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Katastrophe: Tausende Bestattungsvorsorgen sind jetzt Schrott

Treuhandkonten

Bestattungen sind unter Umständen extrem teuer. Hinzukommt, dass Sterbefälle ja genauso überraschend eintreten, wie jedes Jahr völlig unerwartet auf einmal Weihnachten ist. Dabei sollte es eigentlich jedem klar sein, dass wir alle sterben müssen und somit eine Bestattung unausweichlich ist. Deshalb ist es nicht nur klug, sondern sollte selbstverständlich sein, dass man für diesen ganz sicher eintretenden Fall vorsorgt.

Vorsorgen, aber wie?

Das kann man tun, indem man jeden Monat ein bißchen Geld unters Kopfkissen legt, was aus verschiedenen Gründen keine so gute Idee ist.
Man kann das Geld auch auf dem eigenen Konto aufbewahren, was angesichts verschiedener Umstände auch keine gute Lösung ist (mehr dazu unten).
Am besten ist das Geld bei einem Bestatter aufgehoben. Aber bitte nicht in bar und auf bloßes Vertrauen hin.
Stattdessen empfehle ich seit Menschengedenken die gute alte Sterbegeldversicherung. Mit kleinen monatlichen Beiträgen spart man sich da die Kosten für die Beerdigung zusammen. Das Geld ist sicher und vor allem: Die Versicherung zahlt auch dann die volle vereinbarte Summe (bei Unfalltod oft das Doppelte), wenn der angesparte Betrag noch lange nicht ausreicht.

Treuhandkonten eine Alternative?

Viele Bestatter bevorzugen aber Bestattungsvorsorge-Treuhandkonten. Diese können bei einer dafür vorgesehenen Bestattungstreuhand oder auch bei Friedhofsgärtnertreuhändern angelegt sein. Wir haben das auch eine Weile so gemacht, sind dann aber zugunsten der Sterbegeldversicherungen komplett wieder davon abgekommen. Größter Nachteil: Man muss ja die komplette Summe sofort parat haben, um sie auf das Treuhandkonto einzahlen zu können.

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Vorteile der Sterbegeldversicherung

Bei einer Sterbegeldversicherung zahlst Du ein Jahr lang Achteuroirgendwas pro Monat und falls dann schon was passiert, wird trotzdem die komplette vereinbarte Summe an den Bestatter oder die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Das bedeutet: Du zahlst nicht nur für den Anspareffekt ein, sondern bezahlst auch eine Versicherung, die voll ins Risiko geht. Dabei kann unter ungünstigen Umständen der gleiche Effekt eintreten, wie bei allen anderen Versicherungen auch, nämlich dass Du beispielsweise immer brav Deine Hausratversicherung bezahlst, aber nie etwas passiert, und Du deshalb auf lange Sicht viel Geld für nix bezahlt hast, nur für das Gefühl der Sicherheit.

Denn sie wissen nicht, was Solidarität heißt

So kann das bei der Sterbegeldversicherung auch so sein, dass Du über Jahrzehnte für diese Sicherheit kleine Beiträge bezahlst und nach 60 Jahren hast Du eventuell etwas mehr einbezahlt, als am Ende ausgezahlt wird. Dieses etwas mehr ist eben sozusagen die Gebühr für die Bereitschaft der Versicherung, ihren Mitgliedern auch dann die volle Summe zu bezahlen, wenn nur ganz wenig einbezahlt wurde. Im Gegensatz zu anderen Versicherungen ist es aber bei der Sterbegeldversicherung so, dass der Versicherungsfall immer eintritt, denn sterben muss jeder. Und sie zahlt auch immer, ohne Wenn und Aber und schnell.

Eine Sterbegeldversicherung beruht auf dem Solidarprinzip. Solidarität bedeutet eben, dass man sich gegenseitig hilft und bedeutet nicht, die höchste Rendite zu erwirtschaften. Es geht darum, dass man am Ende eine würdige Bestattung bekommt. Das übersehen leider Finanzexperten und auch die hochheilige Stiftung Warentest immer wieder. Manche Experten wollen uns weismachen, dass man bei der Sterbegeldversicherung nicht gut versorgt sei, weil man ja bei Aktien, Kryptowährungen oder Treuhandkonten u.U. eine bessere Rendite erwirtschafte. Alles Blödsinn, meine ich.

