Ich würde gerne wissen, ob es noch immer so krass gehandhabt wird wie vor 25 Jahren.
„Gemischte“ Ehe, Mann kath., verstirbt überraschend mit 48 Jahren. Soll im Familiengrab der Großeltern / Eltern der Frau (ev.) beigesetzt werden, was aber nicht erlaubt wird. Er bekommt ein Einzelgrab auf dem kath. Friedhof.
Geschehen im Umland von Leverkusen, es war der Vater meines Mannes (damals 18). Er ist infolge dessen aus der ev. Kirche ausgetreten, tendiert wenn überhaupt zum Katholizismus (weil er mich und die Kinder zu gewissen Anlässen begleiten „muss“.
Da das Trauma immer noch tief sitzt (er war nach der Beerdigung nie mehr am Grab) möchte er „ins Meer“.
Ich wollte letztes Jahr eine Sterbeversicherung abschließen, schon allein, weil ich immer wieder mit Depression und Suizidgedanken kämpfe, aber er kann sich auf dieses Themengebiet überhaupt nicht einlassen.Leider gibt es niemanden, mit dem ich mich über dieses wichtige Thema austauschen kann. Darum 1000 Mal danke für das Bestatterweblog.
Viele liebe Grüße, mel.
Es gibt kommunale Friedhofsbetreiber, kirchliche und private.
Die kommunalen Friedhöfe sind meist für alle Verstorbenen offen, sie dienen dazu, der Bürgerschaft die Möglichkeit zu geben, jeden Verstorbenen anständig unter die Erde zu bringen.
Kirchliche Friedhöfe und die wenigen privaten Friedhöfe haben selbstverständlich das Recht, selbst festzulegen, unter welchen Bedingungen jemand dort bestattet wird.
Früher wurde das sehr streng gehandhabt und auf katholischen Friedhöfen wurden eben Katholiken beigesetzt und auf den evangelischen eben die Evangelischen.
Das wird oft als ungerecht und nicht mehr zeitgemäß empfunden, hat aber einen Grund, den viele nicht bedenken.
Diese Friedhöfe werden häufig aus den Gemeindehaushalten und Kirchengeldern querfinanziert. Infolgedessen kann jemand, der dieser Kirche nicht angehört und somit auch zur Finanzierung des Friedhofes nichts beigetragen hat, auch nicht unbedingt Anspruch darauf erheben, dort u.U. günstiger bestattet zu werden.
Allerdings haben sich die Gemeinden seit Jahrzehnten eine liberalere Auffassung zu eigen gemacht und gestatten beispielsweise die Beisetzung von anderskofessionellen Ehepartnen usw.
Es gibt auch konfessionsgebundene Friedhöfe, die von Nichtkirchenmitgliedern einen gewissen Zuschlag beim Grabankauf verlangen, der die nicht gezahlten Kirchgelder kompensiert.
Auf manchen kirchlichen Friedhöfen wird aber gar kein Unterschied mehr gemacht, weil die kirchliche Finanzierung nur noch eine untergeordnete oder gar keine Rolle mehr spielt und die Friedhofsgebühren für die Kostentragung reichen.
Ansprechpartner ist das Pfarr- oder Fiedhofsbüro der jeweiligen Kirchengemeinde.
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Das gibt es auch heute noch. Vor einigen Jahren ist die Mutter einer Jahrgangskollegin verstorben. Sie evangelisch, Rest der Familie katholisch. Die Frau sollte ins Familiengrab aufm katholischen Friedhof. Da hat sich der Pfarrer aber so lange quergestellt, bis die Hinterbliebenen damit gedroht haben, mal so einiges auser Vergangenheit ane Öffentlichkeit zu bringen. Da war das auf einmal kein Problem mehr. (Schauplatz: ländliches Niedersachsen.)
>>Das wird oft als ungerecht und nicht mehr zeitgemäß empfunden, hat aber einen Grund, den viele nicht bedenken.
