Frag doch den Undertaker

Kann man meine Mutter wieder ausgraben? Wir wollen die künstlichen Zähne zurück!

orgel

Hallo, meine Mutter ist verstorben, ihr wunsch war es die Zähne- Prothese bei uns zu belassen. ich habe das der Trauerbegleiterin vom Bestattungsinstitut gesagt und sie hat es weitergeleidet. jetzt als ich nachgefragt habe sagt sie, die Zähne liegen neben meiner Mutter im Sarg. Die Beerdigung war schon gewesen am 04.08.2012. Als Antwort kam, wir können nun ja die Mutter nicht wieder auspuddeln, das ist nun zu spät, es ist en versehen gewesen. Was kann ich tun?

Diese Frage gilt stellvertretend für viele ähnliche Anfragen und man kann „Zahnprothese“ durch „Bierflasche“, „Armbanduhr“, „Gürtelschnalle“ und jedweden anderen mehr oder weniger wertvollen Gegenstand ersetzen.
Ist das Grab erst einmal zu, dann ist das Kind in den Brunnen bzw. in die Grube gefallen. (Das ist ein Wortspiel, Kinderschützer bitte den Hörer wieder auflegen!)
Denn ein Grab und einen Sarg ohne wichtigen Grund wieder öffnen zu lassen, das wird nicht genehmigt.

Es hat schon Fälle gegeben in denen dem Verstorbenen recht wertvolle Grabbeigaben mitgegeben wurden und ein Angehöriger sich in der Nacht mit einem Spaten am Grab zu schaffen gemacht hat.
Erst einmal ist es gar nicht so einfach, alleine ein Grab bzw. einen Sarg wieder frei zu schaufeln und dann ist das natürlich auch nicht erlaubt, sondern würde als Störung der Totenruhe etc. verfolgt.

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Die meisten Bestimmungen sprechen von außerordentlich wichtigen Gründen, die vorliegen müssen, um ein Grab öffnen zu lassen. Das können Gründe der Rechtsfindung und Ermittlung sein, das kann etwas mit einer aus wichtigem Grund erfolgenden Umbettung zu tun haben oder viele Jahre später, wenn eine Grabstätte an anderer Stelle des Friedhofs fortgeführt wird. (Siehe nächsten Artikel)
Aber wegen einer Prothese oder einer Armbanduhr wird die Verwaltung einer solchen Maßnahme nicht zustimmen.

Im konkreten Fall: Es ist ja schon selten, daß ein Mensch den Wunsch äußert, seine Zähne sollen bei den Angehörigen verbleiben.
Vor allem wenn diese Prothese nun von besonderem Wert war, weil sie vielleicht einen erheblichen Anteil von Edelmetallen hat, dann ist das Bestattungsinstitut selbstverständlich schadensersatzpflichtig, wenn das Mitteilen des Begehren eindeutig nachgewiesen, sprich bewiesen werden kann.

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(©si)