Unpfändbar und sicher

Besonders zuverlässig sind Sterbegeldversicherungen in Hinblick auf die Unpfändbarkeit. Es kann immer passieren, dass Menschen im Alter plötzlich finanzielle Nöte haben. Die erschreckend schmalen Renten, hohe Pflege- und vor allem Heimkosten, schlechte Betreuer und manchmal auch Altersstarrsinn und Senilität können Ursachen dafür sein, dass das Geld auf einmal nicht mehr ausreicht. In vielen Fällen greifen dann der Staat, die Finanzbehörden oder ein Insolvenzverwalter gnadenlos zu. Alles, was verwertbar ist, wird dann zusammengekratzt und zur Begleichung der Schulden herangezogen.

Ich habe es selbst oft genug mitbekommen, wie schnell ein ansehnliches Vermögen wegschmilzt, wenn Heimkosten von bis zu 5.000 Euro im Monat gezahlt werden müssen.

Gut, dass Bestattungsvorsorgen neben Witwen- und Waisenrenten, die ausschließlich zu Unterstützungszwecken gewährt werden, nicht gepfändet werden können. Versicherungen, die auf den Todesfall abgeschlossen wurden und die Bestattungskosten abdecken sollen, können bis zu 5.400 Euro nicht angetastet werden. So ist sichergestellt, dass trotz Überschuldung, Insolvenz und Armut im Alter wenigstens das Geld für die Beerdigung sicher ist. Die Sterbegeldversicherung ist also pfändungssicher1.

Jetzt sind Treuhandkonten Schrott!

Doch für Tausende Bestattungsvorsorgen, die auf Treuhandkonten beruhen, ist das nun vorbei!
Jetzt hat der Bundesgerichtshof2 nämlich die Treuhandvorsorgekonten für pfändbar eingestuft.

Die gemeinnützige Verbraucherinitiative Aeternitas3 weist auf diesen Umstand hin und die Bestatter-Fachzeitschrift Eternity berichtet in ihrer letzten Ausgabe ebenfalls ausführlich darüber.

Leider ist diese wichtige Information noch nicht bis zu allen Bestatterkollegen durchgedrungen und es werden nach wie vor Treuhandverträge angeboten und abgeschlossen.
Das ist auch völlig in Ordnung so, nur sollten die Kolleginnen und Kollegen unbedingt ihre Vorsorgekunden darüber aufklären, dass im Zweifelsfall das Geld auch gepfändet werden kann und dann eben doch kein Geld für die Bestattung zur Verfügung steht.

Empfehlung für Vorsorgekunden mit Treuhandkonto

Wer bereits eine Bestattungsvorsorge über ein Treuhandkonto abgeschlossen und Geld dort eingezahlt hat, sollte jetzt aktiv werden. Nach dem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Az. IX ZR 91/24 vom 16.01.2025)4 gelten diese Treuhandkonten nicht mehr als pfändungssicher.
Das bedeutet: Gerät ein Vorsorgender in finanzielle Schwierigkeiten, Insolvenz oder Pflegeheimkostenbedrängnis, kann das dort hinterlegte Geld künftig von Gläubigern gepfändet werden. Damit wäre die eigentliche Absicht – eine sichere Finanzierung der eigenen Bestattung – zunichtegemacht.

Das kannst Du jetzt tun:

  • Vertrag prüfen: Lass Dir den genauen Wortlaut Ihres bestehenden Treuhandvertrages von Deinem Bestatter oder direkt von der Treuhandgesellschaft geben.
  • Finanzielle Sicherheit bewerten: Überlege, ob für Dich ein Wechsel sinnvoll ist. Zwar bleibt das Treuhandkonto grundsätzlich bestehen, es ist aber nicht mehr geschützt.
  • Umwandlung erwägen: Viele Versicherer bieten an, bestehende Vorsorgebeträge in eine Sterbegeldversicherung zu überführen. Diese gilt – im Gegensatz zu Treuhandkonten – bis zu einer Höhe von 5.400 Euro ausdrücklich als unpfändbar.5
  • Beratung einholen: Suche das Gespräch mit dem Bestatter, einem Versicherungsfachmann oder einem spezialisierten Verbraucherschutzverband (z. B. Aeternitas), um eine individuelle Lösung zu finden.
  • Nicht abwarten: Je früher Du handelst, desto sicherer stellst Du Deine Vorsorge. Im Ernstfall (Insolvenz, Pflegeheimkosten, Sozialamt) könnte es zu spät sein, um das Vorsorgekapital noch zu schützen.

Fazit

Wer heute noch Geld auf einem Treuhandkonto liegen hat, sollte prüfen, ob eine Übertragung in eine Sterbegeldversicherung möglich und sinnvoll ist.
So bleibt gewährleistet, dass die Bestattung auch wirklich so durchgeführt werden kann, wie man sie selbst gewünscht hat – ohne dass Gläubiger oder der Staat die Vorsorgegelder vereinnahmen.

