkt, der als erste Angabe eingetragen wurde, noch mit diesem Menschen telefoniert.
Damit ist klar, daß die erste Angabe nicht stimmt.

Dazu kommt es, wenn Angehörige erst etwas später vom Tod eines Menschen erfahren. Die Eintragung des Datums und der Uhrzeit ist schon erfolgt, dann meldet sich noch einer, der belegen kann, daß der Verstorbene wahrscheinlich noch 2-3 Stunden länger gelebt hat.

Natürlich kann man darauf beharren, daß das genauer untersucht wird. Man muß dann Belege beibringen, die beweisen, daß man noch telefoniert hat usw.
Der Aufwand zur Änderung einer Sterbeurkunde ist beträchtlich und nicht einfach mal eben so gemacht.
Deshalb wird man in solchen Fällen oft gar nichts unternehmen.

Wichtig kann der exakte Todeszeitpunkt aber werden, wenn es um Erbschaften und Rentenfragen geht. Da kann es schon mal von Bedeutung sein, wann wer exakt gestorben ist. In Ihrem Fall liegt aber kein Monatswechsel innerhalb des mutmaßlichen Sterbezeitraums, sodaß die einfachen Auswirkungen sowieso ausbleiben.

Ich würde sagen: Nehmen Sie die Angaben auf der Sterbeurkunde als „amtliche Angaben“, aber bewahren Sie sich das Wissen und die Erinnerung, daß der Betroffene doch noch ein wenig länger gelebt hat.

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