Frag doch den Undertaker

Katholisch vs. evangelisch – Ist das immer noch so?

Ich würde gerne wissen, ob es noch immer so krass gehandhabt wird wie vor 25 Jahren.
„Gemischte“ Ehe, Mann kath., verstirbt überraschend mit 48 Jahren. Soll im Familiengrab der Großeltern / Eltern der Frau (ev.) beigesetzt werden, was aber nicht erlaubt wird. Er bekommt ein Einzelgrab auf dem kath. Friedhof.
Geschehen im Umland von Leverkusen, es war der Vater meines Mannes (damals 18). Er ist infolge dessen aus der ev. Kirche ausgetreten, tendiert wenn überhaupt zum Katholizismus (weil er mich und die Kinder zu gewissen Anlässen begleiten „muss“.
Da das Trauma immer noch tief sitzt (er war nach der Beerdigung nie mehr am Grab) möchte er „ins Meer“.
Ich wollte letztes Jahr eine Sterbeversicherung abschließen, schon allein, weil ich immer wieder mit Depression und Suizidgedanken kämpfe, aber er kann sich auf dieses Themengebiet überhaupt nicht einlassen.

Leider gibt es niemanden, mit dem ich mich über dieses wichtige Thema austauschen kann. Darum 1000 Mal danke für das Bestatterweblog.

Viele liebe Grüße, mel.

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Es gibt kommunale Friedhofsbetreiber, kirchliche und private.
Die kommunalen Friedhöfe sind meist für alle Verstorbenen offen, sie dienen dazu, der Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben, jeden Verstorbenen anständig unter die Erde zu bringen.

Kirchliche Friedhöfe und die wenigen privaten Friedhöfe haben selbstverständlich das Recht, selbst festzulegen, unter welchen Bedingungen jemand dort bestattet wird.
Früher wurde das sehr streng gehandhabt und auf katholischen Friedhöfen wurden eben Katholiken beigesetzt und auf den evangelischen eben die Evangelischen.

Das wird oft als ungerecht und nicht mehr zeitgemäß empfunden, hat aber einen Grund, den viele nicht bedenken.
Diese Friedhöfe werden häufig aus den Gemeindehaushalten und Kirchengeldern querfinanziert. Infolgedessen kann jemand, der dieser Kirche nicht angehört und somit auch zur Finanzierung des Friedhofes nichts beigetragen hat, auch nicht unbedingt Anspruch darauf erheben, dort u.U. günstiger bestattet zu werden.

Allerdings haben sich die Gemeinden seit Jahrzehnten eine liberalere Auffassung zu eigen gemacht und gestatten beispielsweise die Beisetzung von anderskofessionellen Ehepartnen usw.
Es gibt auch konfessionsgebundene Friedhöfe, die von Nichtkirchenmitgliedern einen gewissen Zuschlag beim Grabankauf verlangen, der die nicht gezahlten Kirchgelder kompensiert.

Auf manchen kirchlichen Friedhöfen wird aber gar kein Unterschied mehr gemacht, weil die kirchliche Finanzierung nur noch eine untergeordnete oder gar keine Rolle mehr spielt und die Friedhofsgebühren für die Kostentragung reichen.

Ansprechpartner ist das Pfarr- oder Fiedhofsbüro der jeweiligen Kirchengemeinde.

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(©si)