Immer wieder schreiben mir Leserinnen und Leser des Bestatterweblogs und meiner Bücher, wie wertvoll mein Rat für sie war. Auch meine Ratgeber zur Trauerbewältigung sind für viele Menschen eine wertvolle Hilfe.
Doch ganz überwiegend schreiben mir die Leute, wie wichtig meine Empfehlung der Sterbegeldversicherung für sie war.

Ich gebe in diesem Beitrag nur meine persönliche Meinung wieder, so wie ich die Sachlage verstanden habe. Ich bin kein Anwalt und kein Rechtsexperte. Lest bitte auch auf der verlinkten Seite von Aeternitas und unter dem Aktenzeichen des Urteils nach.


Version in einfacher Sprache

Bestattung: Vorsorge ist wichtig

Eine Beerdigung kostet viel Geld.
Niemand weiß, wann ein Mensch stirbt.
Darum ist es gut, schon vorher Geld für die Bestattung zurückzulegen.

Wie kann man vorsorgen?

Manche Menschen legen Geld zu Hause unters Kopfkissen.
Das ist keine gute Idee – das Geld ist nicht sicher.

Andere Menschen lassen Geld auf ihrem Bankkonto.
Auch das ist nicht immer eine gute Lösung.

Eine bessere Möglichkeit ist: eine Sterbegeld-Versicherung.
Man zahlt kleine Beiträge pro Monat.
Wenn man stirbt, zahlt die Versicherung den ganzen vereinbarten Betrag.
Auch wenn man erst kurz eingezahlt hat.
Bei Unfalltod wird oft sogar doppelt gezahlt.

Was ist ein Treuhandkonto?

Viele Bestatter bieten auch Treuhandkonten an.
Das bedeutet: Man zahlt sofort viel Geld auf ein besonderes Konto ein.
Dieses Geld soll für die Bestattung genutzt werden.

Der Nachteil: Man muss die ganze Summe sofort haben.

Vorteile der Sterbegeld-Versicherung

  • Man zahlt nur kleine Beiträge pro Monat.
  • Stirbt man früh, zahlt die Versicherung trotzdem die ganze Summe.
  • Das Geld ist sicher.
  • Die Versicherung zahlt schnell.

Das heißt: Jeder bekommt am Ende eine Bestattung, wie er sie wollte.

Schutz vor Pfändung

Viele alte Menschen haben wenig Geld.
Manchmal nehmen das Sozialamt oder andere Gläubiger Geld weg.

Sterbegeld-Versicherungen sind bis 5.400 Euro geschützt.
Das bedeutet: Dieses Geld darf nicht gepfändet werden.
So ist die Beerdigung sicher bezahlt.

Neues Urteil: Treuhandkonten sind nicht mehr sicher

Der Bundesgerichtshof (höchstes deutsches Gericht) hat entschieden:
Geld auf Treuhandkonten kann gepfändet werden.
Das heißt: Gläubiger dürfen das Geld wegnehmen.
Dann fehlt Geld für die Beerdigung.

Was tun, wenn Du ein Treuhandkonto hast?

Wenn Du schon Geld auf ein Treuhandkonto gezahlt hast, handele jetzt:

  1. Vertrag prüfen – Lassen Dir den Vertrag vom Bestatter geben.
  2. Sicherheit überlegen – Bedenke: Das Konto ist nicht mehr geschützt.
  3. Umwandlung prüfen – Vielleicht kannst Du Dein Geld in eine Sterbegeld-Versicherung übertragen.
  4. Beratung holen – Spreche mit einem Bestatter, einem Versicherungsfachmann oder z. B. mit der Verbraucher-Organisation Aeternitas.
  5. Nicht warten – Je schneller Du handelst, desto besser ist Dein Geld geschützt.

Fazit

Wenn Dein noch auf einem Treuhandkonto liegt:
Prüfe, ob es in eine Sterbegeld-Versicherung übertragen werden kann.

So ist sichergestellt:
Deine Beerdigung wird so gemacht, wie Du es willst –
und niemand nimmt das Geld vorher weg.

Bildquellen:

  • treuhand: Peter Wilhelm KI

Fußnoten:

  1. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO (zurück)
  2. Urteil vom 16.01.2025 BGH, Az. IX ZR91/24 (zurück)
  3. https://aeternitas.de (zurück)
  4. BGH-Urteil vom 16.01.2025, Az. IX ZR 91/24 (zurück)
  5. § 850b Abs. 1 Nr. 4 ZPO (zurück)

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(©si)