Diese Friedhöfe werden häufig aus den Gemeindehaushalten und Kirchengeldern querfinanziert. Infolgedessen kann jemand, der dieser Kirche nicht angehört und somit auch zur Finanzierung des Friedhofes nichts beigetragen hat, auch nicht unbedingt Anspruch darauf erheben, dort u.U. günstiger bestattet zu werden.<<
ja, das ist eine brauchbare Erklärung. Und sie stellt gut heraus, wie christlich die Christen, egal welcher Konfession sind. Ach, nicht nur die Christen, "Gäubige" generell.
Aber die Kirchensteuer ist ja auch dieselbe, egal ob man nun linkskatholisch oder zentralevangelisch ist.
Der Staat zieht die ein und verteilt die dann nach Ermessen an die Kirchen.
Ob da nun schlußendlich jemand mitbekommt, das der Seppl-Huber seinen Kirchenzehnt noch nicht erbracht hat oder das die Alm-Trudi ja wohlhabend und damit auch mehr Steuern zahlte und sich damit den Platz am Gang, da wo die Rosen stehen und das Ablassverkauf ist, verdient hat kann ich als Konfessionsloser nicht sagen.
Hier war doch auch mal ein Artikel mit dem niederländischen Ehepaar und den Grabsteinen an der Friedhofsmauer die sich die Hände konfessionsübergreifend reichen.
Hier im Osten sind wohl auch nicht mehr ganz so viele kirchliche Friedhöfe, zumindest hier in der Stadt (~35k Einwohner) gibts keinen. Aber wie das auf den Dörfern aussieht ist eine andere Frage.
Muss denn auf kirchlichen Friedhöfen nicht auch noch für die Grabnutzung bezahlt werden? Das der Pfarrer eventuell schon mit der Kirchensteuer abgedeckt ist kann ich mir ja vorstellen, aber das man dann für lau + Bestatter+Behörden+.. verscharrt wird?
Das klingt exakt nach dem, was dieser Jesus, von dem sie immer reden, gewollt hätte …
Es geht/ging da sicher nicht nur um die Steuer. Heute fast schon in Vergessenheit geraten ist, wie spinnefeind sich Katholiken und Protestanten noch vor einem halben Jahrhundert gegenüberstanden. Und im Prinzip gehen ja beide bis heute davon aus, dass jeweils sie allein den wahren Glauben haben, jeder andere falsch ist. Diejenigen, die dem anderen Glauben anhingen, waren aus dieser Sicht Ketzer und Sünder und durften, genausowenig wie „Selbstmörder“, in geweihter Erde bestattet werden. Das Geld war da eher eine Nebensache.
nein, noch nicht ganz.
siehe das aktuelle Nockherberg-Starkbier-Anstich-Singspiel von 2014:
aber nein, aber nein, wir müssen evangelisch sein …
🙂
Hallo, Untertaker Tom!
In meiner Gmeinde, Bremen- Rablinghausen, ist man bezüglich gemischt- konfessionellen Gräbern sehr tolerant. Die Friedhofssatzung wurde vor 1-3 Jahren sogar diesbezüglich geändert, dass (sogar!) Single- Katholiken auf dem Friedhof meiner Gemeinde (evangelisch) begraben werden dürfen. FRAGE: Warum sollte man Menschen, die in Rablinghausen ihren Lebensabend verbrachten, quer durch die Stadt karren, nur weil sie katholisch getauft, kommuniert usw. sind? Ich kann ja auch nichts dafür, dass der Friedhof dort evangelisch ist.
Bei mir in HB- Rablinghausen dürfen auf dem ev. Friedhof Katholiken beerdingt werden. Die Satzung wurde sogar diesbezüglich geändert.
Frage:
Warum muss man einen Katholiken erst quer durch die Stadt, vom Stadtteil, in dem er (50 od. mehr) Jahre lebte hinforttransportieren. Nur, weil er katholisch ist??